BPlan-Entwurf Mischgebiet Lechwiesen

Amtliche Bekanntmachung
der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanentwurf „Mischgebiet Lechwiesen“;
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Landsberger Stadtrates hat in seiner
Sitzung am 02. April 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet Lechwiesen“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur
Aufhebung des Bebauungsplans wurde in der Ausgabe des Landsberger Tagblatts vom 30.
Juli 2015 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Örtliche Lage
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke Flur Nrn. 2925/58 (Lechwiesenstr.
5), 2925/59 (Lechwiesenstr. 3), 2925/89 (Lechwiesenstr. 7), 2977/2 tw. (Lechwiesenstr.),
2925/64 tw. (Rudolf-Diesel-Straße) sowie 2925/60 (alle Gemarkung Landsberg). Der genaue
Verlauf des Geltungsbereichs ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen, der
Bestandteil der Bekanntmachung ist. Insgesamt hat das Plangebiet eine Größe von ca.
10.500 qm.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanverfahrens
Auf dem Grundstück Lechwiesenstraße 7, 86899 Landsberg am Lech befindet sich ein
Mehrfamilienhaus. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Lechwiesen, 6. Änderung“. Von der Art der Nutzung ist ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden
Gewerbebetrieben. Eine reine Wohnnutzung ist hier nicht zulässig. Im Rahmen des nun
anstehendenden Bauleitplanverfahrens ist daher eine Umwandlung in ein Mischgebiet
vorgesehen. Auch die südlich des Mehrfamilienwohnhauses liegenden Gewerbegrundstücke
Lechwiesenstraße 3 und 5, 86899 Landsberg am Lech sollen dabei in ein Mischgebiet
umgewandelt werden. Auf dem zur Überplanung anstehenden Areal befinden sich derzeit ein
Mehrfamilienhaus, eine Fahrzeuglackierung sowie ein Getränkemarkt.
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Ein Bebauungsplan, der wie hier Maßnahmen der Innenentwicklung enthält, kann im
beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Auch das Kriterium,
wonach eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung oder
eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt werden muss,
ist vorliegend gegeben (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Es haben sich auch keine Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB
ergeben (§ 13a Abs. 1 Satz 5 BauGB).
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13
Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach kann von
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)
abgesehen werden. Das Auslegungsverfahren wird -wie hier- mit der Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren wird von einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und §
10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan, in dem gegenwärtig eine
gewerblich Fläche dargestellt ist, soll im Anschluss entsprechend angepasst werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung hängt in der Zeit vom 10. August 2015 bis
einschließlich 09. September 2015 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech,
Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, an Ständerwänden rechts
neben dem Haupteingang während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im
Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899
Landsberg am Lech, 1. OG, Zimmer 1.23 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der
Auslegungsraum im Eingangsbereich verfügt über einen barrierefreien Zugang. Das Zimmer
1.23 ist auch mit Hilfe eines Aufzuges erreichbar.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum
Bebauungsplanentwurf abgeben. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am
Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail
([email protected]) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden nach
Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht
rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht
von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein späterer Normenkontrollantrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung, der den Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist,
soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Landsberg am Lech, 30. Juli 2015
STADT LANDSBERG AM LECH
Mathias Neuner
Oberbürgermeister