VIB Andy Damm e.K.

Vermögensanlagen-Informationsblatt zu den Nachrangdarlehen der ITSS-DAMM, Inh. Andy Damm e.K.
mit der Emissionsbezeichnung ITSS Expansion I
Stand: 09. November 2015
Anzahl der Aktualisierungen: 0
Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden
und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Art der Vermögensanlage
Produktbezeichnung
Anbieter/Emittent
Anlegergruppe
Nachrangdarlehen mit einem Gesamtbetrag von Euro 250.000,ITSS Expansion I
ITSS-DAMM, Inh. Andy Damm e.K. mit Sitz in Sonneberg
(Geschäftsanschrift: Am Lindenbach 4, 96515 Sonneberg)
Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die ihren Wohnsitz bzw. Gesellschaftssitz in
der Bundesrepublikrepublik Deutschland haben und bereit sind, Finanzierungsverantwortung für den Emittenten zu übernehmen.
Anlageobjekt/e
Der Emittent investiert in die Erweiterung des Warenlagers, die Einstellung von Mitarbeitern im Vertrieb und Marketing u.a. Messeauftritte zur Bekanntmachung des Unternehmens.
Anlagestrategie und Anlagepolitik
Die Anlagestrategie besteht darin, das Geschäftsmodell der Firma ITSS-DAMM zu expandieren. Es dient der Liquiditätssteigerung um Geschäfte
leichter und schneller abzuwickeln.
Risiken
Die angebotene Kapitalanlage ist als unternehmerische Beteiligung mit speziellen Risiken behaftet. Im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage besteht für den Anleger das maximale Risiko in dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals sowie der Gefährdung seines sonstigen
Vermögens bis hin zur persönlichen Zahlungsunfähigkeit (Privatinsolvenz) aufgrund weitergehender Zahlungsverpflichtungen.
Geschäftstätigkeit
Es können durch fehlerhafte, beschädigte oder gestohlene Warenlieferungen Folgeschäden aufgrund von Vertragsvereinbarungen entstehen. Die
Warenlieferungen sind komplett versichert, jedoch können Liquiditätsengpässe entstehen.
Da der Wareneinkauf in der gesamten EU erfolgt, kann es passieren, dass Warenlieferungen nicht den europäischen Standards entsprechen, trotz
genauer Prüfung der Vorlieferanten/Einkaufsquellen. Eine ausführliche Warenprüfungen wird jedoch vor Ort immer vorgenommen.
Bei Eintritt eines oder beider Risiken der Geschäftstätigkeit kann die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigt werden, Zinszahlungen oder Rückführungen des Nachrangdarlehens zu bedienen.
Preisschwankungen
Der Großhandel bedingt die Abnahme von größeren Stückzahlen eines Produktes. Preisschwankungen können dazu führen, dass Ware am Lager
einer Abwertung unterliegt und der geplante Deckungsbeitrag nicht erzielt werden kann oder unter einstand verkauft werden muss. Bei einer Häufung solcher Fälle, kann dies die Liquidität und die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigen, Zinszahlungen oder die Rückführung des Nachrangdarlehens zu bedienen.
Zahlungsvorbehalt
Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen den Emittenten nur dann einen Anspruch auf die Zahlung
der Zinsen sowie die Rückzahlung des Nachrangdarlehens, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei dem Emittenten (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde (vgl. § 8 der Bedingungen des Nachrangdarlehens „ITSS Expansion I“). Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation des Emittenten
und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von dem Emittenten verlangen kann.
Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust für den Anleger zur Folge.
Nachrang
Im Falle der Liquidation des Emittenten sind die nachrangigen Ansprüche der Anleger erst nach einer etwaigen Befriedigung dinglich besicherter
Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger zu bedienen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Emittenten kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von
der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten,
hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Nachrangdarlehens zur Folge.
Handelbarkeit, Übertragbarkeit
Die angebotenen Nachrangdarlehen sind mit Zustimmung des Emittenten durch Abtretung frei übertragbar. Die Nachrangdarlehen sind jedoch
nicht an einem organisierten Markt handelbar. Ihre Veräußerbarkeit ist insofern eingeschränkt. Eine Veräußerung der Nachrangdarlehen ist nur
durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung des Emittenten möglich. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden,
dass sich kein Käufer findet, so dass der Anleger erst nach Kündigung des Nachrangdarlehens zum Ablauf der Mindestlaufzeit ausscheiden und
nicht vor der Kündigung über sein eingesetztes Kapital verfügen kann oder das Nachrangdarlehen nur zu einem geringeren Erlös veräußerbar ist.
Bindungsfrist und Kündigungsfristen
Eine Beendigung der Vermögensanlage erfolgt durch Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ablauf von fünf Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 31. Dezember möglich. Der von dem Anleger eingezahlte Anlagebetrag unterliegt demnach
einer mittel- bis langfristigen Bindungsdauer. Der Anleger kann nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen.
-1Vermögensanlagen-Informationsblatt zu den Nachrangdarlehen „ITSS Expansion I“ der ITSS-DAMM, Inh. Andy Damm e.K.
Mitwirkungs- und Vermögensrechte
Die Nachrangdarlehen begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber den Emittenten auf laufende Zinszahlungen und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Die Nachrangdarlehen gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und
Stimmrechte in Bezug auf den Emittenten.
Fremdfinanzierung durch den Anleger
Bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage ist zu beachten, dass der Anleger unabhängig von Auszahlungen aus der Vermögensanlage bzw.
dem Totalverlust seines Kapitals verpflichtet ist, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung sowie die Rückzahlung der Fremdfinanzierung aus seinem sonstigen Vermögen zu bedienen.
Verschuldungsgrad
Dynamischer Verschuldungsgrad: 1818,95%
Der dargestellte Verschuldungsgrad des Emittenten wurde auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses 2014 berechnet.
Hinweis auf den letzten offengelegten Jahresabschluss, Ort der Veröffentlichung
Jahresabschluss 2014. Bisher ist noch kein Jahresabschluss veröffentlich worden. Zukünftige Jahresabschlüsse können unter www.itss-damm.de
eingesehen werden.
Laufzeit
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beginnt am Gewährungszeitpunkt, ist unbestimmt und endet durch Kündigung. Die Mindestlaufzeit beginnt am
Gewährungszeitpunkt und endet nach fünf vollen Kalenderjahren zum 31. Dezember.
Kündigungsfrist
Eine Kündigung durch den Emittenten und den Anleger ist erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf vollen Kalenderjahren zum 31. Dezember zulässig. Nachfolgend ist eine Kündigung jeweils zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres zulässig. Die Emittentin ist zudem berechtigt, die partiarischen Nachrangdarlehen vollständig oder quotal zum Ende des zweiten vollen Kalenderjahres ab dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Wenn und soweit der Emittent von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, gewährt er dem Anleger eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 0,3% bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag für jeden
Monat bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit
Kapitalrückzahlung
Der Anleger hat nach Ablauf der Laufzeit gegen den Emittenten grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages.
Szenarien für die Kapitalrückzahlung:

Bei für den Anleger neutraler/positiver Marktentwicklung:
Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages.

Bei für den Anleger negativer Marktentwicklung:
Der Anleger kann die Rückzahlung nur verlangen, wenn hierdurch kein Insolvenzeröffnungsgrund bei dem Emittenten herbeigeführt wird.
Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung oder Insolvenz des Emittenten kann es zu einem Teil- oder Totalverlust des gezeichneten
Kapitals (zzgl. eines etwaigen Agios) kommen.
Zinsen
Der Anleger hat ab dem Gewährungszeitpunkt während der Laufzeit gegen den Emittenten grundsätzlich einen Anspruch auf einen jährlichen Zinssatz von 10% p.a. bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag.
Szenarien für die Zinszahlung:

Bei für den Anleger neutraler/positiver Marktentwicklung:
Die während der Laufzeit der Vermögensanlage prognostizierte Verzinsung von 10% p.a. bezogen auf den jeweils valutierten Darlehensbetrag wird erreicht.

Bei für den Anleger negativer Marktentwicklung:
Der Anleger kann die Zinszahlung nur verlangen, wenn hierdurch kein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Darlehensnehmerin herbeigeführt wird. Im Falle einer negativen Geschäftsentwicklung können Zinsen ausfallen.
Kosten
Bei Erwerb:
Der im Rahmen der Nachrangdarlehen „ITSS Expansion I“ zulässige Mindestzeichnungsbetrag beträgt Euro 250,-. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Ausgabeaufschlag (Agio) bei der Aufnahme von Nachrangdarlehen zu erheben.
Im Bestand:
Keine Verwaltungskosten
Bei Veräußerung:
Keine Verwaltungskosten
Bei Kündigung:
Für den Fall einer vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Nachrangdarlehen seitens des Anlegers ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten des Emittenten von 10% des gezeichneten Darlehensbetrages vorgesehen.
Weitere Kosten können durch individuelle Entscheidungen/Gegebenheiten der Anleger entstehen.
Provisionen
Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen betragen bei Vollplatzierung
20.625,- dies entspricht 8,25 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen.
-2Vermögensanlagen-Informationsblatt zu den Nachrangdarlehen „ITSS Expansion I“ der ITSS-DAMM, Inh. Andy Damm e.K.
Wichtige Hinweise:

BaFin
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Haftung
Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die
Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von
zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben
wird.

Verkaufsprospekt,
Informationen
Für die Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt gebilligter Verkaufsprospekt erstellt.
Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der
Vermögensanlage.
Der Anbieter und der Anleger erhalten je eine Ausfertigung des gezeichneten Vermögensanlagen-Informationsblatts.
-3Vermögensanlagen-Informationsblatt zu den Nachrangdarlehen „ITSS Expansion I“ der ITSS-DAMM, Inh. Andy Damm e.K.