FAQ Handy- und Tabletversicherung AXA und Swisscom (Schweiz

FAQ Handy- und Tabletversicherung
AXA und Swisscom (Schweiz) AG/
(6. Ausgabe – 11.2015)
Abschluss der Versicherung
1 Wann kann ich die Versicherung
abschliessen?
Beim Kauf eines neuen Mobiltelefons oder
Tablets
2
Für welche Geräte kann ich eine
Versicherung abschliessen?
Mobiltelefone (Handys und Smartphones)
Tablets
Wichtig
Die Geräte müssen Sie zwingend bei
Swisscom erworben haben.
3 Wo kann ich die Versicherung abschliessen?
Swisscom Verkaufsshop
Swisscom Onlineshop (nur bei Neugeräten)
4 Wer kann die Versicherung abschliessen?
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz
in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein beim Kauf eines Mobil­telefons
oder Tablets
Personen mit Wohnsitz im Ausland können
abschliessen, wenn sie ein Handyabo bei
der Swisscom beziehen.
Hinweis
Der Besitzer kann aber eine andere Person
sein, diese muss dann allerdings registriert
werden inkl. Mobilnummer. Bei minderjährigen Personen kann die E-Mail-Adresse der
erziehungsberechtigten Person hinterlegt
werden.
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Beispiel:
– Hans Muster kauft für seine Tochter ein
Handy mit Vertrag. Der Handyvertrag läuft
auf die Tochter  Registrierung erfolgt
auf die Tochter
– Hans Muster kauft für seine Tochter ein
Handy mit Vertrag. Der Handyvertrag läuft
auf Hans Muster  Registrierung erfolgt
auf Hans Muster
5 Wo finde ich Details zur Versicherung?
Auf www.axa.ch/mobile unter «Downloads»
finden Sie die Produktbroschüre und Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
Auf www.swisscom.ch unter Mobile  Zu
behör  Handyversicherung
6 Muss ich für jedes Gerät die Versicherung
einzeln kaufen?
Ja, die Versicherung muss pro Gerät gekauft
werden, da es sich um eine Objektversicherung handelt. Bei einem Verkauf Ihres Mobiltelefons oder Tablets geht die Versicherung
mit dem Gerät auf den neuen Eigentümer
über. Den Wechsel können Sie über das Kontaktformular auf www.axa.ch/mobile melden.
Siehe auch Frage 33.
7 Ich habe eine Frage zur Versicherung.
Stellen Sie Ihre Fragen zur Versicherung auf
www.axa.ch/mobile über das Kontaktformular.
Versicherungsdeckungen
8 Welche Gefahren sind versichert?
Beschädigung (plötzliche, unvorhergesehene, von aussen schädigende Beeinträchtigung)
Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl
bis CHF 1 500.–
Abschliessend gelten die Allgemeinen Ver
tragsbedingungen (AVB Artikel A2)
Wichtig:
Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert!
Das Risiko «Diebstahl» ist in der Regel in
der Hausratversicherung eingeschlossen.
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren
Versicherer.
9 Es sind einzelne Funktionen kaputt. Ist das
versichert?
Beispiele:
Einschaltknopf funktioniert nicht mehr
Kamerafunktion geht nicht mehr
etc.
Swisscom überprüft, ob es sich um einen
Garantiefall handelt.
Handelt es sich um keinen Garantiefall, ist
die Deckung nur gegeben, sofern die Funktionen aufgrund einer plötzlichen und unvorhergesehenen Beschädigung von aussen nicht mehr gehen.
Sind die oben aufgeführten Gegebenheiten
nicht erfüllt, wird der Schaden nicht von der
AXA übernommen.
10Welche Leistungen sind versichert?
Das versicherte Mobiltelefon oder Tablet
ist zum Neuwert versichert, im Maximum
bis zum Listenpreis der Swisscom, welcher
CHF 1 500.– nicht übersteigen darf.
Missbräuchliche Nutzung (Telefongebühren
usw.) nach Diebstahl ist bis maximal
CHF 1 500.– versichert.
11Wie hoch ist mein Selbstbehalt?
Beschädigung: CHF 50.– pro Schaden­fall
Missbräuchliche Nutzung: CHF 0.–
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12Wo gilt die Versicherung?
Weltweit
13Von wann bis wann gilt die Versicherung?
Beginn: Es gilt das Datum, an dem das
Gerät gekauft wurde.
Ende: Der Versicherungsschutz erlischt
automatisch 24 Monate nach Kaufdatum
und kann nicht verlängert werden.
14Wann erlischt die Versicherung vorzeitig?
Die Versicherung erlischt vorzeitig und kann
nicht auf das neue Gerät übertragen werden:
im Totalschadenfall
wenn der kumulierte Schadenbetrag bei
mehreren Schäden den Listenpreis des
Gerätes übersteigt
bei Verlust / Diebstahl des Gerätes
In den oben erwähnten Fällen wird keine
Prämie rückerstattet.
15Was geschieht, wenn ein nicht versichertes
Ereignis eintritt?
Der Schaden wird von der Versicherung
nicht bezahlt.
Bei Verlust / Diebstahl des Gerätes
erlischt die Versicherung vorzeitig ohne
Prämienrückerstattung.
Registrierung
16Wo kann ich mich registrieren?
Auf www.axa.ch/mobile unter «Login /
Registrierung»
17Ich habe Fragen zur Registrierung.
Auf www.axa.ch/mobile können Sie über das
Kontaktformular Ihre Fragen zur Registrierung
stellen.
18Wie funktioniert die Registrierung?
1. Eingabe der URL im Internetbrowser (Explorer, Firefox, Google Chrome) www.axa.
ch/mobile
2. Auf Button «Login/Registrierung» klicken
3. Aktivierungscode von der Produktbroschüre eingeben, welchen Sie von der Swisscom erhalten haben.
4. E-Mail-Adresse erfassen
5. Passwort für Account eingeben (für späteren Wiedereinstieg) und auf Button «Senden» klicken. Falls Sie Ihr Passwort nicht
kennen, klicken Sie bitte auf den Link
«Passwort anfragen»
6. Details zur Person ausfüllen und auf Button «Anmelden» klicken
7. Handy- bzw. Tablet- und Adressangaben ergänzen und auf Button «Senden» klicken
19Ich habe keinen Aktivierungscode erhalten
bzw. dieser wird nicht angenommen?
Auf www.axa.ch/mobile können Sie über das
Kontaktformular Fragen zum Aktivierungscode stellen.
20Wo finde ich die IMEI-Nummer?
Auf dem Mobiltelefon bzw. Tablet den Code
*#06# eingeben und die IMEI-Nr. erscheint
auf dem Display.
Die IMEI-Nr. ist auch auf der Kaufquittung
der Swisscom unterhalb des Gerätemodelles ersichtlich.
21Was ist, wenn ich keine E-Mail-Adresse
habe?
Einen E-Mail-Account erstellen
oder
Auf die Registrierung verzichten. Im Schadenfall können Sie der AXA den Kaufbeleg
der Swisscom (über den Abschluss der Versicherung) als Nachweis einreichen.
22Wie kann ich mehrere Geräte registrieren?
Wenn mehrere Handys und Tablets inkl. Versicherung gekauft wurden, können diese im
gleichen Account registriert werden.
1. Erstes Gerät registrieren
2. Um ein weiteres Handy oder Tablet zu
registrieren, auf Button «Weiteres Mobilgerät registrieren» klicken und Aktivierungscode sowie Angaben des weiteren Mobiltelefons bzw. Tablets eingeben.
23Weshalb erhalte ich keine Bestätigungs-EMail oder SMS?
Schauen Sie bitte auch im Spamordner
nach, ob die E-Mail dort abgelegt wurde.
Auf www.axa.ch/mobile können Sie über
das Kontaktformular Ihre Frage dazu stellen.
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24Besteht der Versicherungsschutz auch ohne
die Registrierung?
Das Handy oder Tablet, für welches die Versicherung abgeschlossen wurde, ist auch
versichert, wenn die Registrierung nicht
vorgenommen wurde. Behalten Sie bitte in
diesem Fall den Kaufbeleg der Swisscom.
Mit der Registrierung wird jedoch eine
schnelle und unkomplizierte Abwicklung im
Schadenfall sichergestellt.
25Ich möchte keine schriftlichen AXA News
­erhalten.
Nach erfolgter Registrierung auf www.axa.ch/
mobile, können Sie unter «Meine Einstellungen» den Newsletter abbestellen.
Schadenfall
26Wie ist das Vorgehen im Schadenfall?
1. Beschädigtes Mobiltelefon / Tablet in den
Swisscom Shop bringen, wo die Reparatur
oder der Ersatz veranlasst wird
2. Die Kosten im Swisscom Shop begleichen
3. Nach erfolgter Reparatur unter www.axa.
ch/mobile Schadenformular ausfüllen, die
von der Swisscom erhaltene Rechnung /
Zahlungsbeleg anfügen und direkt an die
AXA übermitteln
oder
Schadenmeldung ausdrucken und mit der
Rechnung / Zahlungsbeleg per Post an die
AXA senden:
AXA Winterthur
Service Center
Postfach 357
8401 Winterthur
Im Falle eines Totalschadens legen Sie
­bitte Ihrer Schadenmeldung eine Total­
schadenbestätigung der Swisscom bei.
Wird die Reparatur durch jemand anderen
als der Swisscom in Auftrag gegeben, erfolgt keine Rückzahlung durch die AXA. Ein
beschädigtes Gerät muss immer bei der
Swisscom repariert werden.
27Wie viele Schäden kann ich melden?
Während der Versicherungsdauer von max.
24 Monaten können mehrere Schadenfälle
gemeldet werden.
Die Versicherung erlischt, wenn der kumulierte Schadenbetrag bei mehreren Schäden den Listenpreis des Gerätes übersteigt
(im Maximum CHF 1 500.–).
Im Falle eines Totalschadens erlischt die
Versicherung ebenfalls.
28An wen wende ich mich, wenn ich mit der
Reparatur / Reparaturentscheid der Swisscom nicht zufrieden bzw. nicht einverstanden bin?
Bitte wenden Sie sich an die Swisscom
(Schweiz) AG.
Die AXA hat keine Möglichkeit, die Reparatur / den Reparaturentscheid der Swisscom
zu überstimmen.
Im gemeldeten Schadenfall überprüft die
AXA die Versicherungsdeckung und erstattet dem Kunden den Reparaturbetrag (abzüglich Selbstbehalt) zurück.
Beispiel:
Display des Mobiltelefons ist durch Herunterfallen beschädigt worden.
Swisscom Entscheid:
– Beschädigung des Displays = Folge des
Schadens
– Kratzer auf Hülle = Gebrauchsschäden,
somit keine Folgen des Schadens
 Reparatur = Displaywechsel
AXA Rückerstattung:
– Reparatur (Displaywechsel) = gedeckt
– Gebrauchsschäden = nicht gedeckt
Geräteaustausch
29Wie kann ich die Gerätedaten und die IMEINr. anpassen (bei Umtausch oder Rückgabe
des Mobilgerätes)?
Auf www.axa.ch/mobile kann über das Kontaktformular der Wechsel der IMEI-Nummer
gemeldet werden.
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30Was geschieht mit der Versicherung, wenn
das Mobilgerät bzw. Tablet innerhalb von
14 Tagen zurückgegeben und kein neues
bezogen wird?
Bitte wenden Sie sich an den nächsten
Swisscom Shop.
Die Swisscom storniert die Versicherung
und bezahlt Ihnen die Versicherungsprämie
zurück.
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall
des Gerätes.
Die AXA löscht die Daten des retournierten
Gerätes.
31Was geschieht mit der Versicherung, wenn
das Mobilgerät bzw. Tablet infolge Defekts
zurückgegeben und gegen ein neues gleiches Gerät getauscht wird?
Die Swisscom tauscht das Gerät aus und
registriert den Wechsel der IMEI-Nr. intern.
Der Kunde meldet den Tausch des Gerätes
unter Angabe der alten und neuen IMEI-Nr.
über das Kontaktformular auf www.axa.ch/
mobile
32Was geschieht mit der Versicherung, wenn
das Mobilgerät bzw. Tablet zurückgegeben
und gegen ein neues anderes Gerät getauscht wird?
Die Swisscom storniert die Versicherung
und bezahlt Ihnen die Versicherungsprämie
für das retournierte Gerät zurück.
Sie schliessen für das neue Gerät die
­Versicherung erneut ab und bezahlen die
Versicherungsprämie.
Sie registrieren das neue Gerät (als
­weiteres Gerät) unter Ihrem Profil auf ­
www.axa.ch/mobile.
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall
des ersten Gerätes.
Die AXA löscht die Daten des ersten
­Gerätes.
33Handy oder Tablet verkauft – Wie kann ich
die Versicherung auf den neuen Eigentümer
übertragen?
Die Versicherung kann unter folgenden Voraussetzungen auf den neuen Eigentümer
übertragen werden:
Neuer Eigentümer ist in der Schweiz
wohnhaft
Neuer Eigentümer hat eine Schweizer
Mobilnummer
Wichtig
Bitte melden Sie uns den neuen Eigen­
tümer über das Kontaktformular auf
www.axa.ch/mobile
Die AXA nimmt den Wechsel vor und Sie als
bisheriger Eigentümer sowie der neue
Eigentümer erhalten eine Bestätigung
nach erfolgreicher Übertragung der Versicherung.