Handy-Ordnung - Anne Frank Realschule Ahaus

Verpflichtungserklärung
des Schülers/der Schülerin
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Name, Vorname, Klasse
Ich verpflichte mich, die oben beschriebenen
Grundsätze und Regeln zu beachten und einzuhalten. Durch meine Unterschri bestä ge ich, dass
ich von der Handyordnung der Anne-FrankRealschule Kenntnis genommen habe und bei einem Verstoß dagegen mein Handy / meinen mp3Player freiwillig abgeben werde.
Einige Tipps:
Benutze das Handy nicht auf dem Schulgelände oder im
Unterricht!
Bewahre dein Handy ausgeschaltet und nicht sichtbar an
sicherem Ort!
"No%allanrufe" kannst du auch aus dem Sekretariat erledigen!
Es ist bekannt, dass Schläge und Tri e Körperverletzungen
sind und Stra-aten darstellen. Weißt du auch, dass
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Datum
Unterschri der Schülers/ der Schülerin
• das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und
Handy-Ordnung
das anschließende Umherzeigen, auch wenn ihr nicht
selbst Gewalt angewandt habt, ebenfalls stra4ar ist?
Einverständniserklärung
der Erziehungsberech!gten
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Name, Vorname
Bi e bestä gen Sie den Erhalt der Handyordnung:
Ich habe die oben genannten Grundsätze und Regeln zur Kenntnis genommen und unterstütze die
Schule in dem Bemühen, den möglichst freien und
selbstständigen Zugang zu den Inhalten der neuen Medien mit pädagogisch begründeten Regeln
zu verbinden.
• das Herunterladen von Gewalt verherrlichenden oder
demü genden Fotos aus dem Internet und das Umherzeigen eine Stra-at darstellt?
• dass allein das Bereithalten von derar gen Fotos
stra4ar ist?
• dass das heimliche Fotografieren von Personen und das
Umherzeigen dieser Aufnahmen eine Stra-at darstellt?
Wo das alles steht?
Im Strafgesetzbuch und dem Kunst- und Urheberrechtsgesetz. Solche Stra-aten können mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Auch euer Handy kann von der
Polizei beschlagnahmt werden.
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Datum Unterschri der Erziehungsberech gten
Anne-Frank-Schule
Realschule der Stadt Ahaus
Fuistingstraße 10
48683 Ahaus
Tel. : 05 55 -55 5 5 5 5
Besteht der Verdacht, dass ihr stra4are Inhalte auf dem
Telefon erstellt und gespeichert habt, wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet !
fon 0 25 61 / 95 12 0
fax 0 25 61 / 95 12 15
www.afr-ahaus.de
Mehrfach wurde in der Vergangenheit nicht nur
an anderen Schulen, sondern auch an unserer
Anne-Frank-Realschule der Schulfriede durch die
Benutzung von MP3-Playern und Mobiltelefonen - teilweise erheblich - gestört.
Wir möchten nicht,
breitet werden, denn das verletzt die gesetzlich garan erten Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Eltern müssen die Gewissheit haben, dass ihr Kind an
der Schule dem nicht ausgesetzt wird, o- sogar ohne
es selbst zu wollen. Unerlaubte Ton- und Bildaufnahmen können durchaus zur Anzeige gebracht werden.
Es geht um den Schutz jedes Einzelnen an unserer
Schule.
• dass in der Schule die Anerkennung von Schülern in
• dass Schüler und Lehrer beim konzentrierten
Lernen im Unterricht durch das - auch unbeabsich gte - Klingeln von Mobiltelefonen gestört werden.
• dass in unserer Anne Frank-Realschule Bilder
und Videos auf Handys und MP3-Playern gezeigt und verbreitet werden, die die Würde
des Menschen mit Füßen treten und Menschenbilder transpor eren, die mit einem respektvollen Umgang nichts zu tun haben. Dass
sie abstumpfen gegenüber Hass und Fremdenfeindlichkeit, Gewalt und Erniedrigung, ist
von denen, die sie verbreiten, durchaus gewollt. Viele Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene, wissen gar nicht, was für Einstellungen und Gedanken ihnen von “Wölfen im
Schafspelz” – insbesondere neonazis schen
und rechtsradikalen Gruppen - untergeschoben werden.
• dass unerlaubt Ton- und Bildaufnahmen von
Mitschülern und Lehrern gemacht und ver-
erster Linie vom Besitz teurer elektronischer Geräte
abhängt und Mitschüler dadurch unter Druck geraten, ihre Stellung in der Gruppe nur durch Beschaffung „konkurrenzfähiger“ Geräte zu verbessern.
Wir verkennen nicht, dass Mobiltelefone von sehr großem Nutzen sein können, wenn Schüler unterwegs und
auf sich allein gestellt sind. Das sind sie in der Schule in
der Regel aber nicht!
Deshalb haben Lehrerkonferenz und Schulkonferenz –
das wich gste Schulmitwirkungsgremium und für solche Entscheidungen zuständig - beschlossen, dass beim
Betreten des Schulgeländes, des Schulgebäudes, des
Ortes von Schulveranstaltungen Handys und MP3Player ausgeschaltet sein müssen. Sie dürfen, wie das
Zubehör (Kop&örer und dergleichen), nicht offen getragen werden, auch nicht in den Pausen oder zu anderen unterrichtsfreien Zeiten.
Da Schüler auf diesen Geräten durchaus Clips mit de-
mü genden, beleidigenden, verleumderischen, neonazis schen oder anderen unerwünschten Inhalten hören,
sehen und/oder verbreiten können, gilt das Verbot für
alle Geräte, die das Aufnehmen, Abspielen und Verbreiten von Fotos, Video- und Audioclips ermöglichen.
Das Verbot gilt für sämtliche Unterrichtsveranstaltungen und auch Unterrichtsgänge wie z. B.
Firmen- oder Gerichtsbesuche o. z. B. die Berufsorien erungsmesse.
Ausnahmen bei Schulfahrten regeln die begleitenden Aufsichtspersonen.
Telefone und MP3-Player dürfen allerdings auch
nicht unbewacht in Klassenräumen, Sporthallen, Umkleideräumen usw. liegen, denn bei Beschädigung oder Verlust solcher Geräte in der
Schule und bei Schulveranstaltungen tri weder
die Schule ein noch gibt es eine Versicherung.
Wer aus der Schule in dringenden Fällen nach
Hause telefonieren muss, hat zu Unterrichtsbzw. Schulbüro– oder Hausmeisterdienstzeiten
– wie bisher auch – die Möglichkeit dazu.
Wer beim Benutzen des Handys/MP3-Players
entgegen dieser neuen Regelung ertappt wird,
dessen Gerät wird eingezogen. Die Schüler
schalten das Gerät aus und entnehmen die Chipkarte.
Ganz wich4g: Nur Erziehungsberech4gte können das Mobiltelefon/den Player (i. d. R. zu Unterrichts- bzw. Schulbüro- sowie Hausmeisterdienstzeiten) wieder in der Schule abholen. Das
ist Beschluss der Schulkonferenz.
Verstöße gegen diese Handyordnung können
schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge
haben.
Wir erhoffen uns, dass die Aufmerksamkeit
etlicher Schülerinnen und Schüler sich nicht
fast ausschließlich auf Handy oder MP3Player richtet und sie mehr und intensiver
direkt miteinander reden.