A HALLERTAU-GYMNASIUM WOLNZACH Sportweg 10; 85283 Wolnzach Fax: 08442/92 46 70 Mail: [email protected] KRANKHEITSANZEIGE Bitte am ersten Versäumnistag an die Schule schicken oder faxen und Rückseite beachten. Für interne Vermerke der Verwaltung Bitte ausfüllen bzw. das Zutreffende ankreuzen: Der Schüler/die Schülerin _________________________________________________ Name, Vorname Klasse _______ ist seit __________________ erkrankt. Es liegt keine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§33 IfSG) liegt vor. Es liegt eine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vor Gemäß § 34 Abs, 6 IfSG ist die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung beim Auftreten bzw. beim Verdacht auf eine der auf der Rückseite genannten Erkrankungen verpflichtet, dem Gesundheitsamt krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Dies gilt aber auch, wenn in einer Gemeinschaftseinrichtung zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen auftreten, die nicht auf der Rückseite aufgelistet sind, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind (z.B. Brechdurchfälle o.ä.). Durch die Meldung derartiger Erkrankungen an das Gesundheitsamt, soll die Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden. Die Schulleitung ersucht Sie daher, freiwillig Angaben zu der Erkrankung Ihres Kindes zu machen. Rufen Sie dazu im Sekretariat an: 08442 / 9246-0. Ihre Angaben werden in der Schule vertraulich behandelt. _________________________________________________ Ort, Datum Eingangsdatum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten A HALLERTAU-GYMNASIUM WOLNZACH Sportweg 10; 85283 Wolnzach Fax: 08442/92 46 70 Mail: [email protected] KRANKHEITSANZEIGE Bitte am ersten Versäumnistag an die Schule schicken oder faxen und Rückseite beachten. Für interne Vermerke der Verwaltung Bitte ausfüllen bzw. das Zutreffende ankreuzen: Der Schüler/die Schülerin _________________________________________________ Name, Vorname Klasse _______ ist seit __________________ erkrankt. Es liegt keine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§33 IfSG) liegt vor. Es liegt eine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vor Gemäß § 34 Abs, 6 IfSG ist die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung beim Auftreten bzw. beim Verdacht auf eine der auf der Rückseite genannten Erkrankungen verpflichtet, dem Gesundheitsamt krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Dies gilt aber auch, wenn in einer Gemeinschaftseinrichtung zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen auftreten, die nicht auf der Rückseite aufgelistet sind, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind (z.B. Brechdurchfälle o.ä.). Durch die Meldung derartiger Erkrankungen an das Gesundheitsamt, soll die Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden. Die Schulleitung ersucht Sie daher, freiwillig Angaben zu der Erkrankung Ihres Kindes zu machen. Rufen Sie dazu im Sekretariat an: 08442 / 9246-0. Ihre Angaben werden in der Schule vertraulich behandelt. _________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Eingangsdatum
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