Bauleitplanung für Windenergieanlagen innerhalb oder außerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans – Übersicht über die verschiedenen Fallkonstellationen Vorbemerkung: Die Fallgruppen zum Rotmilan bei der Bauleitplanung für Windenergieanlagen werden in Kapitel IV. 1. der Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 1. Juli 2015 (nachfolgend „Ausnahmehinweise“ genannt ) im Einzelnen beschrieben. Die Ausnahmehinweise sind auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/energiewende/windkraft/ veröffentlicht. Die fachlichen Vorgaben zur Erfassung des Rotmilans sind den Hinweisen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen vom 1. März 2013 (nachfolgend „Erfassungshinweise Vögel“ genannt) zu entnehmen, abrufbar auf der Homepage der LUBW unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/. Nähere Informationen zu den Dichtezentren des Rotmilans können den Hinweisen der LUBW zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 1. Juli 2015 (nachfolgend „Bewertungshinweise Vögel“ genannt ), abrufbar auf der Homepage der LUBW unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/ , entnommen werden. Soll eine Konzentrationszone innerhalb des 1.000m-Mindestabstands zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden? siehe Fließschema zur Fallgruppe 1 Soll eine Konzentrationszone außerhalb des 1.000m-Mindestabstands, aber innerhalb des 6.000m-Prüfradius zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden? siehe Fließschema zur Fallgruppe 2 Soll eine Konzentrationszone innerhalb des 1.000m-Mindestabstands zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden? siehe Fließschema zur Fallgruppe 3 Soll eine Konzentrationszone außerhalb des 1.000m-Mindestabstands, aber innerhalb des 6000 m-Prüfradius zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden? siehe Fließschema zur Fallgruppe 4 Soll eine Konzentrationszone außerhalb des 6000m-Prüfradius zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden? Konzentrationszone möglich Ja Soll eine Konzentrationszone innerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans geplant werden? Nein Bauleitplanung innerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans, Fallgruppe 1 Eine Konzentrationszone soll innerhalb des Dichtezentrums und innerhalb des 1.000m-Mindestabstands zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden. Raumnutzungsanalyse (vgl. Kap. 2.2.2.2 der Erfassungshinweise Vögel); worst-case-Betrachtung nicht möglich, da weder Vermeidungsmaßnahmen noch eine Planung in die Ausnahmelage in Betracht kommen. Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, da die geplante Konzentrationszone außerhalb der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, da die geplante Konzentrationszone in regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten oder Flugkorridoren liegt. Konzentrationszone möglich Vermeidungsmaßnahmen und eine Planung in eine Ausnahmelage sind nicht möglich. Konzentrationszone nicht möglich Bauleitplanung innerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans, Fallgruppe 2 Raumnutzungsanalyse (vgl. Kap. 2.2.2.2 der Erfassungshinweise Vögel) Eine Konzentrationszone soll innerhalb eines Dichtezentrums, außerhalb des 1.000mMindestabstands, aber innerhalb des 6.000m-Prüfradius zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden. Ergibt die fachgutachterliche Einschätzung (vgl. Kap. 2.2.1 und 2.2.2.3 der Erfassungshinweise Vögel), dass in der geplanten Konzentrationszone mit regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten oder Flugwegen zu rechnen ist? Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, da die geplante Konzentrationszone außerhalb der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt. Konzentrationszone möglich Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, da die geplante Konzentrationszone innerhalb der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt. Ja Wenn Vermeidungsmaßnahmen möglich und ausreichend sind (vgl. Kap. 9.17 der Bewertungshinweise Vögel; Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise): worst-caseBetrachtung möglich, d.h. regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugkorridore in der geplanten Konzentrationszone können unterstellt werden (vgl. Kap. II. 2. der Ausnahmehinweise). Nein Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich und ausreichend, um das Tötungsrisiko unter die Signifikanzschwelle zu senken? (vgl. Kap. 9.17 der Bewertungshinweise Vögel; Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise) Ja Konzentrationszone möglich Nein Konzentrationszone nicht möglich Konzentrationszone möglich Konzentrationszone möglich Bauleitplanung außerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans, Fallgruppe 3 Raumnutzungsanalyse (vgl. Kap. 2.2.2.2 der Erfassungshinweise Vögel) Eine Konzentrationszone soll außerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans und innerhalb des 1.000m-Mindestabstands zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden. Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, da die geplante Konzentrationszone außerhalb der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt . Konzentrationszone möglich Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, da die geplante Konzentrationszone innerhalb der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt. Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich und ausreichend, um das Tötungsrisiko unter die Signifikanzschwelle zu senken? (vgl. Kap. 9.17 der Bewertungshinweise Vögel; Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise) Nein Wenn Vermeidungsmaßnahmen möglich und ausreichend sind (vgl. Kap. 9.17 der Bewertungshinweise Vögel; Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise) oder in eine Ausnahmelage hineingeplant werden kann (vgl. Kap. III. der Ausnahmehinweise): worst-case-Betrachtung möglich, d.h. regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugkorridore in der geplanten Konzentrationszone können unterstellt werden (vgl. Kap. II. 2. der Ausnahmehinweise). Konzentrationszone möglich Ja Ja Konzentrationszone möglich Nein Konzentrationszone nicht möglich Liegen die Voraussetzungen für eine Planung in die Ausnahmelage vor? (vgl. Kap. III. der Ausnahmehinweise) Konzentrationszone möglich Bauleitplanung außerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans, Fallgruppe 4 Raumnutzungsanalyse (vgl. Kap. 2.2.2.2 der Erfassungshinweise Vögel) Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, da die geplante Konzentrationszone außerhalb der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt . Konzentrationszone möglich Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, da die geplante Konzentrationszone innerhalb der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore liegt. Ja Eine Konzentrationszone soll außerhalb eines Dichtezentrums und außerhalb des 1.000mMindestabstands, aber innerhalb des 6000m-Prüfradius zu Fortpflanzungsstätten des Rotmilans geplant werden. Ergibt die fachgutachterliche Einschätzung (vgl. Kap. 2.2.1 und 2.2.2.3 der Erfassungshinweise Vögel), dass in der geplanten Konzentrationszone mit regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten oder Flugwegen zu rechnen ist? Wenn Vermeidungsmaßnahmen möglich und ausreichend sind (vgl. Kap. 9.17 Bewertungshinweise Vögel; Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise) oder in eine Ausnahmelage hineingeplant werden kann (vgl. Kap. III. der Ausnahmehinweise): worst-case-Betrachtung möglich, d.h. regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugkorridore in der geplanten Konzentrationszone können unterstellt werden (vgl. Kap. II. 2. der Ausnahmehinweise). Nein Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich und ausreichend, um das Tötungsrisiko unter die Signifikanzschwelle zu senken? (vgl. Kap. 9.17 der Bewertungshinweise Vögel; Kap. II. 3. der Ausnahmehinweise) Nein Konzentrationszone möglich Ja Ja Konzentrationszone möglich Nein Konzentrationszone nicht möglich Liegen die Voraussetzungen für eine Planung in die Ausnahmelage vor? (vgl. Kap. III. der Ausnahmehinweise) Konzentrationszone möglich Konzentrationszone möglich
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