A. Fallmanagement (FM) als wichtiger Teil kundenorientierter

Verteiler
Geschäftsführung
Geschäftsstellenleitungen
Teamleitung Integration
Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Teams
Integration des Jobcenters
Bremen
Az.:II1201.2
Geschäftsanweisung M&I 02/2015
Fallmanagement Ü25
vom
01.07.2015
Weiterentwicklung des Fallmanagement
Ü25
im Jobcenter Bremen ab 2015
A. Fallmanagement (FM) als wichtiger Teil kundenorientierter Dienstleistungen
I. Grundauftrag
Aufgabe der Grundsicherung ist es, jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
qualifiziert, umfassend und entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen mit dem Ziel
der Eingliederung in Arbeit und/oder Ausbildung zu unterstützen.
Absolventenmanagement
Kundinnen und Kunden des Jobcenters
Bremen, die gemäß dem „4-Phasen-Modell“ (4
PM) den komplexen Profillagen zuzuordnen sind und die mindestens 3
Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen „Rahmenbedingungen“ und/oder
„Leistungsfähigkeit“ aufweisen, sollen im FM betreut werden.
II. Definition des FM
Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf den Kunden ausgerichteter
Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.
In diesem kooperativen Prozess werden vorhandene individuelle Ressourcen und
multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und
Dienstleistungen (sozialräumliche Netzwerke) geplant, die anschließend von
Fallmanager/innen implementiert, koordiniert und gesteuert werden.
Das Konzept Fallmanagement beschreibt den systematischen Prozess des FM mit den
Kundinnen und Kunden und ggf. den Mitgliedern der BG als auch die Zusammenarbeit
mit den Dienstleistern, Kooperationspartnern und im Netzwerk.
Wichtigste Aufgaben des FM sind die Beratung durch die Fallmanagerinnen und
Fallmanager sowie der Aufbau und Ausbau von Netzwerken.
1
III. Differenzierte Betreuungsstufen
Zukünftig werden nach Möglichkeit alle Kunden mit komplexen Profillagen und
mindestens 3 Handlungsbedarfen im FM betreut. Sie werden dabei folgenden
Betreuungsstufen zugeordnet:
- beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)
- stabilisierendes Fallmanagement (sFM)
- unterstützendes Fallmanagement (uFM)
IV. Ziel
Ziel des neuen Konzepts ist es, die Standards im FM zu stärken und eine qualitativ
hochwertige Betreuung – unter Berücksichtigung eines begrenzten Personalansatzes –
sicherzustellen.
Die Differenzierung berücksichtigt und begrenzt unterschiedliche Interventionsansätze
und
Betreuungsintensitäten.
Die Weiterentwicklung des FM-Konzeptes ermöglicht es den Kundinnen und Kunden des
Jobcenters, die die Voraussetzungen des bFM nicht erfüllen, durch die Fallmanagerinnen
und Fallmanager kompetent beraten und betreuen zu lassen.
B. Inhalt, Struktur und Umsetzung des differenzierten FM
I. Das beschäftigungsorientierte FM (bFM)
Der Kontakt zum Kunden soll mindestens einmal im Monat hergestellt werden.
Die BA-Geschäftsanweisung 01/2010 https://www.baintranet.de/001/003/Seiten/GASGB-2-NR-01-2010-01-13.aspx findet vollumfänglich Anwendung.
Zuordnung
bFM
Verbleib
bis zu 2
Jahren
Voraussetzungen
Indizien
Vorübergehende
Leistungseinschränkungen in
der Arbeitsfähigkeit
Hemmnisse werden
bzw. sind
herausgearbeitet
Prozess, um
Hemmnisse
abzubauen, verläuft
stetig und kann in
absehbarer Zeit
abgeschlossen werden
Stabilisierung der
Lebenslage
Handlungsmöglichkeiten
Psychologische und ggf.
Ärztliche Begutachtung
Einleitung und Steuerung von
Maßnahmen nach
§16a SGB II;
Regelmäßige persönliche
Vorsprachen;
Orientierung zu den Angeboten
der Arbeitsmarkt- und
Netzwerkpartner;
Vermittlung in niedrigschwellige
und passgenaue Arbeits- bzw.
Beschäftigungsgelegenheiten
2
Kooperationspartner
Netzwerkpartner
Kooperationspartner
nach § 16a SGB II,
z. B.
Schuldnerberatung,
Sozialpsychiatrischer
Dienst,
Drogenberatung
Gesundheits- und
Sozialdienstleister
Anbieter der Kinderund Jugendhilfe
Beschäftigungsträger
Integrationsplanung,
die auf
Vermittlungsfähigkeit
abzielt, ist möglich
Teilnahme an
Maßnahmen ist
zeitnah möglich
Herstellung der
Vermittlungsfähigkeit
ist in den nächsten 2
Jahren absehbar
Vermittlung in FAV
(Förderung von Arbeitsverhältnissen, §16e
SGB II)
oder in Maßnahmen nach
§ 45 SGB III
Vorbereitung auf Qualifizierung
oder Beschäftigung
Träger von
Maßnahmen nach § 45
SGB III
Arbeitgeber, die eine
Förderung von
Arbeitsverhältnissen
durchführen
Weiterbildungsträger
Vermittlung in Arbeit ggf. mit
begleitendem Coaching
II. Das stabilisierende Fallmanagement (sFM)
Menschen mit ihren Problemlagen werden dem sFM zugeordnet, wenn sie zwar nicht
den Anforderungen des bFM genügen, jedoch ein Hemmnisabbau bzw. eine
„Rückführung“ in die Arbeitsvermittlung grundsätzlich erwartet werden kann.
Die Zuweisung zum sFM soll jährlich überprüft und die Gründe für die Fortführung
dokumentiert werden.
Der Erfolg des sFM besteht in der Stabilisierung und dem angestrebten Übergang in das
bFM. Die Betreuung kann auch über externe Maßnahmen erfolgen. Der Kontakt mit dem
Fallmanager/ der Fallmanagerin erfolgt alle 3 Monate.
Zuordnung
sFM
Verbleib
im FM
bis zu 5
Jahren
Voraussetzungen
Indizien
Handlungsmöglichkeiten
Leistungseinschränkungen in
der Arbeitsfähigkeit
Kontinuierliche persönliche
Vorsprachen
soziale Problemlagen
Prüfung der Leistungsfähigkeit
Hemmnisse werden
bzw. sind
herausgearbeitet
Psychologische Begutachtung
Tragfähiges
Arbeitsbündnis
zwischen FM und
Kunden
Entwicklung einer
Lösungsstrategie
möglich
Einleitung erster
Schritte,
Vermittlung an
zuständige soziale
Fachdienste,
Teilnahme an
Maßnahmen in
absehbarer Zeit
möglich
einzelfallbezogenes
Netzwerkmanagement:
- Orientierung zu den
Angeboten der Netzwerk- und
Kooperationspartner
- Einleitung und Bewilligung von
Maßnahmen nach §16a SGB II
Vermittlung in niedrigschwellige
Arbeitsgelegenheiten und
ehrenamtliche Angebote
Zuweisung in niedrigschwellige
Maßnahmen nach § 45 SGB III,
z. B. „Chance IV“
Vorbereitung und Durchführung
von Beschäftigung i. R. der
Förderung von
Arbeitsverhältnissen-FAV(§16e
3
Kooperationspartner
Netzwerkpartner
Kooperationspartner
nach § 16a SGB II,
z. B.
Schuldnerberatung,
Sozialpsychiatrischer
Dienst,
Drogenberatung
Therapeutische
Einrichtungen und
Dienstleistungen;
Frauenhäuser;
Einrichtungen der
Wohlfahrtsverbände, Fachdienst
Wohnen, AfSD;
Straffälligenhilfe;
soziale Einrichtungen
in den Stadtteilen,
BeschäftigungsTräger
Träger von
Maßnahmen nach § 45
SGB III
Arbeitgeber, die eine
Förderung von
Arbeitsverhältnissen
mittelfristige
beschäftigungsorientierte
Perspektive erkennbar
SGB II),
durchführen
Angebote in sozialräumlichen
Zentren
Träger der sozialräumlichen Zentren
III. Das unterstützende Fallmanagement (uFM)
Menschen werden im uFM betreut, wenn sich aus der Analyse der Problemlagen eine
Prognose ergibt, bei der eine Verbesserung und Stabilisierung der Situation in Bezug auf
eine realistische Integration in Beschäftigung nicht absehbar ist und zudem mit den zur
Verfügung stehenden Instrumenten und unter den bestehenden Rahmenbedingungen
kaum zu erreichen ist.
Zunächst ist systematisch die Erwerbsfähigkeit nach § 44 a SGB II zu überprüfen. Ist ein
Übergang in den Rechtskreis SGB XII nicht möglich, konzentriert sich das FM auf
Krisenintervention bzw. die Vermittlung an eine zuständige psychosoziale unterstützende
Institution oder eine andere geeignete Einrichtungen.
Die Zuweisung zum uFM sowie die Erwerbsfähigkeit soll alle 2 Jahre überprüft und
dokumentiert werden.
Im uFM soll mindestens ein Kontakt im Jahr realisiert werden.
Zuordnung
uFM
Verbleib
im FM
über
5 Jahre
möglich
Voraussetzungen
Handlungsmöglichkeiten
Kooperationspartner
Netzwerkpartner
Längere und
wiederkehrende
Arbeitsunfähigkeit
(über 6 Monate)
Herstellung verbindlicher
Kontakte zum Kunden
Träger der RentenVersicherungen
Prüfung der Leistungsfähigkeit
Kooperationspartner
nach § 16a SGB II,
z. B.
Schuldnerberatung,
Sozialpsychiatrischer
Dienst,
Drogenberatung;
Grenze zur
Erwerbsunfähigkeit,
soziale
Schwierigkeiten,
fehlende
Tagesstruktur,
Wohnungslosigkeit,
Verwahrlosung
Mitwirkung aufgrund
der Hemmnisse
begrenzt
keine beschäftigungsorientierte Perspektive
erkennbar
Einzelfallbezogenes
Netzwerkmanagement:
Krisenintervention organisieren;
z. B. Kontakt zum Krisendienst
des SPSD, den Frauenhäusern,
dem Jugendamt, der Fachstelle
Wohnen u.
substitutionsbegleitenden
Beratungsstellen
Einschaltung der Fachdienste;
enge Zusammenarbeit mit
Kooperationspartnern;
Einleitung und Bewilligung
Steuerung von Leistungen nach
§16aSGB II
Vermittlung in Projekt
BIWAQ III
Einschaltung des
Betreuungsgerichtes
4
Therapeutische
Einrichtungen und
Dienstleistungen;
Frauenhäuser;
Einrichtungen der
Wohlfahrtsverbände, Fachdienst
Wohnen,
AfSD;
Straffälligenhilfe;
soziale Einrichtungen
in den Stadtteilen,
IV. Krisenintervention
Die im FM betreuten Menschen befinden sich häufig in elementaren Lebenskrisen.
Hier benötigen sie intensive Hilfen, auch i. S. einer Soforthilfe, um wieder in eine
stabilere Position zu kommen. So sind häufig einschneidende Veränderungen der
Lebenssituationen (das Kind wird vom Jugendamt aus der Familie genommen, die
Trennung vom Partner, ein Rückfall in Suchtverhalten, Obdachlosigkeit,
Gewaltandrohung wg. Ehrenschulden etc.) Grund für die Vorsprache im
Fallmanagement.
Hier gilt es nach Möglichkeit, die akuten Probleme bereits im ersten Gespräch
aufzunehmen und Möglichkeiten der Stabilisierung zu besprechen.
Oftmals erfordern diese Notfallsituationen ein direktes Handeln der Fallmanagerinnen
und Fallmanager. Dann übernehmen die Fallmanagerinnen und Fallmanager eine
unmittelbare Lotsenfunktion, in dem sie die betreuten Menschen an eine professionelle
Einrichtung oder Beratungsstelle weiterleiten.
Gleichwohl ist eine Identifizierung der Problemlagen nicht immer im ersten Gespräch
möglich und erfordert häufig mehrere Gespräche, um zum Kern des Problems
vorzudringen und die richtigen Anlaufstellen zur Problemlösung zu finden, wie auch die
Bereitschaft zum Annehmen dieser Hilfen herzustellen.
V. Netzwerkarbeit
Ein Aufgabenschwerpunkt für die Fallmanager ist eine intensive Netzwerkarbeit. Hierzu
zählt die Netzwerkbildung und Netzwerkpflege in ihrem Zuständigkeitsgebiet.
Zu den Netzwerkkontakten zählen beispielsweise Gesundheitsberatung, Schuldenberatungsstellen, Suchtberatung, Sozialzentren.
Konkrete Aufgabe der Fallmanager ist es, diese Kontakte in den Vermittlungsteams
bekannt und kurzfristig für die Kunden nutzbar zu machen. Die Fallmanager berichten
weiterhin in den Geschäftsstellen und ihren Teams über Angebote und Änderungen der
Netzwerkpartner.
Zum fachlichen und Informationsaustausch nehmen FM – nach Bedarf – an
Arbeitsbesprechungen und/oder Netzwerktreffen teil.
Eine Kommunikation mit Kooperationspartnern (es bestehen Vereinbarungen mit dem
JC) und Netzwerkpartnern findet regelmäßig statt, um die Zusammenarbeit zu
verbessern.
Die Kooperations- und Netzwerkpartner werden in einer Übersicht dargestellt und regelmäßig aktualisiert.
VI. Verfahren nach § 44a SGB II
Kunden, bei denen die Voraussetzungen zur Einleitung eines Verfahrens nach § 44a
SGB II gegeben sind werden in den Geschäftsstellen von spezialisierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut und begleitet, im Regelfall sind diese
Kolleginnen und Kollegen Fallmanager.
Die weiteren Verfahrensschritte (Einschaltung Rententräger, Information an das
zuständige Sozialzentrum und Antragstellung von Leistungen nach dem SGB XII)
5
werden dort veranlasst und begleitet. Es sind häufig Hilfestellungen im Bereich der
Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten sowie eine Motivationsarbeit mit dem
Kunden erforderlich.
Nähere Informationen zum Verfahren gem. § 44a SGB II finden sich unter anderem in
den Fachlichen Hinweisen
https://www.baintranet.de/001/003/001/001/Documents/44a-SGB-II-Hinweise-Aktuell.pdf
VII. Ergänzende Klarstellungen
1. Kundinnen und Kunden, bei denen die Voraussetzungen zur Führung im FM erfüllt
sind, sollen im Rahmen der Betreuungsstufe, die ihnen von ihrer Fallmanagerin / ihrem
Fallmanager zugeordnet werden, einen Zugang in das FM erhalten.
2. Sofern kein Zugang erfolgt, sind die dafür maßgeblichen Gründe in VerBIS zu
dokumentieren (z.B. bei fehlender Mitwirkung). Die Entscheidung ist regelmäßig
mindestens einmal jährlich durch die verantwortlichen IFK zu überprüfen. Das Ergebnis
ist in VerBIS zu dokumentieren.
3. Die Grenzen zwischen den einzelnen Betreuungsstufen sind fließend.
4. Ziel des differenzierten FM ist es, die Kundinnen und Kunden zu einem Aufstieg in
den Betreuungsstufen zu führen.
5. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des Jobcenters Bremen betreuen Kundinnen
und Kunden aus allen 3 Gruppen.
6. Bei frei werdenden Kapazitäten der Fallmanager/-innen sind Kundinnen und Kunden,
die dem bFM zugeordnet wurden, vorrangig in die Betreuung FM aufzunehmen.
C. Arbeitsweise im FM
I. Übergabemanagement
1. Die in VerBIS angelegten FM-Funktionalitäten Zugang, Assessment,
Integrationsplanung, Fallsteuerung und Abgang sind verbindlich für die Vormerkung und
Übergabe in das FM zu nutzen. Gleiches gilt für die Rückgabe aus dem FM. Die
Rückgabe aus dem FM erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der einzelfallbezogenen
FM-Handlungsstrategien oder bei Wegfall der Zuordnungsvoraussetzungen für das FM.
Es ist ein angemessener Zeitraum für die Ablösung aus dem Arbeitsbündnis zu
berücksichtigen.
2. Rund 1 000 ehemalige FM-Kundinnen und Kunden (sog. exFM-Kunden) in den
Basisteams werden an das Fallmanagement überstellt und übernommen, soweit sie die
Voraussetzungen des FM nach der GA 01/2010 erfüllen (komplexe Profillage und
mindestens 3 Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen „Rahmenbedingungen“ und/
oder „Leistungsfähigkeit“). Dabei handelt es sich um den bereits aus dem
Fallmanagement zurückgegebenen Personenkreis, der in der Vergangenheit bereits 24
Monate im FM betreut wurde, ohne dass Integrationsfortschritte erzielt werden konnten.
3. Zur Umsetzung der GA 01/2010 vom 13.01.2010 mit verbindlichen Zugangskriterien
zur Übernahme in das bFM unterstützt die DORA 203 (die sich aktuell in der
Mitbestimmung befindet). Mit Hilfe der DORA 203 werden u.a. Kundendatensätze
6
ermittelt, welche die formalen Zugangskriterien der GA 01/2010 zum Fallmanagement
erfüllen, hiervon wiederum welche im bFM betreut sind und welche nicht und darunter
für welche noch keine Zugangsentscheidung getroffen wurde. Auch die für das bFM in
VerBIS vorgemerkten Kunden können differenziert nach unterschiedlichen Kriterien
ermittelt
werden
(Erfüllung
formaler
oder
lokaler
Zugangskriterien,
Einzelfallentscheidung,
Langzeitleistungsbezug,
Risiko
des
Übertritts
in
Langzeitleistungsbezug innerhalb der nächsten 3-6 Monate) werden. Insofern unterstützt
die DORA bei der Fallidentifizierung und Zugangssteuerung ins bFM.
4. Nach der Zuordnung des Kunden in bFM, sFM oder uFM durch den FM erfolgt eine
interne Kundenkennung in VerBIS, die bei Veränderungen entsprechend angepasst
wird. Die Definition der drei Fallgestaltungen bietet genügend Anhaltspunkte, um im 1.
Schritt die Klassifizierung der Kundinnen und Kunden im FM vorzunehmen. Bis
28.02.2015 ist die Klassifizierung des Bestandes abzuschließen.
5. Nach Fallübernahme findet mind. ein ausführliches Gespräch statt, um den Bedarf an
Unterstützung, Stabilisierung festzustellen. Es wird ein Beratungsverhältnis aufgebaut.
Danach erfolgt die Entscheidung, welche Kategorie (uFM, sFM, bFM) infrage kommt.
Der Prozess der Feststellung der Handlungsbedarfe kann grundsätzlich auch mehrere
Vorsprachen erfordern, bis eine Entscheidung über die Zuordnung erfolgen kann. Im
Rahmen der Integrationsplanung (IP) werden mit dem Kunden die nächsten kleinteiligen
Schritte vereinbart und Ziele festgelegt.
6. Die Fallmanagement-Funktionalitäten in VerBIS sind anzuwenden.
Zur fachlichen Unterstützung steht die Arbeitshilfe Fallmanagement zur Verfügung:
https://www.baintranet.de/002/001/008/007/002/Documents/VerBIS-FallmanagementUnterlage.pdf
7. Das zuständige Team der Leistungsgewährung erhält die Mitteilung über die
Übernahme in das Fallmanagement, damit Rücksprachen bei Auffälligkeiten erfolgen
können.
II. Aufbauorganisation
1. Das Fallmanagement arbeitet parallel zu den Basisteams.
2. Es arbeitet in der Zuständigkeit nach dem Buchstabensystem und betreut alle
Betreuungsstufen im Zuständigkeitsbereich.
3. Durch den Mix der Personengruppen mit unterschiedlicher Betreuungsintensität soll
die intensive Bearbeitung ermöglicht werden. Die Durchführung von Verfahren zur
Feststellung der Erwerbsfähigkeit (44a SGB II) wird in allen Gst spezialisierten
Kolleginnen und Kollegen (in der Regel Fallmanagerinnen und -manager (s. unter B.6)
übertragen.
4. Die Fallmanager/-innen sind den Basisteams zugeordnet. Die Führung im
Fallmanagement wird von den Teamleitungen der Basisteams wahrgenommen.
5. Eine Vertretung erfolgt im Fallmanagement untereinander.
7
III. Fachaufsicht
1. Die Fachaufsicht erfolgt durch die Teamleitungen. Diese erhalten eine
Zusatzberechtigung in VerBIS („FM Betreuer SGB II)“. Zur Wahrnehmung dieser
Aufgabe werden sie entsprechend geschult.
2. Gegenstand und Verfahrensregelungen erfolgen in der GA Fachaufsicht.
IV. Dienstbesprechung und Erfahrungsaustausch
1. Die FM nehmen weiterhin an den regulären Dienstbesprechungen ihrer Teams teil.
2. Mindestens alle drei Monate findet eine Dienstbesprechung aller Fallmanagerinnen
und Fallmanager einer Geschäftsstelle statt.
3. Eine Fallmanagerin/Fallmanager vertritt die jeweilige Geschäftsstelle in der
Geschäftsstellen übergreifenden
Praxisarbeitsgruppe Fallmanagement.
Diese
übergreifende Arbeitsgruppe tagt viermal im Jahr. Die Arbeit der Praxisarbeitsgruppe
FM soll als Besprechungsformat und als Koordinierungsrunde fortgeführt werden und die
inhaltliche und qualitative Fortentwicklung des FM betreiben, indem Vorschläge an die
Geschäftsführung als Entscheidungsvorschläge transportiert werden. Auch soll hier eine
Beratung der Geschäftsführung bezüglich der Umsetzung der von dort geplanten
Maßnahmen erfolgen.
In beiden Besprechungsformaten ist neben grundsätzlichen Fragen des FM,
insbesondere Gegenstand der Arbeit die
- Auswertung der Controlling-Daten und anderweitigen Erkenntnisquellen zur
Aufgabenerledigung der Fallmanager/-innen und Schnittstellen;
- Überprüfung des Maßnahmenangebotes und die
- Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit im Quartier
4. Es soll jährlich ein Fallmanagementtag für alle Fallmanagerinnen und Fallmanager
stattfinden. Diese Veranstaltung wird von der Praxisarbeitsgruppe FM vorbereitet.
Die Besprechungsformate dienen der Wirkungsbetrachtung, Nachhaltung
Aufgabenerledigung und qualitativen Verbesserung des FM im Jobcenter.
der
D. Personaleinsatz und Fallbemessung
I. Personalhaushalt
1. Personalaufstellung:
- zur Betreuung von U 25-Kundinnen und Kunden:
- zur Betreuung von Ü 25 Kundinnen und Kunden:
- für besondere Projekte (z.B. familienorientiertes FM):
8 FM
35 FM
3 FM
2. Die Verteilung auf die Geschäftsstellen erfolgt nach den „Anteilswerten“.
II. Betreuungsrelation
Die Betreuungsrelation soll im Bereich „U25“ bei 1:75 liegen; bei „Ü25“ bei
bis zu 1:150.
8
E. Qualifizierung
I. Im Fallmanagement des Jobcenters Bremen sind speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigt. Sie verfügen neben dem Leistungsportfolio der Gesamtheit
der IFK über zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Kommunikation und
Netzwerkarbeit.
II. Allen Mitarbeitenden im Fallmanagement wird die von der DGCC zertifizierte
Qualifizierung der BA bzw. der Jobcenter zum Fallmanager ermöglicht. Für neu
angesetzte Mitarbeitende im FM ist diese verpflichtend. Im Bereich des FM ist die
kollegiale Beratung durchgängiges Instrument. Die Möglichkeit der Supervision wird
angeboten.
III. Eine Schulung der Teamleitungen nach dem Fachkonzept ist erforderlich.
Hier steht das Seminarangebot „Fallmanagement für Führungskräfte“ der
Führungsakademie der BA zur Verfügung.
IV. Weitere Schulungsangebote können nach Bedarfslage unter Beteiligung
der AG Qualifizierung und mit professioneller Begleitung des JC entwickelt werden.
F. Controlling
I. Vorbemerkung/Grundlagen
Das Jobcenter Bremen wird die Arbeit und Erfolge des Fallmanagements im Rahmen der
aktuell technischen Möglichkeiten abbilden. Um die Auswertungen vornehmen zu können
werden für jede Geschäftsstelle virtuelle Teamkenner in VerBIS für die Fallmanager/innen und damit die Fallmanagementkunden vergeben.
Die organisatorische dienst- und fachaufsichtliche Aufbauorganisation bleibt davon
unberührt.
Die Teamkenner werden wie folgt eingerichtet:
Geschäftsstelle
Ost I
Ost II
Süd
Mitte
West
Nord
Teamkenner FM Kunden
413
424
432
512
524
540
Damit werden gesonderte Auswertungen für das Fallmanagement aus den Fachverfahren
VerBIS und Controlling-Cockpit möglich.
II. Bestandsabbildungen
Zur Abbildung von Strukturen und Beständen und deren Veränderungen wird die
Erfassung der FM Kunden/innen Ü 25 nach folgenden Kriterien erfolgen:




nach Team
nach Geschlecht
Staatsangehörigkeit (Deutsch / Nichtdeutsch)
Differenzierung nach Altersgruppen
9
Erfassungstermine:
1. die erste Bestandserhebung erfolgt am 04.05.2015 für den Bestand zum 30.04. 2015)
2. alle weiteren Bestandserhebungen erfolgen jeweils zum Quartalsende (30.06.2015,
30.09.2015, 31.12.2015 ff.).
III. Wirkungsbetrachtung
1. Aus dem Controlling-Cockpit sind aktuell keine automatisierten Auswertungen möglich.
Für Mitte des Jahres 2015 wird eine Auswertung für das Fallmanagement über das
Controlling-Cockpit in Aussicht gestellt. Nähere Informationen liegen zum aktuellen
Zeitpunkt noch nicht vor. Eine Prüfung der Möglichkeiten erfolgt über das Controlling nach
Bereitstellung der neuen Cockpit-Daten.
2. Eine Darstellung der Erfolge und Wirkungen der FM-Arbeit ist aktuell nur über manuelle
Erfassungslisten der zuständigen Fallmanagerinnen und Fallmanager möglich.
Im JC Bremen hat im Januar 2015 eine Arbeitsgruppe „Nachhaltung“ getagt und nach
Prüfung der Umsetzungen in anderen Jobcentern ein eigenes Erfassungstool entwickelt.
Die zu befüllenden Felder wurden in Absprache mit Fallmanagerinnen und Fallmanagern
erarbeitet. (Tool).
Die Pilotphase startet am 15.07.2015.
Eine erste Auswertung der Erkenntnissen und Ergebnisse aus der Pilotphase durch den
Controlling-Bereich des JC Bremen ist für September 2015 vorgesehen.
Eine flächendeckende Umsetzung ist nach Auswertung der Pilotphase ab dem 4.Quartal
2015 geplant.
IV. Nachhaltung der Prozesskennziffern
Die Nachhaltung der Kontaktdichte, der gültigen Eingliederungsvereinbarungen sowie der
Betreuungsrelation erfolgt monatlich im Rahmen der gültigen Vorgaben und wird in die
monatliche Routine des Controlling-Teams zum Statistikstichtag aufgenommen.
V. Entwicklung der Betreuungsstufen im FM
1.
2.
Prozessbegleitung erfolgt auch durch die Erfassung der Bestände differenziert nach
den internen Kundenkennungen „bFM“, sFM“ und „uFM“. Die Erhebung erfolgt
monatlich auf Geschäftsstellenebene.
Mit Auswertung am 02.03.2015 wurde der Umstellungsprozess im FM auf die
Kundendifferenzierung abgeschlossen.
Umstellung Kunden im Bestand FM
aktueller Stand:
02.03.2015
Ost I
Ost II
Süd
Mitte
West
Nord
JC gesamt
FM Ü 25
nach "interner
FM Ü 25
Kundenkennung FM"
bFM
umgestellte DS gesamt umgestellte DS
383
65
767
142
963
104
718
115
788
41
644
110
4.263
577
Antei FM Ü 25
FM Ü 25
bFM
sFM
an gesamt
umgestellte DS
17,0%
232
18,5%
275
10,8%
669
16,0%
361
5,2%
207
17,1%
376
13,5%
2.120
JC Bremen, Controlling SGB II
eigene Erhebung aus Fachverfahren VerBIS
10
Antei FM Ü 25
FM Ü25
sFM
uFM
an gesamt
umgestellte DS
60,6%
86
35,9%
350
69,5%
190
50,3%
242
26,3%
540
58,4%
158
49,7%
1.566
Antei FM Ü 25
uFM
an gesamt
22,5%
45,6%
19,7%
33,7%
68,5%
24,5%
36,7%
FM Ü 25
Bestand
insgesamt
386
791
973
731
876
649
4.406
davon
FM Ü 25
ohne Kennung
3
24
10
13
88
5
143
bereits
umgestellt
99,2%
97,0%
99,0%
98,2%
90,0%
99,2%
96,8%
G. Schlussbemerkung
Das FM erfährt durch die Neukonzeption bzw. Weiterentwicklung eine Veränderung.
-
in der Ausrichtung
in der Personaldimensionierung
in der fachaufsichtlichen Begleitung
in der Entwicklungs- und Wirkungsanalyse
Diese Maßnahmen sind notwendig, um - auf neuem Fundament – auch zukünftig mit
dem FM im JC Bremen eine gute Dienstleistung zu erbringen.
Die Geschäftsanweisung tritt zum 01.07.2015 in Kraft und wird fortgeschrieben.
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