A-Schein 2015 - Hallertau

A
HALLERTAU-GYMNASIUM
WOLNZACH
Sportweg 10; 85283 Wolnzach
Fax: 08442/92 46 70
Mail: [email protected]
KRANKHEITSANZEIGE
Bitte am ersten Versäumnistag an die Schule
schicken oder faxen und Rückseite beachten.
Für interne Vermerke der Verwaltung
Bitte ausfüllen bzw. das Zutreffende ankreuzen:
Der Schüler/die Schülerin
_________________________________________________
Name, Vorname
Klasse _______ ist seit __________________ erkrankt.
Es liegt keine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§33 IfSG) liegt vor.
Es liegt eine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vor
Gemäß § 34 Abs, 6 IfSG ist die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung beim Auftreten bzw. beim Verdacht auf eine der auf
der Rückseite genannten Erkrankungen verpflichtet, dem Gesundheitsamt krankheits- und personenbezogene Angaben zu
machen. Dies gilt aber auch, wenn in einer Gemeinschaftseinrichtung zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen auftreten, die nicht auf der Rückseite aufgelistet sind, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind
(z.B. Brechdurchfälle o.ä.). Durch die Meldung derartiger Erkrankungen an das Gesundheitsamt, soll die Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden.
Die Schulleitung ersucht Sie daher, freiwillig Angaben zu der Erkrankung Ihres Kindes zu machen. Rufen Sie dazu im Sekretariat an: 08442 / 9246-0. Ihre Angaben werden in der Schule vertraulich behandelt.
_________________________________________________
Ort, Datum
Eingangsdatum
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
A
HALLERTAU-GYMNASIUM
WOLNZACH
Sportweg 10; 85283 Wolnzach
Fax: 08442/92 46 70
Mail: [email protected]
KRANKHEITSANZEIGE
Bitte am ersten Versäumnistag an die Schule
schicken oder faxen und Rückseite beachten.
Für interne Vermerke der Verwaltung
Bitte ausfüllen bzw. das Zutreffende ankreuzen:
Der Schüler/die Schülerin
_________________________________________________
Name, Vorname
Klasse _______ ist seit __________________ erkrankt.
Es liegt keine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§33 IfSG) liegt vor.
Es liegt eine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vor
Gemäß § 34 Abs, 6 IfSG ist die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung beim Auftreten bzw. beim Verdacht auf eine der auf
der Rückseite genannten Erkrankungen verpflichtet, dem Gesundheitsamt krankheits- und personenbezogene Angaben zu
machen. Dies gilt aber auch, wenn in einer Gemeinschaftseinrichtung zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen auftreten, die nicht auf der Rückseite aufgelistet sind, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind
(z.B. Brechdurchfälle o.ä.). Durch die Meldung derartiger Erkrankungen an das Gesundheitsamt, soll die Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden.
Die Schulleitung ersucht Sie daher, freiwillig Angaben zu der Erkrankung Ihres Kindes zu machen. Rufen Sie dazu im Sekretariat an: 08442 / 9246-0. Ihre Angaben werden in der Schule vertraulich behandelt.
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Ort, Datum
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Eingangsdatum