Explosionsschutz nach BetrSichV und GefStoffV Information zur Novellierung 2015 Die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum 01. Juni 2015 bringt für Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen einige Änderungen, die es unbedingt zu beachten gilt. Neu ist, dass sich Teile des ExSchutzes in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wiederfinden. Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel nach § 3 BetrSichV, z. B. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und eine 왘 Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Explosionsschutzmaßnahmen nach § 6 und § 11 GefStoffV sowie deren Prüfung nach § 7 (7) GefStoffV. 왘 In der BetrSichV sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen mit wesentlichen Regelungen zu den erforderlichen Prüfungen enthalten. In der GefStoffV finden sich die neu gefassten Regelungen zum Explosionsschutz, die Vorgaben zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten sowie die Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang. Damit unterteilt sich die Gefährdungsbeurteilung, deren Bestandteil u. a. das Explosionsschutzdokument ist, in eine Neu: Prüffristen und -umfang Die Prüfung der Explosionssicherheit muss, statt wie bisher einmalig, spätestens nun alle 6 Jahre erfolgen. Die Prüfung der technischen Explosionsschutzmaßnahmen ist weiterhin spätestens alle 3 Jahre vorgeschrieben. alle 6 Jahre Prüfung Explosionssicherheit nach Absatz 4.1 inklusive Prüfung Explosionsschutz prim, sek, tert, MSR und Geräte sonstige Detailprüfungen nach ZLS-Anerkennung Prüfung Explosionssicherheit nach Absatz 5.1 Prüfung Explosionssicherheit nach Absatz 5.1 inklusive inklusive alle 3 Jahre Prüfung Explosionsschutz prim, sek, tert, MSR und Geräte Prüfung Explosionsschutz prim, sek, tert, MSR und Geräte Prüfung Explosionsschutz prim, sek, tert, MSR und Geräte Prüfung GWA Prüfung MSR Prüfung Lüftung Prüfung konstrutkiv TÜV SÜD Industrie Service GmbH Prüfung Explosionsschutz prim, sek, tert, MSR und Geräte Die Explosionssicherheit ist gegeben, wenn a) die für die Prüfung benötigten technischen (ggf. organisatorischen) Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist, b) die zu prüfende Anlage sich in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann, c) die Prüfungen der technischen Explosionsschutzmaßnahmen nach BetrSichV und GefStoffV vollständig durchgeführt wurden (ggf. Instandhaltungskonzept) und d) die im Explosionsschutzkonzept festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind, sowie e) der Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände voraussichtlich bis zur nächsten Prüfung sichergestellt ist. Die Experten von TÜV SÜD unterstützen Sie in allen Bereichen der BetrSichV, bundesweit. Gerne stehen wir Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung zur Seite. Sprechen Sie uns gleich an. Weiterführende Informationen zur neuen BetrSichV finden Sie auf www.tuev.sued.de/betriebssicherheit Zur Vorbereitung auf eine effiziente und effektive Prüfung soll Ihnen nachfolgende kleine Checkliste helfen. Diese Unterlagen werden benötigt: aktualisiertes Explosionsschutzdokument bei erlaubnispflichtigen Anlagen: Erlaubnis/Genehmigung der Behörde(1) Technische Dokumentationen der Anlage Listen der verwendeten elektrischen und nichtelektrischen Geräte im Sinne der ATEX Nachweise erforderlicher Prüfungen, z. B. von Blitzschutzsystemen, elektrische Anlagen, Potenzialausgleich, MSR-Schutzeinrichtungen, Funktionsprüfungen, … Festlegungen zu Prüfungsart, -inhalt und -umfang (Prüfkonzept) für Prüfungen die durch zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden Benennungen der Prüfer (auch externer Firmen) als zur Prüfung befähigte Personen Dokumentation organisatorischer Maßnahmen, wie z. B. Betriebs- und Arbeitsanweisungen, … die Betriebsanweisungen selbst ggf. Instandhaltungskonzept Brandschutzkonzept u. a. TÜV SÜD Industrie Service GmbH www.tuev-sued.de/is Arnold Staedel Telefon +49 (0)911 6557-374 E-Mail: [email protected] 2015 © TÜV SÜD Industrie Service GmbH | IS-MKG/EME/143.0/de/DE (1) Neu ist, dass für das Erlaubnisverfahren ein Gutachten einer zugelassenen Überwachungsstelle wie z. B. TÜV SÜD Industrie Service GmbH vorliegen muss.
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