Vortrag RA Jens Reichow

Was passiert mit dem Maklerunternehmen
im Erbfall?
von RA Jens Reichow
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Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen.
Was passiert im Erbfall mit…..
dem Maklervertrag?
der Einwilligung zur
Kontaktaufnahme?
der Maklervollmacht?
der Gewerbeerlaubnis?
der Haftung wg.
Beratungsfehler?
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Courtageansprüchen
ggü. VR?
dem Maklerunternehmen
als solchem?
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Es kommt auf die Rechtsform Ihres Unternehmens an.
• Einzelkaufmann/-frau
• Personengesellschaft
• GbR, OHG, KG
• Juristische Person
• GmbH
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Einzelkaufmann/-frau:
• Maklervertrag/Maklervollmacht:
§ 675, 673, 168 BGB: Der Auftrag und die Vollmacht erlöschen im
Zweifel durch den Tod des Maklers.
• Folgen:
• Weiterzahlung der Courtagen?
• Bestandsbetreuung?
Rechtsnachfolgeklausel im Maklervertrag
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Einzelkaufmann/-frau:
• Erlaubnis nach § 34d GewO ist personengebunden.
so auch Weidlich in Palandt: BGB Kommentar, 74. Auflage, § 1922, Rn. 9;
Müller-Christmann in BeckOK BGB: § 1922, Rn. 98
• Konsequenz:
Erben benötigen eigene Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO oder
müssen einen Stellvertreter nach § 45 GewO bestellen.
• Folgen:
• Untersagung der Betriebsfortführung
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Einzelkaufmann/-frau:
• Haftungsübergang nach §§ 27, 25 HGB
• Ausnahme:
Einstellung des Betriebes innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des
Erbfalles.
• Deckungsschutz der Erben in der VSH des Verstorbenen?
• Lösungsmöglichkeit:
• Begrenzung der Haftung nach erbrechtlichen Regelungen
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Einzelkaufmann/-frau:
Haftungsvermögen mit
erbrechtlichen Beschränkungen
Vermögen des
Maklers
Vermögen des
Erben
Firma
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Personenhandelsgesellschaft:
• GbR:
§ 727 BGB: Tod eines Gesellschafters führt zur Auflösung der
Gesellschaft.
• OHG:
§ 131 Abs.3 HGB: Tod eines Gesellschafters führt zur dessen
Ausscheiden.
• KG:
Tod eines Komplementärs: Wie bei der OHG
Tod eines Kommanditisten: Fortsetzung der KG mit den Erben
Liquidation oder Abfindungszahlungen
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Personenhandelsgesellschaft
• Einfache Nachfolgeklausel:
Scheidet aus, weil Maklerunternehmen aufgrund von § 34d
GewO ohnehin nur von bestimmten Erben fortgeführt werden
kann.
• Qualifizierte Nachfolgeklausel:
Problem: Keiner der Erben erfüllt die Qualifikation (z.B. kein
§ 34d GewO)
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Personenhandelsgesellschaft
• Erlaubnis nach § 34d GewO:
Eine Personenhandelsgesellschaft ist nicht selbst Inhaber
der Gewerbeerlaubnis.
• Haftung für Altverbindlichkeiten:
Erbe übernimmt bei Fortsetzungsklausel den Gesellschaftsanteil
inklusive der Haftungsverbindlichkeiten
§ 139 HGB: Anspruch auf Kommanditistenstellung
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GmbH
• Besteht unabhängig von Gesellschafter/Geschäftsführer
• Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel möglich
Die GmbH sichert das Maklerunternehmen
für die nächste Generation!
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GmbH
Haftungsvermögen bei GmbH
Vermögen des
Maklers
Vermögen des
Erben
Firma
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GmbH vereinfacht den Generationenwechsel:
Makler ist verheiratet und hat 2 Kinder. Eines der Kinder möchte
den Maklerbetrieb (GmbH) fortführen. Keines der Kinder soll
benachteiligt werden. Die Ehepartner sollen wechselseitig versorgt
sein.
Lösung 1:
Makler bestellt Kind 1 zum GF. Berliner Testament.
Teilungsanordnung nach Tod des Zweitversterbenden
Lösung 2:
Makler überträgt GmbH unter Nießbrauchsrecht an
Kind 1. Berliner Testament. Anrechnungspflicht unter
den Kindern nach Tod des Zweitversterbenden
Lösung 3:
Makler überträgt GmbH ohne Nießbrauchsrecht an
Kind 1. Berliner Testament. Kompensation gegenüber
Kind 2? Versorgung im Alter?
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Achtung bei Teilungsanordnungen:
Mein Testament:
Hiermit setze ich, …, meine beiden Kinder, A & B zu gleichen Teilen als
Erben ein. Mein Maklerunternehmen soll A erhalten, weil er bereits jetzt
über eine ausreichende Sachkunde als Versicherungsmakler im Sinne von
§ 34d Abs.1 GewO verfügt.
Ausgleichspflicht zwischen A & B
Vorausvermächtnis zugunsten A
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Fazit:
• Eine GmbH bewahrt ihr Unternehmen für Ihre Erben!
• Testamentserstellung nur mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe!
• Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung runden das Bild ab!
Kanzlei Michaelis bietet makleroptimierte
Gesamtlösungen.
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Erbrechtliche Beratung durch Kanzlei Michaelis
• Für Dauerberatungsmandanten ohne weitere Kosten
• Flexible Vergütungsmodelle für alle Übrigen:
• Streitwertbasierend
• Stundenhonorar
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RA Michaelis LL.M.
RA Dr. Freitag
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RA Jöhnke
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
RA Cyrus
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Tel: (040) 888 88-777
Fax: (040) 888 88-737
www.Kanzlei-Michaelis.de
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