Verfügung zu Gunsten Dritter für den Todesfall Einzeldepot

Verfügung zu Gunsten Dritter
für den Todesfall
- Einzeldepot –
DekaBank
Deutsche Girozentrale
60625 Frankfurt
Telefon (0 69) 71 47 – 6 56
Telefax (0 69) 25 46 – 24 83
Merkblatt1 bitte vor Vertragsabschluss aushändigen!
DekaBank Depot-Nummer
Name des
Depotinhabers
Seite 1 von 2 zur Verfügung vom
Datum
Name, Vorname
- nachstehend der Depotinhaber genannt - unterhält bei der DekaBank (nachstehend: Depotinstitut) das oben genannte DekaBank Depot.
Mit dem Tode des Depotinhabers sollen alle im Depot zu diesem Zeitpunkt verbuchten Werte mit Ausnahme solcher, bei denen die Übertragung der Zustimmung
oder Bestätigung eines Dritten bedarf (z.B. Bestätigung der Investmentgesellschaft bei bestimmten Fonds), dem/den nachfolgend genannten Begünstigten nach
Maßgabe der weiteren Bedingungen dieses Vertrages zustehen:
1. Begünstigter
Vorname 2, Name 2, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Kundenstamm-Nr.
2. Begünstigter
Vorname 2, Name 2, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Kundenstamm-Nr.
3. Begünstigter
Vorname 2, Name 2, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Kundenstamm-Nr.
4. Begünstigter
Vorname 2, Name 2, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Kundenstamm-Nr.
Die dem Begünstigten zufallenden Rechte und Ansprüche fallen nicht in den Nachlass des Depotinhabers, der diese Verfügung abgeschlossen hat.
Bei mehreren Begünstigten soll diesen zu gleichen Teilen und einzeln jedem für sich der Anspruch zustehen, es sei denn, es wird in diesem Vertrag ausdrücklich etwas
anderes bestimmt.
Die Personenbezeichnungen Depotinhaber und Begünstigter in diesem Vertrag werden in weiblicher und männlicher Form geführt. Die Personenbezeichnung
Begünstigter wird nachfolgend einzeln und/oder gemeinsam im Singular geführt und gilt jeweils für sämtliche als Begünstigte benannte Personen.
Verfügung
1. Übergang der Rechte
1.1 Das Eigentum – bei Sammelverwahrung das Miteigentum – an den im Depot verwahrten Wertpapieren geht mit dem Zeitpunkt des Todes des Depotinhabers auf
das Depotinstitut über.
Der Begünstige erwirbt mit dem Tod des Depotinhabers das Recht, vom Depotinstitut die Übertragung des auf dieses übergegangenen Eigentums/Miteigentums an
den Wertpapieren gegen Erstattung etwa angefallener Kosten (z.B. Depotgebühren) zu fordern.
1.2 Alle im Depot verbuchten Forderungsrechte gegen das Depotinstitut (z.B. Gutschriften in Wertpapierrechnungen) gehen mit dem Tode des Depotinhabers unmittelbar auf den Begünstigten über.
1.3 Mit dem Tode des Depotinhabers gehen in Bezug auf die dem Begünstigten zustehenden Wertpapiere die Rechte des Depotinhabers aus einem etwaigen Verwahrverhältnis, insbesondere die Rechte aus dem Depotvertrag gegen das Depotinstitut, unmittelbar auf den Begünstigten über.
2. Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte, Vorversterben des Begünstigten
Der Nachweis des Todes erfolgt durch Vorlage der Sterbeurkunde. Die dem Begünstigten aus dieser Vereinbarung zufallenden Rechte können von diesem nur in dem
Maße geltend gemacht werden, wie sie im Zeitpunkt des Todes dem Depotinhaber zustanden; das Depotinstitut ist dem Begünstigten gegenüber nur insoweit leistungspflichtig, wie es unter Berücksichtigung etwaiger Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte dem Depotinhaber gegenüber im Zeitpunkt der Kenntnis vom Tode
leistungspflichtig war.
Sollte(n) einer oder mehrere Begünstigte vor dem Depotinhaber sterben,
wird damit diese Vereinbarung hinfällig.
erfolgt eine Anwachsung und dem verbleibenden Begünstigten steht der Anspruch in voller Höhe zu.
soll anstelle des/der verstorbenen Begünstigten begünstigt sein (Ersatzbegünstigter):
Ersatzbegünstigter
Vorname 2, Name 2, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Kundenstamm-Nr.
Widerrufbarkeit
(bitte
ankreuzen)
3. Widerrufbarkeit
Diese Vereinbarung erfolgt unwiderruflich.
Diese Vereinbarung kann vom Depotinhaber zu Lebzeiten widerrufen werden. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Depotinstitut; ein Widerruf durch Testament oder Erbvertrag ist ausgeschlossen. Für den Fall des Widerrufs der Vereinbarung gelten auch ein darin liegendes Schenkungsversprechen bzw. Schenkungsangebot an den Begünstigten sowie ein etwaiger Auftrag zur Weiterleitung dieses Versprechens/Angebots an ihn als widerrufen.
1-590 PDF / 07.15
Die Vereinbarung wird hinfällig, wenn die im Depot verbuchten Werte auf ein anderes Depot übertragen werden.3
4. Verfügungen bis zum Übergang der Rechte
Das Recht des Depotinhabers, zu seinen Lebzeiten frei über das Depot zu verfügen, wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Vom Depotinhaber erteilte Vollmachten über das Depot gelten – unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erteilung – nur bis zum Todesfall.
Werden infolge Unkenntnis vom Tode des Depotinhabers Verfügungen über die verwahrten Wertpapiere, über an deren Stelle getretene Ersatzwerte oder über die
Erträgnisse bzw. Nutzungen der verwahrten Wertpapiere oder der Ersatzwerte getroffen, so ist das Depotinstitut dem Begünstigten gegenüber nur zur Abtretung
derjenigen Ansprüche verpflichtet, die ihm aufgrund dieser Verfügung erwachsen sind.
1
Merkblatt: Es handelt sich um das „Merkblatt für Verfügungen zu Gunsten Dritter über Sparkonten, Sparkassenbriefe und Wertpapierdepots“ Nr. 155 451.000,
herausgegeben vom DSV.
2
Alle Daten gemäß Ausweis angeben. Bei mehreren Vornamen Rufname markieren.
3
Sofern die Drittbegünstigung weiter bestehen soll, hat der Depotinhaber dies dem Depotinstitut mitzuteilen, damit für das andere Depot eine entsprechende
Verfügung getroffen werden kann.
Fortsetzung auf Seite 2
Verfügung zu Gunsten Dritter
für den Todesfall
- Einzeldepot –
DekaBank
Deutsche Girozentrale
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Merkblatt1 bitte vor Vertragsabschluss aushändigen!
Seite 2 von 2 zur Verfügung vom
Datum
DekaBank Depot-Nummer
Name des
Depotinhabers
Name, Vorname
Fortsetzung der
Verfügung
5. Unterrichten des Begünstigten
Die Vereinbarung erfolgt in Gegenwart des Begünstigten, der die Begünstigung hiermit zur Kenntnis nimmt und zugleich annimmt.
Der Depotinhaber hat den Begünstigten über die Vereinbarung bereits informiert.
Begünstigten
unterrichten
(bitte unbedingt angeben)
Das Depotinstitut wird den Begünstigten erst nach dem Tode des Depotinhabers von dieser Vereinbarung – soweit sie dann noch besteht – unterrichten. Es kann
jedoch keine Verpflichtung zur Unterrichtung und insbesondere weder dem Depotinhaber noch dem Begünstigten gegenüber eine Haftung für rechtzeitige
Benachrichtigung übernehmen.
6. Unterrichten der Erben
Gemäß dem Wunsch des Depotinhabers wird das Depotinstitut seine Erben nicht von sich aus von dieser Vereinbarung unterrichten.
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Depotinstitut weist ausdrücklich darauf hin, dass - auch im Verhältnis zum Begünstigten - ergänzend seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DekaBank
Depots (AGB) Vertragsbestandteil sind. Die AGB werden auf Wunsch ausgehändigt.
8. Besonderer Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung der Begünstigung seitens der Erben mit Sicherheit nur ausgeschlossen werden kann, wenn der
Depotinhaber selbst Sorge dafür trägt, dass der Begünstigte bereits vor seinem Ableben Kenntnis von der Vereinbarung erhält. Entsprechendes gilt, falls unter Nr. 2
ein Ersatzbegünstigter genannt wird.
Auch auf die sonstigen Besonderheiten, wie sie insbesondere im Merkblatt 1 dargestellt sind, wird besonders hingewiesen.
Bitte beachten
Hiermit widerrufe ich alle bisher erteilten Verfügungen zu Gunsten Dritter für den Todesfall bezüglich des oben genannten DekaBank Depots.
Unterschriften
X
Unterschrift des Depotinhabers
X
Ort, Datum
Unterschrift des 1. Begünstigten (siehe Nr. 5, 1. Alternative)
X
X
Unterschrift des 2. Begünstigten (siehe Nr. 5, 1. Alternative)
X
X
Unterschrift des 4. Begünstigten (siehe Nr. 5, 1. Alternative)
Legitimation
Unterschrift des 3. Begünstigten (siehe Nr. 5, 1. Alternative)
Art der Urkunde / Ausweis-Nummer
Unterschrift des Ersatzbegünstigten (siehe Nr. 2, 3. Alternative)
Ausstellende Behörde
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Depotinhaber
1. Begünstigter
2. Begünstigter
3. Begünstigter
4. Begünstigter
Ersatzbegünstigter
Vermittlerdaten
Ein Exemplar des Merkblattes1 wurde dem Depotinhaber vor Vertragsabschluss ausgehändigt.
Name und Telefonnummer des Beraters für Rückfragen
Bankleitzahl (BLZ)
X
1-590 PDF / 07.15
Ort, Datum
1
Stempel und Unterschrift des vermittelnden Instituts für die
Richtigkeit der Unterschrift(en) und Prüfung der Legitimation
Merkblatt: Es handelt sich um das „Merkblatt für Verfügungen zu Gunsten Dritter über Sparkonten, Sparkassenbriefe und Wertpapierdepots“ Nr. 155 451.000,
herausgegeben vom DSV.