Volksbank Stade-Cuxhaven eG regional · partnerschaftlich · individuell · innovativ Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei Pressemitteilung Verfahrenseinstellung Vorstand und Aufsichtsrat der Volksbank Stade-Cuxhaven begrüßen die Einstellung des Verfahrens Bankverantwortliche gelten weiter als unschuldig Das Landgericht Stade hat heute das Verfahren gegen die Vorstandsmitglieder der Volksbank Stade-Cuxhaven, Reinhard Dunker und Henning Porth, nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Das Verfahren ging auf eine Strafanzeige des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Cuxhaven, Arno Stabbert, zurück. Sie resultierte aus dem Engagement der Volksbank in einem langjährigen Baurechtsstreit zwischen der Stadt Cuxhaven und einem Kunden der Bank. Damit kann der Fall nach nunmehr fünf Jahren (!) endgültig zu den Akten gelegt werden. Die beiden Vorstandsmitglieder gelten mit der Einstellung des Verfahrens weiterhin als unschuldig. „Ich bin erleichtert, dass wir uns endlich wieder hundertprozentig auf die Arbeit für unsere Kunden, die Bank und die Region konzentrieren 1 Stade, 10. Juni 2015 Honorarfreie Pressematerialien stehen zu redaktionellen Zwecken auf vobaeg.de/presse zum Download bereit. Volksbank Stade-Cuxhaven eG regional · partnerschaftlich · individuell · innovativ können“, kommentiert Vorstand Reinhard Dunker die Entscheidung. „Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass man nicht bestraft werden darf, wenn man in gutem Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen anderen Menschen helfen will. Wir hätten jetzt noch weiter prozessieren können, wollten aber einen Schlussstrich ziehen und allen Beteiligten weitere zeitliche und nervliche Belastungen ersparen.“ Vorstandskollege Henning Porth ergänzt: „Ich begrüße die Entscheidung, das sich seit Jahren hinziehende Verfahren auf diesem Wege zu beenden. Ich glaube, dass weder die Öffentlichkeit noch unsere Kunden oder Genossenschaftsmitglieder Verständnis hätten, wenn wir das Verfahren weiter streitig führen würden.“ Dr. Walther Graf, Rechtsanwalt von Volksbank-Vorstand Reinhard Dunker, erläutert: „Ich habe Herrn Dunker geraten, der Einstellung zuzustimmen, obwohl nach meiner Auffassung sehr gute Aussichten bestanden, das Verfahren erfolgreich abzuschließen. Die Einstellung nach § 153a StPO ist ein übliches Instrumentarium, um langjährige Rechtsstreitigkeiten ohne Schuldspruch zu erledigen.“ Auch Joachim Karg, Rechtsanwalt von Volksbank-Vorstand Henning Porth, sieht in der Einstellung des Verfahrens einen gangbaren Weg, die Angelegenheit zu beenden: „Das Verfahren zieht sich nunmehr seit über fünf Jahren hin und hat auch Herrn Porth schon weit über Gebühr belastet. Ich bin der Überzeugung, dass wir im weiteren Prozessverlauf erfolgreich gewesen wären, aber eine Einstellung nach § 153a StPO ist für Herrn Porth der schnellste Weg, sich nach allem wieder auf die wichtigen Dinge konzentrieren zu können: Seine Familie und seine Aufgaben als Bank-Vorstand.“ Der Aufsichtsratsvorsitzende der Bank, Axel Lohse begrüßt die Entscheidung der Vorstandsmitglieder, der Verfahrenseinstellung zuzustimmen: „Herr Dunker und Herr Porth haben die Bank in den vergangenen Jahren in hervorragender Weise geführt, wofür ich Ihnen großen Respekt zolle. Diese erfolgreiche Geschäftspolitik können sie jetzt endlich unbelastet von dem Rechtsstreit fortführen.“ 2 Stade, 10. Juni 2015 Honorarfreie Pressematerialien stehen zu redaktionellen Zwecken auf vobaeg.de/presse zum Download bereit. Volksbank Stade-Cuxhaven eG regional · partnerschaftlich · individuell · innovativ Hintergrund Das Amtsgericht Stade hatte sich im Juli 2013 mit der Frage beschäftigt, mit welcher Absicht und auf Basis welcher Grundlage der Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven dem ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Cuxhaven, Arno Stabbert, schriftlich - per Brief auf üblichem Postwege - im April 2010 eine Zahlung für die Stadtkasse angeboten hatte. Stabbert zeigte – ohne Rücksprache mit den involvierten, fachkundigen Sachbearbeitern und ohne auf die Idee zu kommen, das offensichtliche Missverständnis telefonisch aufzuklären – die beiden Vorstandsmitglieder sofort an. Er habe vermutet, so seine spätere Aussage vor dem Amtsgericht, dass man ihm mit diesem Schreiben eine Falle stellen wollte, wohl, um zu überprüfen, wie er sich als ehemaliger Polizeibeamter verhalte… Für die Volksbank war das Zahlungsangebot nach unzähligen Kontakten und Verhandlungen schlichtweg der letzte Versuch, eine einvernehmliche Lösung für einen seit 13 Jahren schwelenden Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Stadt und einem Kunden der Bank zu vermitteln. Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung zwischen dem fachkundigen Bauherrn und der Stadt Cuxhaven war ein Mehrfamilienhaus in Altenwalde. Der Bauherr und die Behörden streiten seit Ende der 1990er Jahre über die rechtmäßige Bauausführung. Da der Bauherr keine Zugeständnisse machte, die Immobilie in Teilbereichen zurückzubauen, erteilte das Verwaltungsgericht Stade 2006 eine Abrissverfügung für das komplette Gebäude. Die Fronten zwischen den Parteien sind bis heute so verhärtet, dass keinerlei lösungsorientierte Gespräche mehr möglich sind. In dieser Situation schaltete sich die Volksbank Stade-Cuxhaven als Hausbank des Bauherrn ein. Gegen einen Kreditausfall war die Bank abgesichert. Allein, sie hätte dann das Vermögen des Bauherrn und seiner Familie verwerten müssen und sie somit wohl in die Sozialhilfe getrieben. Das wollte die Bank verhindern und den betroffenen Menschen vor Ort helfen. Es ging darum, nach zehn Jahren Auseinandersetzung einen Kompromiss zwischen den Parteien zu vermitteln, der für alle Beteiligten tragbar gewesen wäre. Bei einem Abriss des Mehrfamilienhauses hätte es 3 Stade, 10. Juni 2015 Honorarfreie Pressematerialien stehen zu redaktionellen Zwecken auf vobaeg.de/presse zum Download bereit. Volksbank Stade-Cuxhaven eG regional · partnerschaftlich · individuell · innovativ nur Verlierer gegeben: Die Familie des Bauherrn hätte alles verloren, die Mieter, darunter Familien mit Kindern, hätten ihre Wohnung räumen müssen und der Stadt Cuxhaven wären für den Abriss des Gebäudes hohe Kosten entstanden. Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht in Stade im Juli 2013 zeigte der Richter zwar Verständnis für das soziale Engagement der Bankvorstände und ihr uneigennütziges Handeln, kam aber zu dem Ergebnis, dass sie die Formulierung im Schreiben an den damaligen Verwaltungschef nicht mit der nötigen Sorgfalt gewählt hatten, sodass der Brief vom Cuxhavener Oberbürgermeister subjektiv als Versuch einer Bestechung interpretiert werden konnte. Gegen die Verurteilung in einem „ minder schweren Fall“ legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Bankvorstände Rechtsmittel ein. Am 10. Juni 2015 hat das Landgericht Stade nunmehr das Verfahren nach § 153a StPO gegen eine Geldzahlung eingestellt. Damit ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Die Vorstandsmitglieder Reinhard Dunker und Henning Porth gelten weiterhin als unschuldig. Pressekontakt: Jens Drexler Telefon: 0 41 41 / 939-190 Telefax: 0 41 41 / 939-195 E-Mail: [email protected] 4 Stade, 10. Juni 2015 Honorarfreie Pressematerialien stehen zu redaktionellen Zwecken auf vobaeg.de/presse zum Download bereit. Volksbank Stade-Cuxhaven eG regional · partnerschaftlich · individuell · innovativ Reinhard Dunker. Henning Porth. 5 Stade, 10. Juni 2015 Honorarfreie Pressematerialien stehen zu redaktionellen Zwecken auf vobaeg.de/presse zum Download bereit.
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