Bauleitplanung für Windenergieanlagen innerhalb oder außerhalb

Bauleitplanung für Windenergieanlagen innerhalb oder außerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans –
Übersicht über die verschiedenen Fallkonstellationen
Vorbemerkung:
Die Fallgruppen zum Rotmilan bei der Bauleitplanung für Windenergieanlagen werden in Kapitel IV. 1. der Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen
vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 1. Juli 2015 (nachfolgend „Ausnahmehinweise“ genannt ) im Einzelnen beschrieben.
Die Ausnahmehinweise sind auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/energiewende/windkraft/ veröffentlicht.
Die fachlichen Vorgaben zur Erfassung des Rotmilans sind den Hinweisen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von
Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen vom 1. März 2013 (nachfolgend „Erfassungshinweise Vögel“ genannt) zu entnehmen, abrufbar auf der Homepage der LUBW unter
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/.
Nähere Informationen zu den Dichtezentren des Rotmilans können den Hinweisen der LUBW zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von
Windenergieanlagen vom 1. Juli 2015 (nachfolgend „Bewertungshinweise Vögel“ genannt ), abrufbar auf der Homepage der LUBW unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/ , entnommen
werden.
Soll eine Konzentrationszone
innerhalb des 1.000m-Mindestabstands zu
Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden?
siehe Fließschema zur Fallgruppe 1
Soll eine Konzentrationszone
außerhalb des 1.000m-Mindestabstands, aber
innerhalb des 6.000m-Prüfradius zu
Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden?
siehe Fließschema zur Fallgruppe 2
Soll eine Konzentrationszone
innerhalb des 1.000m-Mindestabstands zu
Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden?
siehe Fließschema zur Fallgruppe 3
Soll eine Konzentrationszone
außerhalb des 1.000m-Mindestabstands, aber
innerhalb des 6000 m-Prüfradius zu
Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden?
siehe Fließschema zur Fallgruppe 4
Soll eine Konzentrationszone
außerhalb des 6000m-Prüfradius zu
Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden?
Konzentrationszone möglich
Ja
Soll eine Konzentrationszone
innerhalb eines
Dichtezentrums des
Rotmilans geplant werden?
Nein
Bauleitplanung innerhalb eines
Dichtezentrums des Rotmilans,
Fallgruppe 1
Eine Konzentrationszone
soll innerhalb des
Dichtezentrums und
innerhalb des
1.000m-Mindestabstands
zu Fortpflanzungsstätten
des Rotmilans geplant
werden.
Raumnutzungsanalyse
(vgl. Kap. 2.2.2.2 der
Erfassungshinweise Vögel);
worst-case-Betrachtung
nicht möglich, da weder
Vermeidungsmaßnahmen
noch eine Planung in die
Ausnahmelage in Betracht
kommen.
Kein signifikant erhöhtes
Tötungsrisiko, da die
geplante
Konzentrationszone
außerhalb der regelmäßig
frequentierten
Nahrungshabitate und
Flugkorridore liegt.
Ein signifikant erhöhtes
Tötungsrisiko besteht, da
die geplante
Konzentrationszone in
regelmäßig frequentierten
Nahrungshabitaten oder
Flugkorridoren liegt.
Konzentrationszone
möglich
Vermeidungsmaßnahmen
und eine Planung in eine
Ausnahmelage sind
nicht möglich.
Konzentrationszone
nicht möglich
Bauleitplanung innerhalb eines
Dichtezentrums des Rotmilans,
Fallgruppe 2
Raumnutzungsanalyse
(vgl. Kap. 2.2.2.2 der
Erfassungshinweise
Vögel)
Eine
Konzentrationszone
soll innerhalb eines
Dichtezentrums,
außerhalb des
1.000mMindestabstands,
aber innerhalb des
6.000m-Prüfradius zu
Fortpflanzungsstätten
des Rotmilans geplant
werden.
Ergibt die
fachgutachterliche
Einschätzung (vgl. Kap.
2.2.1 und 2.2.2.3 der
Erfassungshinweise
Vögel), dass in der
geplanten
Konzentrationszone
mit regelmäßig
frequentierten
Nahrungshabitaten
oder Flugwegen zu
rechnen ist?
Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, da die
geplante Konzentrationszone außerhalb der
regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate
und Flugkorridore liegt.
Konzentrationszone
möglich
Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko
besteht, da die geplante Konzentrationszone
innerhalb der regelmäßig frequentierten
Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt.
Ja
Wenn
Vermeidungsmaßnahmen möglich und
ausreichend sind (vgl.
Kap. 9.17 der
Bewertungshinweise
Vögel; Kap. II. 3. der
Ausnahmehinweise):
worst-caseBetrachtung möglich,
d.h. regelmäßig
frequentierte
Nahrungshabitate und
Flugkorridore in der
geplanten
Konzentrationszone
können unterstellt
werden (vgl. Kap. II. 2.
der
Ausnahmehinweise).
Nein
Sind Vermeidungsmaßnahmen
möglich und ausreichend, um
das Tötungsrisiko unter die
Signifikanzschwelle zu senken?
(vgl. Kap. 9.17 der
Bewertungshinweise Vögel; Kap.
II. 3. der Ausnahmehinweise)
Ja
Konzentrationszone
möglich
Nein
Konzentrationszone
nicht möglich
Konzentrationszone
möglich
Konzentrationszone
möglich
Bauleitplanung außerhalb eines
Dichtezentrums des Rotmilans,
Fallgruppe 3
Raumnutzungsanalyse
(vgl. Kap. 2.2.2.2 der
Erfassungshinweise Vögel)
Eine Konzentrationszone
soll außerhalb eines
Dichtezentrums des
Rotmilans und
innerhalb des
1.000m-Mindestabstands
zu Fortpflanzungsstätten
des Rotmilans geplant
werden.
Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, da die
geplante Konzentrationszone außerhalb der
regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate
und Flugkorridore liegt .
Konzentrationszone
möglich
Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht,
da die geplante Konzentrationszone innerhalb
der regelmäßig frequentierten
Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt.
Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich und
ausreichend, um das Tötungsrisiko unter die
Signifikanzschwelle zu senken?
(vgl. Kap. 9.17 der Bewertungshinweise Vögel;
Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise)
Nein
Wenn Vermeidungsmaßnahmen
möglich und ausreichend sind
(vgl. Kap. 9.17 der
Bewertungshinweise Vögel; Kap.
II. 3. der Ausnahmehinweise) oder
in eine Ausnahmelage
hineingeplant werden kann (vgl.
Kap. III. der Ausnahmehinweise):
worst-case-Betrachtung möglich,
d.h. regelmäßig frequentierte
Nahrungshabitate und
Flugkorridore in der geplanten
Konzentrationszone können
unterstellt werden (vgl. Kap. II. 2.
der Ausnahmehinweise).
Konzentrationszone
möglich
Ja
Ja
Konzentrationszone
möglich
Nein
Konzentrationszone
nicht möglich
Liegen die Voraussetzungen für eine
Planung in die Ausnahmelage vor?
(vgl. Kap. III. der Ausnahmehinweise)
Konzentrationszone
möglich
Bauleitplanung außerhalb eines
Dichtezentrums des Rotmilans,
Fallgruppe 4
Raumnutzungsanalyse
(vgl. Kap. 2.2.2.2 der
Erfassungshinweise Vögel)
Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, da die
geplante Konzentrationszone außerhalb der
regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und
Flugkorridore liegt .
Konzentrationszone
möglich
Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, da
die geplante Konzentrationszone innerhalb der
regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und
Flugkorridore liegt.
Ja
Eine
Konzentrationszone soll
außerhalb eines
Dichtezentrums
und außerhalb
des
1.000mMindestabstands,
aber innerhalb
des
6000m-Prüfradius
zu Fortpflanzungsstätten des
Rotmilans geplant
werden.
Ergibt die
fachgutachterliche
Einschätzung
(vgl. Kap. 2.2.1
und 2.2.2.3 der
Erfassungshinweise Vögel),
dass in der
geplanten
Konzentrationszone mit
regelmäßig
frequentierten
Nahrungshabitaten oder
Flugwegen zu
rechnen ist?
Wenn
Vermeidungsmaßnahmen
möglich und ausreichend
sind (vgl. Kap. 9.17
Bewertungshinweise Vögel;
Kap. II. 3. der
Ausnahmehinweise) oder
in eine Ausnahmelage
hineingeplant werden
kann (vgl. Kap. III. der
Ausnahmehinweise):
worst-case-Betrachtung
möglich, d.h. regelmäßig
frequentierte
Nahrungshabitate und
Flugkorridore in der
geplanten Konzentrationszone können unterstellt
werden (vgl. Kap. II. 2. der
Ausnahmehinweise).
Nein
Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich und
ausreichend, um das Tötungsrisiko unter die
Signifikanzschwelle zu senken?
(vgl. Kap. 9.17 der Bewertungshinweise Vögel;
Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise)
Nein
Konzentrationszone
möglich
Ja
Ja
Konzentrationszone
möglich
Nein
Konzentrationszone
nicht möglich
Liegen die Voraussetzungen für eine
Planung in die Ausnahmelage vor?
(vgl. Kap. III. der Ausnahmehinweise)
Konzentrationszone
möglich
Konzentrationszone
möglich