Abfallwirtschaftsbetrieb München, Postfach 500140, 80971 München Herr Günter Keller Vorsitzender des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 7 - Sendling-Westpark Meindlstr. 14 81373 München Erster Werkleiter Axel Markwardt Telefon: 089 233-22871 Telefax: 089 233-26057 [email protected] Roßmarkt 3 80331 München 30.06.2015 Entfernen der Altglascontainer von der Sappelwiese, Verbringen der vier weiteren Container an anderer Stelle oder Unterflur BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 01281 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 07 - Sendling-Westpark vom 11.06.2015 (ED 15.06.2015) Sehr geehrter Herr Keller, der Bezirksausschuss 7, Sendling-Westpark fordert mit dem oben genannten Antrag die Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) auf: „Der Bezirksausschuss fordert die Entfernung der drei Altglascontainer von der Sappelwiese, zum Schutz der spielenden Kinder und Jugendlichen auf der Wiese und dem dort gelegenen Kinderspielplatz. Der Bezirksausschuss fordert weiterhin, die zwei Behälter für Kunststoff, den Behälter für Dosen sowie den Kleidercontainer ebenfalls aus der Grünfläche der Sappelwiese zu entfernen bzw. zu prüfen, ob diese als Unterflurcontainer dort installiert werden können.“ Begründet wird der Antrag damit, dass es in letzter Zeit vermehrt Vorfälle gegeben habe, bei denen sich Kinder durch Glasscherben, die um die Container und auf der Sappelwiese liegen, verletzten. Eine Begehung am 22.05.2015 habe gezeigt, dass nach wie vor viele gefährliche Glasscherben rund um die Glascontainer am Boden liegen. Ebenso sei die Gefahr gegeben, dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten, ohne dass sie wegen der Container von Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes gehört die Beantwortung aller Fragestellungen zum Betrieb von Wertstoffsammelstellen zu den laufenden Geschäften des AWM. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben. Seite 2 von 2 Der AWM bedauert, dass im Folgenden seit Jahren stets inhaltlich gleiche Ausführungen zur Thematik Wertstoffsammlung an Depotcontainern notwendig sind. Diese Antworten sind jedoch dem Umstand geschuldet, dass seit 1991 die gesamte Verpackungssammlung durch die Bundesregierung per Gesetz den entsorgungspflichtigen Körperschaften – und dazu zählt auch die Landeshauptstadt München – entzogen wurde. Für die Sammlung, den ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand der Wertstoffinseln sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die Dualen Systeme, beziehungsweise deren Subunternehmer verantwortlich. Wie ebenfalls bereits schon mehrfach dargelegt, obliegt auch die Auswahl der Standorte der Wertstoffcontainer alleinig den Betreiberfirmen der Dualen Systeme bzw. deren Subunternehmern. Die Landeshauptstadt München ist an der Auswahl der Standplätze nicht beteiligt. Darüber hinaus bleibt klarzustellen, dass die Entscheidung für eine Versetzung oder einen Abzug einer Containerinsel ausschließlich aus gewichtigen straßenverkehrsrechtlichen oder grünanlagensatzungsrechtlichen Gründen erfolgen darf. Solche sind am o.g. Standort jedoch nicht gegeben. Ein Abzug der Containerinsel an der Sappelwiese ist daher nur auf freiwilliger Basis durch die Betreiberfirma Remondis möglich. Unbestritten ziehen Einrichtungen, wie Containerstandplätze die Neugier der Kinder auf sich, doch abstrakte Gefahren (z. B. Glassplitter), die sich hieraus ergeben können, „lauern“ überall in einer modernen Großstadt. Es ist ein Teil der Erziehungsaufgabe, Kinder an den richtigen Umgang mit derartigen Infrastruktureinrichtungen zu gewöhnen. Ein Austausch der Wertstoffsammelbehälter an bereits bestehenden Depotcontainerinseln in Unterflur-Container ist ebenso nicht vorgesehen. Vielmehr soll in mit Wertstoffinseln bereits massiv unterversorgten Gebieten, zu denen Sendling-Westpark jedoch nicht zählt, durch vorrangige Behandlung schnellstmögliche Abhilfe geschaffen werden und keine willkürliche Auswahl an Plätzen stattfinden. Überdies hinaus sollen sämtliche Unterflur-Containerinseln auch für die Sammlung von Altglas genutzt werden. Ein Ausschluss dieser Wertstofffraktion bei der Errichtung unterirdischer Sammelbehälter ist nicht vorgesehen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ihnen und den weiteren Bezirksausschussmitgliedern bereits vorliegende Broschüre zur Thematik Wertstoffsammlung in München, die wir am 27.04.2015 an sämtliche Bezirksausschüsse versandt haben. Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 7, Sendling-Westpark vom 11.06.2015 ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Axel Markwardt Erster Werkleiter
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