Rückmeldung

Stand: 16.12.2015
Information zur Rückmeldung
zum Sommersemester 2016
Ihre Rückmeldung nehmen Sie bitte bis zum 05. Februar 2016 über https://viacampus.europa-uni.de/ vor.
Sie finden die Seite auch über die Homepage der Europa-Universität: http://www.europa-uni.de/
 Studium  Online-Dienste viaCampus
Sie benötigen dafür die Zugangsdaten Ihres universitären E-Mail-Accounts.
Die Zahlung des Semesterbeitrages kann im Sommersemester 2016 ausschließlich per Überweisung oder
Bareinzahlung in der Zahlstelle der Europa-Universität vorgenommen werden.
Den Gültigkeitszeitraum auf Ihrer Karte aktualisieren Sie bitte nach erfolgter Rückmeldung an einer der
Validierungsstationen, von denen sich eine im Wartebereich des Immatrikulations- und Prüfungsamtes
(Audimax-Gebäude) und eine im Gräfin Dönhoff-Gebäude (links im Erdgeschoss, unter dem Bildschirm)
befindet.
Rückmeldefrist:
04. Januar 2016 – 05. Februar 2016
Nachfrist:
bis 31. März 2016 (zuzüglich 15,00 € Säumnisgebühr)
Höhe des Semesterbeitrages:
Standard
ohne Rückmeldegebühr
Studierende in gebührenpflichtigen Studiengängen
242,92 €
191,92 €
130,42 € + Studiengebühr
(ab dem 06.02.2016 jeweils zuzüglich 15,00 € Säumnisgebühr)
Semesterbeitragszahlung
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag mit der neuen Bankverbindung auf das Konto der Europa-Universität
Viadrina. Die Kontoverbindung lautet:
Empfänger:
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck:
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
DE27 1705 5050 3600 3655 91
WELADED1LOS
Bitte tragen Sie hier ausschließlich Ihre Matrikelnummer ein, also
auch keinerlei Abkürzungen wie „Matr.nr.“ o.ä.!
Sobald der Semesterbeitrag auf unserem Konto angekommen ist, melden wir Sie automatisch zurück.
Bitte prüfen Sie nach ca. 14 Tagen im viaCampus, ob Ihre Rückmeldung erfolgreich durchgeführt wurde.
Es können ausschließlich Zahlungen berücksichtigt werden, die auf diesem Konto und innerhalb der
Rückmeldefrist eingehen.
Vom Semesterticket ausgenommen sind
 Gast- und Nebenhörer/innen
 Studierende in berufsbegleitenden und Online-Studiengängen
 Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und im
Besitz des Beiblatts mit den zugehörigen Wertmarken sind
Von der Rückmeldegebühr ausgenommen sind
 Studierende, die vom Studium beurlaubt sind wegen



- Krankheit
- Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes
- Mutterschutz / Elternzeit
- Heranziehung zum Wehrpflicht- oder Zivildienst
ausländische Gaststudierende, die im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft an der Viadrina studieren
ausländische Studierende, die eine Studienförderung aus einem Stipendienprogramm erhalten, das
ganz oder teilweise aus Mitteln des Bundes oder des Landes finanziert wird
Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule in Brandenburg oder Berlin immatrikuliert
sind und bereits dort die Gebühr bezahlt haben
Fristen für das Sommersemester 2016:
Rückmeldung zum SS 2016
Semesterdauer
Vorlesungsdauer
Beurlaubung für das SS 2016
Studiengangwechsel zum SS 2016
04.01.2016 – 05.02.2016
01.04.2016 – 30.09.2016
11.04.2016 – 22.07.2016
04.01.2016 – 31.03.2016
07.12.2015 – 15.01.2016 bei NC-Studiengängen
07.12.2015 – 15.03.2016 bei zulassungsfreien Studiengängen
(Nähere Informationen erhalten Sie im Zulassungsamt.)
Höhe der fälligen Einzelbeiträge
Rückmeldegebühr:
Beitrag für Studentenwerk:
Betrag für Studierendenschaft
Semesterticket:
Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung:
Ihr Immatrikulationsamt
51,00 €
70,00 €
9,42 €
112,50 €
15,00 €