Cum/Ex-Geschäfte: Ermittlungen gegen Banken

FSO Germany
Tax Controversy
News Alert
Cum/Ex-Geschäfte:
Ermittlungen gegen
Banken
Handlungsbedarf für in- und ausländische Banken
Aktuelle Ermittlungen
Die deutschen Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften
ermitteln derzeit systematisch gegen in- und ausländische Banken
wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung aufgrund sog.
Cum/Ex-Aktiengeschäfte.
Im Zuge dieser Ermittlungen kommt es gegenwärtig zur Einleitung
von Steuerstrafverfahren und zu Durchsuchungen bei betroffenen
Banken, ihren Vorständen und Geschäftsführern sowie bei Bankmitarbeitern und Investoren.
Ausländische Banken, über die nach Einschätzung der Finanzverwaltung
li e weise Cum/Ex-Geschäfte abgewickelt
w e , sind mit schriftlichen Auskunftsersuchen des
Bundeszentralamts für Steuern konfrontiert.
Cum/Ex-Geschäfte:
Ermittlungen gegen Banken
Hintergrund
Bei den angegriffenen Cum/Ex-Geschäften
handelt sich um primär steuerlich motivierte
Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag, die
ebli
Banken vor
allem in den Jahren 2001 bis 2011 im
Eigen- und Fremdhandel getätigt w e .
Danach soll es durch den Kauf von Aktien
mit (cum) Dividende am oder kurz vor dem
Dividendenstichtag und der Lieferung dieser Aktien nach dem Dividendenstichtag
ohne (ex) Dividende in bestimmten Konstellationen möglich gewesen sein, sich eine
Bewertung
Cum/Ex-Geschäfte werfen eine Reihe von
Fragestellungen auf, die bislang weder
steuerlich noch strafrechtlich höchstrichterlich geklärt sind.
Letztlich werden die Finanz- und Strafgerichte entscheiden müssen, ob es sich bei
den angegriffenen Cum/Ex-Geschäften um
legale oder missbräuchliche Steuergestaltungen handelt oder sogar Steuerstraftaten vorliegen.
Unseres Erachtens erfordert die unterschiedliche Ausgestaltung der Cum/
Ex-Transaktionen und die stetig fortentwickelte Rechtslage im aktuell maßgeblichen
Risiken
Die Position der Finanzverwaltung, dass
es sich bei den angegriffenen Cum/ExGeschäften um missbräuchliche Steuergestaltungen und Steuerhinterziehung
handelt, birgt erhebliche steuerliche und
strafrechtliche Risiken:
Risiken für Banken:
• Versagung der Erstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
• Rückforderung bereits gewährter
Steuererstattungen zzgl. 6% Zinsen p.a.
Im Extremfall können Steuererstattungen
der letzten 13 Jahre zurückgefordert
werden.
• Ordnungswidrigkeitenverfahren mit
Geldbußen und Vermögensabschöpfungen in Millionenhöhe.
• Negative Konsequenzen für die Jahresabschlüsse: Neben der Frage, ob ent-
2
| FSO Germany Tax Controversy News Alert
nur einmal an den deutschen Fiskus abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach
erstatten zu lassen.
Im Fokus der Ermittlungen stehen insbesondere Cum/Ex-Geschäfte, die unter Einschaltung von Leerverkäufern beziehungsweise außerbörslich, sog. Over-The-Counter
(OTC)–Geschäfte, abgewickelt wurden.
Hierdurch soll es dem Vernehmen nach
zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe gekommen sein. ■
Betrachtungszeitraum von ca. 2002 bis
2012 eine differenzierte Bewertung der
steuerlichen und strafrechtlichen Risiken.
Die steuerliche und strafrechtliche Bewertung wird u.a. von der rechtlichen Ausgestaltung und tatsächlichen Durchführung
des konkreten Cum/Ex-Geschäfts abhängen. Maßgeblich wird beispielsweise auch
sein, wann die jeweiligen Steuererklärungen
eingereicht und wann Steuerbescheide und
Anrechnungsverfügungen bekanntgegeben
wurden. Die Beurteilung wird zudem davon
abhängen, welche Angaben zu Cum/ExGeschäften in den Steuererklärungen und
Steuerbescheinigungen gemacht wurden. ■
sprechende Rückstellungen zu bilden
sind, kann in Extremfällen beispielsweise
die Feststellung des aktuellen Jahresabschlusses nach Going-ConcernGrundsätzen in Frage stehen.
Persönliche Risiken für amtierende und
ehemalige Vorstände und Geschäftsführer
und bestimmte Mitarbeiter betroffener
Banken (z.B. Leiter Steuerabteilung,
Leiter Handelsabteilung):
• Strafverfahren wegen des Verdachts
der besonders schweren Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Im Falle einer
Verurteilung drohen Geldstrafen und/
oder Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren.
• Steuerliche Inhaftungnahme für die Rückforderung von Steuererstattungen ■
Handlungsbedarf
für in- und ausländische Banken?
Reichweite
des deutschen
Strafrechts
Die angegriffenen Cum/Ex-Geschäfte
wurden vielfach über ausländische Depotbanken abgewickelt. Die Ermittlungen
richten sich daher gegen Banken im Inund Ausland.
Für Banken im Ausland gilt es zu beachten,
dass der Geltungsbereich des deutschen
Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts im Falle der Steuerhinterziehung
bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung allein
Handlungsempfehlung
Betroffenen Banken ist angesichts der
erheblichen finanziellen und persönlichen
Risiken eine eingehende Analyse zu empfehlen, inwieweit für die Bank, ihre Verantwortlichen und Mitarbeiter steuerliche und
strafrechtliche Risiken aufgrund von Cum/
Ex-Geschäften bestehen.
Bestehen Risiken, sind geeignete Maßnahmen zur Risikoabwehr oder Risikominimierung zu ergreifen und bei Bedarf im behörd-
Unsere
Dienstleistungen
Die FSO Tax Controversy Practice Group
von EY ist auf die Vermeidung, Begleitung
und Lösung von Steuerkonflikten im
Finanzdienstleistungssektor spezialisiert.
Sie besteht aus erfahrenen Steueranwälten und Steuerberatern mit langjähriger
Erfahrung im Steuerverfahrensrecht,
Steuerstrafrecht sowie im Tax & Legal Risk
Management.
Wir bieten umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung zur Abwehr steuerlicher und strafrechtlicher Risiken aufgrund
von Cum/Ex-Geschäften, u.a.
• Anwaltliche Beratung und Vertretung
in- und ausländischer Banken und Finanzdienstleister, ihrer Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter gegenüber den
Finanz- und Strafverfolgungsbehörden
sowie vor Finanz- und Strafgerichten.
• Beratung in- und ausländischer Banken
und Finanzdienstleister im Hinblick auf
schriftliche Auskunftsersuchen des
Bundeszentralamts für Steuern (z.B.
Risiko der strafrechtlichen
durch den Eintritt der Steuerverkürzung in
Deutschland eröffnet wird.
Die strafrechtlichen Risiken treffen daher
grundsätzlich auch (ausschließlich) im
Ausland ansässige und tätige Banken sowie
ihre Vorstände, Geschäftsleiter und Mitarbeiter. Es genügt die Beteiligung an Cum/
Ex-Geschäften im Ausland, ohne dass es
eines weiteren physischen Anknüpfungspunktes in Deutschland bedarf. ■
lichen oder gerichtlichen Verfahren
gegenüber den Finanzbehörden und
Staatsanwaltschaften durchzusetzen.
Zur Abwehr steuerstrafrechtlicher Risiken
ist insbesondere die Notwendigkeit einer
Berichtigung von Steuererklärungen
(§ 153 Abgabenordnung) oder die
Möglichkeit einer Selbstanzeige (§ 371
oder § 378 Abs. 3 Abgabenordnung)
zu prüfen. ■
Selbstbelastung, Durchbrechung des
steuerlichen Bankgeheimnisses).
• Forensische Aufarbeitung der getätigten
Cum/Ex-Geschäfte zur Beurteilung etwaiger steuerlicher und strafrechtlicher
Risiken. Hierbei arbeiten wir bei Bedarf
in multidisziplinären Teams mit unseren
deutschen und internationalen Kollegen
aus den Bereichen Tax, Assurance und
Advisory sowie den Experten unserer
internationalen Tax Controversy Practice
Group zusammen.
• Beurteilung der Erfolgsaussichten für
ein Vorgehen gegen die Versagung oder
Rückforderung von Steuererstattungen
durch die deutschen Finanzbehörden.
• Beurteilung, inwieweit aus den getätigten Cum/Ex-Geschäften Korrekturbedarf
im Hinblick auf Steuererklärungen und
Steuerbescheinigungen resultiert. Zur
Abwehr steuerstrafrechtlicher Risiken
ist insbesondere die Notwendigkeit einer
Berichtigung von Steuererklärungen
(§ 153 Abgabenordnung) oder die
Möglichkeit einer Selbstanzeige (§ 371
oder § 378 Abs. 3 Abgabenordnung)
zu prüfen ■
FSO Germany Tax Controversy News Alert |
3
Ansprechpartner
Martin H. Seevers LL.M. Tax (USA)
Rechtsanwalt, Steuerberater
EMEIA FSO Tax Controversy Leader
Partner
Telefon +49 40 36132 16438
[email protected]
Dr. Christian-Alexander Neuling
Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater
FSO Tax Controversy Practice Group
Senior Manager
Telefon +49 40 36132 19722
[email protected]
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
Die globale EY-Organisation im Überblick
Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Transaktionsberatung und Managementberatung.
Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und
unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte.
Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend
ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen
Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen –
für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und
die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht
unser weltweiter Anspruch „Building a better
working world“.
Die globale EY-Organisation besteht aus den
Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global
Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig
und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen
der jeweils anderen Mitglieds-unternehmen.
Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung nach englischem
Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter
www.ey.com.
In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent.
„EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen
von Ernst & Young Global Limited.
© 2015 Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
All Rights Reserved.
SKN 1512-170
ED None
EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten.
Diese Publikation wurde CO2-neutral und auf FSC®-zertifiziertem
Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht.
Wir sind weltweit in 150 Ländern
an 700 Standorten für Sie da.
Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche
Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine
detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder
Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt
wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung
tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter
Berater zurate gezogen werden.
www.de.ey.com