Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

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Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Ein Leitfaden für die Beschäftigten der FHH
Leistungsstärker durch gute Vereinbarkeit der Lebensbereiche
VereinbarkeitvonBerufundPflege
1.
Einleitung .............................................................................................................2
2.
Zielgruppe ............................................................................................................4
3.
Datenlage zur Pflegesituation bundesweit und in der FHH.................................6
4.
Pflegeszenarien ....................................................................................................9
5.
Unterstützung der Beschäftigten seitens der Dienststelle .................................14
6.
Aktuelle rechtliche Regelungen .........................................................................19
7.
Weitere Hamburger Beratungsstellen .................................................................21
8.
Literaturverzeichnis..............................................................................................22
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Inhaltsverzeichnis
1
VereinbarkeitvonBerufundPflege
1.
Einleitung
Vereinbarkeit von Beruf? und Familie?, Kindern? und
Pflege?
Das Thema „Vereinbarkeit von Beruf
berufliche Vereinbarkeit für Mütter und
und Familie“ steht im Fokus der fami-
Väter in der Kindererziehungsphase und
lienbewussten Personalpolitik der Frei-
erwähnen nur am Rande das Thema
en und Hansestadt Hamburg. Viele der
Pflege1. Das Thema Vereinbarkeit von
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Beruf und Familie ist jedoch vielschichtiger und umfasst neben dem großen
Aspekt der Kinderbetreuung ebenfalls
den Bereich der „Vereinbarkeit von Beruf und pflegerischer Sorgearbeit“ (in
Kürze „Beruf und Pflege“ genannt).
Einen großen Unterschied zwischen
den beiden Themenaspekten „KinderBehörden und Ämter sind mit dem Au-
erziehung“ und „Pflege“ stellt die Plan-
dit berufundfamilie oder mit dem Fa-
barkeit dar. Während die Zeiträume der
miliensiegel ausgezeichnet und bieten
Kindererziehung und -betreuung relativ
ihren Beschäftigten unterschiedliche
planbar gestaltet werden können, sind
Informationen und Maßnahmen zu dem
das Auftreten und die Dauer der Pflege
Thema an. Die meisten Informationen
für die Betroffenen ungewiss. Auch die
und Maßnahmen beziehen sich auf die
zeitliche Entwicklung des Betreuungs1
2
Vgl. https://fhhportal.ondataport.de/websites/1002/Familie/
Vereinbarkeit-von-Beruf-und-Familie/Seiten/Vereinbarkeit-vonBeruf-und-Familie-KA.aspx und/oder Seiten zur Vereinbarkeit auf
behördeninternen SharePoints
bedarfs verläuft entgegengesetzt. Wäh-
tiert werden, wie sie ihre zunehmend
rend die Selbstständigkeit der Kinder
älteren Angehörigen stärker betreuen
mit der Zeit wächst, nimmt diese bei
und dies mit der Berufstätigkeit in Ein-
fortschreitender Pflegebedürftigkeit der
klang bringen können. Die Wenigsten
Menschen immer mehr ab. Und schließ-
sind außerdem auf den - zum Glück sehr
lich sind die beiden Themen mit unter-
seltenen Fall - der Erkrankung oder Pfle-
schiedlichen gesellschaftlichen „Ein-
gebedürftigkeit eines jungen Menschen
stellungen“ belegt. So wird das Thema
oder Kindes vorbereitet.
der Kinderbetreuung oft mit positiven
Jedoch – oder desto mehr - darf die
Gefühlen wie zum Beispiel Freude oder
Erwartung auf die nächste Entwicklungsschritte des Kindes verbunden,
während man dem Thema Pflege oft
„Pflege und Unterstützung […] nicht
nur „Belastung“, sondern Teil unseres
sozialen Lebens [sein] und kann auch
Bereicherung und Zufriedenheit bringen. Damit Ziele und Anforderungen
eine „negative Bedeutung“ beimisst
aber nicht zur Überlastung werden,
wie zum Beispiel Angst, Unsicherheit,
ist es notwendig, zu realistischen und
Traurigkeit, Auseinandersetzung mit der
eigenen Rolle als Pflegende oder Pflegender.
verantwortungsbewussten
Entschei-
dungen zu kommen. Holen Sie sich
und geben Sie Unterstützung. Teilen
Sie Familien- und Erwerbsarbeit gerecht. Und gehen Sie auch pfleglich mit
Die demografische Entwicklung bringt
sich selbst um. Pflegende brauchen Er-
einen steigenden Anteil älterer und al-
holung, Auszeiten und soziale Netze.
ter Menschen mit sich. Damit steigt die
Wahrscheinlichkeit, dass viele Beschäftigte irgendwann mit der Frage konfron-
Dabei müssen immer wieder neue,
tragfähige Lösungen gefunden und
Entscheidungen getroffen werden.“2
2
Arbeitnehmerkammer Bremen (Hgg.): Beruf und Pflege
miteinander vereinbaren, Bremen, 2014, S. 4.
3
VereinbarkeitvonBerufundPflege
2.
Zielgruppe
An wen richtet sich der Leitfaden?
spezifisch wie die Lebenswege der pfle-
Beschäftigten der Freien und
gebedürftigen Menschen, die nun auf
Hansestadt Hamburg (FHH), die
die Hilfe angewiesen sind. Nur durch
jetzt oder in der nahen Zukunft vor die
eine kompetente und umfassende Be-
Herausforderung gestellt werden, die
ratung können die persönlichen Bedürf-
Pflege von Angehörigen mit ihrer Berufs-
nisse und die familienspezifischen Be-
tätigkeit zu vereinbaren. Gerne möchten
dingungen berücksichtigt und die beste
wir Ihnen als Beschäftigte oder Beschäf-
Lösung für Ihre spezielle Pflegesituation
tigter in dieser besonderen Lebenssitu-
gefunden werden.
ation Unterstützung bieten, sodass Sie
Dieser Leitfaden kann eine kompetente
schnell an die richtigen Ansprechstellen
Beratungsleistung nicht ersetzen, er soll
gelangen und die richtigen Antworten
jedoch helfen, den ersten Such-,
auf Ihre Fragen bekommen. Denn eine
Orientierungs- und Zeitaufwand
Sache ist bei allen Pflegesituationen
in der neuen Situation zu verrin-
gleich: Sie sind so unterschiedlich und
gern und möglichst viele verlässliche
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Dieser Leitfaden richtet sich an alle
4
und hamburgspezifische Informations-
Die Führungskräfte sollten in der Lage
quellen und Ansprechpartnerinnen und
sein, bei Anfragen oder Problemen ihrer
-partner zu nennen. Unser Anspruch ist,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese
dass Sie dadurch Ihre Zeit und Energie
möglichst schnell zu unterstützen und ih-
sparen können und für die Zukunft das
nen Angebote zu machen. Sie sollten die
Gefühl haben, gut vorbereitet zu sein.
Breite der Vereinbarkeitsmaßnahmen ih-
Eine besondere Rolle beim Thema Ver-
rer Organisation kennen und in der Lage
einbarkeit von Beruf und Pflege kommt
sein, diese situationsentsprechend an-
den Führungskräften zu. Sie gelten
zuwenden. Dieser Leitfaden richtet sich
im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht als
daher auch an die Führungskräfte,
erste Ansprechpartnerinnen und An-
um sie für dieses Thema zu sen-
sprechpartner für ihre von Pflegeaufga-
sibilisieren und in ihrer Fürsorge-
ben betroffenen Mitarbeiterinnen und
funktion zu unterstützen.
Mitarbeiter.
5
VereinbarkeitvonBerufundPflege
3.
DatenlagezurPflegesituationbundesweitundinderFHH
Wie sieht es derzeit aus und was sagen die Schätzungen?
Die bundesweite Datenlage zu der
und die damit verbundenen Herausfor-
aktuellen und zukünftigen Pflegesitua-
derungen für Hamburger Unternehmen
tion wird vom Bundesministerium für
untersucht. An der Studie nahmen 55
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
private und öffentliche Organisationen
folgendermaßen zusammengefasst:
teil. Sie bestätigt einen wachsenden
„Bereits im Jahr 2011 gab es in
Pflegebedarf für ganz Hamburg. So
Deutschland 2,5 Millionen Pflegebe-
heißt es dort:
dürftige mit einer Pflegestufe. Diese
Zahl wird nach Angaben des Stati-
„Die Zahl der Pflegebedürftigen wird
stischen Bundesamts bis zum Jahr 2020
in Hamburg deutlich ansteigen. Von
auf 2,9 Millionen anwachsen, im Jahr
47.000 Personen im Jahr 2009 wird
2030 werden es bereits 3,37 Millionen
ihre Zahl bis 2030 um rund 28 % auf
sein. Dadurch wird der Anteil Pflege-
dann rund 60.000 Personen wachsen.
bedürftiger an der Gesamtbevölkerung
Die Zahl der ausschließlich von Ange-
bis zum Jahr 2030 auf 4,4 % anstei-
hörigen gepflegten Personen wird bei
gen. Heute werden 70 % der Pflegebe-
konstanten Versorgungsformen von
dürftigen in häuslicher Pflege versorgt,
18.000 Personen im Jahre 2009 um
davon 67 % allein durch Angehörige
22 % auf 22.000 Personen im Jahr
und 33 % unter Zuhilfenahme eines
2030 zunehmen. Damit wird die An-
Pflegedienstes.“3
gehörigenpflege auch in Zukunft eine
Zu der Datenlage in Hamburg gibt
tragende Rolle spielen. Sie deckt selbst
bei Fortsetzung des Trends zur statio-
eine Studie des Hamburgischen Welt-
nären Pflege im Jahr 2030 noch rund
WirtschaftsInstituts (HWWI) aus dem
ein Drittel des gesamten Pflegebedarfs
Jahre 2013 Auskunft. Dort wurde die
ab, in anderen Szenarien sind es bis zu
40 %.“.4
Situation erwerbstätiger Pflegender
3
6
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Hgg.): Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Wie Unternehmen
Beschäftigte mit Pflegeaufgaben unterstützen können, Berlin,
2014, S. 6.
4
Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI): Wachsender
Pflegebedarf in Hamburg - Situation erwerbstätiger Pflegender
und Herausforderungen für Hamburger Unternehmen, Hamburg,
2013, S. 6.
v.l.n.r.: © auremar / © Alexenader Raths / © Tyler Olson - Fotolia
Wie sich die Situation der Beschäf-
In bundesweiten Analysen von Mikro-
tigten der FHH darstellt und wie viele
daten konnte ein Profil pflegender
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor
Erwerbstätiger ermittelt werden:
der Herausforderung stehen, ihre Arbeit
Demzufolge pflegen rund 6 % der Be-
mit der Pflege ihrer Angehörigen zu ver-
schäftigten einen oder mehrere An-
einbaren, wird statistisch nicht erfasst.
gehörige. Sechs von zehn pflegenden
Eine Kennzahl, mit der das „Gesamtthe-
Erwerbstätigen sind Frauen. Das Durch-
ma“ Vereinbarkeit von Beruf und Familie
schnittsalter der Pflegenden beträgt 48
oft abgebildet wird, ist die Teilzeitquo-
Jahre.6 Mehr als ein Drittel der Pfle-
te. Diese ist bei den FHH-Beschäftigten
genden ist ein bis sechs Stunden wö-
hoch ausgeprägt und betrug im Jahr
chentlich mit der Pflege ihrer Angehöri-
2014: 32,9 % (2013: 32,5 %)5. Wieviel
gen oder ihres Angehörigen beschäftigt.
Prozent der Teilzeitbeschäftigten ihre
Weitere 28 % der Pflegenden leisten ei-
Tätigkeit aufgrund von Pflegebedürftig-
nen wöchentlichen Pflegeaufwand von
keit ihrer Angehörigen reduziert haben,
sieben bis zwölf Stunden und knapp 16 %
ist jedoch unbekannt.
von 13 bis 19 Stunden pro Woche.
Vgl. Personalbericht 2015, Band 1: Personalstrukturbericht.
Hamburg, 2015, S. 4.
5
6
Vgl. HWWI, ebd., S. 6.
7
VereinbarkeitvonBerufundPflege
Ein gutes Fünftel ist mit mindestens
(2014: 79.274 Beschäftigte), so handelt
20 Stunden pro Woche mit der Aufga-
es sich bei den angenommenen 6 % um
be beschäftigt.7 Überträgt man diese
eine Personengruppe von rund 4.750 Be-
Zahlen (mit allen damit verbundenen
schäftigten, Tendenz steigend.
Annahmen) auf die FHH insgesamt
7
8
Vgl. HWWI, ebd., S. 25.
4.
Pflegeszenarien
In welcher Pflegesituation befinden Sie sich?
Jede Pflegesituation ist erst einmal
►► Szenario
I: Eine Pflegesituation kün-
spezifisch und mit vielen Fragen und
digt sich langsam an (zum Beispiel
Unsicherheiten behaftet8. In der Re-
bei fortschreitender Demenz)
gel lassen sich jedoch zwei Szenarien
►► Szenario
II: Eine Pflegesituation tritt
plötzlich auf (zum Beispiel durch Un-
lichen Handlungsbedarf erfordern:
fall oder Schlaganfall).
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unterscheiden, die einen unterschied-
Die Inhalte der Kapitel 4 und 5 wurden weitgehend und
mit Zustimmung der Universität Hamburg aus der internen
Publikation „Leitfaden für Beschäftigte, für die die Pflege
einer/eines Angehörigen ein Thema ist“, Referat 64/Team
Personalentwicklung, 2013 übernommen, aktualisiert bzw.
ergänzt.
8
9
VereinbarkeitvonBerufundPflege
Szenario I: Eine Pflege- und Versorgungssituation kündigt sich an.
Wo können Sie sich rechtzeitig informieren? Verlässliche Beratungsstellen!
10
Kleine Hilfeleistungen reichen für Ihre
in Anspruch zu nehmen. Sie sehen gra-
Angehörigen nicht mehr aus. Körper-
duelle Unterschiede und können den Un-
liche Einschränkungen verstärken sich,
terstützungsbedarf individuell einschät-
vielleicht auch psychische Auffällig-
zen. Dazu wurden in den Bezirksämtern
keiten und die Kräfte lassen allgemein
der Freien und Hansestadt Hamburg die
nach. Wege sind nicht mehr oder nur
sogenannten „Pflegestützpunkte“
schwer zu bewältigen und die Haus-
(mehr dazu siehe S. 11) eingerichtet.
haltsführung macht Probleme. Hier kann
Wenn sich eine Pflegesituation ankün-
sehr individuell unterstützt werden, mit
digt, haben Sie in der Regel Zeit, sich
Rücksicht auf die Gewohnheiten und
zu informieren, auszutauschen, zu be-
Vorlieben der/des zu Betreuenden, aber
sprechen und auszuprobieren. Und Sie
auch unter Berücksichtigung der Art und
können auch die nächste Stufe planen:
des Ausmaßes der Einschränkung. Die
„Wenn, dann . . .!“.
Möglichkeiten, die zur Verfügung ste-
Die neue Lebenssituation braucht, um
hen, sind auch entsprechend vielfältig
bewältigt werden zu können, unbedingt
und lassen sich dem Bedarf gut anpas-
eine „gute“ Beziehung zwischen den
sen.
pflegenden und den zu pflegenden An-
Um sich im „Dschungel“ der Anbieter
gehörigen. Eine Voraussetzung ist des-
und der Hilfsmöglichkeiten zu Recht zu
halb, dass die zu pflegenden Angehöri-
finden, ist es vernünftig, die Beratung
gen von Beginn an in die Lösungsfindung
durch Expertinnen und Experten
einbezogen werden. Dies gelingt nicht
immer, weil Krankheiten, persönliche
►► Beratung:
Beratungsmöglich-
Geschichten oder eine eigenwillige
keiten, Informationsangebote, Pfle-
Persönlichkeit dies erschweren. Hilfe
gestützpunkte
anzunehmen fällt jedem schwer, man-
www.hamburg.de/beratung
chen sogar ganz besonders. Sich auf di-
►► Hilfe zu Hause:
Hilfen im Haus-
ese neue Situation mit Abhängigkeiten
halt, Besuchs- und Begleitdienste,
einzustellen, erfordert Kraft und Zeit. Es
Hilfen bei Krankheit, Essen auf Rä-
gibt eine Vielzahl an Hilfsmitteln, Un-
dern, Wohnraumanpassung, Haus-
terstützungs- und Betreuungsmöglich-
rufnotdienste und andere Unterstüt-
keiten – und nicht alle kosten Geld oder
zungsleistungen
nicht sehr viel.
www.hamburg.de/hilfe-zu-hause
Die Behörde für Gesundheit und
►► Pflege zu Hause:
Angehörigen-
Verbraucherschutz (BGV) hat in
pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege,
ihren verschiedenen Fachbereichen zu
Pflegedienste, Beschäftigung von
Fragen der Pflege und Versorgung um-
Pflegekräften
fangreiches Material zusammen- und
www.hamburg.de/pflege-zu-hause
zur Verfügung gestellt. Sie finden es
►► Pflege im Heim: Leistungen, Aus-
unter: www.hamburg.de/pflege. Die
wahl, Kosten und Hilfe bei der Finan-
dort gesammelten Informationen sind
zierung sowie Rechte und Pflichten
verständlich, umfassend, fachlich kor-
in der Heimunterbringung
rekt und werden von den Expertinnen
www.hamburg.de/pflege-im-heim/
und Experten der Behörde ständig ak-
►► Hilfe bei Demenz: Beratungsstel-
tualisiert. Sie sind in folgende Themen
len, Wohngemeinschaften, beson-
gegliedert:
dere stationäre Angebote,
www.hamburg.de/demenz/
11
VereinbarkeitvonBerufundPflege
Beratungs-
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► Sterbebegleitung:
stellen, ambulante Hospizdienste,
stationäre Hospize, Palliativstationen und rechtliche Betreuung (Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfü-
gung, Patientenverfügung).
www.hamburg.de/hospizarbeitsterbebegleitung/
Szenario II: Die Pflegebedürftigkeit tritt plötzlich ein
Was ist zu tun? - Kriterienliste und Fragestellungen!
12
Neben den hier genannten Informati-
Ereignisse führen oft zu einem Kranken-
onsquellen, können Sie sich auch direkt
hausaufenthalt. In dieser Situation wer-
an die Krankenkasse Ihrer / Ihres
den andere Gebrechen und Krankheiten
Angehörigen wenden.
relevant. Die Folge ist oft die Pflegebe-
Verlässliche Informationen bekommen
dürftigkeit und die Feststellung, dass
Sie außerdem bei dem Bundesmi-
das Leben wie vor dem Krankenhausauf-
nisterium für Familie, Senioren,
enthalt so nicht weitergeführt werden
Frauen und Jugend unter: www.
kann. Eine akute Verschlechterung des
bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen
Zustands mit Pflege- und Versorgungs-
Nach einem Sturz oder nach einer
bedarfs kann natürlich auch ohne Kran-
schweren Erkältung, die zu einer Lun-
kenhausaufenthalt eintreten.
genentzündung wird, kann die Pflege-
In einer solchen Situation geht es pri-
bedürftigkeit plötzlich auftreten. Solche
mär um die Organisation der Ver-
sorgung und der Pflege des oder
der zu Betreuenden, vielleicht auch
genden Angehörigen?
►► Was
entspricht dem Pflege- und
um die stationäre Unterbringung in ei-
Versorgungsbedarf? Das heißt, in
ner Pflegeeinrichtung (unter Umstän-
welcher Pflegestufe wird Ihre Ange-
den verbunden mit einem Umzug, einer
hörige / Ihr Angehöriger eingestuft?
Wohnungsauflösung).
Das Besondere
Wieviel Mobilität und Selbstständig-
in dieser Situation ist, dass die Entschei-
keit ist noch möglich?
dung weitreichende Konsequenzen hat,
►► Nach
welchen unabhängigen Prüf-
emotional sehr belastend sein kann und
kriterien sollen in Frage kommen-
unter Zeitdruck getroffen werden muss.
de Einrichtungen, zum Beispiel von
Wenn es möglich ist, dieses Thema
Krankenkassen oder Verbraucherver-
schon vorsorglich, das heißt vor dem
bänden (Qualitätskriterien), ausge-
Eintritt des Pflegefalls, mit nahestehen-
sucht werden?
den Menschen zu besprechen, kann das
Die Mühe, eine solche Liste aufzustellen,
bei der Entscheidung im akuten Fall sehr
lohnt sich. Denn so können Sie sicher-
entlastend sein. Eine Kriterienliste
stellen, dass alle Interessen beachtet
kann hier eine Entscheidungshil-
werden und Angebote und Einrichtungen
fe sein:
schon vorher vergleichen, was unter
eigenen Vorstellungen ha-
Druck schwerer fällt. Auch hier sollten
ben Sie? Das heißt, wie, wo und in
Sie die Unterstützung der Exper-
welchem Umfang möchten Sie Ihre
tinnen und Experten der im vor-
Angehörige / Ihren Angehörigen un-
herigen Abschnitt genannten Be-
tergebracht wissen?
ratungs- und Informationsstellen
►► Welche
►► Welche Wünsche haben Ihre zu pfle-
unbedingt in Anspruch nehmen.
13
VereinbarkeitvonBerufundPflege
5.
UnterstützungderBeschäftigtenseitensderDienststelle
Wie und wo kann Ihre Dienststelle Sie unterstützen?
Eine Angehörige / einen Angehörigen
►
zu den sonstigen Pflichten zusätzlich zu
stigen Freistellung und/oder Sonder-
pflegen und zu versorgen, erfordert viel
urlaub kann ich beantragen?
Ausdauer, Geduld, Organisationstalent
►
Welche Informationsangebote und
und eine sorgfältige Beobachtung der
Maßnahmen des Arbeitgebers kann
eigenen Kräfte und Grenzen. Für die
ich nutzen (Beratungsangebot, In-
pflegenden Beschäftigten stel-
formationsbroschüren, Fachbücher,
len sich in der Regel folgende
Literaturlisten, Intranet)?
Fragen:
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►
►
Gibt es an meinem Arbeitsplatz die
Möglichkeit, meine Arbeits-
►
►
►
Wer sind meine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an der
Gibt es an meinem Arbeitsplatz die
Möglichkeit, meine Arbeitszeit flexi-
Wo werde ich zu meinen Fragen
fachgerecht beraten?
zeit zu reduzieren?
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Welche Möglichkeiten der kurzfri-
Arbeitsstelle?
►
Welche Gespräche sind zu führen
bel zu gestalten?
(Vorgesetzte, Kolleginnen und Kol-
Bietet mein Arbeitsplatz Flexibilität
legen, Personalservice, Personalrat,
hinsichtlich des Arbeitsortes
(Telearbeit, kurzfristiges Arbeiten von zu Hause aus)?
Gleichstellungsbeauftragte)9
Wenn Sie in die Situation kommen, sich
um die Pflege von nahen Angehörigen
kümmern zu müssen, sprechen Sie als
erstes Ihre Führungskraft an.
9
14
Aufzählung angelehnt an: Universität Hamburg. Stabstelle
Gleichstellung und soziale Vielfalt (Hgg.): Pflege von
Angehörigen. Ein Leitfaden zur Vereinbarkeit von Pflege und
Beruf/Studium, Mannheim, 2012, S. 14
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►► Pflegeberatung bei der Com-
pass Private Pflegeberatung
GmbH
Für pflegebedürftige Personen, die
Um auszuloten, welche Möglichkeiten
der Begleitung und Unterstützung es für
Sie gibt, wenden Sie sich auch an:
Pflegeversicherung versichert sind,
besteht grundsätzlich ein Anspruch
auf kostenlose Pflegeberatung. Der
►► Ihren Personalservice
Hier erhalten Sie Informationen zu
Sonderurlaub, Pflegezeit, Familienpflegezeit und flexiblere Arbeitszeit.
►► Ihre Personalentwicklung
in der privaten- oder in der sozialen
An dieser Stelle werden Sie beraten
zu den Themen Telearbeit und zum
entsprechenden Fortbildungsangebot des Zentrums für Aus- und Fortbildung (ZAF/AMD), zum Beispiel zur
work-life-balance, Gesundheitsförderung, Entspannung, Umgang mit
Stress usw. Sie können ebenfalls
selbst die aktuellen Fortbildungsund Workshop-Angebot des ZAF/
AMD sichten unter www.hamburg.
Bund hat mit dem Unternehmen
„Compass Private Pflegeberatung
GmbH“ (Compass GmbH) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Diesem
ist die FHH als Beihilfeträger beigetreten. Die Pflegeberatung für Sie
als beihilfeberechtigte Person
und Ihre berücksichtigungsfähigen
Angehörigen führt nun die Compass
GmbH durch. Da sie direkt mit den
Kostenträgern abrechnet, müssen
Sie als beihilfeberechtigte Person
nichts veranlassen. Das gilt für Beamte sowie für Richterinnen und
Richter.
de/zaf
15
VereinbarkeitvonBerufundPflege
Weitere Informationen sind dem
► Arbeitsmedizinischer
Dienst
Rundschreiben des Personalamtes
der FHH (ZAF/AMD)
zu entnehmen unter:
Es besteht auch die Möglichkeit, sich
https://fhhportal.ondataport.de/
websites/0032/Aktuelles/Documents/Rundschreiben%20Pflegeberatung.pdf
von der zuständigen Betriebsärztin
oder dem Internetauftritt der Bera-
suchungen“) beraten zu lassen. Das
tungsstelle unter:
kommt in Frage, wenn die Pflege be-
www.compass-pflegeberatung.de/
Startseite/
lastend wird, sich gesundheitliche
oder dem zuständigen Betriebsarzt
des AMD (Kategorie „Wunschunter-
Probleme einstellen und die Bela-
© Robert Kneschke - Fotolia
stung sich auf die Arbeit auszuwirken droht. Diesen Termin können
Sie selbst verabreden, er muss nicht
durch die Dienststelle genehmigt
werden.
www.hamburg.de/personalamt/
arbeitsmedizin/
► Personalportal der FHH
Weitere Informationen finden Sie
auch unter dem Stichwort „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ unter:
https://fhhportal.ondataport.de/
websites/1002/Familie/Vereinbarkeit-von-Beruf-und-Familie/Seiten/
Hilfe-meine-Eltern-werden-alt-.aspx
16
Was können Sie als Führungskraft zur Unterstützung Ihrer Mitarbeiterin/
Ihres Mitarbeiters in einer Pflegesituation tun?
Das „Bündnis für gute Pflege“ hat Emp-
Vor diesen Hintergrund sollte jedoch
fehlung formuliert, wie Führungskräfte
beachtet werden, dass eine Erwerbs-
ihre pflegenden Mitarbeiter unterstüt-
tätigkeit für die Pflegenden auch einen
zen können. Der Grundgedanke lauten:
Schutz bedeuten kann. „Der Abstand
„Der Isolation begegnen, Inklu-
von der Pflegesituation wirkt als Puffer
sion ermöglichen und das Mitei-
und schafft andere persönliche Ent-
nander fördern“.10 Im ersten Schritt
faltungsräume. Die zusätzlichen Auf-
hängt es im Wesentlichen von Ihrer
gaben in Beruf erhöhen aber auch die
Sensibilität als Führungskraft ab, ob die
Anforderungen.“12 Daher bedeutet es
pflegenden Beschäftigten sich trauen,
im zweiten konkreten Schritt für Sie als
das Thema Pflege anzusprechen, sich
Führungskraft, zu versuchen, Ihren pfle-
über Hilfemaßnahmen zu informieren
genden Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
und diese dann auch aktiv zu nutzen:
tern die Erwerbsmöglichkeit weiterhin
„Das Thema Pflege ist in der Arbeits-
zu ermöglichen und soweit wie möglich
welt häufig tabu. Arbeitnehmer ver-
flexible Arbeitsbedingungen, z.B.
schweigen ihre Pflegeverantwortung,
weil sie fürchten, nicht als wertvoller
hinsichtlich des Arbeitsortes und/oder
Mitarbeiter wahrgenommen zu wer-
des Arbeitsumfangs zu ermöglichen.
den. Eine aktive Informationspolitik
und breit gestreute Informationsan-
Ferner ist es wichtig, die gesundheit-
gebote können in Unternehmen die
lichen Präventionsmaßnahmen,
Wahrnehmung des Themas Beruf und
die in Ihrer Organisation angeboten wer-
Pflege erhöhen.“
11
Dr. Christopher Kofahl, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf:
„Der Isolation begegnen, Inklusion ermöglichen und das
Miteinander fördern“ in „Gute Pflege ist ein Menschenrecht“.
Bündnis für Gute Pflege, 2013 http://www.buendnis-fuer-gutepflege.de/pflegende-angehoerige/
11
Dr. Wolfgang Keck, Deutsche Rentenversicherung Bund:
„Unterstützung und Anerkennung für Angehörige – Pflege und
Beruf vereinbar machen“ in „Gute Pflege ist ein Menschenrecht“.
Bündnis für gute Pflege, 2013
ebd.
10
ebd.
12
17
VereinbarkeitvonBerufundPflege
den, auch proaktiv den pflegenden Be-
Schließlich sollten Sie als Vorgesetz-
schäftigten nahe zu bringen. Damit ent-
te oder Vorgesetzter nach § 13 Absatz
lasten Sie diese von der Notwendigkeit,
(4) HmbGleiG dafür Sorge zu tragen,
sich in der schwierigen Situation selbst
dass die Beschäftigten über die Aus-
die „erste Hilfe“ zu organisieren. Sie
wirkungen ihrer Teilzeitbeschäftigung
verhindern auch gleichzeitig langfristige
oder Beurlaubung informiert werden. So
Gesundheitsrisiken, die sich oft aus der
heißt es an der Stelle:
belastenden Situation der Vereinbarkeit
„Beschäftigte, die einen Antrag auf
von Beruf und Pflege ergeben. Zu sol-
Teilzeitbeschäftigung
chen Präventionsmaßnahmen gehören
z.B. Programme zur Stressbewältigung,
zu Pflegetechniken oder zur Verarbeitung
von Konflikten. Eine Übersicht über die
oder
Beurlau-
bung stellen, sind vor einer Entscheidung auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen sowie auf
die
Befristungsmöglichkeiten
Teilzeittätigkeit hinzuweisen.“15
13
in der FHH angebotenen Maßnahmen
zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie finden Sie im Maßnahmenkatalog für Personalabteilungen und
Personalentwicklerinnen
und
-entwickler.14
13
14
18
Vgl. ebd.
Siehe: Vereinbarkeit Beruf und Familie. Maßnahmenkatalog
für Personalabteilungen und Personalentwicklerinnen und
-entwickler, Juli 2013.
15
Siehe: Hamburgisches Gleichstellungsgesetz 2015.
www.hamburg.de/personalamt/gleichstellung
einer
6.
Aktuelle rechtliche Regelungen
Welche Vorteile bietet das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf?
Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit
►► Sie
haben einen Rechtsanspruch, in
von Familie, Pflege und Beruf vom 23.
Teilzeit zu arbeiten, wenn Sie sich
Dezember 2014 ändert die Gesetze zur
um pflegebedürftige Angehörige
Pflegezeit und zur Familienpflegezeit mit
kümmern.
Wirkung vom 1. Januar 2015. Es gilt für
►► Das
Gesetz erweitert den Begriff
Tarifbeschäftigte sowie für Aus-
der nahen Angehörigen: Künf-
zubildende. Folgende Neuregelungen
tig besteht Ihr Rechtsanspruch auf
gibt es:
Fernbleiben von der Arbeit wegen
►► Die
zuständige Pflegekasse zahlt als
kurzzeitiger
Arbeitsverhinderung
finanziellen Ausgleich Pflegeun-
und auf alle Freistellungen nicht nur
terstützungsgeld, wenn Sie kurz-
für die Pflege von Großeltern und
fristig an der Arbeit verhindert und
Eltern, Schwiegereltern, Eheleuten
unentgeltlich freigestellt sind.
oder Partnerinnen bzw. Partnern
►► Das Bundesamt für Familie und zivil-
einer eheähnlichen Gemeinschaft,
gesellschaftliche Aufgaben gibt di-
sondern auch für Stiefeltern, Schwä-
rekte zinslose Darlehen, wenn Sie
gerinnen und Schwäger sowie für
Pflegezeit und Familienpflegezeit in
Partnerinnen bzw. Partner in leben-
Anspruch nehmen.
spartnerschaftsähnlichen Gemein-
►► Der Abschluss einer Familienpfle-
schaften.
gezeitversicherung ist dauerhaft
Weitere Erläuterungen zu dem Gesetz
entfallen.
finden Sie unter:
19
VereinbarkeitvonBerufundPflege
►
Wege zur Pflege – Bundesministeri-
►
Erklär-Video: Familienpflegezeit –
um für Familie, Senioren, Frauen und
Bundesministerium für Familie, Se-
Jugend
nioren, Frauen und Jugend
www.wege-zur-pflege.de/neuseit-112015.html
www.youtube.com/watch?v=0S5L
moAWT-I#t=52
Welche Möglichkeiten bestehen für Beamtinnen und Beamte?
Für Beamtinnen und Beamte
sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren
besteht im Fall einer akut aufgetre-
oder eine sonstige pflegebedürftige An-
tenen Pflegesituation die Möglichkeit,
gehörige oder einen sonstigen pflegebe-
Sonderurlaub unter Fortfall der Be-
dürftigen Angehörigen tatsächlich pfle-
züge bis zur Dauer von insgesamt 10
gen. Weitere detaillierte Informationen
Arbeitstagen unter Beibehaltung der
zur Antragsstellung und Voraussetzung
Beihilfeansprüche zu erhalten. Für den
der Gewährung finden Sie in dem:
Fall einer längerfristig erforderlichen
►
Pflege ist Beamtinnen und Beamten
zur Änderung des Pflegezeitgesetzes
auf Antrag Teilzeitbeschäftigung mit
und des Familienpflegezeitgesetzes,
mindestens einem Viertel der regel-
vom 20.02.2015 unter:
mäßigen Arbeitszeit bzw. Urlaub ohne
https://fhhportal.ondataport.de/
websites/1002/Dokumentencenter/DocsAndForms/rds-Pflegzeitgesetz-2015-02-20.pdf
Dienstbezüge bis zur Dauer von drei
Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung zu bewilligen. Dies gilt, wenn
20
Rundschreiben des Personalamtes
7.
Weitere Hamburger Beratungsstellen
►► KWB WORKlife Koordinierungsstelle Familie und Beruf
– umfang-
reiches unabhängiges Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Infosammlung „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Hamburg“
http://www.kwb.de/media/public/db/media/4/2013/09/280/informationen_
zum_thema_eldercare.pdf
►► Die Angehörigenschule
– umfangreiches, kostenfreies Kursangebot und in-
dividuelle Beratung für pflegende Angehörige in Hamburg
www.hamburgerangehoerigenschule.de
►► Selbsthilfegruppen – Datenbank mit Informationen zu den rund 1500 Hambur-
ger Selbsthilfezusammenschlüssen
www.kiss-hh.de
►► Beratungszentrum für technische Wohnraumanpassung
– neutrale
Beratung zum altersgerechten Wohnungsumbau und zu Hilfsmitteln www.onlinewohn-beratung.de oder www.barrierefrei-leben.de
21
VereinbarkeitvonBerufundPflege
8.
Literaturverzeichnis
Arbeitnehmerkammer Bremen (Hgg.): Beruf und Pflege miteinander verein-
baren, Bremen, 2014.
www.arbeitnehmerkammer.de/cms/upload/Publikationen/Gesundheitstipps/
Beruf%20und%20Pflege.pdf
Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt
Hamburg (Hgg.): Hamburgisches Gleichstellungsgesetz, 12. Dez. 2015.
www.hamburg.de/personalamt/gleichstellung
Bündnis für Gute Pflege, 2013 (Hgg): Dr. Christopher Kofahl, Universitätskli-
nikum Hamburg-Eppendorf: „Der Isolation begegnen, Inklusion ermöglichen und das
Miteinander fördern“, 2013.
www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/pflegende-angehoerige/
Bündnis für Gute Pflege, 2013 (Hgg): Dr. Wolfgang Keck, Deutsche Renten-
versicherung Bund: „Unterstützung und Anerkennung für Angehörige – Pflege und
Beruf vereinbar machen“, 2013
www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/pflegende-angehoerige/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hgg.):
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Wie Unternehmen Beschäftigte mit Pflegeaufgaben unterstützen können, Berlin, 2014.
www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Vereinbarkeitvon-Beruf-und-Pflege,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) (Hgg.): Wachsender Pfle-
gebedarf in Hamburg - Situation erwerbstätiger Pflegender und Herausforderungen
für Hamburger Unternehmen, Hamburg, 2013.
www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Publikationen/Policy/HWWI_HSBA_Policy_Paper_78.pdf
22
KWB. Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V.
(Hgg.): Worklife. Koordinierungsstelle Familie und Beruf. Vereinbarkeit von Pflege
und Beruf in Hamburg. Hamburg, 2013.
www.kwb.de/media/public/db/media/10/2014/07/470/du_eldercare_06022013.pdf
Personalamt FHH (Hgg.): Personalbericht 2015, Band 1: Personalstrukturbericht.
Hamburg, 2015.
http://www.hamburg.de/contentblob/4602932/data/pb-2015-psb.pdf
Personalamt und Netzwerk Auditierte Behörden der hamburgischen
Verwaltung: Vereinbarkeit Beruf und Familie. Maßnahmenkatalog für Personalab-
teilungen und Personalentwicklerinnen und -entwickler, Juli 2013.
Personalportal FHH: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
https://fhhportal.ondataport.de/websites/1002/Familie/Vereinbarkeit-von-Berufund-Familie/Seiten/Vereinbarkeit-von-Beruf-und-Familie-KA.aspx
Personalportal FHH: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
https://fhhportal.ondataport.de/websites/1002/Familie/Vereinbarkeit-von-Berufund-Familie/Seiten/Hilfe-meine-Eltern-werden-alt-.aspx
Universität Hamburg: Leitfaden für Beschäftigte, für die die Pflege einer / eines
Angehörigen ein Thema ist“ (Referat 64/Team Personalentwicklung), 2013.
www.uni-hamburg.de/beschaeftigtenportal/fid/Pflege-und-Betreuung.pdf
Universität Mannheim. Stabstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt
(Hgg.): Pflege von Angehörigen. Ein Leitfaden zur Vereinbarkeit von Pflege und Be-
ruf/Studium. Mannheim, 2012.
23
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Impressum
Herausgeberin
Bettina Lentz
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Personalamt
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 31- 14 10
Telefax: (040) 4 28 31- 22 26
Redaktion
Katharina Dahrendorf (verantwortliche Redakteurin), Isabella Krause
Layout
Susanne Neugebauer
Veröffentlichung
Januar 2016
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Personalamt
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
Tel.:+49 40 428 31-0
www.hamburg.de/personalamt