Stand: 04.12.2015 , PDF, 177 KB

33. Sitzung der Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (14. Amtsperiode)
am 3./4. Dezember 2015 in Berlin
TOP 7
Bericht an die Vertreterversammlung der KBV
Antrag 3
Außerordentlicher Ärztetag zum Thema GOÄ
von:
Dr. Bärtl, Dr. Brunngraber
KV Bayerns, KV Niedersachsen
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung begrüßt die Beschlüsse
der Landesärztekammern Berlin, Baden-Württemberg und Brandenburg und deren Umsetzung
durch die Bundesärztekammer, zeitnah einen außerordentlichen Ärztetag zum Thema GOÄ
einzuberufen. Der Vorstand möge im Rahmen dieser Sonderveranstaltung deutlich machen,
dass die GOÄ relevante Einkünfte der Vertragsärzteschaft regelt, die de facto und de jure für
das wirtschaftliche Fundament der vertragsärztlichen Versorgung unabdingbar sind. Insofern
liegt es im unmittelbaren Interesse der Vertragsärzteschaft, dass das Initiativrecht der Ärzteschaft auf eine freie, angemessene und den heutigen Erfordernissen und Preissteigerungen
entsprechende Gebührenordnung gewahrt bleibt.
Begründung:
Das Bundessozialgericht hat in seinem "Dermatologen-Urteil" (Az. B 6 KA 42/09 R) klargestellt,
dass auch für den Vertragsarzt die wirtschaftliche Existenz neben den Honoraren der GKV zu
erheblichen Teilen auf den über die GOÄ geregelten Honoraren aus privatärztlicher Tätigkeit
fußt. Daher betreffen die Kalkulationen von Leistungsbewertungen in der GOÄ die von der KBV
vertretenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten ganz grundsätzlich.
Darüber hinaus geben die bislang veröffentlichten Rahmenbedingungen einer neuen GOÄ Anlass zur großen Sorge, dass die künftige Gebührenordnung für Ärzte nicht mehr dem Wesen
eines freien Berufes entspricht.
Vielmehr zeichnen sich immer mehr normativ dem SGB V verwandte Regelungen wie „Gemeinsame Kommission“, (GeKo), „“Basisfallwerte“, "neue Versorgungsformen" und Pauschalierungen ab, die aus dem System der GKV mit der Logik von Budgetierung, Kontrolle und Steuerung
des Gesamtgeschehens à la EBM bekannt sind.
Viele der bislang nur fragmentarisch zu Tage getretenen Regelungen erscheinen geeignet, die
wirtschaftliche Stabilität der Praxen von niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten erheblich zu gefährden und können in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden, solange es an Transparenz und einer faktenbasierte Debatte mangelt.
 angenommen
 abgelehnt
 Vorstandsüberweisung
 Nichtbefassung
 zurückgezogen
mehrheitlich Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
wenige Enthaltungen
33. Sitzung der Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (14. Amtsperiode)
am 3./4. Dezember 2015 in Berlin
TOP 7
Bericht an die Vertreterversammlung der KBV
Antrag 4
eHealth-Gesetz: keine Pseudotests für die Anwendungen der
elektronischen Gesundheitskarte!
von:
Dr. Brunngraber, Dr. Bärtl
KV Niedersachsen, KV Bayerns
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beanstandet, dass gemäß
dem gestern im Parlament beschlossenen eHealth-Gesetz die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) zum 01.07.2016 angeordnet und im Verzögerungsfall mit
empfindlichen finanziellen Sanktionen gedroht wird, ohne dass zuvor die verbindlichen und offiziell ausgeschriebenen Tests in 1.000 Praxen plus Kliniken erfolgreich durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert worden sind. Abgesehen davon, dass das Versichertenstammdatenmanagement keine ärztliche Aufgabe sondern eine administrative Obliegenheit der gesetzlichen
Krankenkassen ist, liegt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Praxistests nicht wie vorgesehen in 2015 beginnen konnten, im Unvermögen der Industrie, die benötigten Konnektoren
zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Vertragsärzteschaft kann es nicht hinnehmen, dass
die Anwendung nunmehr ungeprüft in den Praxisbetrieb gehen muss. Das gesetzlich angeordnete Vorgehen gefährdet Sicherheit und Akzeptanz des Gesamtprojektes.
Begründung:
mündlich
 angenommen
 abgelehnt
 Vorstandsüberweisung
 Nichtbefassung
 zurückgezogen
mehrheitlich Ja-Stimmen
einige Nein-Stimmen
einige Enthaltungen
33. Sitzung der Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (14. Amtsperiode)
am 3./4. Dezember 2015 in Berlin
TOP 7
Bericht an die Vertreterversammlung der KBV
Antrag 5
Konkurrenzsituation Portalpraxen (KHSG) – Niedergelassene Ärzte/
Psychotherapeuten
von:
Dr. Haack, Dr. Bärtl
KV Baden-Württemberg, KV Bayerns
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:
Der Vorstand wird beauftragt, im Rahmen der anstehenden Honorarverhandlungen 2015/2016
mit den Kassen die Vergütung bei der Behandlung von Unfällen und Notfällen sowie des organisierten Notfalldienstes (Bereitschaftsdienstes) zu festen, angemessenen Preisen zu verhandeln und diese analog den Regelungen zur Psychotherapie auszubudgetieren.
(Ähnlich lautender Antrag wurde bereits im Mai 2013 von der KBV-VV praktisch einstimmig beschieden, aber bisher nicht umgesetzt.)
Begründung:
Die zeit- und fachgerechte Behandlung von Unfällen und Notfällen erfordert einen erhöhten
Aufwand an räumlichen, personellen und apparativen Ressourcen.
Ein planmäßiger Betrieb der Praxen wird dadurch zum Teil erheblich behindert. Dies führt häufig zu Verzögerungen und einer Verärgerung der planmäßig einbestellten Patienten, verbunden
mit einer vermehrten Stress- und Arbeitsbelastung der Ärztinnen/Ärzte und Praxismitarbeiter/innen.
Freiräume zur Behandlung von Unfällen und Notfällen können aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation gerade im GKV-Sektor, insbesondere im fachärztlichen Versorgungsbereich, nicht mehr ausreichend bereitgestellt werden.
In zunehmender Zahl suchen Patienten daher bei Unfällen und Notfällen auch während der üblichen Sprechstundenzeiten die Notfallpraxen der Kliniken auf, da mit Wegfall der Praxisgebühr
die Hürde dieses alternativen, nahezu ubiquitären Behandlungsangebotes deutlich abgesenkt
wurde. Trotz dieser offensichtlichen Unterwanderung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen werden alle Leistungen, die im Rahmen der NotfallpraxisBehandlungen an den Kliniken und Krankenhäusern ambulant erbracht werden, ohne Relevanz
auf den Zeitpunkt zum vollen Punktwert unbudgetiert aus dem ambulanten Honorarbudget der
MGV und damit zu Lasten der Vertragsärzte im Vorwegabzug vergütet.
 angenommen
 abgelehnt
 Vorstandsüberweisung
 Nichtbefassung
 zurückgezogen
mehrheitlich Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
KBV-Vertreterversammlung
Seite 2/2
Die geplante Einführung von Portalpraxen, wie im KHSG vorgesehen, zu Lasten der MGV
der niedergelassenen Ärzte/Psychotherapeuten führt zu einer weiteren Verzerrung der
Konkurrenzsituation mit den Krankenhäusern.
Um auch im niedergelassenen Bereich Unfälle und Notfälle weiterhin zeit- und fachgerecht versorgen zu können, müssen aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und zum Erhalt des Sicherstellungsauftrages alle Unfälle und Notfälle auch im ambulanten Versorgungsbereich der
Niedergelassenen zu festen, angemessenen Preisen unbudgetiert vergütet werden.
Die Mittel müssen von den Kassen außerhalb der MGV zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
33. Sitzung der Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (14. Amtsperiode)
am 3./4. Dezember 2015 in Berlin
TOP 7
Bericht an die Vertreterversammlung der KBV
Antrag 6
Struktur und Dynamik der Laborvergütung
von:
Dr. Ennenbach
KV Schleswig-Holstein
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:
Der VV der KBV ist vor einer vertiefenden Befassung mit Fragen der Weiterentwicklung der
Struktur der Laborvergütung die Gelegenheit zu geben, sich mit den Hintergründen der geltenden Mechanik zu befassen. Dies gilt insbesondere für den Dualismus von Wirtschaftlichkeitsbonus und der Mengenentwicklung laborärztlicher Leistungen.
Begründung:
Die Diskussion im hausärztlichen Fachausschuss hat gezeigt, dass Veränderungsbedarf gesehen werden könnte, was angesichts der komplexen Materie aber eine umfassende Information
über die Wirkungsweise und die Intentionen der Mengensteuerung voraussetzt, um unerwünschte Kollateralfolgen zu erkennen und zu vermeiden.
 angenommen
 abgelehnt
 Vorstandsüberweisung
 Nichtbefassung
 zurückgezogen
mehrheitlich Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
33. Sitzung der Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (14. Amtsperiode)
am 3./4. Dezember 2015 in Berlin
TOP 8
Umsetzung gesetzlicher Aufträge zur Parität
Antrag 1a
Beschluss zur Satzungsänderung
von:
Satzungsausschuss
KBV
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:
Die Vertreterversammlung beschließt die vom Satzungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Teilbeschluss Nr. 1 ("Koordinierungsausschuss").
Begründung:
mündlich
Anlage
Anlage 1a: Entwurf der Änderung der Satzung der KBV (Teilbeschluss Nr. 1)
 angenommen
 abgelehnt
45 Ja-Stimmen
 Vorstandsüberweisung
 Nichtbefassung
14 Nein-Stimmen
 zurückgezogen
0 Enthaltungen