Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech Bebauungsplanentwurf „Mischgebiet Lechwiesen“; Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Landsberger Stadtrates hat in seiner Sitzung am 02. April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet Lechwiesen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans wurde in der Ausgabe des Landsberger Tagblatts vom 30. Juli 2015 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Örtliche Lage Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke Flur Nrn. 2925/58 (Lechwiesenstr. 5), 2925/59 (Lechwiesenstr. 3), 2925/89 (Lechwiesenstr. 7), 2977/2 tw. (Lechwiesenstr.), 2925/64 tw. (Rudolf-Diesel-Straße) sowie 2925/60 (alle Gemarkung Landsberg). Der genaue Verlauf des Geltungsbereichs ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist. Insgesamt hat das Plangebiet eine Größe von ca. 10.500 qm. Ziel und Zweck des Bebauungsplanverfahrens Auf dem Grundstück Lechwiesenstraße 7, 86899 Landsberg am Lech befindet sich ein Mehrfamilienhaus. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lechwiesen, 6. Änderung“. Von der Art der Nutzung ist ein Gewerbegebiet festgesetzt. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Eine reine Wohnnutzung ist hier nicht zulässig. Im Rahmen des nun anstehendenden Bauleitplanverfahrens ist daher eine Umwandlung in ein Mischgebiet vorgesehen. Auch die südlich des Mehrfamilienwohnhauses liegenden Gewerbegrundstücke Lechwiesenstraße 3 und 5, 86899 Landsberg am Lech sollen dabei in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Auf dem zur Überplanung anstehenden Areal befinden sich derzeit ein Mehrfamilienhaus, eine Fahrzeuglackierung sowie ein Getränkemarkt. Bebauungsplan der Innenentwicklung Ein Bebauungsplan, der wie hier Maßnahmen der Innenentwicklung enthält, kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Auch das Kriterium, wonach eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt werden muss, ist vorliegend gegeben (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Es haben sich auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB ergeben (§ 13a Abs. 1 Satz 5 BauGB). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach kann von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen werden. Das Auslegungsverfahren wird -wie hier- mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan, in dem gegenwärtig eine gewerblich Fläche dargestellt ist, soll im Anschluss entsprechend angepasst werden. Öffentlichkeitsbeteiligung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung hängt in der Zeit vom 10. August 2015 bis einschließlich 09. September 2015 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, an Ständerwänden rechts neben dem Haupteingang während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. OG, Zimmer 1.23 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum im Eingangsbereich verfügt über einen barrierefreien Zugang. Das Zimmer 1.23 ist auch mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar. Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail ([email protected]) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt. Hinweise Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein späterer Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung, der den Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Landsberg am Lech, 30. Juli 2015 STADT LANDSBERG AM LECH Mathias Neuner Oberbürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc