Wein – aktuell Ausgabe 06/15 im Juni 2015 T Rheinland-Pfalz 2 LUA-Bilanz Weinüberwachung 2014 Deutschland H E 2 Bundesverband gegen weitere Einschränkung bei Neuanpflanzungen Weitere Änderung weinrechtlicher Vorschriften Fruchtabbildungen und Zutaten Millionenbußgeld für Lebensmittelkartell Neue Höchstgehalte für Blei ProWein mit neuen Öffnungszeiten Drogenbeauftragte setzt auf Prävention Verbraucherminister für Anpassungen Dortmunder mit Wein auf Stahlwerk- Gelände Brüssel 5 EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Mindestlohn Überarbeitung der Öko-Verordnung noch offen EU-Länder M E N 5 Italien: Gesetzliche Regelung für Ernte Großbritannien: Weinbau wächst weiter Polen: Weinmarkt mit Entwicklungspotential Luxemburg: Schwieriger einheimischer Markt Drittländer 6 Neuseeland: Kleinere Ernte USA: Aldi expandiert massiv Mexico: Neue offizielle Norm für alkoholische Getränke China: Weinbaufläche kleiner Golfkooperationsrat: Einführung einer Mehrwertsteuer Verschiedenes 7 EU geht gegen deutsche Mindesthonorare vor EuGH erhöht die Anforderungen an die Aufmachung von Verpackungen Mautausweitung 2015 Chef wegen Alkoholfahrt gefeuert Termine 8 Vinexpo: 2017 mit kürzerer Laufzeit Belgien: MegaVino IHKs Pfalz und Trier informieren über den Weinexport nach China Geschäftsreise Tschechien Getränke Strategische Lohngestaltung mit System Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e. V. Peter Rotthaus [email protected] Telefon: (0651) 9777-950 Telefax: (0651) 9777-955 Bund der Weinkellereiverbände Rheinland-Pfalz 54292 Trier Albrecht Ehses [email protected] Telefon: (0651) 9777-960 Telefax: (0651) 9777-965 Bürositz: Herzogenbuscher Str. 12 Sekretariat: Mona Krawczyk [email protected] Telefon: (0651) 9777-202 Telefax: (0651) 9777-965 Wein - aktuell 06/2015 2 Rheinland-Pfalz LUA-Bilanz Weinüberwachung 2014 Wer nochmals kurz die Ergebnisse der Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung aus 2014 nachlesen möchte, findet einen 5-seitigen Bericht unter nachfolgendem Link auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes. Insgesamt wurden 4041 Proben untersucht, die für eine Menge von 27,8 Millionen Liter stehen. Für In- und Auslandsweine wurden 525 Proben (13 %) mit 1,5 Millionen Liter (5,4 %) beanstandet, davon 171 Proben wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung. http://lua.rlp.de/no_cache/publikationen/publikationsdetail/?tx_rbpublikationen%5Buid%5D=146099 TDeutschland Bundesverband: Einschränkungen bei Neuanpflanzungen behindern Wachstum Der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e.V. hat gegenüber dem Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich begrüßt, dass nochmals neu über die Festlegung einer Neuanpflanzungsregelung diskutiert worden ist. Die Festlegung auf 0,3% Neuanpflanzungen als Kompromiss hatte der Bundesverband deutlich kritisiert und sich für die 1%Regel eingesetzt. Der Verband schätzt die Begründung zu dieser deutlichen Einschränkung als oberflächlich und wenig substantiell ein. Bei Neuanpflanzungen vergehen in der Regel vier Jahre, bis ein Ertrag erfolgt, damit wird mit der vorgelegten Einschätzung eine Aussage für 2020/2021 getroffen, was der Verband für sehr gewagt hält. Sowohl Erzeugern wie auch Vermarktern will der Verband Wachstumsmöglichkeiten mit deutschem Wein auf allen Märkten offen halten. Eine Bevormundung einer ganzen Branche, die inzwischen geprägt ist durch die hohe Wein-Kompetenz gerade der jungen Generation, lehnt die Kellereivertretung ab. Witterungsrisiken, geringere Erträge in den letzten Jahren auch durch qualitätsfördernde Eingriffe sowie Markt- und Strukturentwicklungen bei Erzeugern, Lieferanten und Vermarktern hätten Auswirkungen auf den Markt, denen sich alle Beteiligte in Deutschland stellen müssten. Gefordert wird eine vorausschauende Betrachtungsweise und nicht eine Reaktion auf kurzfristige Schwankungen. Es geht dem Kellereiverband um die Sicherung einer möglichst kontinuierlichen Marktbeschickung eines breiten Sortiments, das allen Beteiligten Wertschöpfung sichert und die Weinlieferanten auch künftig zu interessanten Partnern für ihre Abnehmer macht. Änderungen weinrechtlicher Vorschriften sollen Perlweine und alkoholfreie Weine betreffen Während die Verabschiedung einer Änderung des Weingesetzes noch heftig diskutiert wird (siehe voranstehende Meldung), hat das BMEL einen weiteren Entwurf zur Änderung u.a. der Weinverordnung vorgelegt. Darin aufgenommen sind zahlreiche Folgeänderungen, die sich aus der Umsetzung der Pflanzregelungen ergeben. Durch eine Änderung der Weinverordnung werden u.a. zu erbringenden Nachweise zum Vorliegen des Prioritätskriteriums „Steillage“ und eine Härtefallregelung bei Neuanpflanzungen geregelt. Überraschenderweise finden sich aber auch weitere Änderungen wieder, die zu keinem Zeitpunkt Gegenstand von Erörterungen oder Ankündigungen waren, zum Teil aber erhebliche Marktauswirkungen nach sich ziehen könnten. So hat die vorgesehene Änderung des § 41 mit einer Umsetzung des Authorisierungssystems nichts zu tun. Hier soll eine Anpassung der Geschmacksangaben für Perlwein erfolgen. Dem Entwurf nach soll anstelle der Bezeichnung „trocken“ auch die Bezeichnung „secco“ verwendet werden dürfen. Dies entspricht aber nicht mehr der aktuellen Marktlage und Verbrauchererwartung. Neben zahlreichen Gerichtsurteilen zeigt der gesamte deutsche Markt (vom Direktvermarkter bis zum Discounter), dass die Bezeichnung „secco“ schon länger nicht mehr als Geschmacksangabe sondern vielmehr als Gattungsbegriff eingesetzt und auch verstanden wird. Wir werden dieser Änderung nicht zustimmen. Ebenso verhält es sich mit der Änderung des § 47. Hier soll die Anwendung der sog. Rebsortenliste, also der Auflistung von nicht in der Etikettierung zu verwendenden Rebsorten, auch auf alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine ausgeweitet werden. Nicht nur, dass damals die Rebsortenliste gegen jede Absprache um zahlreiche Rebsorten erweitert worden ist, nun wird sie immer weiter ausgeweitet, obwohl ihre Geltung ursprünglich nur auf Wein Anwendung finden sollte. Auch hier werden wir unser Veto einlegen. Bei weiteren Änderungen geht es u.a. um eine Änderung der 23. VO zur Änderung der Weinverordnung, die die Ausnahmeregelung 2014 zum Höchstwert der gesamten schwefeligen Säure entfristet, da sie bislang durch eine Eilverordnung (Gültigkeit 6 Monate) geregelt war. In die 3 Wein - aktuell 06/2015 Wein-Vergünstigungsverordnung wird nun auch die Absatzförderung in Mitgliedstaaten, um die Verbraucher über den verantwortungsvollen Weinkonsum und über die Unionssysteme für Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angabe zu informieren, aufgenommen. Fruchtabbildungen und Zutaten Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer Vorlage die Fragestellung unterbreitet, ob bei einem Früchtetee mit der bildlichen Darstellung von Himbeerfrüchten und Vanilleblüten und der Verwendung von natürlichen Aromen trotz korrektem Zutatenverzeichnis eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen könnte. Der EuGH hält in seiner nun veröffentlichten Entscheidung daran fest, dass es weiter auf das Leitbild des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers ankommt, und dass dieser sich anhand des Zutatenverzeichnisses darüber informieren kann, wie sich ein Lebensmittel zusammensetzt. Dies schließt aber nicht aus, dass die spezielle Aufmachung eines Lebensmittels irreführend sein kann, wenn aus der Etikettierung insgesamt der Eindruck entsteht, dass dieses Lebensmittel eine Zutat enthält, die tatsächlich darin nicht vorhanden ist. Das Zutatenverzeichnis allein reicht dann nicht aus, um diesen irreführenden Eindruck zu beseitigen. Eine Übersicht und rechtliche Auslegung zu dieser Thematik können Sie in der Geschäftsstelle in Trier anfordern. Neue Höchstgehalte für Blei Durch die EU-Verordnung (VO (EU) 2015/1005) werden bei Wein und Schaumwein für Erzeugnisse aus der Weinlese ab 2016 der bisherige Höchstwert des Gehalts an Blei von 0,2 mg/l auf 0,15 mg/l abgesenkt. Für Erzeugnisse aus den Weinlesen 2001 bis 2015 bleibt es beim alten Wert von 0,20 mg/l. Diese Regelung gilt auch für aromatisierten Wein, aromatisierte weinhaltige Getränke und aromatisierte weinhaltige Cocktails. Der zulässige Höchstwert für Blei für andere Weinbauerzeugnisse als die vorgenannten (Traubenmost, teilweise gegorener Traubenmost, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Likörwein, weinhaltige Getränke) ist auf 0,25 mg/l festgesetzt (Anl. 7 WeinVO). Millionenbußgeld für Lebensmittelkartell Das Bundeskartellamt hat elf Unternehmen der Lebensmittelbranche zu Bußgeldzahlungen von insgesamt 151,6 Millionen Euro verdonnert. Die Bescheide seien an sieben Handelsunternehmen und vier Markenhersteller ergangen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit. Betroffen seien die Einzelhändler Edeka, Rewe und Kaufland, der Handelsriese Metro, der Discounter Aldi sowie die Tiernahrungshändler Fressnapf und Das Futterhaus. Auch Hersteller bekamen Bußgeldbescheide, darunter Haribo, Johnson & Johnson, Alfred Ritter und Kurt Wolff. Die Höhe der Bußgelder variiere dabei je nach Schwere der Absprachen erheblich. Das Kartellamt wirft den Unternehmen vor, zu Lasten der Verbraucher Vereinbarungen über Ladenpreise getroffen zu haben. Da in diesem Fall eine Vielzahl von Unternehmen und Geschäftsbeziehungen zu überprüfen gewesen sei, habe sich die Behörde schließlich auf bestimmte Warengruppen und Praktiken konzentriert. Im Visier der Behörde: Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte. Teils seien noch Verfahren anhängig und würden in den kommenden Monaten beendet. Einigen Unternehmen erließ das Kartellamt die Geldstrafen teils oder ganz oder minderte das Bußgeld, weil diese schon früh kooperiert hätten. So kamen InBev, Mars, Melitta und Rewe bei zwei Produktgruppen ohne Bußgeld davon. Die Wettbewerbshüter haben seit geraumer Zeit die Lebensmittelbranche und den Handel im Visier. 2010 war es zu Durchsuchungen gekommen, von denen unter anderem Branchengrößen wie Rewe, Edeka und Metro betroffen waren. "Unregelmäßigkeiten in einer ehemaligen Einkaufsgesellschaft der Metro Group waren Teil der Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamts zu den Produktgruppen Kaffee und Süßwaren", erklärte Metro. Diese Verfahren seien durch Vergleich gegen Bußgeldzahlung beendet worden. Metro bedauere die "lang zurückliegenden Unregelmäßigkeiten ausdrücklich". Rewe wollte sich zunächst nicht äußern. Aldi teilte mit, dass das Kartellamt lediglich zwei Preisanpassungen in den Jahren 2005 und 2008, die Süßwaren von Haribo betrafen, beanstandet habe. Aldi habe zur Aufklärung beigetragen und akzeptiere ein Bußgeld zur Verfahrensbeendigung. Bei den aktuell noch laufenden Verfahren wegen vertikaler Preisabsprachen mit dem Handel ermittelt das Bundeskartellamt auch gegen Markenartikler aus dem Bierbereich. Gegen wie viele Brauereien aktuell noch wegen möglicher verbotener Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel ermittelt werde, wollte das Bundeskartellamt derzeit nicht sagen. Auch nicht, ob es letztlich zu entsprechenden Bußgeldverfahren komme. Die Warengruppe Bier gehört ebenso wie die Produktbereiche Tiernahrung, Körperpflege, Süßwaren und Kaffee zu den im sogenannten VertikalQuelle: n-tv.de Verfahren unter die Lupe genommener Hersteller. 4 Wein - aktuell 06/2015 Man sieht sich in Düsseldorf: auf der ProWein vom 13. bis 15. März 2016 www.prowein.com ProWein mit neuen Öffnungszeiten Um die Verkehrssituation zur ProWein zu entzerren und der kontinuierlich wachsenden Zahl von Besuchern auch weiterhin eine einfache An- und Abreise zu ermöglichen, hat sich die Messe Düsseldorf entschlossen, die Öffnungszeiten der ProWein anzupassen. Das bedeutet: Die Leitmesse für Weine und Spirituosen startet an ihren traditionellen Laufzeittagen von Sonntag bis Dienstag jeweils um 10.00 Uhr und läuft entsprechend bis 19.00 Uhr. "Alle unsere großen Messen, bei denen wir ein erhöhtes Besucheraufkommen haben, finden in der Regel so statt, dass der Berufsverkehr morgens und abends umgangen wird. Da die ProWein mittlerweile auch in dieser sehr besucherstarken Liga mitspielt, hat sich die Messe dazu entschlossen, die Zeiten anzupassen. Mit den neuen Öffnungszeiten soll sich in Zukunft die Situation auf den Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln rund um das Messegelände entspannen. Besuchern wie Ausstellern bleibt dadurch mehr Zeit, sich auf das Messegeschehen zu konzentrieren und die drei Messetage effektiv zu nutzen. Die nächste ProWein findet vom 13. bis 15. März 2016 in Düsseldorf statt. Drogenbeauftragte setzt auf Prävention Vorbeugung und Information stehen im Vordergrund des Drogen- und Suchtberichts 2015, den die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, vorgestellt hat. Das deutsche Suchthilfesystem setze „auf Prävention und Behandlung statt auf erhobenen Zeigefinger und Strafe“, teilt Mortler zu dem umfangreichen Druckwerk mit. Dieser Bereich solle auch weiter ausgebaut werden. Gerade beim Thema Alkohol könne sie „gute Ergebnisse“, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, vorweisen, so Mortler. So sei etwa die Zahl der Krankenhauseinweisungen wegen Alkoholvergiftung zurückgegangen. Schon besucht ? www.bundesverband-weinkellereien.de Verbraucherminister für Anpassungen Die Verbraucherminister haben über den Entwurf zur Änderung des § 40 Absatz 1a Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuches (LFGB)(wir berichteten) beraten. Der Vollzug der alten Fassung des § 40 Absatz 1a LFGB war ja bereits 2013 weitestgehend ausgesetzt worden, nachdem mehrere Gerichte verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten. Die jetzt vorgelegte Überarbeitung sollte den Bedenken der Gerichte eigentlich Rechnung tragen und eine rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht gewährleisten. Die Verbraucherminister haben aber auf fortbestehende erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Behörden hingewiesen, die aus ihrer Sicht eine erneute Überarbeitung des Regierungsentwurfes notwendig macht. Der Bundesverband hatte zu diesem Entwurf ebenfalls sehr kritisch Stellung genommen. 5 Wein - aktuell 06/2015 Des Weiteren empfehlen die Verbraucherminister, den Grenzwert für Bisphenol A an die Neubewertung durch die EFSA anzupassen und gegebenenfalls ein nationales Verbot von Bisphenol A bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien zu prüfen. Dortmunder mit Wein auf Stahlwerk-Gelände In Dortmund baut ein Abwasserverband Wein auf dem Gelände des ehemaligen Phoenix-Stahlwerks an. Das Werk wurde demontiert und nach China verkauft, an seiner Stelle wurde ein künstlicher See angelegt. Die Emschergenossenschaft wollte sehen, ob dieser dort mittlerweile dank des Klimawandels wächst. 99 Stöcke wurden gepflanzt, jetzt ist der trockene Weißwein in Flaschen abgefüllt worden und soll versteigert werden. Zuletzt ist in der Region wohl vor 500 Jahren Wein angebaut worden. TBrüssel EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Mindestlohn Die EU Kommission unterstützt die Einführung des Mindestlohns in Deutschland, hält aber die Anwendung des Gesetzes auf internationale Transporte, die deutsches Gebiet berühren, für zu weitgehend. Insbesondere die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen ist nach Ansicht der Kommission nicht zu rechtfertigen. Sie sieht in der Regelung eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs. Nach Konsultationen mit den deutschen Behörden und nach einer eingehenden Prüfung des Gesetzes hat die Kommission am 19.05.2015 ein Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt. Das Schreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der Kommission zu antworten. Kann Deutschland die Rechtskonformität des Mindestlohngesetztes nicht sicherstellen, könnte die EU-Kommission als letztes Mittel Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof erheben Überarbeitung der Öko-Verordnung noch offen Auch nach der letzten Tagung des EU-Agrarrat gibt es keine Einigung über wichtige Punkte zur Revision der Öko-Verordnung. Es gibt weiterhin große Differenzen im Hinblick auf das Importsystem, die Häufigkeit der Kontrollen vor Ort und die Behandlung von Rückständen unerlaubter Substanzen. Im Hinblick auf den Import von Bio-Produkten aus Drittländern geht es vor allem um die Frage, ob die Öko-Vorschriften in Drittländern mit denen der EU identisch sein müssen (sog. Konformität) oder ob Regelungen ausreichen, die zwar von den EU-Vorschriften abweichen, diesen aber gleichwertig sind. Deutschland, die Niederlande, die Tschechische Republik, die skandinavischen Länder und Großbritannien setzen sich für die „Gleichwertigkeitslösung“ ein. Die südlichen Mitgliedsstaaten präferieren die strengere Lösung, die eine identische Übereinstimmung der Öko-Vorschriften fordert. Umstritten ist auch die Häufigkeit von Kontrollen. Einige Mitgliedstaaten befürworten obligatorische, jährliche Kontrollen. Andere Mitgliedsstaaten wollen, dass sich die Kontrollhäufigkeit nach den Ergebnissen einer Risikoanalyse richtet. Der dritte Streitpunkt betrifft Rückstände von unerlaubten Substanzen. Einige Mitgliedsstaaten möchten einen festen Grenzwert für Rückstände festlegen. Eine Überschreitung würde dann zur automatischen Dezertifizierung der Produkte führen mit der Folge, dass die Ware nicht mehr als „Bio“ verkauft werden dürfte. Dies soll unabhängig von der Ursache und Herkunft der Rückstände gelten. Andere Mitgliedstaaten vertreten die Ansicht, dass eine Untersuchung über die Herkunft der Rückstände erfolgen sollte. Darauf aufbauend sollen die Behörden dann eine Einzelfallentscheidung über die Behandlung der betroffenen Ware treffen. Zurück zu Themen FSEU-Länder Italien: Gesetzliche Regelung für Ernte Das italienische Agrarministerium hat einen Gesetzesentwurf für eine renovierte Erfassung der Erntedaten vorgelegt. Er beinhaltet zwei Punkte: die Vorverlegung der Frist für die Traubenmengenangaben auf den 30. Oktober und die Vereinfachung der Formulare, die jeder Betrieb ausfüllen muss. Die Frist für die Vorlage der Traubenproduktion liegt laut Gesetzesentwurf beim 30. Oktober wie auch in Spanien und Frankreich, die Weinherstellung muss bis zum 30. November deklariert werden. Regionen, in denen die Ernte über die Frist hinaus dauert, können Ausnahmeregelungen beantragen. Der Weinsektor rechnet damit, dass die Neuregelung mit der Ernte 2015 in Kraft tritt. 6 Wein - aktuell 06/2015 Großbritannien: Weinbau wächst weiter Kontinuierliches Wachstum verzeichnet der Weinbau in Großbritannien, wenngleich auf niedrigem Niveau. Die Winzer in England und Wales haben im vergangenen Jahr eine Rekordernte von 47.433 hl Wein eingefahren, ein Plus von 41% gegenüber 2013. Die Rebfläche hat sich in den letzten 7 Jahren auf 2.000 ha verdoppelt, zwei Drittel hiervon fließen in die Schaumweinerzeugung. Polen: Weinmarkt mit Entwicklungspotential Der polnische Weinmarkt wächst jährlich im hohen einstelligen Bereich, bleibt aber dennoch weit hinter seinem Potenzial zurück. Deutschland ist wichtigstes Einfuhrland. Trotzdem schaffen es deutsche Weine kaum, die polnischen Verbraucher zu erreichen. Ab diesem Jahr öffnet die offizielle Vertretung des Deutschen Weininstituts ihre Pforten. Kontakt: Wines of Germany, Anna Gmurczyk c/o Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer / Polsko-Niemiecka Izba Przemysłowo-Handlowa Hauptgeschäftsstelle / Siedziba główna ul. Miodowa 14 00-246 Warszawa/Polen E-Mail: [email protected] - Internet: www.ahk.pl http://www.deutscheweine.de/ Tel: +48/ 22/ 5310-623 - Fax: +48/ 22/ 5310-600 Luxemburg: Schwieriger einheimischer Markt Zwischen 1994 und 2014 hat sich der Weinkonsum in Luxemburg nicht nach oben entwickelt. Er stagniert, wobei im gleichen Zeitraum der Konsum an ausländischen Weinen zugenommen hat. Weniger Einwohner in Luxemburg griffen im Regal zu einheimischem Wein. Aktuell hat sich der Verzehr von luxemburgischem Wein bei 10,7 Liter pro Jahr pro Einwohner eingependelt. 1990 lag er fast dreimal so hoch und noch bei 29 Litern pro Jahr pro Einwohner. Der einzige „Ausreißer“ aus dieser Entwicklung ist der Crémant, dessen Verkaufszahlen sich nach oben entwickeln. Als Gründe für diese Entwicklung werden hauptsächlich eine gewachsene ausländische Bevölkerung im Land mit anderen Trinkgewohnheiten und die vergleichsweise "kleinen" Ernten der Jahre 2012 und 2013 angeführt. Die Ernte 2014 lag mit 124.200 Hektolitern im Normbereich. 50 Prozent der Luxemburger Produktion werden exportiert, Belgien ist traditionell Hauptabnehmer. Zurück zu Themen RDrittländer Neuseeland: Kleinere Ernte Das Erntevolumen von 2015 in Neuseeland liegt bei ca. 326.000 Tonnen Trauben und verzeichnet damit gegenüber dem Rekordjahr 2014 ein Minus von 27 Prozent. Der Rückgang wird auf das kühle Frühlingswetter zurückgeführt, wobei die Qualitäten durchgängig hoch beurteilt werden. Die geringe Erntemenge zieht – auch in Zusammenhang mit steigender Nachfrage – Engpässe bei 2015er Weinen nach sich, demnach werde insbesondere Marlborough Sauvignon Blanc betroffen sein. USA: Aldi expandiert massiv Aldi will in den USA "aggressiv" expandieren: Der deutsche Discounter will mehrere Milliarden USDollar investieren und Arbeitsplätze schaffen, um auf dem US-Markt stärker Fuß zu fassen, teilte die US-Tochtergesellschaft mit. Die ersten Filialen in Südkalifornien sollen im März nächsten Jahres eröffnet werden, bis Juli 2016 sollen rund 25 neue Discounter ihre Türen öffnen. Dafür sollen bis Ende kommenden Jahres insgesamt rund 1100 Mitarbeiter in den Filialen sowie am Hauptsitz und dem Lagerhaus im kalifornischen Moreno Valley eingestellt werden. Mehr als 3 Milliarden US-Dollar will Aldi in die Expansion investieren. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen 650 neue Filialen eröffnet werden. Bis Ende 2018 will Aldi bereits nahezu 2000 Discounter in den USA betreiben und damit jeden Monat mehr als 45 Millionen Kunden erreichen. Aktuell hat der weltweit siebtgrößte Lebensmittelhändler fast 1.400 Filialen in 32 US-Bundesstaaten. Im Zuge des Wachstums sollen Quelle: n-tv.de landesweit mehr als 10.000 neue Stellen geschaffen werden. Wein - aktuell 06/2015 Mexiko: Neue offizielle Norm für alkoholische Getränke 7 Die mexikanische Gesundheitsbehörde hat eine neue offizielle Norm für alkoholische Getränke veröffentlicht. Die Norm legt Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten beispielweise zum Energiegehalt und Inhaltsstoffen - fest. Ferner ist die Handels- und Gesundheitskennzeichnung alkoholischer Getränke Inhalt der Norm. Die Kennzeichnung muss beispielsweise Hinweise zu Inhaltsstoffen aufweisen, die Überempfindlichkeitsreaktionen, Unverträglichkeiten oder Allergien hervorrufen können. Dazu zählen unter anderem Ei, Soja, Milch und Nüsse. Die Norm gilt für alkoholische Getränke, die in Mexiko vermarktet oder aus dem Ausland eingeführt werden. Sie ist obligatorisch für alle natürlichen und juristischen Personen innerhalb des mexikanischen Hoheitsgebietes, die alkoholische Getränke herstellen, verarbeiten oder importieren und tritt 120 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Vorgaben der Norm zur Kennzeichnung alkoholischer Getränke werden erst ein Jahr nach Veröffentlichungsdatum in Kraft treten. Die Norm wird die Inhalte der älteren Norm zu sanitären Vorschriften und zur Handels- und Gesundheitskennzeichnung alkoholischer Getränke aufheben. China: Weinbaufläche kleiner Die von der OIV verbreitete Meldung, wonach China inzwischen über eine Weinbaufläche von knapp 800.000 ha verfügen soll, wurde jetzt von China richtig gestellt. Danach werden aktuell zwar auf 867.000 ha Trauben angebaut, dies jedoch überwiegend zur Tafeltraubenproduktion. Die Weinbaufläche würde nur etwa 10 Prozent ausmachen, ergibt also eine Rebfläche von ca. 86.000 ha. Golfkooperationsrat: Einführung einer Mehrwertsteuer Beim Finanz- und Wirtschaftskomitee des Golfkooperationsrates (GCC) haben Verantwortliche der sechs GCC-Mitgliedstaaten (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Oman und Bahrain) einen Vertragsentwurf zur Einführung einer Mehrwertsteuer angenommen. Dabei wurde erläutert, dass die Mehrwertsteuergesetzgebung der einzelnen GCC-Mitgliedstaaten unabhängig, jedoch basierend auf den gemeinschaftlichen Prinzipien der Doha-Vereinbarung erfolgt. Demnach ist noch unklar ob es zu einem einheitlichen oder gesonderten Mehrwertsteuersatz kommt. Auch die Höhe der Steuersätze steht noch nicht fest. Ein Zeitplan für die Einführung der Mehrwertsteuer wurde nicht angegeben. Bislang wird in keinem der GCC- Mitgliedstaaten eine Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Zurück zu Themen IVerschiedenes EU geht gegen deutsche Mindesthonorare vor Steuerberater, Architekten und Ingenieure dürfen in Deutschland für bestimmte Leistungen ein Mindesthonorar nicht unterschreiten. Die EU-Kommission will dagegen vorgehen. Die Behörde hat die Bundesregierung aufgefordert, das aktuelle Mindesthonorar-System abzuschaffen. Es verstoße gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Zwei Monate hat Berlin nun Zeit, dem nachzukommen. Ansonsten droht die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. EuGH erhöht die Anforderungen an die Aufmachung von Verpackungen „Erweckt die Etikettierung eines Lebensmittels den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat, die tatsächlich nicht vorhanden ist (und ergibt sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten), ist eine solche Etikettierung daher geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen.“ „Der Gerichtshof stellt klar, dass in einem solchen Fall das Verzeichnis der Zutaten, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein kann, einen falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen, der sich für den Verbraucher aus der Etikettierung des Lebensmittels ergibt.“ Mit seinem Urteil vom 4. Juni 2015 hat der Europäische Gerichtshof über die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs entschieden, ob ein Lebensmittel, dessen Aufmachung das Vorhandensein bestimmter Zutaten suggeriert, den Verbraucher täuschen kann, wenn sich das tatsächliche Nichtvorhandensein der fraglichen Zutaten allein aus dem Zutatenverzeichnis ergibt. Geklagt wurde, weil auf der fraglichen Produktverpackung Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet sind und „nur natürliche Aromen“ ausgelobt werden, und dies den Eindruck vermittele, in dem Produkt befänden sich Bestandteile aus Himbeeren und Vanille, was tatsächlich nicht der Fall ist. Dabei ist das Zutatenverzeichnis des Produktes korrekt abgefasst. Bemerkenswert ist, dass der EuGH - jedenfalls formal - sowohl am geltenden Verbraucherleitbild festhält als auch an der 8 Wein - aktuell 06/2015 Annahme, dass die Verbraucher, die ihrer Kaufentscheidung die Zusammensetzung eines Erzeugnisses zugrunde legen, zunächst und stets das Zutatenverzeichnis lesen. Es ist anzunehmen, dass die Entscheidung dennoch generell die Funktion des Zutatenverzeichnisses als primäre Informationsquelle über ein Lebensmittel in Frage stellt und damit auch andere Fallkonstellationen betrifft. Für Lebensmittelunternehmer bedeutet das Urteil des EuGH, dass sie ihre Etikettierungskonzepte und Werbestrategien kritisch hinterfragen sollten. [email protected] Mautausweitung 2015 Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages wird die Ausweitung der Mautpflicht ab 01. Juli 2015 auf weitere 1.000 Kilometer Bundesstraßen und ab 01. Oktober 2015 auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zu-lässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Unter www.bag.bund.de können Sie eine vorläufige unverbindliche Liste der ab 01. Juli 2015 mautpflichtigen Bundesstraßen abrufen. Chef wegen Alkoholfahrt gefeuert Wegen eines Autounfalls unter Alkoholeinfluss muss der Deutschlandchef des weltgrößten Brauereikonzerns Anheuser-Busch Inbev, Till Hedrich, seinen Posten räumen. Alkohol am Steuer sei mit der Firmenleitlinie nicht vereinbar, sagte ein Unternehmenssprecher. Die "Getränkezeitung" hatte zuvor berichtet, dass sich AB InBev (unter anderem Beck's) und der 44-jährige Hedrich mit sofortiger Wirkung getrennt hätten. Hedrich habe als Deutschland-Chef des Braukonzerns eine besondere Vorbildfunktion, nicht zuletzt, da das Unternehmen sich selbst immer für einen verantwortungsvollen Alkoholkonsum einsetze. Hintergrund ist nach Angaben des Brauereiriesens ein Unfall, den der Deutschlandchef nach eigener Schilderung am 30. April auf der A95 zwischen München und Garmisch-Patenkirchen verursacht hatte. Dabei habe er unter erheblichem Alkoholeinfluss Quelle: n-tv.de gestanden. Termine Vinexpo: 2017 mit kürzerer Laufzeit Nach Angaben der Messegesellschaft wird die Vinexpo 2017 um einen Tag gekürzt. Der gerade in den letzten Jahren immer schwächer besuchte Sonntag wird gestrichen, womit dann vier Messetage (Montag bis Donnerstag) bleiben. Weiterhin einen sehr guten Besuch verzeichnet die Vinexpo seitens asiatischer sowie nord- und südamerikanischer Besucher, bei den Europäern ist inzwischen ganz deutlich die ProWein die Leitmesse geworden. Belgien: MegaVino Vom 23.-26. Oktober 2015 findet zum siebzehnten Mal die MegaVino in Brüssel statt. Die MegaVino ist die führende Fach- und Verbrauchermesse in Bezug auf Qualitätsweine und Feinkost in Belgien. 2014 präsentierten auf einer Fläche von fast 11.000 m², 412 Aussteller aus über 35 Weinbaunationen ihre Produkte den rund 28.000 Besuchern, darunter 5.000 Fachbesucher. IHKs Pfalz und Trier informieren über den Weinexport nach China Das Seminar „Weinexport nach China“ am Montag, 6. Juli 2015, von 10:00 bis 15:00 Uhr in Ludwigshafen zeigt unter anderem auf, wie geeignete Geschäftspartner zu finden sind, was sie bei der Vertragsgestaltung beachten müssen und wie sie die Hürde der Einfuhrbestimmungen mit Vorabregistrierung und Etikettierung meistern. Die Perspektiven sind gut, denn dank steigender Einkommen werden Weine aus Europa auch für breite Teile der chinesischen Bevölkerung erschwinglich. Derzeit liefert Deutschland im Jahresdurchschnitt 3,1 Millionen Liter Wein nach China, so dass das Reich der Mitte mittlerweile auf Platz sieben der Exportmärkte vorgerückt ist. Das Seminar findet in der IHK Pfalz statt; das Teilnahmeentgelt beträgt 120 Euro. Kontakt für kurzfristige Anmeldungen: IHK Trier, Gudrun Wewering, Telefon: (06 51) 97 77-2 10, E-Mail: [email protected]. Geschäftsreise Tschechien Getränke Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt die Auslandshandelskammer (AHK) Tschechien eine Geschäftsreise nach Prag vom 21. bis 25. September 2015 für Unternehmen im Bereich nicht-alkoholische und alkoholische Getränke mit Sitz in Deutschland durch. Die Reise richtet sich an Unternehmensvertreter, die sich bereits über die bestehenden Marktchancen informiert haben und die gezielt, qualifiziert und individuell mit potenziellen Geschäftspartnern zusammentreffen möchten. Reiseziel ist die konkrete Geschäftsanbahnung. 9 Wein - aktuell 06/2015 Strategische Lohngestaltung mit System Telefonrechnung oder Essenschecks auf Kosten des Chefs und der Staat hilft bei diesem Vorhaben - so profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter Sowohl Arbeitgeber als auch ihre Mitarbeiter kennen die Situation: Das Unternehmen möchte den Mitarbeitern mit einer Gehaltserhöhung etwas Gutes tun – durch hohe Lohn-und Lohnnebenkosten kommt jedoch beim Mitarbeiter wenig Netto an. Und das wenige Netto „verpufft“ auch wieder schnell. Trotz hoher finanzieller Belastung macht sich Enttäuschung breit. Das geht auch anders! Durch geschickte Gestaltung von Gehältern können sich sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen Optimierungsmöglichkeiten ergeben. Es gibt mehr als 20 verschiedene Bausteine im deutschen Steuerrecht - Eine Win-Win Situation mit System - der Mitarbeiter bekommt mehr Netto und das Unternehmen spart Kosten. Wie das geht? Weitere Infos zum „Webinar“ am 08.09.2015 folgen im nächsten „Wein aktuell“. Bitte notieren Sie sich den Termin für diese mit dem Bundesverband abgestimmte Infoaktion (ca. 1 Std.) bereits jetzt – sie findet bequem an Ihrem Schreibtisch, an Ihrem PC statt! Vorabinfos erhalten Sie auch bei der Referentin unter: [email protected] 2015 05. – 10.07.15: Mainz, OIV-Weltkongress für Rebe und Wein 06.07.15: Ludwigshafen, Seminar „Weinexport nach China“ 15.07.15: Volkach, MV des Landesvereins d. Bay. Weinkellereien 14.08.15: Osann-Monzel, Weinrechtstagung 12. – 13.09.15: Geisenheim, OPEN CAMPUS – Tage der offenen Tür 25.09.15: Neustadt/W., Wahl der Deutschen Weinkönigin 03.10.15: Tag der Deutschen Einheit 10. – 14.10.15: Köln, Anuga 23. - 26.10.15: Brüssel, MegaVino 05. – 07.11.15: Hongkong, Wine & Spirits Fair 10. – 12.11.15: Nürnberg, Brau Beviale 11. – 13.11.15: Shanghai, ProWine China 13. – 15.11.15: München, Forum Vini 24. – 26.11.15: Montpellier, SITEVI 2016 12. – 13.01.16: Neustadt, Pfälzer Weinbautage 15. – 24.01.16: Berlin, Grüne Woche 13. – 15.03.16: Düsseldorf, ProWein 10. – 13.04.16: Verona, Vinitaly 12. – 15.04.16: Singapur, ProWine Asia 16. – 20.10.16: Paris, SIAL Spruch des Monats: „Von dem Tau des Himmels und der Erde Kraft tausendfach gesegnet quillt der Rebe Saft und es schließt ihr gold'ner Schein Sonne, Mond und Sterne ein.“ (August Lämmle (1876-1962), schwäbischer Mundartdichter)
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