Stand: 16.12.2015 Information zur Rückmeldung zum Sommersemester 2016 Ihre Rückmeldung nehmen Sie bitte bis zum 05. Februar 2016 über https://viacampus.europa-uni.de/ vor. Sie finden die Seite auch über die Homepage der Europa-Universität: http://www.europa-uni.de/ Studium Online-Dienste viaCampus Sie benötigen dafür die Zugangsdaten Ihres universitären E-Mail-Accounts. Die Zahlung des Semesterbeitrages kann im Sommersemester 2016 ausschließlich per Überweisung oder Bareinzahlung in der Zahlstelle der Europa-Universität vorgenommen werden. Den Gültigkeitszeitraum auf Ihrer Karte aktualisieren Sie bitte nach erfolgter Rückmeldung an einer der Validierungsstationen, von denen sich eine im Wartebereich des Immatrikulations- und Prüfungsamtes (Audimax-Gebäude) und eine im Gräfin Dönhoff-Gebäude (links im Erdgeschoss, unter dem Bildschirm) befindet. Rückmeldefrist: 04. Januar 2016 – 05. Februar 2016 Nachfrist: bis 31. März 2016 (zuzüglich 15,00 € Säumnisgebühr) Höhe des Semesterbeitrages: Standard ohne Rückmeldegebühr Studierende in gebührenpflichtigen Studiengängen 242,92 € 191,92 € 130,42 € + Studiengebühr (ab dem 06.02.2016 jeweils zuzüglich 15,00 € Säumnisgebühr) Semesterbeitragszahlung Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag mit der neuen Bankverbindung auf das Konto der Europa-Universität Viadrina. Die Kontoverbindung lautet: Empfänger: IBAN: BIC: Verwendungszweck: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) DE27 1705 5050 3600 3655 91 WELADED1LOS Bitte tragen Sie hier ausschließlich Ihre Matrikelnummer ein, also auch keinerlei Abkürzungen wie „Matr.nr.“ o.ä.! Sobald der Semesterbeitrag auf unserem Konto angekommen ist, melden wir Sie automatisch zurück. Bitte prüfen Sie nach ca. 14 Tagen im viaCampus, ob Ihre Rückmeldung erfolgreich durchgeführt wurde. Es können ausschließlich Zahlungen berücksichtigt werden, die auf diesem Konto und innerhalb der Rückmeldefrist eingehen. Vom Semesterticket ausgenommen sind Gast- und Nebenhörer/innen Studierende in berufsbegleitenden und Online-Studiengängen Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts mit den zugehörigen Wertmarken sind Von der Rückmeldegebühr ausgenommen sind Studierende, die vom Studium beurlaubt sind wegen - Krankheit - Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes - Mutterschutz / Elternzeit - Heranziehung zum Wehrpflicht- oder Zivildienst ausländische Gaststudierende, die im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft an der Viadrina studieren ausländische Studierende, die eine Studienförderung aus einem Stipendienprogramm erhalten, das ganz oder teilweise aus Mitteln des Bundes oder des Landes finanziert wird Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule in Brandenburg oder Berlin immatrikuliert sind und bereits dort die Gebühr bezahlt haben Fristen für das Sommersemester 2016: Rückmeldung zum SS 2016 Semesterdauer Vorlesungsdauer Beurlaubung für das SS 2016 Studiengangwechsel zum SS 2016 04.01.2016 – 05.02.2016 01.04.2016 – 30.09.2016 11.04.2016 – 22.07.2016 04.01.2016 – 31.03.2016 07.12.2015 – 15.01.2016 bei NC-Studiengängen 07.12.2015 – 15.03.2016 bei zulassungsfreien Studiengängen (Nähere Informationen erhalten Sie im Zulassungsamt.) Höhe der fälligen Einzelbeiträge Rückmeldegebühr: Beitrag für Studentenwerk: Betrag für Studierendenschaft Semesterticket: Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung: Ihr Immatrikulationsamt 51,00 € 70,00 € 9,42 € 112,50 € 15,00 €
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