Gymnasium St. Gertrudis Entschuldigung Beurlaubung für die Kursstufe -katholische Schule in freier TrägerschaftSchönbornweg 8 73479 Ellwangen Tel: 07961/91 55-0 Fax: 07961/91 55-11 An _________________________________ Tutor(in) Mein Kind/Ich, _________________________________, __________, konnte/kann wegen _______________________________ Name, Vorname Jahrgangsstufe/Kurs Begründung die eingetragenen Unterrichtsstunden nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Datum Stunde Kurs Lehrer Kurs Lehrer Kurs Lehrer Kurs Lehrer Kurs Lehrer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Mit freundlichen Grüßen _____________________________________________ ____. ____. 20____ Unterschrift Erziehungsberechtigt(r)/Schüler(in) Datum Kenntnisnahme durch den Tutor: __________________________ ____. ____. 20____ Dreitagesfrist eingehalten Datum Attest liegt vor Ja Nein Unterschrift/Kurzzeichen Ja Nein Bitte auch die Hinweise auf der Rückseite beachten! Gymnasium St. Gertrudis Entschuldigung Beurlaubung für die Kursstufe -katholische Schule in freier TrägerschaftSchönbornweg 8 73479 Ellwangen Tel: 07961/91 55-0 Fax: 07961/91 55-11 An _________________________________ Tutor(in) Mein Kind/Ich, _________________________________, __________, konnte/kann wegen _______________________________ Name, Vorname Jahrgangsstufe/Kurs Begründung die eingetragenen Unterrichtsstunden nicht besuchen. Bitte notieren Sie die Fehlzeit als entschuldigt. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Datum Stunde Kurs Lehrer Kurs Lehrer Kurs Lehrer Kurs Lehrer Kurs 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Mit freundlichen Grüßen _____________________________________________ ____. ____. 20____ Unterschrift Erziehungsberechtigt(r)/Schüler(in) Datum Kenntnisnahme durch den Tutor: __________________________ ____. ____. 20____ Dreitagesfrist eingehalten Datum Attest liegt vor Ja Nein Unterschrift/ Kurzzeichen Bitte auch die Hinweise auf der Rückseite beachten! Ja Nein Lehrer Ausfüllanleitung: Entschuldigung = unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit) Beurlaubung = vorab (!) bei vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Fahrprüfung, Bewerbungsgespräch…) Eintrag von Datum und den versäumten Kursen (z.B. D2). Bestätigung durch den Tutor. Falls Stunden an Koop-Schulen betroffen sind, nimmt der Schüler das Formular zur dortigen Vorlage noch einmal mit und gibt es danach beim Tutor ab. Der Fachlehrer zeichnet anschließend in der Spalte „Lehrer“ ab. Bei Klausurversäumnis ist immer zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Andernfalls wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet! Entschuldigungsregelung an St. Gertrudis: Eine telefonische Entschuldigung muss bereits am ersten Tag erfolgen. Spätestens am dritten Fehltag muss eine (formlose) schriftliche Mitteilung erfolgen (vgl. Schulbesuchsverordnung). Bei formloser Mitteilung ist dieses Entschuldigungsformular spätestens am ersten Tag nach der Abwesenheit beim Tutor nachzureichen. Bei Erkrankung während eines Schultages muss sich der Schüler bei einem Fachlehrer abmelden und ebenfalls binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachreichen. Bei häufigerem bzw. auffälligem Fehlen kann der Schüler zur Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet werden. Auszug aus der Schulbesuchsverordnung (SchulBesV BW): § 2 Verhinderung der Teilnahme (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten […], volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. […] § 4 Beurlaubung (1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. […] Die Nichteinhaltung der Regelungen gilt als unentschuldigtes Fehlen! Ausfüllanleitung: Entschuldigung = unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit) Beurlaubung = vorab (!) bei vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Fahrprüfung, Bewerbungsgespräch…) Eintrag von Datum und den versäumten Kursen (z.B. D2). Bestätigung durch den Tutor. Falls Stunden an Koop-Schulen betroffen sind, nimmt der Schüler das Formular zur dortigen Vorlage noch einmal mit und gibt es danach beim Tutor ab. Der Fachlehrer zeichnet anschließend in der Spalte „Lehrer“ ab. Bei Klausurversäumnis ist immer zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung beizufügen. Andernfalls wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet! Entschuldigungsregelung an St. Gertrudis: Eine telefonische Entschuldigung muss bereits am ersten Tag erfolgen. Spätestens am dritten Fehltag muss eine (formlose) schriftliche Mitteilung erfolgen (vgl. Schulbesuchsverordnung). Bei formloser Mitteilung ist dieses Entschuldigungsformular spätestens am ersten Tag nach der Abwesenheit beim Tutor nachzureichen. Bei Erkrankung während eines Schultages muss sich der Schüler bei einem Fachlehrer abmelden und ebenfalls binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachreichen. Bei häufigerem bzw. auffälligem Fehlen kann der Schüler zur Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet werden. Auszug aus der Schulbesuchsverordnung (SchulBesV BW): § 2 Verhinderung der Teilnahme (2) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten […], volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. […] § 4 Beurlaubung (2) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. […] Die Nichteinhaltung der Regelungen gilt als unentschuldigtes Fehlen!
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