IT-Einsatz in der Berliner Justiz (Stand: Juni 2015) Seite 2 von 24 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................................. 2 1. Überblick.......................................................................................................................................... 3 1.1 Einführung ................................................................................................................................ 3 1.2 Die Ausgangslage ................................................................................................................... 3 1.3 Die IT-Strategie der Senatsverwaltung für Justiz ............................................................ 3 2. Fachspezifische Schwerpunkte des IT-Einsatzes ................................................................. 4 2.1 Querschnittsverfahren ........................................................................................................... 4 Elektronischer Rechtsverkehr ................................................................................................. 4 Haushaltswesen/Zahlungsverfahren ..................................................................................... 5 Personalwesen ........................................................................................................................... 6 Justiz im Internet ........................................................................................................................ 7 Infoportal ...................................................................................................................................... 8 Berliner Rechtsvorschriften im Intranet ................................................................................ 9 Juristische Informationssysteme ............................................................................................ 9 2.2 Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt (GJPA) Berlin-Brandenburg ....................10 2.3 Ordentliche Gerichtsbarkeit ................................................................................................10 Neues Leitverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit – forumSTAR ......................11 AULAK........................................................................................................................................12 AUREG/AuRegis......................................................................................................................12 AUMAV ......................................................................................................................................13 Europäisches Mahnverfahren - EUMAV ............................................................................13 SCHUV .......................................................................................................................................14 Vollstreckungsportal ................................................................................................................14 Kopfstelle für Fremdauskünfte – KoF .................................................................................15 TESTAM / Zentrales Testamentsregister ...........................................................................15 SolumSTAR/Datenbankgrundbuch .....................................................................................15 2.4 Fachgerichtsbarkeiten .........................................................................................................16 Verwaltungsgerichtsbarkeit ...................................................................................................16 Arbeitsgerichtsbarkeit .............................................................................................................17 Sozialgerichtsbarkeit ...............................................................................................................19 Finanzgerichtsbarkeit ..............................................................................................................20 2.5 Strafverfolgungsbehörden...................................................................................................20 2.6 Justizvollzug ...........................................................................................................................21 2.7 Soziale Dienste der Justiz...................................................................................................22 3. Ausblick .........................................................................................................................................23 3.1 IT-Fachverfahren...................................................................................................................23 3.2 Bereichsübergreifende Vereinheitlichung .......................................................................23 4. Fazit ................................................................................................................................................24 Seite 3 von 24 1. Überblick 1.1 Einführung Die Justiz und hier in besonderem Maß die Berliner Justiz hat sich lange Zeit sperrig und zu einem gewissen Grad auch skeptisch gegenüber den „Segnungen“ der Informationstechnik gezeigt. Im Hinblick auf die Vollausstattung mit IT musste sie als Nachzüglerin bezeichnet werden. Umso erstaunlicher, dass es ihr gelungen ist, sich binnen weniger Jahre zum Innovationstreiber innerhalb der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln. Dies gilt für die Justiz bundesweit, aber auch konkret für die Berliner Justiz im Vergleich zu anderen Berliner Verwaltungen. 1.2 Die Ausgangslage Zum Jahreswechsel 2006/2007 war die Vollausstattung mit IT aller Berliner Gerichte und Strafverfolgungsbehörden abgeschlossen. Bedingt durch diesen sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Prozess zeigte sich ein heterogenes Bild. In den verschiedenen Bereichen wurde jeweils mit unterschiedlichen Methoden und in verschiedenen Umgebungen gearbeitet, sowohl was die Aufgaben der IT-Stellen, was die Infrastruktur und was die Nutzung der Fachverfahren betraf. Dieser Wildwuchs war bewusst hingenommen worden, um die Großaufgabe „Ausstattung mit IT“ überhaupt in einem vernünftigen Zeitraum bewältigen zu können. Mit Abschluss des Einführungsprozesses musste in die Konsolidierungsphase übergegangen werden. Deshalb wurde 2007 die IT-Strategie der Senatsverwaltung für Justiz erarbeitet. Ziel war, die Harmonisierung der IT-Infrastruktur zu vollziehen und die Neubeschaffung von Hard- und Software sowie von IT-Fachverfahren an einheitlichen Grundsätzen zu orientieren. Diese Strategie wurde seither konsequent umgesetzt. 1.3 Die IT-Strategie der Senatsverwaltung für Justiz Die IT-Strategie hat die IT-Fachverfahren als zentralen Gegenstand. Ihre Vorgaben lauten: Die Neubeschaffung von IT-Fachverfahren hat sich an den Ergebnissen des Gutachtens zur Vereinheitlichung der Fachverfahren für die Fachgerichtsbarkeit (aus dem Jahr 2007, basierend auf dem Beschluss der Justiz-Amtschefs in Kloster Eberbach von 2006) zu orientieren; Seite 4 von 24 bei Neubeschaffung von IT-Fachverfahren ist im Regelfall auf Allein- und Eigenentwicklungen zu verzichten; bei Neubeschaffung von IT-Fachverfahren sind Standardprodukte und möglichst vielseitig einsetzbare Produkte zu bevorzugen; ein einheitliches Vorgehen ist zwischen Berlin und Brandenburg abzustimmen; bei Neubeschaffung und Weiterentwicklung von IT-Fachverfahren müssen Vorbereitungen zur Schaffung der elektronischen Akte getroffen werden; bei Neubeschaffung und Weiterentwicklung von IT-Fachverfahren sind Vorbereitungen zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zu treffen. 2013 wurde das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ verabschiedet. Der unschuldige Titel des Gesetzes lässt kaum erahnen, dass dadurch die Justiz vor der vermutlich größten Umwälzung ihrer jüngeren Geschichte steht. Ab 2018 wird der elektronische Rechtsverkehr mit der Anwaltschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach abgewickelt werden. Spätestens 2022 wird die schriftliche Kommunikation zwischen dem größten Teil der Justiz (für den Strafbereich ist ein eigener Gesetzentwurf in Arbeit) und der Anwaltschaft ausschließlich elektronisch erfolgen. Die elektronische Aktenführung wird faktisch zwingend erforderlich werden. Die Umsetzung des Gesetzes erfordert somit umfangreiche Anpassungen in organisatorischer und technischer Hinsicht. Die Bündelung aller Ressourcen ist geboten. Die IT-Strategie der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird im Hinblick auf diese Herkules-Aufgabe zurzeit grundlegend erweitert. Mit mehreren Projekten wird die Umsetzung des Gesetzes vorbereitet (dazu mehr unter 2.1 elektronischer Rechtsverkehr und 3. Ausblick). 2. Fachspezifische Schwerpunkte des IT-Einsatzes 2.1 Querschnittsverfahren Elektronischer Rechtsverkehr Seit Verkündung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl. 2013 I, 3786 ff.) steht der Umgang mit elektronischen Posteingängen im Mit- Seite 5 von 24 telpunkt der Aufmerksamkeit, denn mit der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches 2016 und seiner Nutzbarkeit als sicherer Übertragungsweg im Jahr 2018 ist mit einer drastischen Steigerung elektronischer Eingänge zu rechnen. Um der Justiz nicht die Funktion einer Druckstraße der Anwaltschaft zuzuweisen, besteht das Ziel, das elektronische Versenden von Dokumenten durch die Justiz möglichst zeitnah sicherzustellen. Zudem müssen die Medienbrüche beseitigt werden, die durch den Eingang von Papierpost rechtsanwaltlich nicht vertretener Verfahrensbeteiligter vorprogrammiert sind. Hierfür ist ein Digitalisierungskonzept in Vorbereitung, das die rechtssichere und zeitnahe Umsetzung sowie Speicherung sicherstellen wird. Die elektronischen Posteingänge und die elektronische Kommunikation mit den Partnern der Justiz können nur sinnvoll bewältigt werden, wenn an den Gerichten die Gerichtsakten auf elektronische Aktenführung und elektronische Bearbeitung umgestellt werden. Zur Konzeptionierung, Pilotierung und Abstimmung hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit den Gerichten mit dem „Gemeinsamen Projekt zur Koordinierung der Einführung von elektronischem Rechtsverkehr und elektronischer Gerichtsakte an den Berliner Gerichten“ (Pro ERV und eAKte) Arbeitsstrukturen geschaffen, die sowohl ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Berliner Justiz als auch die praxisbezogene Umsetzung für die einzelnen Gerichtszweige sicherstellen. Für die technische Umsetzung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat sich Berlin frühzeitig für die sog. Referenzarchitektur I entschieden, d.h. für die zentrale „Datendrehscheibe“. Zur Prüfung, Aufbereitung und Weiterleitung von elektronischen Dokumenten insbesondere an die zuständigen internen Stellen wird die elektronische Kommunikationsplattform (eKP) eingesetzt; für die Benutzeroberfläche zur Bearbeitung elektronischer Dokumente und Akten wird das elektronische Integrationsportal (eIP) zum Einsatz kommen, das derzeit im Partnerland Bayern beim Landgericht Landshut pilotiert wird. Mittelfristig ist die Übernahme dieser Architektur auch in den übrigen Bereichen vorgesehen. Haushaltswesen/Zahlungsverfahren Das landesweite Kassenverfahren ProFiskal (andere Bezeichnung: Neues Berliner Rechnungswesen -NBR) wird in der Justiz für die Haushaltsplanaufstellung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel genutzt. In den Geschäftsstellen der Gerichte werden damit auch die dort anfallenden Zahlungsvorgänge der Gerichtskosten vereinfacht und beschleunigt erledigt. Außerdem werden im gesamten Geschäftsbereich die Module für die Kosten-und Leistungsrechnung eingesetzt. Das Modul Kassenwesen wird in den Zahlstellen der Gerichte genutzt. Das rein Berliner IT-Verfahren AJUKA (Automation der Justizkasse) wird entgegen den ur- Seite 6 von 24 sprünglichen Erwartungen vorläufig weitergeführt. Die Einführung von KASH ist nicht gelungen, weil der beauftragte Dienstleister die vereinbarten Anpassungen nicht binnen der gesetzten Fristen abnahmefähig erbracht hat. Der Vertrag wurde deshalb durch die Justiz beendet, Handlungsalternativen werden derzeit untersucht. Die Anbindung von AUREG an das bestehende Kassenverfahren wird weiterhin angestrebt. Dafür befinden sich augenblicklich verschiedene Realisierungsoptionen in der Prüfung. Das Hinterlegungs-Fachverfahren DEPOS befindet sich im Probe-Echt-Betrieb. Damit steht erstmals ein Fachverfahren für die Geldhinterlegung zur Verfügung. Wie geplant unterstützt die Anwendung die Abwicklung der Aufgaben im gerichtlichen Hinterlegungswesen nach dem Berliner Hinterlegungsgesetz. Über eine technische Schnittstelle werden Kassenanordnungen an ProFiskal übertragen und Buchungsdaten zurückgemeldet. DEPOS wird in der Hinterlegungsstelle im Amtsgericht Tiergarten und in der Hinterlegungskasse in der Landeshauptkasse Berlin eingesetzt. Im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit dem Datenverarbeitungszentrum Mecklen- burg-Vorpommern (DVZ) wird DEPOS derzeit einem technischen Redesign unterzogen. Personalwesen Das Landesverfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) wurde in Umsetzung der Ergebnisse der Projekte „Landesämter“ (landesweite Zusammenfassung gleichartiger Serviceaufgaben in einem Servicebereich) und „Justizreform“ (Schwerpunkt: Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden) mit den Modulen „Personalservice“ und „Stellenwirtschaft“ mit differenzierten Zugriffsmöglichkeiten in der Zentralen Besoldungs- und Vergütungsstelle der Justiz (ZBV) und in allen Dienstbehörden des Geschäftsbereiches der Senatsverwaltung für Justiz eingeführt. Ab dem 01.01.2013 wurde zusätzlich die Zeitwirtschaft in IPV, also die Pflege der Abwesenheitszeiten, in allen Dienststellen vollständig eingeführt. Außerdem wird der Stellenplan mit dem Modul „Stellenplanung“ erstellt. Im Referat für Aus- und Fortbildung des nichtrichterlichen Dienstes werden Module einer Access-Datenbank zum Raummanagement genutzt. Die Einstellungsverfahren wurden bislang mit der Online-Bewerberanwendung Interamt bedient. Ab 1. Juli 2015 wird das Online-Bewerberverfahren rexx Enterprise Recruitment 7 für die Bewerberverfahren der Justizhauptwachtmeister- und Rechtspflegeranwärter/innen sowie der Justizfachangestellten-Auszubildenden eingesetzt werden. Dieses Verfahren ermöglicht die weitestgehend papierlose Bearbeitung von Bewerbungsvorgängen bis zur Auswahl und Einstellung der künftigen Auszubildenden und Beamtenanwärter. Seite 7 von 24 Beim Referat für Referendarangelegenheiten wird im Bewerberauswahlverfahren das IPV-Modul ”Bewerberverwaltung“ eingesetzt. Für die Verwaltung der Personaldaten und die Organisation der Ausbildung der Referendare werden die IPV-Module ”Personalservice“ und ”Veranstaltungsmanagement“ genutzt. Eine Umstellung des Bewerbungsverfahrens auf das landesweite Online-Verfahren mit rexx ER 7 ist zum März 2016 geplant. Justiz im Internet Das virtuelle Stadtinformationssystem unter www.berlin.de ist eines der umfangreichsten und meistgenutzten Stadtportale in Deutschland. Das innerhalb dieses Landesauftritts unter WWW.BERLIN.DE/JUSTIZ liegende Informationsangebot der Berliner Justiz verzeichnet ein großes Interesse. Das Angebot steht weitgehend barrierefrei zur Verfügung. Im November 2005 haben die Kabinette der Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam beschlossen, für die Auftritte "gemeinsamer Einrichtungen und Behörden sowie für gemeinsame Aktionen, Projekte etc." ein "einheitliches Erscheinungsbild" erarbeiten zu lassen. In Umsetzung dieses Beschlusses haben die beiden Staatskanzleien die Internetplattform WWW.BERLIN-BRANDENBURG.DE Unter Federführung geschaffen. des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wurde in Zu- sammenarbeit mit der Juris GmbH im Jahre 2008 eine Entscheidungsdatenbank aller Gerichte aus Berlin und Brandenburg aufgebaut und befindet sich als kostenloser Bürgerservice im Internet (WWW.GERICHTSENTSCHEIDUNGEN.BERLIN-BRANDENBURG.DE). Die vielfältigen im Internet veröffentlichten Merkblätter, Formulare, Vordrucke und Broschüren wurden vereinheitlicht und unter Federführung des Kammergerichts in einem Behörden übergreifenden Formularservice zusammengefasst, welcher im März 2011 ans Netz ging. Nach dieser ersten Vereinheitlichung steht nunmehr die Modernisierung, Ausweitung und Neustrukturierung des Internetauftritts für die ordentliche Gerichtsbarkeit an. Technisch wird die Umstellung auf Imperia 9 vorbereitet. Dazu ist der Internetauftritt völlig neu zu konzeptionieren. Sämtliche Strukturen einschließlich der Verlinkungen sind zu überprüfen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, hat die Präsidentin des Kammergerichts eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die vom gesamten Bereich der Berliner ordentlichen Gerichtsbarkeit mitgetragen wird. Ziel ist neben einer besseren Übersichtlichkeit die Befüllung der Dienstleistungsdatenbank, die dem unter berlin.de betriebenen Serviceportal zugrunde liegt. Hierzu wird der Internetauftritt der Berliner Justiz insgesamt unter Federführung der Präsidentin des Kammergerichts und in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Justiz Seite 8 von 24 und Verbraucherschutz sowie den Fachgerichtsbarkeiten völlig neu aufgebaut. Die bislang von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz betreuten Seiten sind in die Verantwortlichkeit der Gerichte übernommen worden. Die Leistungs- und Standortredakteure werden gegenwärtig geschult. Zugleich soll eine bessere Verständlichkeit der Texte für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Der Internetauftritt des Sozialgerichts ist seit Juni 2015 auf die neuen Gestaltungsvorgaben und die Verwendung von Imperia 9 umgestellt. Das Terminsmanagementsystem ZMS ist am Amtsgericht Neukölln im Bereich Beratungshilfe erfolgreich pilotiert worden. Die Ausweitung für andere Bereiche und Gerichte, für die es sich anbietet, ist in Vorbereitung. Infoportal Für den gesamten Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wurde ein einheitliches Infoportal zur Verfügung gestellt. Ziel des Gesamtvorhabens war es, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zum Justizressort gehörenden Gerichte und Behörden umfassende Informationen zur Unterstützung der Aufgabenerledigung im Sinne eines übergreifenden Intranets zur Verfügung zu stellen. Dabei wurden die bestehenden "Hauslösungen" sämtlich in das Infoportal überführt, sofern nicht eine Aufrechterhaltung aus besonderen Gründen unbedingt notwendig war. Auch die noch in Papierform vorliegenden Sammelakten wurden digitalisiert und in das Intranet überführt. Alle 33 Dienststellen der Berliner Justiz sind in das Infoportal integriert. Das Portal wird ständig gepflegt und tagesaktuell gehalten. Im Sinne eines umfassenden Informationsangebotes sind die gemeinsamen Fachobergerichte Berlins und Brandenburgs in enger Abstimmung beider Länder ebenso in das Portal aufgenommen worden, wie die nicht zum Justizressort gehörende Arbeitsgerichtsbarkeit. Es werden halbjährlich Redaktionskonferenzen mit den Chefredaktionen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichte, der Strafverfolgungsbehörden und der Justizvollzugsanstalten unter Leitung von SenJustV zur Sicherstellung der Datenqualität und der -quantität durchgeführt. Der Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung hat in seiner Sitzung am 9. September 2013 den Startschuss für die Entwicklung eines landesweiten Beschäftigtenportals gegeben. Das Projekt wird unter der Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatskanzlei Seite 9 von 24 gesteuert. Ziel des Projekts ist es, in Abstimmung mit allen Verwaltungen des Landes Berlin konzeptionelle Grundlagen für ein landesweites Beschäftigtenportal zu erarbeiten. Gedacht wird in diesem Zusammenhang an die Entwicklung einer „Mantellösung“, die die in den Verwaltungen bereits vorhandenen Portale berücksichtigt. Zentrale Zielsetzung ist dabei die Bereitstellung einer zentralen Informationsplattform für alle Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung. Dabei soll sowohl der Informationsaustausch innerhalb als auch zwischen den einzelnen Dienststellen ermöglicht werden. Die Berliner Justiz ist durch das seit 2008 im Echtbetrieb befindliche „Infoportal der Berliner Justiz“ in einer Vorreiterrolle und betreibt mit ca. 10.000 Nutzer-n/innen das mit Abstand größte Intranet des Landes. Durch das etablierte Rollenkonzept mit ca. 70 Redakteuren in allen Justizdienststellen und die durchdachte einheitliche Struktur des Informationsangebotes kann durch unser Haus ein maßgeblicher Beitrag für das landesweite Beschäftigtenportal geleistet werden. Daher wird die SenJustV in der durch die Senatsverwaltung für Inneres eingerichteten Arbeitsgruppe maßgeblich mitarbeiten. Berliner Rechtsvorschriften im Intranet Von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz werden die Gesetze und Verordnungen des Landes Berlin - bereitgestellt durch den Verlag C.H. Beck oHG München – im Berliner Vorschrifteninformationssystem im Internet und im Berliner Landesnetz (Intranet) kostenlos zur Verfügung gestellt. Unter WWW.BERLIN.DE/SEN/JUSTIZ/SERVICE/VEROEFFENTLICHUNGEN.HTML sind darüber hinaus auch das Amtsblatt- sowie das Gesetz- und Verordnungsblatt einsehbar. Juristische Informationssysteme Alle Justizeinrichtungen haben Zugriff auf die wichtigsten Datenbanken der juris GmbH, und auf das Informationsmedium beck-online. Der Zugriff ist auch vom häuslichen Arbeitsplatz der Richter/innen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen möglich. Seite 10 von 24 2.2 Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt (GJPA) Berlin-Brandenburg Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt (GJPA) Berlin-Brandenburg nutzt seit dem Jahreswechsel 2007/ 2008 das speziell auf die Unterstützung der Arbeitsabläufe des Amtes in den Staatsprüfungen zugeschnittene elektronische Datenverarbeitungsprogramm „Progreso“. Die Softwarelösung wurde auf der Grundlage eines zunächst in Sachsen entwickelten, in Thüringen erweiterten Programms, auf die Bedürfnisse des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes angepasst und in der Funktionalität wesentlich erweitert. In Mecklenburg–Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg wurden Programme eingeführt, die aus der gleichen Grundstruktur entwickelt wurden. Die Software erfasst sämtliche Kandidaten- und Prüferdaten, erstellt selbständig die im Laufe des Prüfungsverfahrens erforderlichen Schriftstücke bis hin zu den Examenszeugnissen und ermöglicht neben den fest vorgesehenen statistischen Auswertungen eine Vielzahl individuell bestimmbarer Abfragen. Die Verfahrensabläufe konnten so gestrafft und die Fehleranfälligkeit in den einzelnen Verfahrensschritten deutlich reduziert werden. Die Funktionen des Programms haben sich in der praktischen Anwendung bewährt. Mit der Einführung der Web-Anwendung ELAN-REF im Jahr 2014 wird den Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst ein modernes Lernprogramm angeboten. Das Programm ist modular aufgebaut und es stehen Module für das Strafrecht und Zivilrecht zur Verfügung. ELAN-REF wird für die Referendarausbildung in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen genutzt. Für den Bereich der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter des höheren Dienstes wird eine Datenbank namens EFI (Elektronisches Fortbildungs-Informationssystem) eingesetzt. In der Datenbank werden die Daten der Fortbildungen, der Teilnehmer und Referenten gespeichert. Neben der Nutzung einer komfortablen Suche können Listen gedruckt, Verfügungen erstellt und Schreiben als Anlage per E-Mail versandt werden. 2.3 Ordentliche Gerichtsbarkeit Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit kommen aufgrund der Aufgabenvielfalt verschiedene Fachverfahren zum Einsatz, von denen einige in den nächsten Jahren abgelöst werden müssen. Seite 11 von 24 Neues Leitverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit – forumSTAR Ende 2009 ist Berlin dem Länderverbund forumSTAR beigetreten. Dem ging der Entschluss voraus, die bestehende eigene IT-Anwendung AULAK durch die Anwendung forumSTAR abzulösen, da die Basistechnik des bestehenden Fachverfahrens nicht mehr zeitgemäß und vor allem nicht mehr zukunftssicher war. Die bereits laufende Einführung von forumSTAR in anderen Bundesländern zeigt, dass die Umstellung von über 3.000 Anwendern der Berliner Gerichte mit den verschiedenen Modulen für die unterschiedlichen Fachbereiche sorgfältig geplant werden muss. Es müssen erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, um diese Einführung in einem Zeitraum von mindestens 5 Jahren umsetzen zu können. Künftig müssen die Anpassungen an eine neue Rechtslage nicht mehr von Berlin allein finanziert werden, sondern gemeinsam im Länderverbund mit Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie Thüringen. Anfang 2011 startete das Einführungsprojekt mit der Benennung des Gesamtprojektleiters sowie der entsprechenden Projektorganisation. Seitdem wird intensiv an der Umsetzung des Projektauftrages vom 16. Juni 2011 gearbeitet. Mehr als 40 Vollzeitäquivalente sind im Projekt tätig. Nach intensiver Vorbereitung wurde im Amtsgericht Charlottenburg, das in Berlin zentral für die Firmeninsolvenzsachen zuständig ist, am 12. November 2012 das Insolvenz-Modul von forumSTAR in Betrieb genommen. Das nach dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 1. Januar 2013 neu entstandene Zentrale Vollstreckungsgericht im Amtsgericht Mitte startete mit dem rechtzeitig neu entstandenen entsprechenden forumSTAR-Modul. Zum 2. Dezember 2013 wurden in den Amtsgerichten Lichtenberg und Köpenick die Module VSMOB für die Mobiliarvollstreckung produktiv gesetzt. Nach den Erfahrungen mit dieser Produktivsetzung (Dualbetrieb mit AULAK für Altverfahren und forumSTAR für neue Verfahren) ist offenbar geworden, dass die technische Basisstruktur in allen Gerichtsstandorten Berlins den modernen Anforderungen nicht mehr entspricht. In einem gesonderten Projekt – SBC-Update 2014 – soll sichergestellt werden, dass der Rollout von forumSTAR fortgesetzt werden kann. Ein Ende dieses Projektes ist noch nicht zuverlässig absehbar. Der Rollout der neuen Infrastruktur wurde pilotartig im Amtsgericht Pankow/Weißensee „vorgezogen“, so dass dort zum 1. Juni 2015 mit über 80 Anwendern das Familienmodul von forumSTAR produktiv gehen konnte. Seite 12 von 24 AULAK AULAK (Automation des Landgerichts, der Amtsgerichte und des Kammergerichts), die für die ordentliche Gerichtsbarkeit entwickelte Ausprägung des länderübergreifenden Justizfachverfahrens Trijus, wird in Berlin im Zivilprozess, in Familiensachen, Strafsachen, der Zwangsvollstreckung, den Verbraucherinsolvenzen und Beratungshilfeverfahren eingesetzt und als sogenannte Altanwendung in den nächsten Jahren sukzessive durch die entsprechenden forumSTAR-Module abgelöst. Im letzten Jahr wurden im Hinblick auf den beginnenden Einsatz von forumSTAR nur noch zwingend notwendige Änderungen an AuLAK vorgenommen, darunter Anpassungen infolge des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und infolge der Änderungen im EU-Erbrecht. AUREG/AuRegis Die Länder Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen entwickeln und betreiben bisher das Fachverfahren AUREG (Automation des Handelsregisters) zur Führung des elektronischen Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-und Vereinsregisters. Im Amtsgericht Charlottenburg, dem Berliner Registergericht, wurde der Echtbetrieb von AUREG im Juni 2004 aufgenommen. Handelsregister (HR A und B), Genossenschafts-und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister sind vollständig auf die elektronische Registerführung umgestellt. Von Juni 2006 bis Oktober 2014 wurden die Registerserver im Verbund der vier Länder im Rechenzentrum von Dataport (Bremen und Hamburg) gehostet. Nunmehr werden sowohl die Registerserver als auch die elektronische Akte im Rechenzentrum des ITDZ Berlin betrieben. Die Online-Auskunft aus den Berliner Registern ist seit August 2006 möglich. Mit Inkrafttreten des EHUG zum 1. Januar 2007 finden Anmeldungen zum Handelsregister und das Einreichen von Unterlagen elektronisch statt. Die Akten werden ausschließlich elektronisch verarbeitet. Über das Gemeinsame Registerportal der Länder (WWW.HANDELSREGISTER.DE) in der aktuellen Ausbaustufe III stellt AUREG Ausdrucke, Dokumentenansichten und Veröffentlichungen zum Abruf bereit. 2011 wurde beschlossen unter Ablösung der beiden Verfahren AUREG und RegisSTAR ein gemeinsames Registerfachverfahren einzuführen. Die Bund-Länder-Kommission (BLK) für Informationstechnik in der Justiz hat im Mai 2013 die Landesjustizverwaltungen Bayern und Nordrhein-Westfalen damit betraut, eine IT-Grundarchitektur zu beschreiben, um die künftigen Fachverfahren Datenbankgrundbuch und AuRegis unter gleichen Bedingungen betreiben zu können. AuRegis soll nach dem Beschluss der BLK eine moderne, serviceorientierte Infrastruktur benutzen. Nach gegenwärti- Seite 13 von 24 gem Sachstand bedeutet dies de facto, dass die Infrastruktur parallel zur der Umsetzung von AuRegis aufgebaut wird. Gemäß den augenblicklichen Planungen ist mit einer Ablösung des Fachverfahrens AUREG nicht vor dem 4. Quartal 2018 zu rechnen. AUMAV Mit der Fachanwendung AUMAV – Automation des gerichtlichen Mahnverfahrens – werden die im Amtsgericht Wedding - zentral für die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie für ausländische Antragsteller - eingehenden Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides fast ausschließlich maschinell bearbeitet. Zurzeit werden etwa 600.000 Mahnverfahren jährlich erledigt, der Antrageingang ist kontinuierlich ansteigend. Die Anträge gehen durchweg elektronisch über das "Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach (EGVP)" oder über den so genannten "Online- bzw. Barcode-Antrag" ein (Quote: 97 %). Lediglich 3 % aller Anträge werden noch über den herkömmlichen Papiervordruck gestellt. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt mittels des bundeseinheitlichen Programmsystems zu 95 % papierlos in einer „elektronischen Akte“. Die automatisiert erstellten Bescheide und Nachrichten werden im Auftrag des ITDZ Berlin im Druck- und Versandzentrum des Landesdienstleisters Baden-Württembergs – dem Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) in Karlsruhe - aufbereitet und versandt (rund 2,5 Millionen Sendungen jährlich). Europäisches Mahnverfahren - EUMAV Seit dem 12. Dezember 2008 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin als Europäisches Mahngericht Deutschland zentral in Deutschland für das Europäische Mahnverfahren zuständig. Gesetzliche Grundlage ist die am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 in Verbindung mit §§ 1087 ff. der Zivilprozessordnung. Grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Forderungen werden damit vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger abgewickelt. Zudem ist mit dem Europäischen Zahlungsbefehl ein einheitlicher europäischer Vollstreckungstitel geschaffen worden. Zur Erledigung der Anträge setzt das Amtsgericht Wedding das flexible und erweiterbare IT-Fachverfahren EUMAV ein, das in Kooperation mit Österreich entwickelt wurde. Das Fachverfahren ist so konzipiert, dass es lediglich mit Ergänzung eines jeweils benötigten Sprachmoduls grundsätzlich in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU eingesetzt werden kann. Das Seite 14 von 24 IT-Fachverfahren wurde von der Europäischen Kommission mit dem EGovernment-Award 2009 in Malmö ausgezeichnet. Mit der Version 2.0 wurde die IT-Anwendung in enger Zusammenarbeit mit der österreichischen Justiz und mit Fördermitteln der EU erstmals an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für den Bereich Ziviljustiz des Projekts e-CODEX wurde EUMAV zudem als bestehendes IT-Fachverfahren wegen des Vorteils der Gerichtskonzentration zum Pilotverfahren bestimmt. Ziel des Projekts e-CODEX ist, sowohl den grenzüberschreitenden elektronischen Zugang zum Recht für Bürger und Unternehmen in Europa zu verbessern als auch die elektronische Zusammenarbeit von Einrichtungen der Justiz innerhalb von Europa zu fördern. Zur Erfüllung dieser Belange ist EUMAV in seiner Version 3.0 bereits entsprechend vorbereitet. Sowohl der Weg der elektronischen Antragstellung als auch die elektronische Kommunikation des Gerichts mit den Verfahrensbeteiligten wird damit zielgerecht vereinfacht. SCHUV Mit dem IT-Verfahren SCHUV wird das bei dem Amtsgericht Schöneberg geführte Zentrale Berliner Schuldnerverzeichnis automatisiert geführt. Die einzelnen Amtsgerichte führen keine örtlichen Schuldnerverzeichnisse mehr. Sie sind online mit dem Zentralverzeichnis verbunden. Über ein automatisiertes Abrufverfahren haben Finanzämter, Vollstreckungsbehörden und Staatsanwaltschaften die Möglichkeit, zur pflichtgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben einen lesenden Zugriff auf die Daten des zentralen Schuldnerverzeichnisses zu erlangen. Aufgrund der Vorgaben der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wird der Bestand des Schuldnerverzeichnisses beim Amtsgericht Schöneberg nicht mehr erweitert. Entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Löschungsfristen wird spätestens zum 31.12.2017 der Betrieb des Fachverfahrens SCHUV eingestellt. Vollstreckungsportal Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 wurde die Führung der Schuldner-und Vermögensverzeichnisse auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die vorgenannten Verzeichnisse werden seit dem 01.01.2013 landesweit von einem Zentralen Vollstreckungsgericht, dem Amtsgericht Mitte, mit dem Fachverfahren forumSTAR geführt. Die dort gespeicherten Daten wiederum werden mit den Verzeichnissen der übrigen Bundesländer in einem Portal – dem Vollstreckungsportal – zusammengeführt. Unter www.vollstreckungsportal.de können dann nach entsprechender Registrierung sowohl die Schuldnerverzeichnisse als auch die Vermögensverzeichnisse über eine zentrale und län- Seite 15 von 24 derübergreifende Abfrage kostenpflichtig im Internet eingesehen und abgerufen werden. Zur Erlangung einer vollständigen Schuldnerauskunft müssen bis spätestens zum 31.12.2017 sowohl das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Schöneberg als auch das Vollstreckungsportal eingesehen werden. Kopfstelle für Fremdauskünfte – KoF Im Rahmen der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung sind vom Gerichtsvollzieher Informationen zu einem Schuldner (falls Halter eines Fahrzeugs) aus dem Datenbestand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) einzuholen. Bislang erfolgte das Auskunftsverfahren in Papierform. Seit Mai 2014 können die Berliner Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher über eine zentrale Kopfstelle - betrieben vom IT-Dienstleister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen - elektronische Anfragen an das KBA richten. Die Zwangsvollstreckung wird so erheblich vereinfacht und beschleunigt. TESTAM / Zentrales Testamentsregister Das Amtsgericht Schöneberg führte bis zum 30. April 2014 für alle Bundesbürger, die nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes geboren sind, die Hauptkartei für Testamente (sogenanntes „Ersatzgeburtsstandesamt“) sowie die Nichtehelichenkartei. Die Karteien wurden im Fachverfahren TESTAM abgebildet. Am 1. Januar 2012 hat das bei der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister seinen Betrieb aufgenommen. Ziel des Registers ist, das bisherige Mitteilungssystem in Nachlasssachen einfacher, effizienter und sicherer zu gestalten. Im Zuge des Aufbaus des Zentralen Testamentsregisters wurden die im Fachverfahren TESTAM geführten Daten der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei im Laufe des Jahres 2013 in das Zentrale Testamentsregister in digitalisierter Form überführt. Seit dem 1. Mai 2014 nimmt das Zentrale Testamentsregister die Funktionen der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei wahr, sodass der Betrieb von TESTAM inzwischen eingestellt wurde. Die Überführung der Verzeichnisse über verwahrte erbfolgerelevanten Urkunden bzw. nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder wird voraussichtlich Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein. SolumSTAR/Datenbankgrundbuch Nach der in den Jahren 1998 bis 2000 erfolgten Umstellung wird das Grundbuch in Berlin seit 2001 landesweit vollständig elektronisch mit dem von insgesamt 14 Bundesländern einge- Seite 16 von 24 setzten IT-Fachverfahren SolumSTAR geführt. Aufgrund einer Teilkonzentration der Zuständigkeiten werden die Grundbuchsachen in Berlin von 8 der insgesamt 11 Amtsgerichte bearbeitet. Die zurzeit ca. 720.000 Grundbücher können über ein Online-Abrufverfahren (SolumWEB) von nahezu 1.500 Teilnehmern über das Internet eingesehen werden. Mit der Katasterverwaltung werden die Daten über eine Schnittstelle zwischen den Verfahren SolumSTAR und ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) elektronisch ausgetauscht. Das derzeitige Grundbuchverfahren ist aus technischer und organisatorischer Sicht jedoch nur bedingt für den elektronischen Rechtsverkehr geeignet und begrenzt dadurch mögliche Effizienzsteigerungen. Vor diesem Hintergrund soll das Grundbuchverfahren weiter modernisiert und an die veränderten Anforderungen des Grundstücks- und Rechtsverkehrs angepasst werden. Das Verfahren soll unter Berücksichtigung internationaler technischer Standards zukunftssicher ausgestaltet werden. Aus diesem Grund wurde das bundesweite Projekt „Neuentwicklung eines datenbankgestützten EDV-Grundbuchs - DaBaG“ ins Leben gerufen, an dem auch Berlin beteiligt ist. Das Projekt hat die Entwicklung eines Verfahrens zur Bearbeitung, Speicherung und Darstellung eines rechtsgültigen Grundbuchs in vollständig strukturierter elektronischer Form auf Basis einer Datenbank unter Ablösung des derzeitigen Fachverfahrens SolumSTAR zum Ziel. 2.4 Fachgerichtsbarkeiten Verwaltungsgerichtsbarkeit Bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und Verwaltungsgericht Berlin (VG) werden alle Geschäftsbereiche durch den Einsatz zeitgemäßer Informationstechnologie an vernetzten PCs in einer virtualisierten Serverumgebung unterstützt. An beiden Gerichten kommt das für die besonderen Bedürfnisse der Fachgerichtsbarkeit entwickelte Fachverfahren GO§A (Gerichtsorganisation Offene Software Architektur) zum Einsatz. Das Fachverfahren besteht aus einer Datenbankinstanz, einem Anwendungsdienst und einer Clientanwendung. Die Schreibauftragstechnik verwendet XML-basierte Textbausteine, die aus einer MySQL-Datenbank geladen und mit einem Formulareditor aufbereitet werden. Im VG erfolgen Terminaushänge elektronisch aus dem Fachverfahren heraus. Die Anzeigetafeln befinden sich im Eingangsbereich des Erdgeschosses sowie in den Wartebereichen der verschiedenen Stockwerke. Die Verwaltungsabteilung des OVG arbeitet seit März 2014 nur noch mit der elektronischen Verwaltungsakte (Projekt EDEV OVG). Bis dahin geführte Papierakten werden bei Bedarf Seite 17 von 24 nachgescannt. Das VG wird den entsprechenden Betrieb im Jahre 2015 aufnehmen (Projekt EDEV VG). Verwendet wird das Produkt VISkompakt mit einem für die Justiz entwickelten, auch am Bundesverwaltungsgericht eingesetzten Add-on. Im Rahmen der schrittweisen Einführung der elektronischen Gerichtsakte (EGA) ist im Bundesverwaltungsgericht die Fachanwendung GO§A um eine individuelle Komponente zur Visualisierung und Bearbeitung elektronischer Dokumente erweitert worden, die neben den eigentlichen Verfahrensdaten und Verwaltungsprozessen in einem DMS revisionssicher vorgehalten werden. Da die EGA-Komponente primär für die Anzeige und fachliche Bearbeitung innerhalb der Gerichtsakte vorgesehen ist, erweitert sie GO§A in Form eines integrierten Moduls. Die Ergonomie der EGA-Komponente fügt sich in die bereits bestehenden GO§A-Arbeitsabläufe nahtlos ein. Die Kopplung der EGA-Komponente an das DMS erfolgt über eine eigens entwickelte Abstraktionsschicht. Das DMS-Backendsystem wurde dabei durch die eigene Schnittstelle so weit von der EGA-Komponente entkoppelt, dass es auch von anderen Bereichen von GO§A oder anderen Systemen, wie z.B. der Digitalisierung, genutzt werden kann. Hierdurch kann die Archivierung als Querschnittsfunktion in der gesamten Architektur genutzt und über die einheitliche Schnittstelle integriert werden. OVG und VG nutzen die im Bundesverwaltungsgericht eingesetzte EGA-Software im Testbetrieb. Notwendige Softwareanpassungen werden mit dem Bundesverwaltungsgericht abgestimmt. OVG und VG verwenden auf den Arbeitsplatzrechnern das Betriebssystem Windows 7. Für Büroanwendungen wird Standardsoftware eingesetzt. Als Spracherkennungssoftware ist auf einer Reihe von Arbeitsplatzrechnern Nuance Dragon 12.5 installiert. Diktate erfolgen digital mithilfe der Software Digtasoft. Arbeitsgerichtsbarkeit Das in Berlin angesiedelte gemeinsame Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und das im gleichen Gebäude befindliche Arbeitsgericht Berlin haben eine gemeinsame IT-Infrastruktur. Linux-Server bilden überwiegend die zentralen Komponenten. Die ca. 326 Arbeitsplatz-PCs sind mit Windows 7 und Microsoft Office 2010 ausgestattet. Entsprechend der seit 2009 systematisch verfolgten OpenSource-Strategie (OS-S) für die in Berlin angesiedelte Arbeitsgerichtsbarkeit ist auf allen Arbeitsplätzen zusätzlich das OSOfficepaket LibreOffice installiert. Dieses wird für einzelne Aufgaben systematisch und im Seite 18 von 24 Übrigen fakultativ verwendet. In allen Arbeitsbereichen werden ausschließlich der Mozilla Firefox ESR als Internet-Browser und der E-Mail-Client Mozilla-Thunderbird, nebst Add-Ons eingesetzt. Als Kollaborationssoftware wird eGroupware genutzt. Perspektivisch soll sie durch ownCloud ersetzt werden, welches sich im produktiven Test befindet. Als Fachanwendung wird das Geschäftsstellenverwaltungsprogramm TRIJUS-Fach eingesetzt. Dem Programm liegt eine MaxDB-Datenbank zugrunde. Mit TRIJUS-Fach werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle benötigten Verfahrensinformationen sowie die individuell gestaltbaren Formulare zur Verfügung gestellt. TRIJUS-Fach verfügt über zahlreiche weitere Funktionen wie die flexibel anpassbare automatisierte Geschäftsverteilung, die Verwaltung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Personalverwaltung einschließlich z. B. der Ermittlung von Bereitschaftsdiensten. Für die Richterinnen und Richter gibt es dazu einen integrierten Richterarbeitsplatz. TRIJUS-Fach ist für den elektronischen Rechtsverkehr und die Einbindung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) vorbereitet. Langfristig wird im Hinblick auf die dauerhafte Zukunftsfähigkeit des Einsatzes der Fachanwendung auch im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Akte sowie der sich aus der Zusammenarbeit in Verbünden ergebenden Synergieeffekte eine Umstellung auf die Fachanwendung GO§A erwogen. Deshalb hat die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit im Go§a-Anwenderkreis seit dem Jahre 2011 einen Beobachterstatus und wird mit Testszenarien in Zusammenarbeit mit den anderen „TRIJUS-Ländern“ Brandenburg und Thüringen die Funktionen der Fachanwendung überprüfen. Für die Bibliothek der Gerichte für Arbeitssachen hat sich der Einsatz der neuen Bibliotheksverwaltungssoftware, einer Eigenentwicklung basierend auf der Datenbank MaxDB, etabliert. Dabei ist eine umfangreiche Tarifvertragssammlung entstanden. Nahezu alle seit dem Jahre 2002 abgeschlossenen Tarifverträge sind mittlerweile eingescannt und mit dem Datenbankbestand verknüpft, so dass nach einer Recherche im Bestand sofort der Text des Tarifvertrages angezeigt werden kann. Insbesondere an den Richterarbeitsplätzen sind digitale Diktiergeräte (Philips DPM 9360, Philips LFH 9600) sowie im Servicebereich die dazugehörigen Schreibplätze mit der 4Voice-Wiedergabesoftware im Einsatz. Sie stehen ebenso in ausreichender Zahl zur Verfügung wie Lizenzen der Spracherkennungssoftware der Fa. Nuance „Dragon Naturally Speaking 12 Legal Version“ (mit speziell für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin erweitertem Wortschatz). Die weitere Migration auf Open Source-Produkte bleibt ein strategischer Schwerpunkt. Seite 19 von 24 Ein weiterer strategischer Schwerpunkt wird die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der Gerichtsverwaltung und der elektronischen Akte im Gerichtbetrieb sein. Sozialgerichtsbarkeit Im Sozialgericht Berlin sind zurzeit etwa 350 Arbeitsplätze mit PCs mit dem Betriebssystem Windows 7 ausgestattet, die in einem hausinternen LAN miteinander vernetzt sind. Die Infrastruktur basiert auf einem Virtualisierungscluster unter Verwendung aktueller SAN-Technologie. Die Arbeitsplätze und Nutzer werden auf Basis der Open-Source-Software Samba 4 von einem Active Directory kompatiblen Server (Univention Corporate Server) verwaltet. Im richterlichen Dienst ist flächendeckend das digitale Diktiersystem der Firma Grundig eingeführt. Ebenfalls existiert an 105 Plätzen die Möglichkeit, parallel die Spracherkennungssoftware „Dragon Naturally Speaking“ in der Version 11.5 zu verwenden, der Rollout von Version 13 steht unmittelbar bevor. Als Fachanwendung wird seit März 2014 EUREKA-Fach eingesetzt. Als Datenbanksystem kommt dabei die Open-Source-Software PostgreSQL in der Version 9.1 auf einem Linux/Debian-Server zum Einsatz. EUREKA-Fach und PostgreSQL haben sich in den 15 Monaten seit der Einführung als außerordentlich performant erwiesen; die Zugriffszeiten auf Verfahrensdaten und -listen liegen durchweg im unteren einstelligen Sekundenbereich. EUREKA-Fach besitzt ein für die Erfassung der zahlreichen Neueingänge auf die Bedürfnisse des Sozialgerichts Berlin angepasstes Pooling-System, in dem sich der Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts abbilden lässt. Das umfangreiche Schreibwerk auf XML-Basis wird im Sozialgericht laufend aktualisiert und fortentwickelt. Derzeit wird zudem die bestehende Formularsammlung überarbeitet und den Nutzern unter EUREKA-Fach zur Verfügung gestellt. Die elektronischen Eingänge (ERV) werden aus dem EGVPClient automatisiert in die Fachanwendung übernommen und von der die Post bearbeitenden Stelle direkt auf den Arbeitsplatz der Geschäftsstelle weitergeleitet. Im Rahmen des Einführungsvorhabens „pro ERV und eAkte“ soll den Servicekräften bis Ende 2016 flächendeckend ermöglicht werden, Nachrichten auch über den ERV zu versenden. Außerdem sollen die auf dem Faxserver eingehenden Nachrichten in die Fachanwendung importiert werden. Seite 20 von 24 Finanzgerichtsbarkeit Das Finanzgericht Berlin ist zum 1. Januar 2007 im gemeinsamen Finanzgericht der Länder Berlin und Brandenburg in Cottbus aufgegangen und wird seither informationstechnisch durch das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg betreut. 2.5 Strafverfolgungsbehörden Die bereits in den vergangenen Jahren begonnene Modernisierung der IT inklusive der aktuell 1468 elektronischen Arbeitsplätze in den Berliner Strafverfolgungsbehörden schreitet weiterhin stetig voran. Für das Jahr 2015 ist der Umstieg von dem Aktenregistratur- und Aktenverwaltungsfachverfahren MESTA in der Version 2.10 auf das Redesign MESTA 3.2 geplant. Mit dem Redesign, das den Umstieg von einer Zweischichten-System-Architektur hin zu einer Dreischichten-System-Architektur beinhaltet und eine JAVA-Programmierung darstellt, wird den Anwendern in den Strafverfolgungsbehörden in den sieben MESTA-Verbundländern ein modernes, auf Karteireitersysteme umgestelltes Maskendesign angeboten. Darüber hinaus enthält das Redesign auch zusätzliche Funktionalitäten, die den Anwendern ein komfortableres und vereinfachtes Arbeiten ermöglichen werden. Das direkt an MESTA angebundene Schreibwerk S@M ist auf aktuell 211 Formulare ausgebaut worden, die den Anwenderinnen und Anwendern in den drei Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen. Um den Dezernentinnen und Dezernenten der Strafverfolgungsbehörden während der Wahrnehmung des Sitzungsdienstes in Hauptverhandlungen den Zugriff auf ihren elektronischen Arbeitsplatz in vollem Umfang zu ermöglichen, sind aktuell die staats- und amtsanwaltschaftlichen Arbeitsplätze in den Sitzungssälen des Landgerichts in Strafsachen und des Amtsgerichts Tiergarten – erweitertes Schöffengericht und Schöffengericht – mit entsprechenden Laptops ausgestattet worden. Die im Jahr 2013 mit einer Pilotierungsphase begonnene Ausstattung von Arbeitsplätzen von Dezernentinnen und Dezernenten der drei Strafverfolgungsbehörden mit der Sprachsoftware „Dragon Natural Speaking“ ist abgeschlossen, indem diejenigen, die entsprechende Bedarfe angemeldet haben, mit der benötigten Hard- und Software ausgestattet worden sind. Seite 21 von 24 In dem zurückliegenden Jahr wurde mit der flächendeckenden Umstellung der Druckerlandschaft im Bereich der Arbeitsplatzdrucker begonnen. Die bis dato im Einsatz befindlichen Laserdrucker wurden und werden durch Tintenstrahldrucker ersetzt, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zertifiziert sind. Hinsichtlich der Umstellung auf Office 2010 läuft in den drei Strafverfolgungsbehörden gegenwärtig die Testphase. Noch für dieses Jahr ist die flächendeckende Umstellung geplant. Gegenwärtig sind in den Strafverfolgungsbehörden zwei E-Mail–Programme auf der Basis OpenExchange (Thunderbird, OX6) im Einsatz. Ab dem 4. Quartal 2015 ist die Umstellung auf Outlook geplant, die eine Migration der bestehenden E-Mails beinhalten wird. Darüber hinaus ist 2015 das in den Strafverfolgungsbehörden eingesetzte zentrale Speicherungssystem (NetApp) modernisiert und die Serverlandschaft (Hardware) erweitert worden. 2.6 Justizvollzug Seit dem 1. Januar 2008 besteht die Zentrale IT-Stelle der Berliner Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste der Justiz (ZIT) bei der JVA Plötzensee als zentraler Dienstleister für den Betrieb der Informationstechnik in den Berliner Justizvollzugsanstalten und den Sozialen Diensten der Justiz. Der Aufgabenschwerpunkt der Zentralen IT-Stelle liegt in der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Bildschirmarbeitsplätze und der Administration der in den Justizvollzugsanstalten und bei den Sozialen Diensten der Justiz eingesetzten IT-Fachverfahren. Darüber hinaus werden IT-Arbeitsplätze für Inhaftierte betreut bzw. überwacht (z.B. diverse E-Learning-Projekte des RESO-Nordverbundes der Justizvollzugsanstalten). Die Gewährleistung der Sicherheit des Datennetzes sowie die Bereitstellung moderner Datenkommunikation gehören ebenso zum Aufgabenspektrum der Zentralen IT-Stelle wie die Beschaffung der für die angeschlossenen Behörden erforderlichen Hard- und Software sowie Verbrauchsmaterialien. Überdies obliegt der ZIT die Beratung der angeschlossenen Behörden in Fragen der strategischen und operativen Planung des Informationsmanagements. Sämtliche rund 2.300 im Zuständigkeitsbereich der Zentralen IT-Stelle der Berliner Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste der Justiz befindlichen IT-Arbeitsplätze sind mit Windows 7 sowie MS Office 2010 mit Exchange und Internet Explorer 11 ausgestattet. In diesem Zusammenhang kommt der Microsoft System Center Configuration Manager 2012 zum Seite 22 von 24 Einsatz. Der in der ZIT bereitgestellte MS Sharepoint Server wird weiterhin nachgefragt sowie projektbezogen erweitert und gewinnt zunehmend an Bedeutung für den Informationsaustausch und das gemeinsame Arbeiten. Das zentrale Backupsystem wurde weiterhin dem stetig steigenden Datenaufkommen angepasst. Die Abwicklung des flächendeckenden Internetund Mail-Angebotes wird durch strategisch platzierte Web- respektive Mail-Gateways realisiert und sicherheitstechnisch überwacht. Die Virtualisierung der Server-Systeme und die Anwendungsvirtualisierung werden stetig ausgebaut und dem steigenden Bedarfen angepasst. Dabei liegt der Fokus auf einer möglichst hohen Verfügbarkeit bzw. redundanten Bereitstellung der Daten. Das Fachverfahren Basis Web (Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug) läuft in allen Justizvollzugsanstalten. Das Fachverfahren NEXUS-Web (IT-Unterstützung der betrieblichen Arbeitsabläufe in den Arbeitsbetrieben und Betriebsbuchhaltungen der Berliner Justizvollzugsanstalten) wird zurzeit in 6 Justizvollzugsanstalten eingesetzt. Das Fachverfahren NEXUS VeLis (Hauskammerverwaltung für den Justizvollzug) ist in allen Justizvollzugsanstalten und der Jugendarrestanstalt Berlin im Einsatz. In der Jugendarrestanstalt Berlin wird zur Verwaltung der dortigen Arrestanten ferner das Verfahren Vauzettchen Net genutzt. Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr nutzen die Berliner Justizvollzugsanstalten dass durch die Zentrale IT-Stelle zentral gehostete Verfahren Mutiversa PBS. Für die Dienstplanabrechnung und -planung wird das Produkt DSM-Ware der Firma Sieda GmBH eingesetzt. Die Bildungsstätte Justizvollzug nutzt das Verfahren SKED (Stundenplansoftware/Software zur Veranstaltungs- und Ressourcenplanung), zur Erfassung und Publizierung der Lehrgangs- und Fortbildungspläne. Im Projekt zur Einführung der Fachanwendung SoPart (SozialPartner) der Fa. Gauss-LVS im Berliner Justizvollzug (fachlich: Harmonisierung der Geschäftsprozesse im Bereich der Vollzugs- und Integrationsplanung) wurde mittlerweile der Probe-Echt-Betrieb erreicht. Nach dessen Abschluss und Auswertung im Juli 2015 ist – nach Beteiligung der Personalgremien – für das erste Quartal 2016 der Rollout im gesamten Justizvollzug geplant. Für den Justizvollzug wurde der Einsatz von SoPart als lokale Installation getestet. Diese Betriebsart hat sich hier bewährt und wird auch für den flächendeckenden Einsatz genutzt werden. 2.7 Soziale Dienste der Justiz Die Sozialen Dienste der Justiz sind vollständig mit Bildschirmarbeitsplätzen ausgestattet und werden weiterhin von der Zentralen IT-Stelle betreut. Seite 23 von 24 Das bei den Sozialen Diensten eingesetzte IT-Fachverfahren SoPart (SozialPartner) der Fa. Gauss-LVS wird nach wie vor an allen Arbeitsplätzen per Applikationsvirtualisierung bereitgestellt. 3. Ausblick Die Konsolidierung der zur Verfügung gestellten modernen Informationstechnik hat für die Berliner Justiz unter dem Aspekt eines optimalen Mitteleinsatzes eine sehr hohe Priorität. Die erfolgreichen Entwicklungs- und Konsolidierungsmaßnahmen werden fortgesetzt. 3.1 IT-Fachverfahren Dies bedeutet zunächst, die im Bereich der IT-Fachverfahren begonnene Konsolidierung weiterzuführen. Mit der Umstellung vom Altverfahren LISA auf das weit verbreitete Verbundverfahren EUREKA-Fach beim Sozialgericht Berlin konnte ein wichtiger Schritt der Konsolidierung abgeschlossen werden. Der mit der Einführung erster forumSTAR-Module begonnene Wechsel der Fachverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist jedoch noch weiter umzusetzen. Dies wird in den betroffenen Bereichen zum Teil noch über Jahre hinaus Kapazitäten binden und alle Ressourcen fordern. In jedem Fall sind umfangreiche Schulungen vorzunehmen und die IT-Infrastruktur anzupassen. Insbesondere musste vor dem weiteren Rollout von forumSTAR zunächst ein Großteil der IT-Infrastruktur modernisiert werden. 3.2 Bereichsübergreifende Vereinheitlichung Die IT-Arbeitsplätze im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz werden von mehreren selbständig handelnden IT-Stellen betreut. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr und der Bearbeitung in grundsätzlich elektronischer Form einer eAkte wird die Arbeitsfähigkeit der Justiz noch abhängiger von der Funktionsfähigkeit der IT. Dies bedeutet, dass die Anforderungen an die Verfügbarkeit der IT, an die IT-Sicherheit und die Ergonomie weiter deutlich ansteigen. Hierdurch vergrößert sich die Komplexität der IT-Infrastruktur in der Justiz noch einmal erheblich. Parallel dazu ist zu berücksichtigen, dass in den nächsten Jahren in vielen Bereichen der Justiz überdurchschnittlich viele IT-Fachkräfte aus Altersgründen ausscheiden und das Fachwissen kaum rechtzeitig ersetzt werden kann. Die vorhandenen und die darüber hinaus benötigten IT-Fachkräfte müssen optimal eingesetzt und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um den IT-Betrieb auf die Seite 24 von 24 kommenden Anforderungen vorzubereiten und damit auch die Arbeitsfähigkeit der Justiz insgesamt bestmöglich zu sichern. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist zudem, den Kräften im IT-Bereich das Umfeld ihrer Tätigkeit attraktiv zu gestalten. Die Berliner Justiz nimmt diese Herausforderungen aktiv an und verfolgt mit dem 2014 gestarteten „Projekt zur Neustrukturierung der Justiz-IT in Berlin (JustIT)“ das Ziel, zu untersuchen, welche Organisationsform für einen auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichteten IT-Betrieb in der Berliner Justiz notwendig ist. Hierfür werden die aktuellen Organisationsstrukturen untersucht, Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung erarbeitet und bewertet. Auf dieser Grundlage soll noch im 3. Quartal 2015 eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden. 4. Fazit In den vergangenen Jahren wurden in der Berliner Justiz-IT umfangreiche Veränderungsprozesse eingeleitet. Die Veränderungsprozesse beruhen auf einer konsistenten Strategie und werden konsequent weiter geführt. Hierbei achtet die Berliner Justiz darauf, alle Beteiligten des Veränderungsprozesses mitzunehmen und einzubinden. Sie sieht daneben ihre gesamtstädtische Verantwortung und versucht ihre Erfahrung und die Dynamik ihrer Entwicklung justizübergreifend nutzbar zu machen. Der Umfang des Erreichten ist respektabel, gleichwohl besteht kein Grund sich damit zufrieden zu geben. Es besteht noch immer großes Optimierungspotential, das erschlossen werden will.
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