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Volksbank
Stade-Cuxhaven eG
regional · partnerschaftlich · individuell · innovativ
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.
Wir machen den Weg frei
Pressemitteilung Verfahrenseinstellung
Vorstand und Aufsichtsrat der
Volksbank Stade-Cuxhaven begrüßen
die Einstellung des Verfahrens
Bankverantwortliche gelten weiter als unschuldig
Das Landgericht Stade hat heute das Verfahren gegen die
Vorstandsmitglieder der Volksbank Stade-Cuxhaven, Reinhard Dunker
und Henning Porth, nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt.
Das Verfahren ging auf eine Strafanzeige des ehemaligen
Oberbürgermeisters der Stadt Cuxhaven, Arno Stabbert, zurück. Sie
resultierte aus dem Engagement der Volksbank in einem langjährigen
Baurechtsstreit zwischen der Stadt Cuxhaven und einem Kunden der Bank.
Damit kann der Fall nach nunmehr fünf Jahren (!) endgültig zu den
Akten gelegt werden. Die beiden Vorstandsmitglieder gelten mit der
Einstellung des Verfahrens weiterhin als unschuldig.
„Ich bin erleichtert, dass wir uns endlich wieder hundertprozentig auf
die Arbeit für unsere Kunden, die Bank und die Region konzentrieren
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Stade, 10. Juni 2015
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können“, kommentiert Vorstand Reinhard Dunker die Entscheidung.
„Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass man nicht bestraft werden darf,
wenn man in gutem Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen
anderen Menschen helfen will. Wir hätten jetzt noch weiter prozessieren
können, wollten aber einen Schlussstrich ziehen und allen Beteiligten
weitere zeitliche und nervliche Belastungen ersparen.“
Vorstandskollege Henning Porth ergänzt: „Ich begrüße die Entscheidung,
das sich seit Jahren hinziehende Verfahren auf diesem Wege zu beenden.
Ich glaube, dass weder die Öffentlichkeit noch unsere Kunden oder
Genossenschaftsmitglieder Verständnis hätten, wenn wir das Verfahren
weiter streitig führen würden.“
Dr. Walther Graf, Rechtsanwalt von Volksbank-Vorstand Reinhard
Dunker, erläutert: „Ich habe Herrn Dunker geraten, der Einstellung
zuzustimmen, obwohl nach meiner Auffassung sehr gute Aussichten
bestanden, das Verfahren erfolgreich abzuschließen. Die Einstellung
nach § 153a StPO ist ein übliches Instrumentarium, um langjährige
Rechtsstreitigkeiten ohne Schuldspruch zu erledigen.“
Auch Joachim Karg, Rechtsanwalt von Volksbank-Vorstand Henning
Porth, sieht in der Einstellung des Verfahrens einen gangbaren Weg,
die Angelegenheit zu beenden: „Das Verfahren zieht sich nunmehr seit
über fünf Jahren hin und hat auch Herrn Porth schon weit über Gebühr
belastet. Ich bin der Überzeugung, dass wir im weiteren Prozessverlauf
erfolgreich gewesen wären, aber eine Einstellung nach § 153a StPO
ist für Herrn Porth der schnellste Weg, sich nach allem wieder auf die
wichtigen Dinge konzentrieren zu können: Seine Familie und seine
Aufgaben als Bank-Vorstand.“
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Bank, Axel Lohse begrüßt die
Entscheidung der Vorstandsmitglieder, der Verfahrenseinstellung
zuzustimmen: „Herr Dunker und Herr Porth haben die Bank in den
vergangenen Jahren in hervorragender Weise geführt, wofür ich Ihnen
großen Respekt zolle. Diese erfolgreiche Geschäftspolitik können sie jetzt
endlich unbelastet von dem Rechtsstreit fortführen.“
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Hintergrund
Das Amtsgericht Stade hatte sich im Juli 2013 mit der Frage beschäftigt,
mit welcher Absicht und auf Basis welcher Grundlage der Vorstand der
Volksbank Stade-Cuxhaven dem ehemaligen Oberbürgermeister der
Stadt Cuxhaven, Arno Stabbert, schriftlich - per Brief auf üblichem
Postwege - im April 2010 eine Zahlung für die Stadtkasse angeboten
hatte. Stabbert zeigte – ohne Rücksprache mit den involvierten,
fachkundigen Sachbearbeitern und ohne auf die Idee zu kommen, das
offensichtliche Missverständnis telefonisch aufzuklären – die beiden
Vorstandsmitglieder sofort an. Er habe vermutet, so seine spätere
Aussage vor dem Amtsgericht, dass man ihm mit diesem Schreiben eine
Falle stellen wollte, wohl, um zu überprüfen, wie er sich als ehemaliger
Polizeibeamter verhalte…
Für die Volksbank war das Zahlungsangebot nach unzähligen Kontakten
und Verhandlungen schlichtweg der letzte Versuch, eine einvernehmliche
Lösung für einen seit 13 Jahren schwelenden Verwaltungsrechtsstreit
zwischen der Stadt und einem Kunden der Bank zu vermitteln.
Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung zwischen dem fachkundigen
Bauherrn und der Stadt Cuxhaven war ein Mehrfamilienhaus in
Altenwalde. Der Bauherr und die Behörden streiten seit Ende der 1990er
Jahre über die rechtmäßige Bauausführung. Da der Bauherr keine
Zugeständnisse machte, die Immobilie in Teilbereichen zurückzubauen,
erteilte das Verwaltungsgericht Stade 2006 eine Abrissverfügung für das
komplette Gebäude. Die Fronten zwischen den Parteien sind bis heute so
verhärtet, dass keinerlei lösungsorientierte Gespräche mehr möglich sind.
In dieser Situation schaltete sich die Volksbank Stade-Cuxhaven als
Hausbank des Bauherrn ein. Gegen einen Kreditausfall war die Bank
abgesichert. Allein, sie hätte dann das Vermögen des Bauherrn und seiner
Familie verwerten müssen und sie somit wohl in die Sozialhilfe getrieben.
Das wollte die Bank verhindern und den betroffenen Menschen vor
Ort helfen. Es ging darum, nach zehn Jahren Auseinandersetzung einen
Kompromiss zwischen den Parteien zu vermitteln, der für alle Beteiligten
tragbar gewesen wäre. Bei einem Abriss des Mehrfamilienhauses hätte es
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nur Verlierer gegeben: Die Familie des Bauherrn hätte alles verloren, die
Mieter, darunter Familien mit Kindern, hätten ihre Wohnung räumen
müssen und der Stadt Cuxhaven wären für den Abriss des Gebäudes
hohe Kosten entstanden.
Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht in Stade im Juli
2013 zeigte der Richter zwar Verständnis für das soziale Engagement
der Bankvorstände und ihr uneigennütziges Handeln, kam aber zu dem
Ergebnis, dass sie die Formulierung im Schreiben an den damaligen
Verwaltungschef nicht mit der nötigen Sorgfalt gewählt hatten, sodass
der Brief vom Cuxhavener Oberbürgermeister subjektiv als Versuch
einer Bestechung interpretiert werden konnte. Gegen die Verurteilung in
einem „ minder schweren Fall“ legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch
die Bankvorstände Rechtsmittel ein.
Am 10. Juni 2015 hat das Landgericht Stade nunmehr das Verfahren
nach § 153a StPO gegen eine Geldzahlung eingestellt. Damit ist das
Verfahren endgültig abgeschlossen. Die Vorstandsmitglieder Reinhard
Dunker und Henning Porth gelten weiterhin als unschuldig.
Pressekontakt:
Jens Drexler
Telefon: 0 41 41 / 939-190
Telefax: 0 41 41 / 939-195
E-Mail: [email protected]
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