FAQ Handy- und Tabletversicherung AXA und Swisscom (Schweiz) AG/ (6. Ausgabe – 11.2015) Abschluss der Versicherung 1 Wann kann ich die Versicherung abschliessen? Beim Kauf eines neuen Mobiltelefons oder Tablets 2 Für welche Geräte kann ich eine Versicherung abschliessen? Mobiltelefone (Handys und Smartphones) Tablets Wichtig Die Geräte müssen Sie zwingend bei Swisscom erworben haben. 3 Wo kann ich die Versicherung abschliessen? Swisscom Verkaufsshop Swisscom Onlineshop (nur bei Neugeräten) 4 Wer kann die Versicherung abschliessen? Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein beim Kauf eines Mobiltelefons oder Tablets Personen mit Wohnsitz im Ausland können abschliessen, wenn sie ein Handyabo bei der Swisscom beziehen. Hinweis Der Besitzer kann aber eine andere Person sein, diese muss dann allerdings registriert werden inkl. Mobilnummer. Bei minderjährigen Personen kann die E-Mail-Adresse der erziehungsberechtigten Person hinterlegt werden. 14526DE – 2015-12 D Beispiel: – Hans Muster kauft für seine Tochter ein Handy mit Vertrag. Der Handyvertrag läuft auf die Tochter Registrierung erfolgt auf die Tochter – Hans Muster kauft für seine Tochter ein Handy mit Vertrag. Der Handyvertrag läuft auf Hans Muster Registrierung erfolgt auf Hans Muster 5 Wo finde ich Details zur Versicherung? Auf www.axa.ch/mobile unter «Downloads» finden Sie die Produktbroschüre und Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Auf www.swisscom.ch unter Mobile Zu behör Handyversicherung 6 Muss ich für jedes Gerät die Versicherung einzeln kaufen? Ja, die Versicherung muss pro Gerät gekauft werden, da es sich um eine Objektversicherung handelt. Bei einem Verkauf Ihres Mobiltelefons oder Tablets geht die Versicherung mit dem Gerät auf den neuen Eigentümer über. Den Wechsel können Sie über das Kontaktformular auf www.axa.ch/mobile melden. Siehe auch Frage 33. 7 Ich habe eine Frage zur Versicherung. Stellen Sie Ihre Fragen zur Versicherung auf www.axa.ch/mobile über das Kontaktformular. Versicherungsdeckungen 8 Welche Gefahren sind versichert? Beschädigung (plötzliche, unvorhergesehene, von aussen schädigende Beeinträchtigung) Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl bis CHF 1 500.– Abschliessend gelten die Allgemeinen Ver tragsbedingungen (AVB Artikel A2) Wichtig: Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert! Das Risiko «Diebstahl» ist in der Regel in der Hausratversicherung eingeschlossen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Versicherer. 9 Es sind einzelne Funktionen kaputt. Ist das versichert? Beispiele: Einschaltknopf funktioniert nicht mehr Kamerafunktion geht nicht mehr etc. Swisscom überprüft, ob es sich um einen Garantiefall handelt. Handelt es sich um keinen Garantiefall, ist die Deckung nur gegeben, sofern die Funktionen aufgrund einer plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigung von aussen nicht mehr gehen. Sind die oben aufgeführten Gegebenheiten nicht erfüllt, wird der Schaden nicht von der AXA übernommen. 10Welche Leistungen sind versichert? Das versicherte Mobiltelefon oder Tablet ist zum Neuwert versichert, im Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom, welcher CHF 1 500.– nicht übersteigen darf. Missbräuchliche Nutzung (Telefongebühren usw.) nach Diebstahl ist bis maximal CHF 1 500.– versichert. 11Wie hoch ist mein Selbstbehalt? Beschädigung: CHF 50.– pro Schadenfall Missbräuchliche Nutzung: CHF 0.– 14526DE – 2015-12 D 12Wo gilt die Versicherung? Weltweit 13Von wann bis wann gilt die Versicherung? Beginn: Es gilt das Datum, an dem das Gerät gekauft wurde. Ende: Der Versicherungsschutz erlischt automatisch 24 Monate nach Kaufdatum und kann nicht verlängert werden. 14Wann erlischt die Versicherung vorzeitig? Die Versicherung erlischt vorzeitig und kann nicht auf das neue Gerät übertragen werden: im Totalschadenfall wenn der kumulierte Schadenbetrag bei mehreren Schäden den Listenpreis des Gerätes übersteigt bei Verlust / Diebstahl des Gerätes In den oben erwähnten Fällen wird keine Prämie rückerstattet. 15Was geschieht, wenn ein nicht versichertes Ereignis eintritt? Der Schaden wird von der Versicherung nicht bezahlt. Bei Verlust / Diebstahl des Gerätes erlischt die Versicherung vorzeitig ohne Prämienrückerstattung. Registrierung 16Wo kann ich mich registrieren? Auf www.axa.ch/mobile unter «Login / Registrierung» 17Ich habe Fragen zur Registrierung. Auf www.axa.ch/mobile können Sie über das Kontaktformular Ihre Fragen zur Registrierung stellen. 18Wie funktioniert die Registrierung? 1. Eingabe der URL im Internetbrowser (Explorer, Firefox, Google Chrome) www.axa. ch/mobile 2. Auf Button «Login/Registrierung» klicken 3. Aktivierungscode von der Produktbroschüre eingeben, welchen Sie von der Swisscom erhalten haben. 4. E-Mail-Adresse erfassen 5. Passwort für Account eingeben (für späteren Wiedereinstieg) und auf Button «Senden» klicken. Falls Sie Ihr Passwort nicht kennen, klicken Sie bitte auf den Link «Passwort anfragen» 6. Details zur Person ausfüllen und auf Button «Anmelden» klicken 7. Handy- bzw. Tablet- und Adressangaben ergänzen und auf Button «Senden» klicken 19Ich habe keinen Aktivierungscode erhalten bzw. dieser wird nicht angenommen? Auf www.axa.ch/mobile können Sie über das Kontaktformular Fragen zum Aktivierungscode stellen. 20Wo finde ich die IMEI-Nummer? Auf dem Mobiltelefon bzw. Tablet den Code *#06# eingeben und die IMEI-Nr. erscheint auf dem Display. Die IMEI-Nr. ist auch auf der Kaufquittung der Swisscom unterhalb des Gerätemodelles ersichtlich. 21Was ist, wenn ich keine E-Mail-Adresse habe? Einen E-Mail-Account erstellen oder Auf die Registrierung verzichten. Im Schadenfall können Sie der AXA den Kaufbeleg der Swisscom (über den Abschluss der Versicherung) als Nachweis einreichen. 22Wie kann ich mehrere Geräte registrieren? Wenn mehrere Handys und Tablets inkl. Versicherung gekauft wurden, können diese im gleichen Account registriert werden. 1. Erstes Gerät registrieren 2. Um ein weiteres Handy oder Tablet zu registrieren, auf Button «Weiteres Mobilgerät registrieren» klicken und Aktivierungscode sowie Angaben des weiteren Mobiltelefons bzw. Tablets eingeben. 23Weshalb erhalte ich keine Bestätigungs-EMail oder SMS? Schauen Sie bitte auch im Spamordner nach, ob die E-Mail dort abgelegt wurde. Auf www.axa.ch/mobile können Sie über das Kontaktformular Ihre Frage dazu stellen. 14526DE – 2015-12 D 24Besteht der Versicherungsschutz auch ohne die Registrierung? Das Handy oder Tablet, für welches die Versicherung abgeschlossen wurde, ist auch versichert, wenn die Registrierung nicht vorgenommen wurde. Behalten Sie bitte in diesem Fall den Kaufbeleg der Swisscom. Mit der Registrierung wird jedoch eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall sichergestellt. 25Ich möchte keine schriftlichen AXA News erhalten. Nach erfolgter Registrierung auf www.axa.ch/ mobile, können Sie unter «Meine Einstellungen» den Newsletter abbestellen. Schadenfall 26Wie ist das Vorgehen im Schadenfall? 1. Beschädigtes Mobiltelefon / Tablet in den Swisscom Shop bringen, wo die Reparatur oder der Ersatz veranlasst wird 2. Die Kosten im Swisscom Shop begleichen 3. Nach erfolgter Reparatur unter www.axa. ch/mobile Schadenformular ausfüllen, die von der Swisscom erhaltene Rechnung / Zahlungsbeleg anfügen und direkt an die AXA übermitteln oder Schadenmeldung ausdrucken und mit der Rechnung / Zahlungsbeleg per Post an die AXA senden: AXA Winterthur Service Center Postfach 357 8401 Winterthur Im Falle eines Totalschadens legen Sie bitte Ihrer Schadenmeldung eine Total schadenbestätigung der Swisscom bei. Wird die Reparatur durch jemand anderen als der Swisscom in Auftrag gegeben, erfolgt keine Rückzahlung durch die AXA. Ein beschädigtes Gerät muss immer bei der Swisscom repariert werden. 27Wie viele Schäden kann ich melden? Während der Versicherungsdauer von max. 24 Monaten können mehrere Schadenfälle gemeldet werden. Die Versicherung erlischt, wenn der kumulierte Schadenbetrag bei mehreren Schäden den Listenpreis des Gerätes übersteigt (im Maximum CHF 1 500.–). Im Falle eines Totalschadens erlischt die Versicherung ebenfalls. 28An wen wende ich mich, wenn ich mit der Reparatur / Reparaturentscheid der Swisscom nicht zufrieden bzw. nicht einverstanden bin? Bitte wenden Sie sich an die Swisscom (Schweiz) AG. Die AXA hat keine Möglichkeit, die Reparatur / den Reparaturentscheid der Swisscom zu überstimmen. Im gemeldeten Schadenfall überprüft die AXA die Versicherungsdeckung und erstattet dem Kunden den Reparaturbetrag (abzüglich Selbstbehalt) zurück. Beispiel: Display des Mobiltelefons ist durch Herunterfallen beschädigt worden. Swisscom Entscheid: – Beschädigung des Displays = Folge des Schadens – Kratzer auf Hülle = Gebrauchsschäden, somit keine Folgen des Schadens Reparatur = Displaywechsel AXA Rückerstattung: – Reparatur (Displaywechsel) = gedeckt – Gebrauchsschäden = nicht gedeckt Geräteaustausch 29Wie kann ich die Gerätedaten und die IMEINr. anpassen (bei Umtausch oder Rückgabe des Mobilgerätes)? Auf www.axa.ch/mobile kann über das Kontaktformular der Wechsel der IMEI-Nummer gemeldet werden. 14526DE – 2015-12 D 30Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Mobilgerät bzw. Tablet innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben und kein neues bezogen wird? Bitte wenden Sie sich an den nächsten Swisscom Shop. Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt Ihnen die Versicherungsprämie zurück. Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des Gerätes. Die AXA löscht die Daten des retournierten Gerätes. 31Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Mobilgerät bzw. Tablet infolge Defekts zurückgegeben und gegen ein neues gleiches Gerät getauscht wird? Die Swisscom tauscht das Gerät aus und registriert den Wechsel der IMEI-Nr. intern. Der Kunde meldet den Tausch des Gerätes unter Angabe der alten und neuen IMEI-Nr. über das Kontaktformular auf www.axa.ch/ mobile 32Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Mobilgerät bzw. Tablet zurückgegeben und gegen ein neues anderes Gerät getauscht wird? Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt Ihnen die Versicherungsprämie für das retournierte Gerät zurück. Sie schliessen für das neue Gerät die Versicherung erneut ab und bezahlen die Versicherungsprämie. Sie registrieren das neue Gerät (als weiteres Gerät) unter Ihrem Profil auf www.axa.ch/mobile. Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des ersten Gerätes. Die AXA löscht die Daten des ersten Gerätes. 33Handy oder Tablet verkauft – Wie kann ich die Versicherung auf den neuen Eigentümer übertragen? Die Versicherung kann unter folgenden Voraussetzungen auf den neuen Eigentümer übertragen werden: Neuer Eigentümer ist in der Schweiz wohnhaft Neuer Eigentümer hat eine Schweizer Mobilnummer Wichtig Bitte melden Sie uns den neuen Eigen tümer über das Kontaktformular auf www.axa.ch/mobile Die AXA nimmt den Wechsel vor und Sie als bisheriger Eigentümer sowie der neue Eigentümer erhalten eine Bestätigung nach erfolgreicher Übertragung der Versicherung.
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