Entschuldigungsformular Kursstufe

Gymnasium St. Gertrudis
 Entschuldigung
 Beurlaubung für die Kursstufe
-katholische Schule in freier TrägerschaftSchönbornweg 8 73479 Ellwangen
Tel: 07961/91 55-0 Fax: 07961/91 55-11
An _________________________________
Tutor(in)
Mein Kind/Ich, _________________________________, __________, konnte/kann wegen _______________________________
Name, Vorname
Jahrgangsstufe/Kurs
Begründung
die eingetragenen Unterrichtsstunden nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Datum
Stunde
Kurs
Lehrer
Kurs
Lehrer
Kurs
Lehrer
Kurs
Lehrer
Kurs
Lehrer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________________________
____. ____. 20____
Unterschrift Erziehungsberechtigt(r)/Schüler(in)
Datum
Kenntnisnahme durch den Tutor: __________________________
____. ____. 20____
Dreitagesfrist eingehalten

Datum
Attest liegt vor  Ja
Nein
Unterschrift/Kurzzeichen

Ja

Nein
Bitte auch die Hinweise auf der Rückseite beachten!

Gymnasium St. Gertrudis
 Entschuldigung
 Beurlaubung für die Kursstufe
-katholische Schule in freier TrägerschaftSchönbornweg 8 73479 Ellwangen
Tel: 07961/91 55-0 Fax: 07961/91 55-11
An _________________________________
Tutor(in)
Mein Kind/Ich, _________________________________, __________, konnte/kann wegen _______________________________
Name, Vorname
Jahrgangsstufe/Kurs
Begründung
die eingetragenen Unterrichtsstunden nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Datum
Stunde
Kurs
Lehrer
Kurs
Lehrer
Kurs
Lehrer
Kurs
Lehrer
Kurs
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________________________
____. ____. 20____
Unterschrift Erziehungsberechtigt(r)/Schüler(in)
Datum
Kenntnisnahme durch den Tutor: __________________________
____. ____. 20____
Dreitagesfrist eingehalten

Datum
Attest liegt vor  Ja
Nein
Unterschrift/ Kurzzeichen
Bitte auch die Hinweise auf der Rückseite beachten!

Ja

Nein
Lehrer
Ausfüllanleitung:

Entschuldigung = unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit)
Beurlaubung = vorab (!) bei vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Fahrprüfung, Bewerbungsgespräch…)

Eintrag von Datum und den versäumten Kursen (z.B. D2).

Bestätigung durch den Tutor. Falls Stunden an Koop-Schulen betroffen sind, nimmt der Schüler das Formular zur
dortigen Vorlage noch einmal mit und gibt es danach beim Tutor ab.

Der Fachlehrer zeichnet anschließend in der Spalte „Lehrer“ ab.

Bei Klausurversäumnis ist immer zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Andernfalls wird die Klausur
mit 0 Punkten bewertet!
Entschuldigungsregelung an St. Gertrudis:

Eine telefonische Entschuldigung muss bereits am ersten Tag erfolgen. Spätestens am dritten Fehltag muss eine
(formlose) schriftliche Mitteilung erfolgen (vgl. Schulbesuchsverordnung). Bei formloser Mitteilung ist dieses
Entschuldigungsformular spätestens am ersten Tag nach der Abwesenheit beim Tutor nachzureichen.

Bei Erkrankung während eines Schultages muss sich der Schüler bei einem Fachlehrer abmelden und ebenfalls
binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachreichen.

Bei häufigerem bzw. auffälligem Fehlen kann der Schüler zur Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet
werden.
Auszug aus der Schulbesuchsverordnung (SchulBesV BW):
§ 2 Verhinderung der Teilnahme
(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter
Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen
(Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten […],
volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung
mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher
Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
[…]
§ 4 Beurlaubung
(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf
rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
[…]
Die Nichteinhaltung der Regelungen gilt als unentschuldigtes Fehlen!
Ausfüllanleitung:

Entschuldigung = unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit)
Beurlaubung = vorab (!) bei vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Fahrprüfung, Bewerbungsgespräch…)

Eintrag von Datum und den versäumten Kursen (z.B. D2).

Bestätigung durch den Tutor. Falls Stunden an Koop-Schulen betroffen sind, nimmt der Schüler das Formular zur
dortigen Vorlage noch einmal mit und gibt es danach beim Tutor ab.

Der Fachlehrer zeichnet anschließend in der Spalte „Lehrer“ ab.

Bei Klausurversäumnis ist immer zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Andernfalls wird die Klausur
mit 0 Punkten bewertet!
Entschuldigungsregelung an St. Gertrudis:

Eine telefonische Entschuldigung muss bereits am ersten Tag erfolgen. Spätestens am dritten Fehltag muss eine
(formlose) schriftliche Mitteilung erfolgen (vgl. Schulbesuchsverordnung). Bei formloser Mitteilung ist dieses
Entschuldigungsformular spätestens am ersten Tag nach der Abwesenheit beim Tutor nachzureichen.

Bei Erkrankung während eines Schultages muss sich der Schüler bei einem Fachlehrer abmelden und ebenfalls
binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachreichen.

Bei häufigerem bzw. auffälligem Fehlen kann der Schüler zur Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet
werden.
Auszug aus der Schulbesuchsverordnung (SchulBesV BW):
§ 2 Verhinderung der Teilnahme
(2) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter
Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen
(Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten […],
volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung
mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher
Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
[…]
§ 4 Beurlaubung
(2) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf
rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
[…]
Die Nichteinhaltung der Regelungen gilt als unentschuldigtes Fehlen!