Wein-aktuell Juni 2015

Wein – aktuell
Ausgabe 06/15
im Juni 2015
T
Rheinland-Pfalz
2
LUA-Bilanz Weinüberwachung 2014
Deutschland
H
E
2
Bundesverband gegen weitere Einschränkung bei Neuanpflanzungen
Weitere Änderung weinrechtlicher Vorschriften
Fruchtabbildungen und Zutaten Millionenbußgeld für Lebensmittelkartell
Neue Höchstgehalte für Blei
ProWein mit neuen Öffnungszeiten
Drogenbeauftragte setzt auf Prävention
Verbraucherminister für Anpassungen
Dortmunder mit Wein auf Stahlwerk- Gelände
Brüssel
5
EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Mindestlohn
Überarbeitung der Öko-Verordnung noch offen
EU-Länder
M
E
N
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Italien: Gesetzliche Regelung für Ernte
Großbritannien: Weinbau wächst weiter
Polen: Weinmarkt mit Entwicklungspotential
Luxemburg: Schwieriger einheimischer Markt
Drittländer
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Neuseeland: Kleinere Ernte
USA: Aldi expandiert massiv
Mexico: Neue offizielle Norm für alkoholische Getränke
China: Weinbaufläche kleiner
Golfkooperationsrat: Einführung einer Mehrwertsteuer
Verschiedenes
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EU geht gegen deutsche Mindesthonorare vor
EuGH erhöht die Anforderungen an die Aufmachung von Verpackungen
Mautausweitung 2015
Chef wegen Alkoholfahrt gefeuert
Termine
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Vinexpo: 2017 mit kürzerer Laufzeit
Belgien: MegaVino
IHKs Pfalz und Trier informieren über den Weinexport nach China
Geschäftsreise Tschechien Getränke
Strategische Lohngestaltung mit System
Bundesverband der Deutschen
Weinkellereien und des
Weinfachhandels e. V.
Peter Rotthaus
[email protected]
Telefon: (0651) 9777-950
Telefax: (0651) 9777-955
Bund der Weinkellereiverbände
Rheinland-Pfalz
54292 Trier
Albrecht Ehses
[email protected]
Telefon: (0651) 9777-960
Telefax: (0651) 9777-965
Bürositz:
Herzogenbuscher Str. 12
Sekretariat: Mona Krawczyk
[email protected]
Telefon: (0651) 9777-202
Telefax: (0651) 9777-965
Wein - aktuell 06/2015
2
Rheinland-Pfalz
LUA-Bilanz Weinüberwachung 2014
Wer nochmals kurz die Ergebnisse der Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen
Weinüberwachung aus 2014 nachlesen möchte, findet einen 5-seitigen Bericht unter nachfolgendem
Link auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes. Insgesamt wurden 4041 Proben
untersucht, die für eine Menge von 27,8 Millionen Liter stehen. Für In- und Auslandsweine wurden
525 Proben (13 %) mit 1,5 Millionen Liter (5,4 %) beanstandet, davon 171 Proben wegen
Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung.
http://lua.rlp.de/no_cache/publikationen/publikationsdetail/?tx_rbpublikationen%5Buid%5D=146099
TDeutschland
Bundesverband: Einschränkungen bei Neuanpflanzungen behindern Wachstum
Der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e.V. hat gegenüber
dem Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich begrüßt, dass nochmals neu
über die Festlegung einer Neuanpflanzungsregelung diskutiert worden ist. Die Festlegung auf 0,3%
Neuanpflanzungen als Kompromiss hatte der Bundesverband deutlich kritisiert und sich für die 1%Regel eingesetzt. Der Verband schätzt die Begründung zu dieser deutlichen Einschränkung als
oberflächlich und wenig substantiell ein. Bei Neuanpflanzungen vergehen in der Regel vier Jahre, bis
ein Ertrag erfolgt, damit wird mit der vorgelegten Einschätzung eine Aussage für 2020/2021
getroffen, was der Verband für sehr gewagt hält. Sowohl Erzeugern wie auch Vermarktern will der
Verband Wachstumsmöglichkeiten mit deutschem Wein auf allen Märkten offen halten. Eine
Bevormundung einer ganzen Branche, die inzwischen geprägt ist durch die hohe Wein-Kompetenz
gerade der jungen Generation, lehnt die Kellereivertretung ab. Witterungsrisiken, geringere Erträge
in den letzten Jahren auch durch qualitätsfördernde Eingriffe sowie Markt- und
Strukturentwicklungen bei Erzeugern, Lieferanten und Vermarktern hätten Auswirkungen auf den
Markt, denen sich alle Beteiligte in Deutschland stellen müssten. Gefordert wird eine
vorausschauende Betrachtungsweise und nicht eine Reaktion auf kurzfristige Schwankungen. Es
geht dem Kellereiverband um die Sicherung einer möglichst kontinuierlichen Marktbeschickung
eines breiten Sortiments, das allen Beteiligten Wertschöpfung sichert und die Weinlieferanten auch
künftig zu interessanten Partnern für ihre Abnehmer macht.
Änderungen weinrechtlicher Vorschriften sollen Perlweine und alkoholfreie Weine betreffen
Während die Verabschiedung einer Änderung des Weingesetzes noch heftig diskutiert wird (siehe
voranstehende Meldung), hat das BMEL einen weiteren Entwurf zur Änderung u.a. der
Weinverordnung vorgelegt. Darin aufgenommen sind zahlreiche Folgeänderungen, die sich aus der
Umsetzung der Pflanzregelungen ergeben. Durch eine Änderung der Weinverordnung werden u.a.
zu erbringenden Nachweise zum Vorliegen des Prioritätskriteriums „Steillage“ und eine
Härtefallregelung bei Neuanpflanzungen geregelt.
Überraschenderweise finden sich aber auch weitere Änderungen wieder, die zu keinem Zeitpunkt
Gegenstand von Erörterungen oder Ankündigungen waren, zum Teil aber erhebliche
Marktauswirkungen nach sich ziehen könnten. So hat die vorgesehene Änderung des § 41 mit einer
Umsetzung des Authorisierungssystems nichts zu tun. Hier soll eine Anpassung der
Geschmacksangaben für Perlwein erfolgen. Dem Entwurf nach soll anstelle der Bezeichnung
„trocken“ auch die Bezeichnung „secco“ verwendet werden dürfen. Dies entspricht aber nicht mehr
der aktuellen Marktlage und Verbrauchererwartung. Neben zahlreichen Gerichtsurteilen zeigt der
gesamte deutsche Markt (vom Direktvermarkter bis zum Discounter), dass die Bezeichnung „secco“
schon länger nicht mehr als Geschmacksangabe sondern vielmehr als Gattungsbegriff eingesetzt
und auch verstanden wird. Wir werden dieser Änderung nicht zustimmen.
Ebenso verhält es sich mit der Änderung des § 47. Hier soll die Anwendung der sog.
Rebsortenliste, also der Auflistung von nicht in der Etikettierung zu verwendenden Rebsorten, auch
auf alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine ausgeweitet werden. Nicht nur, dass damals die
Rebsortenliste gegen jede Absprache um zahlreiche Rebsorten erweitert worden ist, nun wird sie
immer weiter ausgeweitet, obwohl ihre Geltung ursprünglich nur auf Wein Anwendung finden sollte.
Auch hier werden wir unser Veto einlegen.
Bei weiteren Änderungen geht es u.a. um eine Änderung der 23. VO zur Änderung der
Weinverordnung, die die Ausnahmeregelung 2014 zum Höchstwert der gesamten schwefeligen
Säure entfristet, da sie bislang durch eine Eilverordnung (Gültigkeit 6 Monate) geregelt war. In die
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Wein - aktuell 06/2015
Wein-Vergünstigungsverordnung wird nun auch die Absatzförderung in Mitgliedstaaten, um die
Verbraucher über den verantwortungsvollen Weinkonsum und über die Unionssysteme für
Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angabe zu informieren, aufgenommen.
Fruchtabbildungen und Zutaten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer Vorlage die
Fragestellung unterbreitet, ob bei einem Früchtetee mit der bildlichen Darstellung von
Himbeerfrüchten und Vanilleblüten und der Verwendung von natürlichen Aromen trotz korrektem
Zutatenverzeichnis eine Irreführung des Verbrauchers vorliegen könnte. Der EuGH hält in seiner nun
veröffentlichten Entscheidung daran fest, dass es weiter auf das Leitbild des normal informierten,
angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers ankommt, und dass dieser sich anhand
des Zutatenverzeichnisses darüber informieren kann, wie sich ein Lebensmittel zusammensetzt.
Dies schließt aber nicht aus, dass die spezielle Aufmachung eines Lebensmittels irreführend sein
kann, wenn aus der Etikettierung insgesamt der Eindruck entsteht, dass dieses Lebensmittel eine
Zutat enthält, die tatsächlich darin nicht vorhanden ist. Das Zutatenverzeichnis allein reicht dann
nicht aus, um diesen irreführenden Eindruck zu beseitigen. Eine Übersicht und rechtliche Auslegung
zu dieser Thematik können Sie in der Geschäftsstelle in Trier anfordern.
Neue Höchstgehalte für Blei
Durch die EU-Verordnung (VO (EU) 2015/1005) werden bei Wein und Schaumwein für Erzeugnisse
aus der Weinlese ab 2016 der bisherige Höchstwert des Gehalts an Blei von 0,2 mg/l auf 0,15 mg/l
abgesenkt. Für Erzeugnisse aus den Weinlesen 2001 bis 2015 bleibt es beim alten Wert von 0,20
mg/l. Diese Regelung gilt auch für aromatisierten Wein, aromatisierte weinhaltige Getränke und
aromatisierte weinhaltige Cocktails. Der zulässige Höchstwert für Blei für andere
Weinbauerzeugnisse als die vorgenannten (Traubenmost, teilweise gegorener Traubenmost,
Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Likörwein, weinhaltige Getränke) ist auf 0,25 mg/l
festgesetzt (Anl. 7 WeinVO).
Millionenbußgeld für Lebensmittelkartell
Das Bundeskartellamt hat elf Unternehmen der Lebensmittelbranche zu Bußgeldzahlungen von
insgesamt 151,6 Millionen Euro verdonnert. Die Bescheide seien an sieben Handelsunternehmen
und vier Markenhersteller ergangen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit. Betroffen seien die
Einzelhändler Edeka, Rewe und Kaufland, der Handelsriese Metro, der Discounter Aldi sowie die
Tiernahrungshändler Fressnapf und Das Futterhaus. Auch Hersteller bekamen Bußgeldbescheide,
darunter Haribo, Johnson & Johnson, Alfred Ritter und Kurt Wolff. Die Höhe der Bußgelder variiere
dabei je nach Schwere der Absprachen erheblich. Das Kartellamt wirft den Unternehmen vor, zu
Lasten der Verbraucher Vereinbarungen über Ladenpreise getroffen zu haben. Da in diesem Fall
eine Vielzahl von Unternehmen und Geschäftsbeziehungen zu überprüfen gewesen sei, habe sich
die Behörde schließlich auf bestimmte Warengruppen und Praktiken konzentriert. Im Visier der
Behörde: Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte. Teils seien noch
Verfahren anhängig und würden in den kommenden Monaten beendet. Einigen Unternehmen erließ
das Kartellamt die Geldstrafen teils oder ganz oder minderte das Bußgeld, weil diese schon früh
kooperiert hätten. So kamen InBev, Mars, Melitta und Rewe bei zwei Produktgruppen ohne Bußgeld
davon. Die Wettbewerbshüter haben seit geraumer Zeit die Lebensmittelbranche und den Handel im
Visier. 2010 war es zu Durchsuchungen gekommen, von denen unter anderem Branchengrößen wie
Rewe, Edeka und Metro betroffen waren. "Unregelmäßigkeiten in einer ehemaligen
Einkaufsgesellschaft der Metro Group waren Teil der Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamts zu
den Produktgruppen Kaffee und Süßwaren", erklärte Metro. Diese Verfahren seien durch Vergleich
gegen Bußgeldzahlung beendet worden. Metro bedauere die "lang zurückliegenden
Unregelmäßigkeiten ausdrücklich". Rewe wollte sich zunächst nicht äußern. Aldi teilte mit, dass das
Kartellamt lediglich zwei Preisanpassungen in den Jahren 2005 und 2008, die Süßwaren von Haribo
betrafen, beanstandet habe. Aldi habe zur Aufklärung beigetragen und akzeptiere ein Bußgeld zur
Verfahrensbeendigung.
Bei den aktuell noch laufenden Verfahren wegen vertikaler Preisabsprachen mit dem Handel
ermittelt das Bundeskartellamt auch gegen Markenartikler aus dem Bierbereich. Gegen wie viele
Brauereien aktuell noch wegen möglicher verbotener Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel
ermittelt werde, wollte das Bundeskartellamt derzeit nicht sagen. Auch nicht, ob es letztlich zu
entsprechenden Bußgeldverfahren komme. Die Warengruppe Bier gehört ebenso wie die
Produktbereiche Tiernahrung, Körperpflege, Süßwaren und Kaffee zu den im sogenannten VertikalQuelle: n-tv.de
Verfahren unter die Lupe genommener Hersteller.
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Wein - aktuell 06/2015
Man sieht sich in Düsseldorf:
auf der ProWein vom 13. bis 15. März 2016
www.prowein.com
ProWein mit neuen Öffnungszeiten
Um die Verkehrssituation zur ProWein zu entzerren und der kontinuierlich wachsenden Zahl von
Besuchern auch weiterhin eine einfache An- und Abreise zu ermöglichen, hat sich die Messe
Düsseldorf entschlossen, die Öffnungszeiten der ProWein anzupassen. Das bedeutet: Die
Leitmesse für Weine und Spirituosen startet an ihren traditionellen Laufzeittagen von Sonntag bis
Dienstag jeweils um 10.00 Uhr und läuft entsprechend bis 19.00 Uhr. "Alle unsere großen Messen,
bei denen wir ein erhöhtes Besucheraufkommen haben, finden in der Regel so statt, dass der
Berufsverkehr morgens und abends umgangen wird. Da die ProWein mittlerweile auch in dieser sehr
besucherstarken Liga mitspielt, hat sich die Messe dazu entschlossen, die Zeiten anzupassen. Mit
den neuen Öffnungszeiten soll sich in Zukunft die Situation auf den Straßen und in den öffentlichen
Verkehrsmitteln rund um das Messegelände entspannen. Besuchern wie Ausstellern bleibt dadurch
mehr Zeit, sich auf das Messegeschehen zu konzentrieren und die drei Messetage effektiv zu
nutzen. Die nächste ProWein findet vom 13. bis 15. März 2016 in Düsseldorf statt.
Drogenbeauftragte setzt auf Prävention
Vorbeugung und Information stehen im Vordergrund des Drogen- und Suchtberichts 2015, den die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, vorgestellt hat. Das deutsche
Suchthilfesystem setze „auf Prävention und Behandlung statt auf erhobenen Zeigefinger und Strafe“,
teilt Mortler zu dem umfangreichen Druckwerk mit. Dieser Bereich solle auch weiter ausgebaut
werden. Gerade beim Thema Alkohol könne sie „gute Ergebnisse“, insbesondere bei Kindern und
Jugendlichen, vorweisen, so Mortler. So sei etwa die Zahl der Krankenhauseinweisungen wegen
Alkoholvergiftung zurückgegangen.
Schon besucht ?
www.bundesverband-weinkellereien.de
Verbraucherminister für Anpassungen
Die Verbraucherminister haben über den Entwurf zur Änderung des § 40 Absatz 1a Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuches (LFGB)(wir berichteten) beraten. Der Vollzug der alten Fassung des §
40 Absatz 1a LFGB war ja bereits 2013 weitestgehend ausgesetzt worden, nachdem mehrere
Gerichte verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten. Die jetzt vorgelegte Überarbeitung sollte
den Bedenken der Gerichte eigentlich Rechnung tragen und eine rechtssichere Veröffentlichung von
Verstößen gegen das Lebensmittelrecht gewährleisten. Die Verbraucherminister haben aber auf
fortbestehende erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Behörden hingewiesen, die
aus ihrer Sicht eine erneute Überarbeitung des Regierungsentwurfes notwendig macht. Der
Bundesverband hatte zu diesem Entwurf ebenfalls sehr kritisch Stellung genommen.
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Wein - aktuell 06/2015
Des Weiteren empfehlen die Verbraucherminister, den Grenzwert für Bisphenol A an die
Neubewertung durch die EFSA anzupassen und gegebenenfalls ein nationales Verbot von
Bisphenol A bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien zu prüfen.
Dortmunder mit Wein auf Stahlwerk-Gelände
In Dortmund baut ein Abwasserverband Wein auf dem Gelände des ehemaligen Phoenix-Stahlwerks
an. Das Werk wurde demontiert und nach China verkauft, an seiner Stelle wurde ein künstlicher See
angelegt. Die Emschergenossenschaft wollte sehen, ob dieser dort mittlerweile dank des
Klimawandels wächst. 99 Stöcke wurden gepflanzt, jetzt ist der trockene Weißwein in Flaschen
abgefüllt worden und soll versteigert werden. Zuletzt ist in der Region wohl vor 500 Jahren Wein
angebaut worden.
TBrüssel
EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Mindestlohn
Die EU Kommission unterstützt die Einführung des Mindestlohns in Deutschland, hält aber die
Anwendung des Gesetzes auf internationale Transporte, die deutsches Gebiet berühren, für zu
weitgehend. Insbesondere die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Transitverkehr und auf
bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen ist nach Ansicht der Kommission nicht zu
rechtfertigen. Sie sieht in der Regelung eine unverhältnismäßige Einschränkung der
Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs. Nach Konsultationen mit den deutschen
Behörden und nach einer eingehenden Prüfung des Gesetzes hat die Kommission am 19.05.2015
ein Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt. Das Schreiben ist der erste Schritt in einem
Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der
Kommission zu antworten. Kann Deutschland die Rechtskonformität des Mindestlohngesetztes nicht
sicherstellen, könnte die EU-Kommission als letztes Mittel Klage gegen Deutschland vor dem
Europäischen Gerichtshof erheben
Überarbeitung der Öko-Verordnung noch offen
Auch nach der letzten Tagung des EU-Agrarrat gibt es keine Einigung über wichtige Punkte zur
Revision der Öko-Verordnung. Es gibt weiterhin große Differenzen im Hinblick auf das Importsystem,
die Häufigkeit der Kontrollen vor Ort und die Behandlung von Rückständen unerlaubter Substanzen.
Im Hinblick auf den Import von Bio-Produkten aus Drittländern geht es vor allem um die Frage, ob
die Öko-Vorschriften in Drittländern mit denen der EU identisch sein müssen (sog. Konformität) oder
ob Regelungen ausreichen, die zwar von den EU-Vorschriften abweichen, diesen aber gleichwertig
sind. Deutschland, die Niederlande, die Tschechische Republik, die skandinavischen Länder und
Großbritannien setzen sich für die „Gleichwertigkeitslösung“ ein. Die südlichen Mitgliedsstaaten
präferieren die strengere Lösung, die eine identische Übereinstimmung der Öko-Vorschriften fordert.
Umstritten ist auch die Häufigkeit von Kontrollen. Einige Mitgliedstaaten befürworten obligatorische,
jährliche Kontrollen. Andere Mitgliedsstaaten wollen, dass sich die Kontrollhäufigkeit nach den
Ergebnissen einer Risikoanalyse richtet. Der dritte Streitpunkt betrifft Rückstände von unerlaubten
Substanzen. Einige Mitgliedsstaaten möchten einen festen Grenzwert für Rückstände festlegen.
Eine Überschreitung würde dann zur automatischen Dezertifizierung der Produkte führen mit der
Folge, dass die Ware nicht mehr als „Bio“ verkauft werden dürfte. Dies soll unabhängig von der
Ursache und Herkunft der Rückstände gelten. Andere Mitgliedstaaten vertreten die Ansicht, dass
eine Untersuchung über die Herkunft der Rückstände erfolgen sollte. Darauf aufbauend sollen die
Behörden dann eine Einzelfallentscheidung über die Behandlung der betroffenen Ware treffen.
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FSEU-Länder
Italien: Gesetzliche Regelung für Ernte
Das italienische Agrarministerium hat einen Gesetzesentwurf für eine renovierte Erfassung der
Erntedaten vorgelegt. Er beinhaltet zwei Punkte: die Vorverlegung der Frist für die
Traubenmengenangaben auf den 30. Oktober und die Vereinfachung der Formulare, die jeder
Betrieb ausfüllen muss. Die Frist für die Vorlage der Traubenproduktion liegt laut Gesetzesentwurf
beim 30. Oktober wie auch in Spanien und Frankreich, die Weinherstellung muss bis zum 30.
November deklariert werden. Regionen, in denen die Ernte über die Frist hinaus dauert, können
Ausnahmeregelungen beantragen. Der Weinsektor rechnet damit, dass die Neuregelung mit der
Ernte 2015 in Kraft tritt.
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Wein - aktuell 06/2015
Großbritannien: Weinbau wächst weiter
Kontinuierliches Wachstum verzeichnet der Weinbau in Großbritannien, wenngleich auf niedrigem
Niveau. Die Winzer in England und Wales haben im vergangenen Jahr eine Rekordernte von
47.433 hl Wein eingefahren, ein Plus von 41% gegenüber 2013. Die Rebfläche hat sich in den
letzten 7 Jahren auf 2.000 ha verdoppelt, zwei Drittel hiervon fließen in die Schaumweinerzeugung.
Polen: Weinmarkt mit Entwicklungspotential
Der polnische Weinmarkt wächst jährlich im hohen einstelligen Bereich, bleibt aber dennoch weit
hinter seinem Potenzial zurück. Deutschland ist wichtigstes Einfuhrland. Trotzdem schaffen es
deutsche Weine kaum, die polnischen Verbraucher zu erreichen. Ab diesem Jahr öffnet die offizielle
Vertretung des Deutschen Weininstituts ihre Pforten. Kontakt:
Wines of Germany, Anna Gmurczyk
c/o Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer / Polsko-Niemiecka Izba Przemysłowo-Handlowa
Hauptgeschäftsstelle / Siedziba główna
ul. Miodowa 14
00-246 Warszawa/Polen
E-Mail: [email protected] - Internet: www.ahk.pl http://www.deutscheweine.de/
Tel: +48/ 22/ 5310-623 - Fax: +48/ 22/ 5310-600
Luxemburg: Schwieriger einheimischer Markt
Zwischen 1994 und 2014 hat sich der Weinkonsum in Luxemburg nicht nach oben entwickelt. Er
stagniert, wobei im gleichen Zeitraum der Konsum an ausländischen Weinen zugenommen hat.
Weniger Einwohner in Luxemburg griffen im Regal zu einheimischem Wein. Aktuell hat sich der
Verzehr von luxemburgischem Wein bei 10,7 Liter pro Jahr pro Einwohner eingependelt. 1990 lag er
fast dreimal so hoch und noch bei 29 Litern pro Jahr pro Einwohner. Der einzige „Ausreißer“ aus
dieser Entwicklung ist der Crémant, dessen Verkaufszahlen sich nach oben entwickeln. Als Gründe
für diese Entwicklung werden hauptsächlich eine gewachsene ausländische Bevölkerung im Land
mit anderen Trinkgewohnheiten und die vergleichsweise "kleinen" Ernten der Jahre 2012 und 2013
angeführt. Die Ernte 2014 lag mit 124.200 Hektolitern im Normbereich.
50 Prozent der Luxemburger Produktion werden exportiert, Belgien ist traditionell Hauptabnehmer.
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RDrittländer
Neuseeland: Kleinere Ernte
Das Erntevolumen von 2015 in Neuseeland liegt bei ca. 326.000 Tonnen Trauben und verzeichnet
damit gegenüber dem Rekordjahr 2014 ein Minus von 27 Prozent. Der Rückgang wird auf das kühle
Frühlingswetter zurückgeführt, wobei die Qualitäten durchgängig hoch beurteilt werden. Die geringe
Erntemenge zieht – auch in Zusammenhang mit steigender Nachfrage – Engpässe bei 2015er
Weinen nach sich, demnach werde insbesondere Marlborough Sauvignon Blanc betroffen sein.
USA: Aldi expandiert massiv
Aldi will in den USA "aggressiv" expandieren: Der deutsche Discounter will mehrere Milliarden USDollar investieren und Arbeitsplätze schaffen, um auf dem US-Markt stärker Fuß zu fassen, teilte die
US-Tochtergesellschaft mit. Die ersten Filialen in Südkalifornien sollen im März nächsten Jahres
eröffnet werden, bis Juli 2016 sollen rund 25 neue Discounter ihre Türen öffnen. Dafür sollen bis
Ende kommenden Jahres insgesamt rund 1100 Mitarbeiter in den Filialen sowie am Hauptsitz und
dem Lagerhaus im kalifornischen Moreno Valley eingestellt werden. Mehr als 3 Milliarden US-Dollar
will Aldi in die Expansion investieren. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen 650 neue Filialen
eröffnet werden. Bis Ende 2018 will Aldi bereits nahezu 2000 Discounter in den USA betreiben und
damit jeden Monat mehr als 45 Millionen Kunden erreichen. Aktuell hat der weltweit siebtgrößte
Lebensmittelhändler fast 1.400 Filialen in 32 US-Bundesstaaten. Im Zuge des Wachstums sollen
Quelle: n-tv.de
landesweit mehr als 10.000 neue Stellen geschaffen werden.
Wein - aktuell 06/2015
Mexiko: Neue offizielle Norm für alkoholische Getränke
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Die mexikanische Gesundheitsbehörde hat eine neue offizielle Norm für alkoholische Getränke
veröffentlicht. Die Norm legt Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten beispielweise zum Energiegehalt und Inhaltsstoffen - fest. Ferner ist die Handels- und
Gesundheitskennzeichnung alkoholischer Getränke Inhalt der Norm. Die Kennzeichnung muss
beispielsweise Hinweise zu Inhaltsstoffen aufweisen, die Überempfindlichkeitsreaktionen,
Unverträglichkeiten oder Allergien hervorrufen können. Dazu zählen unter anderem Ei, Soja, Milch
und Nüsse. Die Norm gilt für alkoholische Getränke, die in Mexiko vermarktet oder aus dem Ausland
eingeführt werden. Sie ist obligatorisch für alle natürlichen und juristischen Personen innerhalb des
mexikanischen Hoheitsgebietes, die alkoholische Getränke herstellen, verarbeiten oder importieren
und tritt 120 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Vorgaben der Norm zur Kennzeichnung
alkoholischer Getränke werden erst ein Jahr nach Veröffentlichungsdatum in Kraft treten. Die Norm
wird die Inhalte der älteren Norm zu sanitären Vorschriften und zur Handels- und
Gesundheitskennzeichnung alkoholischer Getränke aufheben.
China: Weinbaufläche kleiner
Die von der OIV verbreitete Meldung, wonach China inzwischen über eine Weinbaufläche von knapp
800.000 ha verfügen soll, wurde jetzt von China richtig gestellt. Danach werden aktuell zwar auf
867.000 ha Trauben angebaut, dies jedoch überwiegend zur Tafeltraubenproduktion. Die
Weinbaufläche würde nur etwa 10 Prozent ausmachen, ergibt also eine Rebfläche von ca. 86.000
ha.
Golfkooperationsrat: Einführung einer Mehrwertsteuer
Beim Finanz- und Wirtschaftskomitee des Golfkooperationsrates (GCC) haben Verantwortliche der
sechs GCC-Mitgliedstaaten (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Oman und
Bahrain) einen Vertragsentwurf zur Einführung einer Mehrwertsteuer angenommen. Dabei wurde
erläutert, dass die Mehrwertsteuergesetzgebung der einzelnen GCC-Mitgliedstaaten unabhängig,
jedoch basierend auf den gemeinschaftlichen Prinzipien der Doha-Vereinbarung erfolgt. Demnach ist
noch unklar ob es zu einem einheitlichen oder gesonderten Mehrwertsteuersatz kommt. Auch die
Höhe der Steuersätze steht noch nicht fest. Ein Zeitplan für die Einführung der Mehrwertsteuer
wurde nicht angegeben. Bislang wird in keinem der GCC- Mitgliedstaaten eine Mehrwertsteuer bzw.
Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
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IVerschiedenes
EU geht gegen deutsche Mindesthonorare vor
Steuerberater, Architekten und Ingenieure dürfen in Deutschland für bestimmte Leistungen ein
Mindesthonorar nicht unterschreiten. Die EU-Kommission will dagegen vorgehen. Die Behörde hat
die Bundesregierung aufgefordert, das aktuelle Mindesthonorar-System abzuschaffen. Es verstoße
gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Zwei Monate hat Berlin nun Zeit, dem nachzukommen.
Ansonsten droht die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
EuGH erhöht die Anforderungen an die Aufmachung von Verpackungen
„Erweckt die Etikettierung eines Lebensmittels den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat, die
tatsächlich nicht vorhanden ist (und ergibt sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten), ist eine
solche Etikettierung daher geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels
irrezuführen.“ „Der Gerichtshof stellt klar, dass in einem solchen Fall das Verzeichnis der Zutaten,
auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein kann, einen falschen oder
missverständlichen Eindruck zu berichtigen, der sich für den Verbraucher aus der Etikettierung des
Lebensmittels ergibt.“
Mit seinem Urteil vom 4. Juni 2015 hat der Europäische Gerichtshof über die Vorlagefrage des
Bundesgerichtshofs entschieden, ob ein Lebensmittel, dessen Aufmachung das Vorhandensein
bestimmter Zutaten suggeriert, den Verbraucher täuschen kann, wenn sich das tatsächliche
Nichtvorhandensein der fraglichen Zutaten allein aus dem Zutatenverzeichnis ergibt.
Geklagt wurde, weil auf der fraglichen Produktverpackung Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet
sind und „nur natürliche Aromen“ ausgelobt werden, und dies den Eindruck vermittele, in dem
Produkt befänden sich Bestandteile aus Himbeeren und Vanille, was tatsächlich nicht der Fall ist.
Dabei ist das Zutatenverzeichnis des Produktes korrekt abgefasst. Bemerkenswert ist, dass der
EuGH - jedenfalls formal - sowohl am geltenden Verbraucherleitbild festhält als auch an der
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Wein - aktuell 06/2015
Annahme, dass die Verbraucher, die ihrer Kaufentscheidung die Zusammensetzung eines
Erzeugnisses zugrunde legen, zunächst und stets das Zutatenverzeichnis lesen. Es ist anzunehmen,
dass die Entscheidung dennoch generell die Funktion des Zutatenverzeichnisses als primäre
Informationsquelle über ein Lebensmittel in Frage stellt und damit auch andere Fallkonstellationen
betrifft. Für Lebensmittelunternehmer bedeutet das Urteil des EuGH, dass sie ihre
Etikettierungskonzepte und Werbestrategien kritisch hinterfragen sollten. [email protected]
Mautausweitung 2015
Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages wird die Ausweitung der Mautpflicht ab 01. Juli
2015 auf weitere 1.000 Kilometer Bundesstraßen und ab 01. Oktober 2015 auf Fahrzeuge ab 7,5
Tonnen zu-lässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Unter www.bag.bund.de können Sie eine
vorläufige unverbindliche Liste der ab 01. Juli 2015 mautpflichtigen Bundesstraßen abrufen.
Chef wegen Alkoholfahrt gefeuert
Wegen eines Autounfalls unter Alkoholeinfluss muss der Deutschlandchef des weltgrößten
Brauereikonzerns Anheuser-Busch Inbev, Till Hedrich, seinen Posten räumen. Alkohol am Steuer sei
mit der Firmenleitlinie nicht vereinbar, sagte ein Unternehmenssprecher. Die "Getränkezeitung" hatte
zuvor berichtet, dass sich AB InBev (unter anderem Beck's) und der 44-jährige Hedrich mit sofortiger
Wirkung getrennt hätten. Hedrich habe als Deutschland-Chef des Braukonzerns eine besondere
Vorbildfunktion, nicht zuletzt, da das Unternehmen sich selbst immer für einen verantwortungsvollen
Alkoholkonsum einsetze. Hintergrund ist nach Angaben des Brauereiriesens ein Unfall, den der
Deutschlandchef nach eigener Schilderung am 30. April auf der A95 zwischen München und
Garmisch-Patenkirchen verursacht hatte. Dabei habe er unter erheblichem Alkoholeinfluss
Quelle: n-tv.de
gestanden.
Termine
Vinexpo: 2017 mit kürzerer Laufzeit
Nach Angaben der Messegesellschaft wird die Vinexpo 2017 um einen Tag gekürzt. Der gerade in
den letzten Jahren immer schwächer besuchte Sonntag wird gestrichen, womit dann vier Messetage
(Montag bis Donnerstag) bleiben. Weiterhin einen sehr guten Besuch verzeichnet die Vinexpo
seitens asiatischer sowie nord- und südamerikanischer Besucher, bei den Europäern ist inzwischen
ganz deutlich die ProWein die Leitmesse geworden.
Belgien: MegaVino
Vom 23.-26. Oktober 2015 findet zum siebzehnten Mal die MegaVino in Brüssel statt. Die MegaVino
ist die führende Fach- und Verbrauchermesse in Bezug auf Qualitätsweine und Feinkost in Belgien.
2014 präsentierten auf einer Fläche von fast 11.000 m², 412 Aussteller aus über 35
Weinbaunationen ihre Produkte den rund 28.000 Besuchern, darunter 5.000 Fachbesucher.
IHKs Pfalz und Trier informieren über den Weinexport nach China
Das Seminar „Weinexport nach China“ am Montag, 6. Juli 2015, von 10:00 bis 15:00 Uhr in
Ludwigshafen zeigt unter anderem auf, wie geeignete Geschäftspartner zu finden sind, was sie bei
der Vertragsgestaltung beachten müssen und wie sie die Hürde der Einfuhrbestimmungen mit
Vorabregistrierung und Etikettierung meistern. Die Perspektiven sind gut, denn dank steigender
Einkommen werden Weine aus Europa auch für breite Teile der chinesischen Bevölkerung
erschwinglich. Derzeit liefert Deutschland im Jahresdurchschnitt 3,1 Millionen Liter Wein nach China,
so dass das Reich der Mitte mittlerweile auf Platz sieben der Exportmärkte vorgerückt ist. Das
Seminar findet in der IHK Pfalz statt; das Teilnahmeentgelt beträgt 120 Euro.
Kontakt für kurzfristige Anmeldungen:
IHK Trier, Gudrun Wewering, Telefon: (06 51) 97 77-2 10, E-Mail: [email protected].
Geschäftsreise Tschechien Getränke
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt die
Auslandshandelskammer (AHK) Tschechien eine Geschäftsreise nach Prag vom 21. bis 25.
September 2015 für Unternehmen im Bereich nicht-alkoholische und alkoholische Getränke mit Sitz
in Deutschland durch. Die Reise richtet sich an Unternehmensvertreter, die sich bereits über die
bestehenden Marktchancen informiert haben und die gezielt, qualifiziert und individuell mit
potenziellen Geschäftspartnern zusammentreffen möchten. Reiseziel ist die konkrete
Geschäftsanbahnung.
9
Wein - aktuell 06/2015
Strategische Lohngestaltung mit System
Telefonrechnung oder Essenschecks auf Kosten des Chefs und der Staat hilft bei diesem Vorhaben
- so profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter
Sowohl Arbeitgeber als auch ihre Mitarbeiter kennen die Situation: Das Unternehmen möchte den
Mitarbeitern mit einer Gehaltserhöhung etwas Gutes tun – durch hohe Lohn-und Lohnnebenkosten
kommt jedoch beim Mitarbeiter wenig Netto an. Und das wenige Netto „verpufft“ auch wieder schnell.
Trotz hoher finanzieller Belastung macht sich Enttäuschung breit. Das geht auch anders! Durch
geschickte Gestaltung von Gehältern können sich sowohl für die Mitarbeiter als auch für das
Unternehmen Optimierungsmöglichkeiten ergeben. Es gibt mehr als 20 verschiedene Bausteine im
deutschen Steuerrecht - Eine Win-Win Situation mit System - der Mitarbeiter bekommt mehr Netto
und das Unternehmen spart Kosten. Wie das geht?
Weitere Infos zum „Webinar“ am 08.09.2015 folgen im nächsten „Wein aktuell“. Bitte notieren Sie
sich den Termin für diese mit dem Bundesverband abgestimmte Infoaktion (ca. 1 Std.) bereits jetzt –
sie findet bequem an Ihrem Schreibtisch, an Ihrem PC statt!
Vorabinfos erhalten Sie auch bei der Referentin unter: [email protected]
2015
05. – 10.07.15: Mainz, OIV-Weltkongress für Rebe und Wein
06.07.15: Ludwigshafen, Seminar „Weinexport nach China“
15.07.15: Volkach, MV des Landesvereins d. Bay. Weinkellereien
14.08.15: Osann-Monzel, Weinrechtstagung
12. – 13.09.15: Geisenheim, OPEN CAMPUS – Tage der offenen Tür
25.09.15: Neustadt/W., Wahl der Deutschen Weinkönigin
03.10.15: Tag der Deutschen Einheit
10. – 14.10.15: Köln, Anuga
23. - 26.10.15: Brüssel, MegaVino
05. – 07.11.15: Hongkong, Wine & Spirits Fair
10. – 12.11.15: Nürnberg, Brau Beviale
11. – 13.11.15: Shanghai, ProWine China
13. – 15.11.15: München, Forum Vini
24. – 26.11.15: Montpellier, SITEVI
2016
12. – 13.01.16: Neustadt, Pfälzer Weinbautage
15. – 24.01.16: Berlin, Grüne Woche
13. – 15.03.16: Düsseldorf, ProWein
10. – 13.04.16: Verona, Vinitaly
12. – 15.04.16: Singapur, ProWine Asia
16. – 20.10.16: Paris, SIAL
Spruch des Monats:
„Von dem Tau des Himmels
und der Erde Kraft tausendfach gesegnet
quillt der Rebe Saft
und es schließt ihr gold'ner Schein
Sonne, Mond und Sterne ein.“
(August Lämmle (1876-1962),
schwäbischer Mundartdichter)