Verteiler Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitung Integration Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teams Integration des Jobcenters Bremen Az.:II1201.2 Geschäftsanweisung M&I 02/2015 Fallmanagement Ü25 vom 01.07.2015 Weiterentwicklung des Fallmanagement Ü25 im Jobcenter Bremen ab 2015 A. Fallmanagement (FM) als wichtiger Teil kundenorientierter Dienstleistungen I. Grundauftrag Aufgabe der Grundsicherung ist es, jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) qualifiziert, umfassend und entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und/oder Ausbildung zu unterstützen. Absolventenmanagement Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen, die gemäß dem „4-Phasen-Modell“ (4 PM) den komplexen Profillagen zuzuordnen sind und die mindestens 3 Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen „Rahmenbedingungen“ und/oder „Leistungsfähigkeit“ aufweisen, sollen im FM betreut werden. II. Definition des FM Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. In diesem kooperativen Prozess werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen (sozialräumliche Netzwerke) geplant, die anschließend von Fallmanager/innen implementiert, koordiniert und gesteuert werden. Das Konzept Fallmanagement beschreibt den systematischen Prozess des FM mit den Kundinnen und Kunden und ggf. den Mitgliedern der BG als auch die Zusammenarbeit mit den Dienstleistern, Kooperationspartnern und im Netzwerk. Wichtigste Aufgaben des FM sind die Beratung durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager sowie der Aufbau und Ausbau von Netzwerken. 1 III. Differenzierte Betreuungsstufen Zukünftig werden nach Möglichkeit alle Kunden mit komplexen Profillagen und mindestens 3 Handlungsbedarfen im FM betreut. Sie werden dabei folgenden Betreuungsstufen zugeordnet: - beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM) - stabilisierendes Fallmanagement (sFM) - unterstützendes Fallmanagement (uFM) IV. Ziel Ziel des neuen Konzepts ist es, die Standards im FM zu stärken und eine qualitativ hochwertige Betreuung – unter Berücksichtigung eines begrenzten Personalansatzes – sicherzustellen. Die Differenzierung berücksichtigt und begrenzt unterschiedliche Interventionsansätze und Betreuungsintensitäten. Die Weiterentwicklung des FM-Konzeptes ermöglicht es den Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die die Voraussetzungen des bFM nicht erfüllen, durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager kompetent beraten und betreuen zu lassen. B. Inhalt, Struktur und Umsetzung des differenzierten FM I. Das beschäftigungsorientierte FM (bFM) Der Kontakt zum Kunden soll mindestens einmal im Monat hergestellt werden. Die BA-Geschäftsanweisung 01/2010 https://www.baintranet.de/001/003/Seiten/GASGB-2-NR-01-2010-01-13.aspx findet vollumfänglich Anwendung. Zuordnung bFM Verbleib bis zu 2 Jahren Voraussetzungen Indizien Vorübergehende Leistungseinschränkungen in der Arbeitsfähigkeit Hemmnisse werden bzw. sind herausgearbeitet Prozess, um Hemmnisse abzubauen, verläuft stetig und kann in absehbarer Zeit abgeschlossen werden Stabilisierung der Lebenslage Handlungsmöglichkeiten Psychologische und ggf. Ärztliche Begutachtung Einleitung und Steuerung von Maßnahmen nach §16a SGB II; Regelmäßige persönliche Vorsprachen; Orientierung zu den Angeboten der Arbeitsmarkt- und Netzwerkpartner; Vermittlung in niedrigschwellige und passgenaue Arbeits- bzw. Beschäftigungsgelegenheiten 2 Kooperationspartner Netzwerkpartner Kooperationspartner nach § 16a SGB II, z. B. Schuldnerberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Drogenberatung Gesundheits- und Sozialdienstleister Anbieter der Kinderund Jugendhilfe Beschäftigungsträger Integrationsplanung, die auf Vermittlungsfähigkeit abzielt, ist möglich Teilnahme an Maßnahmen ist zeitnah möglich Herstellung der Vermittlungsfähigkeit ist in den nächsten 2 Jahren absehbar Vermittlung in FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen, §16e SGB II) oder in Maßnahmen nach § 45 SGB III Vorbereitung auf Qualifizierung oder Beschäftigung Träger von Maßnahmen nach § 45 SGB III Arbeitgeber, die eine Förderung von Arbeitsverhältnissen durchführen Weiterbildungsträger Vermittlung in Arbeit ggf. mit begleitendem Coaching II. Das stabilisierende Fallmanagement (sFM) Menschen mit ihren Problemlagen werden dem sFM zugeordnet, wenn sie zwar nicht den Anforderungen des bFM genügen, jedoch ein Hemmnisabbau bzw. eine „Rückführung“ in die Arbeitsvermittlung grundsätzlich erwartet werden kann. Die Zuweisung zum sFM soll jährlich überprüft und die Gründe für die Fortführung dokumentiert werden. Der Erfolg des sFM besteht in der Stabilisierung und dem angestrebten Übergang in das bFM. Die Betreuung kann auch über externe Maßnahmen erfolgen. Der Kontakt mit dem Fallmanager/ der Fallmanagerin erfolgt alle 3 Monate. Zuordnung sFM Verbleib im FM bis zu 5 Jahren Voraussetzungen Indizien Handlungsmöglichkeiten Leistungseinschränkungen in der Arbeitsfähigkeit Kontinuierliche persönliche Vorsprachen soziale Problemlagen Prüfung der Leistungsfähigkeit Hemmnisse werden bzw. sind herausgearbeitet Psychologische Begutachtung Tragfähiges Arbeitsbündnis zwischen FM und Kunden Entwicklung einer Lösungsstrategie möglich Einleitung erster Schritte, Vermittlung an zuständige soziale Fachdienste, Teilnahme an Maßnahmen in absehbarer Zeit möglich einzelfallbezogenes Netzwerkmanagement: - Orientierung zu den Angeboten der Netzwerk- und Kooperationspartner - Einleitung und Bewilligung von Maßnahmen nach §16a SGB II Vermittlung in niedrigschwellige Arbeitsgelegenheiten und ehrenamtliche Angebote Zuweisung in niedrigschwellige Maßnahmen nach § 45 SGB III, z. B. „Chance IV“ Vorbereitung und Durchführung von Beschäftigung i. R. der Förderung von Arbeitsverhältnissen-FAV(§16e 3 Kooperationspartner Netzwerkpartner Kooperationspartner nach § 16a SGB II, z. B. Schuldnerberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Drogenberatung Therapeutische Einrichtungen und Dienstleistungen; Frauenhäuser; Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Fachdienst Wohnen, AfSD; Straffälligenhilfe; soziale Einrichtungen in den Stadtteilen, BeschäftigungsTräger Träger von Maßnahmen nach § 45 SGB III Arbeitgeber, die eine Förderung von Arbeitsverhältnissen mittelfristige beschäftigungsorientierte Perspektive erkennbar SGB II), durchführen Angebote in sozialräumlichen Zentren Träger der sozialräumlichen Zentren III. Das unterstützende Fallmanagement (uFM) Menschen werden im uFM betreut, wenn sich aus der Analyse der Problemlagen eine Prognose ergibt, bei der eine Verbesserung und Stabilisierung der Situation in Bezug auf eine realistische Integration in Beschäftigung nicht absehbar ist und zudem mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten und unter den bestehenden Rahmenbedingungen kaum zu erreichen ist. Zunächst ist systematisch die Erwerbsfähigkeit nach § 44 a SGB II zu überprüfen. Ist ein Übergang in den Rechtskreis SGB XII nicht möglich, konzentriert sich das FM auf Krisenintervention bzw. die Vermittlung an eine zuständige psychosoziale unterstützende Institution oder eine andere geeignete Einrichtungen. Die Zuweisung zum uFM sowie die Erwerbsfähigkeit soll alle 2 Jahre überprüft und dokumentiert werden. Im uFM soll mindestens ein Kontakt im Jahr realisiert werden. Zuordnung uFM Verbleib im FM über 5 Jahre möglich Voraussetzungen Handlungsmöglichkeiten Kooperationspartner Netzwerkpartner Längere und wiederkehrende Arbeitsunfähigkeit (über 6 Monate) Herstellung verbindlicher Kontakte zum Kunden Träger der RentenVersicherungen Prüfung der Leistungsfähigkeit Kooperationspartner nach § 16a SGB II, z. B. Schuldnerberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Drogenberatung; Grenze zur Erwerbsunfähigkeit, soziale Schwierigkeiten, fehlende Tagesstruktur, Wohnungslosigkeit, Verwahrlosung Mitwirkung aufgrund der Hemmnisse begrenzt keine beschäftigungsorientierte Perspektive erkennbar Einzelfallbezogenes Netzwerkmanagement: Krisenintervention organisieren; z. B. Kontakt zum Krisendienst des SPSD, den Frauenhäusern, dem Jugendamt, der Fachstelle Wohnen u. substitutionsbegleitenden Beratungsstellen Einschaltung der Fachdienste; enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern; Einleitung und Bewilligung Steuerung von Leistungen nach §16aSGB II Vermittlung in Projekt BIWAQ III Einschaltung des Betreuungsgerichtes 4 Therapeutische Einrichtungen und Dienstleistungen; Frauenhäuser; Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Fachdienst Wohnen, AfSD; Straffälligenhilfe; soziale Einrichtungen in den Stadtteilen, IV. Krisenintervention Die im FM betreuten Menschen befinden sich häufig in elementaren Lebenskrisen. Hier benötigen sie intensive Hilfen, auch i. S. einer Soforthilfe, um wieder in eine stabilere Position zu kommen. So sind häufig einschneidende Veränderungen der Lebenssituationen (das Kind wird vom Jugendamt aus der Familie genommen, die Trennung vom Partner, ein Rückfall in Suchtverhalten, Obdachlosigkeit, Gewaltandrohung wg. Ehrenschulden etc.) Grund für die Vorsprache im Fallmanagement. Hier gilt es nach Möglichkeit, die akuten Probleme bereits im ersten Gespräch aufzunehmen und Möglichkeiten der Stabilisierung zu besprechen. Oftmals erfordern diese Notfallsituationen ein direktes Handeln der Fallmanagerinnen und Fallmanager. Dann übernehmen die Fallmanagerinnen und Fallmanager eine unmittelbare Lotsenfunktion, in dem sie die betreuten Menschen an eine professionelle Einrichtung oder Beratungsstelle weiterleiten. Gleichwohl ist eine Identifizierung der Problemlagen nicht immer im ersten Gespräch möglich und erfordert häufig mehrere Gespräche, um zum Kern des Problems vorzudringen und die richtigen Anlaufstellen zur Problemlösung zu finden, wie auch die Bereitschaft zum Annehmen dieser Hilfen herzustellen. V. Netzwerkarbeit Ein Aufgabenschwerpunkt für die Fallmanager ist eine intensive Netzwerkarbeit. Hierzu zählt die Netzwerkbildung und Netzwerkpflege in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Zu den Netzwerkkontakten zählen beispielsweise Gesundheitsberatung, Schuldenberatungsstellen, Suchtberatung, Sozialzentren. Konkrete Aufgabe der Fallmanager ist es, diese Kontakte in den Vermittlungsteams bekannt und kurzfristig für die Kunden nutzbar zu machen. Die Fallmanager berichten weiterhin in den Geschäftsstellen und ihren Teams über Angebote und Änderungen der Netzwerkpartner. Zum fachlichen und Informationsaustausch nehmen FM – nach Bedarf – an Arbeitsbesprechungen und/oder Netzwerktreffen teil. Eine Kommunikation mit Kooperationspartnern (es bestehen Vereinbarungen mit dem JC) und Netzwerkpartnern findet regelmäßig statt, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Kooperations- und Netzwerkpartner werden in einer Übersicht dargestellt und regelmäßig aktualisiert. VI. Verfahren nach § 44a SGB II Kunden, bei denen die Voraussetzungen zur Einleitung eines Verfahrens nach § 44a SGB II gegeben sind werden in den Geschäftsstellen von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut und begleitet, im Regelfall sind diese Kolleginnen und Kollegen Fallmanager. Die weiteren Verfahrensschritte (Einschaltung Rententräger, Information an das zuständige Sozialzentrum und Antragstellung von Leistungen nach dem SGB XII) 5 werden dort veranlasst und begleitet. Es sind häufig Hilfestellungen im Bereich der Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten sowie eine Motivationsarbeit mit dem Kunden erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren gem. § 44a SGB II finden sich unter anderem in den Fachlichen Hinweisen https://www.baintranet.de/001/003/001/001/Documents/44a-SGB-II-Hinweise-Aktuell.pdf VII. Ergänzende Klarstellungen 1. Kundinnen und Kunden, bei denen die Voraussetzungen zur Führung im FM erfüllt sind, sollen im Rahmen der Betreuungsstufe, die ihnen von ihrer Fallmanagerin / ihrem Fallmanager zugeordnet werden, einen Zugang in das FM erhalten. 2. Sofern kein Zugang erfolgt, sind die dafür maßgeblichen Gründe in VerBIS zu dokumentieren (z.B. bei fehlender Mitwirkung). Die Entscheidung ist regelmäßig mindestens einmal jährlich durch die verantwortlichen IFK zu überprüfen. Das Ergebnis ist in VerBIS zu dokumentieren. 3. Die Grenzen zwischen den einzelnen Betreuungsstufen sind fließend. 4. Ziel des differenzierten FM ist es, die Kundinnen und Kunden zu einem Aufstieg in den Betreuungsstufen zu führen. 5. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des Jobcenters Bremen betreuen Kundinnen und Kunden aus allen 3 Gruppen. 6. Bei frei werdenden Kapazitäten der Fallmanager/-innen sind Kundinnen und Kunden, die dem bFM zugeordnet wurden, vorrangig in die Betreuung FM aufzunehmen. C. Arbeitsweise im FM I. Übergabemanagement 1. Die in VerBIS angelegten FM-Funktionalitäten Zugang, Assessment, Integrationsplanung, Fallsteuerung und Abgang sind verbindlich für die Vormerkung und Übergabe in das FM zu nutzen. Gleiches gilt für die Rückgabe aus dem FM. Die Rückgabe aus dem FM erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der einzelfallbezogenen FM-Handlungsstrategien oder bei Wegfall der Zuordnungsvoraussetzungen für das FM. Es ist ein angemessener Zeitraum für die Ablösung aus dem Arbeitsbündnis zu berücksichtigen. 2. Rund 1 000 ehemalige FM-Kundinnen und Kunden (sog. exFM-Kunden) in den Basisteams werden an das Fallmanagement überstellt und übernommen, soweit sie die Voraussetzungen des FM nach der GA 01/2010 erfüllen (komplexe Profillage und mindestens 3 Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen „Rahmenbedingungen“ und/ oder „Leistungsfähigkeit“). Dabei handelt es sich um den bereits aus dem Fallmanagement zurückgegebenen Personenkreis, der in der Vergangenheit bereits 24 Monate im FM betreut wurde, ohne dass Integrationsfortschritte erzielt werden konnten. 3. Zur Umsetzung der GA 01/2010 vom 13.01.2010 mit verbindlichen Zugangskriterien zur Übernahme in das bFM unterstützt die DORA 203 (die sich aktuell in der Mitbestimmung befindet). Mit Hilfe der DORA 203 werden u.a. Kundendatensätze 6 ermittelt, welche die formalen Zugangskriterien der GA 01/2010 zum Fallmanagement erfüllen, hiervon wiederum welche im bFM betreut sind und welche nicht und darunter für welche noch keine Zugangsentscheidung getroffen wurde. Auch die für das bFM in VerBIS vorgemerkten Kunden können differenziert nach unterschiedlichen Kriterien ermittelt werden (Erfüllung formaler oder lokaler Zugangskriterien, Einzelfallentscheidung, Langzeitleistungsbezug, Risiko des Übertritts in Langzeitleistungsbezug innerhalb der nächsten 3-6 Monate) werden. Insofern unterstützt die DORA bei der Fallidentifizierung und Zugangssteuerung ins bFM. 4. Nach der Zuordnung des Kunden in bFM, sFM oder uFM durch den FM erfolgt eine interne Kundenkennung in VerBIS, die bei Veränderungen entsprechend angepasst wird. Die Definition der drei Fallgestaltungen bietet genügend Anhaltspunkte, um im 1. Schritt die Klassifizierung der Kundinnen und Kunden im FM vorzunehmen. Bis 28.02.2015 ist die Klassifizierung des Bestandes abzuschließen. 5. Nach Fallübernahme findet mind. ein ausführliches Gespräch statt, um den Bedarf an Unterstützung, Stabilisierung festzustellen. Es wird ein Beratungsverhältnis aufgebaut. Danach erfolgt die Entscheidung, welche Kategorie (uFM, sFM, bFM) infrage kommt. Der Prozess der Feststellung der Handlungsbedarfe kann grundsätzlich auch mehrere Vorsprachen erfordern, bis eine Entscheidung über die Zuordnung erfolgen kann. Im Rahmen der Integrationsplanung (IP) werden mit dem Kunden die nächsten kleinteiligen Schritte vereinbart und Ziele festgelegt. 6. Die Fallmanagement-Funktionalitäten in VerBIS sind anzuwenden. Zur fachlichen Unterstützung steht die Arbeitshilfe Fallmanagement zur Verfügung: https://www.baintranet.de/002/001/008/007/002/Documents/VerBIS-FallmanagementUnterlage.pdf 7. Das zuständige Team der Leistungsgewährung erhält die Mitteilung über die Übernahme in das Fallmanagement, damit Rücksprachen bei Auffälligkeiten erfolgen können. II. Aufbauorganisation 1. Das Fallmanagement arbeitet parallel zu den Basisteams. 2. Es arbeitet in der Zuständigkeit nach dem Buchstabensystem und betreut alle Betreuungsstufen im Zuständigkeitsbereich. 3. Durch den Mix der Personengruppen mit unterschiedlicher Betreuungsintensität soll die intensive Bearbeitung ermöglicht werden. Die Durchführung von Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit (44a SGB II) wird in allen Gst spezialisierten Kolleginnen und Kollegen (in der Regel Fallmanagerinnen und -manager (s. unter B.6) übertragen. 4. Die Fallmanager/-innen sind den Basisteams zugeordnet. Die Führung im Fallmanagement wird von den Teamleitungen der Basisteams wahrgenommen. 5. Eine Vertretung erfolgt im Fallmanagement untereinander. 7 III. Fachaufsicht 1. Die Fachaufsicht erfolgt durch die Teamleitungen. Diese erhalten eine Zusatzberechtigung in VerBIS („FM Betreuer SGB II)“. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden sie entsprechend geschult. 2. Gegenstand und Verfahrensregelungen erfolgen in der GA Fachaufsicht. IV. Dienstbesprechung und Erfahrungsaustausch 1. Die FM nehmen weiterhin an den regulären Dienstbesprechungen ihrer Teams teil. 2. Mindestens alle drei Monate findet eine Dienstbesprechung aller Fallmanagerinnen und Fallmanager einer Geschäftsstelle statt. 3. Eine Fallmanagerin/Fallmanager vertritt die jeweilige Geschäftsstelle in der Geschäftsstellen übergreifenden Praxisarbeitsgruppe Fallmanagement. Diese übergreifende Arbeitsgruppe tagt viermal im Jahr. Die Arbeit der Praxisarbeitsgruppe FM soll als Besprechungsformat und als Koordinierungsrunde fortgeführt werden und die inhaltliche und qualitative Fortentwicklung des FM betreiben, indem Vorschläge an die Geschäftsführung als Entscheidungsvorschläge transportiert werden. Auch soll hier eine Beratung der Geschäftsführung bezüglich der Umsetzung der von dort geplanten Maßnahmen erfolgen. In beiden Besprechungsformaten ist neben grundsätzlichen Fragen des FM, insbesondere Gegenstand der Arbeit die - Auswertung der Controlling-Daten und anderweitigen Erkenntnisquellen zur Aufgabenerledigung der Fallmanager/-innen und Schnittstellen; - Überprüfung des Maßnahmenangebotes und die - Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit im Quartier 4. Es soll jährlich ein Fallmanagementtag für alle Fallmanagerinnen und Fallmanager stattfinden. Diese Veranstaltung wird von der Praxisarbeitsgruppe FM vorbereitet. Die Besprechungsformate dienen der Wirkungsbetrachtung, Nachhaltung Aufgabenerledigung und qualitativen Verbesserung des FM im Jobcenter. der D. Personaleinsatz und Fallbemessung I. Personalhaushalt 1. Personalaufstellung: - zur Betreuung von U 25-Kundinnen und Kunden: - zur Betreuung von Ü 25 Kundinnen und Kunden: - für besondere Projekte (z.B. familienorientiertes FM): 8 FM 35 FM 3 FM 2. Die Verteilung auf die Geschäftsstellen erfolgt nach den „Anteilswerten“. II. Betreuungsrelation Die Betreuungsrelation soll im Bereich „U25“ bei 1:75 liegen; bei „Ü25“ bei bis zu 1:150. 8 E. Qualifizierung I. Im Fallmanagement des Jobcenters Bremen sind speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sie verfügen neben dem Leistungsportfolio der Gesamtheit der IFK über zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Kommunikation und Netzwerkarbeit. II. Allen Mitarbeitenden im Fallmanagement wird die von der DGCC zertifizierte Qualifizierung der BA bzw. der Jobcenter zum Fallmanager ermöglicht. Für neu angesetzte Mitarbeitende im FM ist diese verpflichtend. Im Bereich des FM ist die kollegiale Beratung durchgängiges Instrument. Die Möglichkeit der Supervision wird angeboten. III. Eine Schulung der Teamleitungen nach dem Fachkonzept ist erforderlich. Hier steht das Seminarangebot „Fallmanagement für Führungskräfte“ der Führungsakademie der BA zur Verfügung. IV. Weitere Schulungsangebote können nach Bedarfslage unter Beteiligung der AG Qualifizierung und mit professioneller Begleitung des JC entwickelt werden. F. Controlling I. Vorbemerkung/Grundlagen Das Jobcenter Bremen wird die Arbeit und Erfolge des Fallmanagements im Rahmen der aktuell technischen Möglichkeiten abbilden. Um die Auswertungen vornehmen zu können werden für jede Geschäftsstelle virtuelle Teamkenner in VerBIS für die Fallmanager/innen und damit die Fallmanagementkunden vergeben. Die organisatorische dienst- und fachaufsichtliche Aufbauorganisation bleibt davon unberührt. Die Teamkenner werden wie folgt eingerichtet: Geschäftsstelle Ost I Ost II Süd Mitte West Nord Teamkenner FM Kunden 413 424 432 512 524 540 Damit werden gesonderte Auswertungen für das Fallmanagement aus den Fachverfahren VerBIS und Controlling-Cockpit möglich. II. Bestandsabbildungen Zur Abbildung von Strukturen und Beständen und deren Veränderungen wird die Erfassung der FM Kunden/innen Ü 25 nach folgenden Kriterien erfolgen: nach Team nach Geschlecht Staatsangehörigkeit (Deutsch / Nichtdeutsch) Differenzierung nach Altersgruppen 9 Erfassungstermine: 1. die erste Bestandserhebung erfolgt am 04.05.2015 für den Bestand zum 30.04. 2015) 2. alle weiteren Bestandserhebungen erfolgen jeweils zum Quartalsende (30.06.2015, 30.09.2015, 31.12.2015 ff.). III. Wirkungsbetrachtung 1. Aus dem Controlling-Cockpit sind aktuell keine automatisierten Auswertungen möglich. Für Mitte des Jahres 2015 wird eine Auswertung für das Fallmanagement über das Controlling-Cockpit in Aussicht gestellt. Nähere Informationen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Eine Prüfung der Möglichkeiten erfolgt über das Controlling nach Bereitstellung der neuen Cockpit-Daten. 2. Eine Darstellung der Erfolge und Wirkungen der FM-Arbeit ist aktuell nur über manuelle Erfassungslisten der zuständigen Fallmanagerinnen und Fallmanager möglich. Im JC Bremen hat im Januar 2015 eine Arbeitsgruppe „Nachhaltung“ getagt und nach Prüfung der Umsetzungen in anderen Jobcentern ein eigenes Erfassungstool entwickelt. Die zu befüllenden Felder wurden in Absprache mit Fallmanagerinnen und Fallmanagern erarbeitet. (Tool). Die Pilotphase startet am 15.07.2015. Eine erste Auswertung der Erkenntnissen und Ergebnisse aus der Pilotphase durch den Controlling-Bereich des JC Bremen ist für September 2015 vorgesehen. Eine flächendeckende Umsetzung ist nach Auswertung der Pilotphase ab dem 4.Quartal 2015 geplant. IV. Nachhaltung der Prozesskennziffern Die Nachhaltung der Kontaktdichte, der gültigen Eingliederungsvereinbarungen sowie der Betreuungsrelation erfolgt monatlich im Rahmen der gültigen Vorgaben und wird in die monatliche Routine des Controlling-Teams zum Statistikstichtag aufgenommen. V. Entwicklung der Betreuungsstufen im FM 1. 2. Prozessbegleitung erfolgt auch durch die Erfassung der Bestände differenziert nach den internen Kundenkennungen „bFM“, sFM“ und „uFM“. Die Erhebung erfolgt monatlich auf Geschäftsstellenebene. Mit Auswertung am 02.03.2015 wurde der Umstellungsprozess im FM auf die Kundendifferenzierung abgeschlossen. Umstellung Kunden im Bestand FM aktueller Stand: 02.03.2015 Ost I Ost II Süd Mitte West Nord JC gesamt FM Ü 25 nach "interner FM Ü 25 Kundenkennung FM" bFM umgestellte DS gesamt umgestellte DS 383 65 767 142 963 104 718 115 788 41 644 110 4.263 577 Antei FM Ü 25 FM Ü 25 bFM sFM an gesamt umgestellte DS 17,0% 232 18,5% 275 10,8% 669 16,0% 361 5,2% 207 17,1% 376 13,5% 2.120 JC Bremen, Controlling SGB II eigene Erhebung aus Fachverfahren VerBIS 10 Antei FM Ü 25 FM Ü25 sFM uFM an gesamt umgestellte DS 60,6% 86 35,9% 350 69,5% 190 50,3% 242 26,3% 540 58,4% 158 49,7% 1.566 Antei FM Ü 25 uFM an gesamt 22,5% 45,6% 19,7% 33,7% 68,5% 24,5% 36,7% FM Ü 25 Bestand insgesamt 386 791 973 731 876 649 4.406 davon FM Ü 25 ohne Kennung 3 24 10 13 88 5 143 bereits umgestellt 99,2% 97,0% 99,0% 98,2% 90,0% 99,2% 96,8% G. Schlussbemerkung Das FM erfährt durch die Neukonzeption bzw. Weiterentwicklung eine Veränderung. - in der Ausrichtung in der Personaldimensionierung in der fachaufsichtlichen Begleitung in der Entwicklungs- und Wirkungsanalyse Diese Maßnahmen sind notwendig, um - auf neuem Fundament – auch zukünftig mit dem FM im JC Bremen eine gute Dienstleistung zu erbringen. Die Geschäftsanweisung tritt zum 01.07.2015 in Kraft und wird fortgeschrieben. 11
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