Was passiert mit dem Maklerunternehmen im Erbfall? von RA Jens Reichow © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Was passiert im Erbfall mit….. dem Maklervertrag? der Einwilligung zur Kontaktaufnahme? der Maklervollmacht? der Gewerbeerlaubnis? der Haftung wg. Beratungsfehler? © Courtageansprüchen ggü. VR? dem Maklerunternehmen als solchem? Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Es kommt auf die Rechtsform Ihres Unternehmens an. • Einzelkaufmann/-frau • Personengesellschaft • GbR, OHG, KG • Juristische Person • GmbH © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Einzelkaufmann/-frau: • Maklervertrag/Maklervollmacht: § 675, 673, 168 BGB: Der Auftrag und die Vollmacht erlöschen im Zweifel durch den Tod des Maklers. • Folgen: • Weiterzahlung der Courtagen? • Bestandsbetreuung? Rechtsnachfolgeklausel im Maklervertrag © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Einzelkaufmann/-frau: • Erlaubnis nach § 34d GewO ist personengebunden. so auch Weidlich in Palandt: BGB Kommentar, 74. Auflage, § 1922, Rn. 9; Müller-Christmann in BeckOK BGB: § 1922, Rn. 98 • Konsequenz: Erben benötigen eigene Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO oder müssen einen Stellvertreter nach § 45 GewO bestellen. • Folgen: • Untersagung der Betriebsfortführung © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Einzelkaufmann/-frau: • Haftungsübergang nach §§ 27, 25 HGB • Ausnahme: Einstellung des Betriebes innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalles. • Deckungsschutz der Erben in der VSH des Verstorbenen? • Lösungsmöglichkeit: • Begrenzung der Haftung nach erbrechtlichen Regelungen © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Einzelkaufmann/-frau: Haftungsvermögen mit erbrechtlichen Beschränkungen Vermögen des Maklers Vermögen des Erben Firma © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Personenhandelsgesellschaft: • GbR: § 727 BGB: Tod eines Gesellschafters führt zur Auflösung der Gesellschaft. • OHG: § 131 Abs.3 HGB: Tod eines Gesellschafters führt zur dessen Ausscheiden. • KG: Tod eines Komplementärs: Wie bei der OHG Tod eines Kommanditisten: Fortsetzung der KG mit den Erben Liquidation oder Abfindungszahlungen © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Personenhandelsgesellschaft • Einfache Nachfolgeklausel: Scheidet aus, weil Maklerunternehmen aufgrund von § 34d GewO ohnehin nur von bestimmten Erben fortgeführt werden kann. • Qualifizierte Nachfolgeklausel: Problem: Keiner der Erben erfüllt die Qualifikation (z.B. kein § 34d GewO) © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Personenhandelsgesellschaft • Erlaubnis nach § 34d GewO: Eine Personenhandelsgesellschaft ist nicht selbst Inhaber der Gewerbeerlaubnis. • Haftung für Altverbindlichkeiten: Erbe übernimmt bei Fortsetzungsklausel den Gesellschaftsanteil inklusive der Haftungsverbindlichkeiten § 139 HGB: Anspruch auf Kommanditistenstellung © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. GmbH • Besteht unabhängig von Gesellschafter/Geschäftsführer • Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel möglich Die GmbH sichert das Maklerunternehmen für die nächste Generation! © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. GmbH Haftungsvermögen bei GmbH Vermögen des Maklers Vermögen des Erben Firma © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. GmbH vereinfacht den Generationenwechsel: Makler ist verheiratet und hat 2 Kinder. Eines der Kinder möchte den Maklerbetrieb (GmbH) fortführen. Keines der Kinder soll benachteiligt werden. Die Ehepartner sollen wechselseitig versorgt sein. Lösung 1: Makler bestellt Kind 1 zum GF. Berliner Testament. Teilungsanordnung nach Tod des Zweitversterbenden Lösung 2: Makler überträgt GmbH unter Nießbrauchsrecht an Kind 1. Berliner Testament. Anrechnungspflicht unter den Kindern nach Tod des Zweitversterbenden Lösung 3: Makler überträgt GmbH ohne Nießbrauchsrecht an Kind 1. Berliner Testament. Kompensation gegenüber Kind 2? Versorgung im Alter? © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Achtung bei Teilungsanordnungen: Mein Testament: Hiermit setze ich, …, meine beiden Kinder, A & B zu gleichen Teilen als Erben ein. Mein Maklerunternehmen soll A erhalten, weil er bereits jetzt über eine ausreichende Sachkunde als Versicherungsmakler im Sinne von § 34d Abs.1 GewO verfügt. Ausgleichspflicht zwischen A & B Vorausvermächtnis zugunsten A © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Fazit: • Eine GmbH bewahrt ihr Unternehmen für Ihre Erben! • Testamentserstellung nur mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe! • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung runden das Bild ab! Kanzlei Michaelis bietet makleroptimierte Gesamtlösungen. © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. Erbrechtliche Beratung durch Kanzlei Michaelis • Für Dauerberatungsmandanten ohne weitere Kosten • Flexible Vergütungsmodelle für alle Übrigen: • Streitwertbasierend • Stundenhonorar © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen. RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RA Reichow RA Ratsch RA Jöhnke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! RA Cyrus Glockengießerwall 2 20095 Hamburg Tel: (040) 888 88-777 Fax: (040) 888 88-737 www.Kanzlei-Michaelis.de © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen.
© Copyright 2024 ExpyDoc