Digitale LohnSchnittstelle

Digitale LohnSchnittstelle
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Stand Juni 2015
DLS – präsentiert durch Oberfinanzdirektion NRW
Digitale LohnSchnittstelle
ein Produkt der AG PSW LStAP
(Arbeitsgemeinschaft Prüfsoftware Lohnsteueraußenprüfung)
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Stand Juni 2015
DLS – präsentiert durch Oberfinanzdirektion NRW
Digitale LohnSchnittstelle
XXXX
• X
AG PSW LStAP
• Bundesarbeitsgruppe
• Vertreter aller Bundesländer
• Gegründet 2008
• Primärauftrag:
Optimierung des Datenzugriffs mit
Datenträgerüberlassung
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Stand Juni 2015
DLS – präsentiert durch Oberfinanzdirektion NRW
Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Wofür?
Was?
Wie?
Womit?
Und dann…?
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Wofür?
Was?
Wie?
Womit?
Und dann…?
Stand Juni 2015
5
Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Datenzugriffsrecht gem. § 147 Abs. 6 AO
Aufzeichnungsqualität gem. § 146 Abs. 1 AO
Alle steuerrelevanten Daten gem. § 41 EStG und
§ 4 LStDV
aber
Keine gesetzlichen Vorgaben für Datenbereitstellung !
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Probleme des Arbeitgeber bei Datenbereitstellung:
bereitzustellende Daten bisher in
Struktur, Format und Inhalt nicht definiert
Datenbereitstellung ist
daher häufig unvollständig
Datennachforderung durch
Prüfer wahrscheinlich
Mehrbelastungen für
Außenprüfer wie Arbeitgeber
Verzögern des Prüfungsablaufs
und der Prüfungsdauer
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Probleme der Datenaufbereitung durch Prüfer:
Datenbereitstellung häufig unvollständig
technische Schwierigkeiten
beim Aufbereiten der Daten
führt häufig zu Unklarheiten über
die Inhalte und Zusammenhänge
von Dateien und Feldern
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
210
Stand 2015
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Wofür?
Was?
Wie?
Womit?
Und dann…?
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wofür?
Festlegung einheitlicher Datenstrukturen für
Datenträgerüberlassung
• Schaffung der Voraussetzungen für einen
reibungslosen Datenimport
• Definition Minimalanforderung für Kernbereich
der Lohndaten
• Übrige Daten können frei definiert werden.
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wofür?
Einlesen der Daten:
• wesentliche Vereinfachung des technischen Prozesses der
Datenbereitstellung durch den Arbeitgeber
• Vermeidung inhaltlicher Fehldeutungen von Datei- und
Feldinhalten
• Verringerung der personellen Kapazitäten zur Betreuung der
Datenbereitstellung und des Prüfungsverfahrens
• Zeit- und Kostenersparnis auf beiden Seiten
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wofür?
Kernbereich der Lohndaten:
alle steuerrelevanten Daten gem.
§ 41 EStG und § 4 LStDV enthalten
• keine abschließende Aufzählung
• Ermessensentscheidung im Einzelfall vorbehalten
80% Lösung
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Wofür?
Was?
Wie?
Womit?
Und dann…?
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Was?
Datensatzbeschreibung der Kerndaten
• logische Datengruppierung
• GDPdU-Standard
• eindeutige Primärschlüssel
• einheitliche Schlüsselsystematik für Datenfelder
• Werte stellen auf die tats. Lohnbuchungen ab
(keine rechtl. Würdigung – Ist-Werte)
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Was?
logische Datengruppierung
1.„Programminfo“ (allgemeine Systeminformationen
für die Fehleranalyse)
2.„Arbeitgeberstammdaten“
3.„Arbeitnehmerstammdaten“
4.„Lohnartenstammdaten“
5.„Lohnartenabrechnungsdaten“
6.„Lohnkontendaten“
7.„SV-Daten“ (soweit steuerlich relevant).
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Was?
optimierter Aufbau gem. GDPdU-Vorschriften
• Feldname
• Typ
• Dezimale
• Parameter
• Beschreibung
entspricht dem Aufbau der
„IDEA“-Feldbearbeitung
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Was?
Primärschlüssel = eindeutige Identifikation
Primärschlüssel nur einmal
im Kalenderjahr vergeben
Eindeutigkeit
Unveränderbarkeit
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Was?
einheitliche Schlüsselsystematik für Datenfelder
Durch Verwendung von bestehenden
ISO-Normen
Schlüsselungen nach DA ADV / EStG
und andernorts
entlehnten Schlüsseln
einheitlicher Auftritt der Daten(-inhalte) möglich.
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Was?
Feldinhalte = Werte
tatsächliche Lohnbuchungen des Arbeitgebers
ohne Berücksichtigung einer rechtlichen
Würdigung (Ist-Werte).
gesonderter Datenbestand für jede zu prüfende
lohnsteuerliche Betriebsstätte und jedes
Prüfungsjahr
„Rückrechnungen“ mit dem Differenzbetrag kein
Überschreiben durch aktuelle Werte oder Stornobuchungen
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Wofür?
Was?
Wie?
Womit?
Und dann…?
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wie?
Technische Umsetzung über xml-basierten Standard
• formelle Kriterien gem. der Vorschriften der GDPdU/GoBD
• Primärschlüssel = eindeutige Identifikation durch
Eindeutigkeit und Unveränderbarkeit
(PersNr, ID-Nr, LoArtenNr)
• Schlüsselsystematik nach gesetzl. Vorschriften oder
Normen (ISO)
• standardisierte Datenfelder (Parameterdefinition)
Daten-Import mittels Datenträgerüberlassung
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wie?
Ist-Werte des Abrechnungsstands
• Korrekturbuchungen /„Rückrechnungen“ mit dem
Differenzbetrag ausweisen
• kein Überschreiben mit Korrekturbetrag oder Stornobetrag
• Leerfelder:
 numerische Felder mit dem Rechenwert Null sind als solche
auszuweisen; Leerfelder sind als „Blank“ anzuzeigen.
 Zeichenfelder ohne Belegung sind als Leerfelder zu führen
 Datumsfelder ohne Belegung sind mit der Maske
00.00.0000 zu führen.
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wie?
Abrechnungszähler für jeden Datensatz
Wert = 1
ursprünglicher Datensatz
Wert = 2
erste Korrekturbuchung
Wert = n
jede weitere Korrektur
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wie?
Schlüsselsystematik nach gesetzl. Vorschriften oder
Normen
• dient der Eindeutigkeit und Verständlichkeit der
Datensatzbeschreibung
• umfangreiche Schlüsselsystematik definiert nach
 bestehenden Normen
 gesetzl. Vorschriften oder
 entlehnt aus Softwarelösungen
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wie?
standardisierte Datenfelder (Parameterdefinition)
• einheitliche Feldnamen
• fest definierte Feldtypen
(Numerisch, Datum, Zeichen)
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Wofür?
Was?
Wie?
Womit?
Und dann…?
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Finanzverwaltung
Sozialversicherung
vergleichbarer Ansatz
aber
unterschiedliche Verfahren
XML-basierter Standard
gemäß GDPdU
XML-basiertes
Transportverfahren
gemäß euBP
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Finanzverwaltung
Sozialversicherung
Einheitliche Schnittstelle
möglich bzw. zweckmäßig?
• gesetzliche Vorschriften
vergleichende
Betrachtung
• Übermittlung
• Inhalte und Verarbeitung
• Umfang
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Finanzverwaltung
Sozialversicherung
gesetzliche Vorschriften
Sozialgesetzbuch IV
und andere Gesetze
Abgabenordnung
EStG
LStDV
Verfahrensregeln
der DRVB
genehmigt durch
BMAS und BDA
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Finanzverwaltung
Sozialversicherung
Übermittlung
direkter Zugriff (Z1)
Online-Verfahren
mittelbarer Zugriff (Z2)
medienbruchfrei
Datenträgerüberlassung
(Z3)
Online-Zugriff ausdrücklich nicht
gestattet
(bis 31.12.2014 BMF-Schreiben zur
GDPdU 16.07.01 I. 1. a) Satz 3);
ab 01.01.2015 GoBD, Rz 165 Abs. 1 S 2)
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Finanzverwaltung
Sozialversicherung
Inhalte und Verarbeitung
keine abschließende
Definition
prüfungsrelevanter Daten
nur Lohnbuchhaltung
Verarbeitung bundesweit
einheitlich mit Prüfsoftware IDEA
abschließende Definition
prüfungsrelevanter Daten
für Lohn- und Finanzbuchhaltung
Verarbeitung mittels
hauseigener
Auswertungssoftware
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Finanzverwaltung
7 Datengruppen
mit aktuell (Stand
2015) 210 Feldern
Sozialversicherung
Umfang
29 Tabellen mit
1106 Feldern
(teilweise optional)
Schnittmenge 5,36 v. H. (67 Felder)
nur bei konkretem
Prüfungsauftrag
periodische Übermittlung,
Prüfung alle vier Jahre
Prüfer bestimmt Art
der Überlassung
Teilnahme für Arbeitgeber an euBP optional
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Offene Verfahrensfragen bei gemeinsamer
Schnittstelle
1) Verfahren der Datenübermittlung?
2) Adressat der Datenübermittlung?
3) maßgebliche Aufbewahrungsfristen?
4) Löschen der Daten (Bestandskraft der Bescheide)?
5) Wahrung des Steuergeheimnisses einerseits und
der Vorschriften des Datenschutzgesetzes
andererseits?
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Fazit
aus Sicht der Finanzverwaltung:
• inhaltlich ist gemeinsame Schnittstelle grds. denkbar
• technisch völlig unterschiedliche Verfahren
des Datenzugriffs, deren Anpassung erheblichen
Aufwand bedeuten würde
- gesetzliche Grundlagen
- Verwaltungsregelungen
- EDV-technisch
• keine wesentlichen Optimierungseffekte auf Seiten der
Wirtschaft und der Verwaltung erkennbar
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Finanzverwaltung
XML-basierter Standard gemäß
GDPdU für Datenträgerüberlassung
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
xml-Datei und dtd-Datei (GDPdU-Standard)
• Strukturinformationen zur Durchführung des
Datenzugriffs
• Informationen über Dateiinhalte und
Dateizusammenhänge
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Strukturinformationen für Datenzugriff
xml-Datei und dtd-Datei
• Schnittstellenbeschreibung für den Datenexport
• einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der
 Dateien
 Datenfelder
gemäß GDPdU
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
Informationen über
Dateiinhalte und Dateizusammenhänge
• Formatangaben
• Dateistruktur
• Felddefinitionen
• Verknüpfungen
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Womit?
xml-Datei
Stand Juni 2015
41
Digitale LohnSchnittstelle
Warum?
Wofür?
Was?
Wie?
Womit?
Und dann…?
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Und dann?
Ergebnis des Imports:
• Einheitliche Kerndatenaufbereitung (in IDEA)
• Modulare Gestaltung möglich
• Schnittstellenpflege zukünftig durch die AG PSW LStAP
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Und dann?
Einheitliche Kerndatenaufbereitung (in IDEA)
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Und dann?
Neuentwicklungen bei IDEA leichter umsetzbar
Software wird an Kundenwünsche, gesetzliche
Vorschriften oder techn. Neuerungen regelmäßig
angepasst und weiterentwickelt.
Aktuell bis 2016 umzusetzen:
Customizing der Länder
Niedersachsen und Bayern
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Und dann?
Schnittstellenpflege zukünftig durch die
AG PSW LStAP
• Erhaltung des Standards durch AG PSW LStAP
• Anpassung an gesetzl. Änderungen
• Weiterentwicklungen
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Fundstelle der DLS-Pakete:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Digitale_LohnSchnittstell
e/Download/dls_Download_node.html
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Stand Juni 2015
DLS – präsentiert durch Oberfinanzdirektion NRW
Digitale LohnSchnittstelle
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Stand Juni 2015
DLS – präsentiert durch Oberfinanzdirektion NRW
DLS – Warum?
§ 147 Abs. 6 AO
(6) 1 Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines
Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im
Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten
Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung
dieser Unterlagen zu nutzen. 2 Sie kann im Rahmen einer
Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben
maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und
Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur
Verfügung gestellt werden. 3 Die Kosten trägt der Steuerpflichtige.
[§ 147 (1), § 146 (1), (5), § 200 (1) AO]
Stand Juni 2015
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DLS – Warum?
§ 146 Abs. 1 und 5 AO
(1) 1 Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen
sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.
2 Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten
werden.
(5) […] 2 Bei der Führung der Bücher und der sonst erforderlichen
Aufzeichnungen auf Datenträgern muss insbesondere sichergestellt
sein, dass während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die Daten
jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht
werden können. 3 Dies gilt auch für die Befugnisse der
Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 . 4 Absätze 1 bis 4 gelten
sinngemäß.
Stand Juni 2015
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DLS – Warum?
§ 200 Abs. 1 AO
(1) 1 Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte,
die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. 2 Er hat
insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher,
Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung
vorzulegen , die zum Verständnis der Aufzeichnungen
erforderlichen Erläuterungen zu geben und die Finanzbehörde
bei Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 zu
unterstützen [1] . 3 […]
Stand Juni 2015
51
DLS – Warum?
§ 41 EStG
Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
§ 4 LStDV
Lohnkonto – Aufzeichnungsvorschriften
§ 41c Abs. 1 EStG
Änderung des Lohnsteuerabzugs
Stand Juni 2015
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DLS – Warum?
Keine gesetzlichen Vorgaben für Datenbereitstellung
BMF-Schreiben IV D 2 — S 0316 — 136/01 vom 16. Juli 2001
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU) bis 31.12.2014
lediglich eine Empfehlung keine gesetzliche Vorschrift
ab 01.01.2015 GoBD
(Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung
von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff)
!
Stand Juni 2015
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DLS - Wofür?
Festlegung einheitlicher Datenstrukturen für
Datenträgerüberlassung:
ca. 260 verschiedene Buchhaltungsprogramme im
Einsatz
jedes Buchhaltungsprogramm anders aufgebaut und
strukturiert
Dateien und Felder mit den steuerlich relevanten
Daten entsprechend unterschiedlich aufgebaut,
bezeichnet, formatiert und verknüpft
Stand Juni 2015
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Digitale LohnSchnittstelle
Wofür?
Buchhaltungssysteme - Unterschiede
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Stand Juni 2015
Beispiel 4
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DLS - Wofür?
Dateien und Felder - Unterschiede
Beispiel 1
Stand Juni 2015
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DLS - Wofür?
Dateien und Felder - Unterschiede
Beispiel 2
Stand Juni 2015
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DLS - Wofür?
Dateien und Felder - Unterschiede
Beispiel 3
Stand Juni 2015
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DLS - Wofür?
Dateien und Felder - Unterschiede
Beispiel 4
Stand Juni 2015
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DLS - Wofür?
Ausschnitt Liste Buchhaltungssoftware
Stand Juni 2015
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DLS – Was?
IDEA-Datei mit zugehöriger Feldbearbeitung:
Stand Juni 2015
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DLS – Was?
Besondere Bedeutung kommt den Primärschlüsseln
"Personalnummer", "Identifikationsnummer" und
"Lohnartennummer"
als notwendige Voraussetzung für die Verknüpfung der
Daten zwischen den einzelnen Dateien zu.
Um den Standard (Eindeutigkeit) zu gewährleisten, sind die
Primärschlüssel jeweils nur einmal im Kalenderjahr zu
vergeben.
Die Definition der Lohnartennummern erfordert eine
Eindeutigkeit und Unveränderbarkeit hinsichtlich
sämtlicher Attribute (z.B. Steuerpflicht, Brutto-/
Nettobezug).
Stand Juni 2015
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DLS – Was?
Rückrechnung
Stand Juni 2015
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DLS – Was?
Musterdaten – Rückrechnung Originaldaten
Stand Juni 2015
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DLS – Was?
Musterdaten – Rückrechnung IDEA-Daten
Stand Juni 2015
65
DLS – Wie?
Musterdaten – Rückrechnung Abrechnungszähler
Stand Juni 2015
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DLS – Und dann…?
Buchhaltungssysteme - Unterschiede
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Stand Juni 2015
Beispiel 4
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