Fall 1 Markus ist ein begeisterter Hundefan, besonders angetan hat

PÜ Zivilrecht
Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer
SS 2016
Fall 1
Markus ist ein begeisterter Hundefan, besonders angetan hat es ihm die Rasse Tibetmastiff.
Markus vereinbart daher im April mit dem Hundezüchter Egmont, ihm einen der zwei
Welpen des aktuellen Wurfes zum Preis von 2000€ abzukaufen. Nachdem einer der beiden
Welpen schwanzwedelnd auf ihn zugelaufen ist, wird dieser Welpe als Markus zukünftiger
Hund ausgewählt. Da der Welpe noch einige Zeit bei der Mutter verbringen muss,
vereinbaren sie, dass Markus den Hund am 10. Oktober abholen wird. Markus entrichtet den
Kaufpreis sofort in bar.
Aufgrund eines dringenden Kliententermins kann Markus den Abholtermin nicht einhalten,
er meldet sich auch nicht bei Egmont. Erst am 15. Oktober kommt er zu Egmont um den
Hund abzuholen. Dabei berichtet ihm Egmont, dass er nur mehr über einen der beiden
Welpen verfügt. Unbekannte haben in der vergangenen Nacht den Zaun und die Tür der
Hundezwinger aufgebrochen, weshalb einer der beiden Hunde verschwunden ist. Daraufhin
holt Egmont den verbliebenen Welpen und übergibt ihn Markus. Eine Woche später meldet
sich Egmont bei Markus und verlangt von ihm den Hund zurück, da er ihm irrtümlich den
falschen Hund übergeben hat. Der übergebene Hund sei bereits einem anderen Interessenten
verkauft worden und bei dem verschwundenen Hund habe es sich um den ihm zugedachten
gehandelt. Markus verlangt sein Geld zurück, was Egmont aber ablehnt.
Cora hingegen ist eine begeisterte Katzenbesitzerin, die weder Geld noch Mühe scheut, um
ihre Katze zu verwöhnen. Sie hat daher für ihre Katze beim Händler Futternapf GmbH in
dessen Geschäft eine neue elektrische Katzenbürste des Herstellers „Hallo Kätzchen“- AG
(Sitz in Winterthur (CH)) um 75€ gekauft, die für ein besonders glänzendes Fell sorgen soll.
Als Cora die Schachtel der Bürste öffnet findet sie darin einen Zettel mit folgendem Hinweis:
„Wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen ausgesprochen haben und sich für unser
schweizerisches Qualitätsprodukt entschieden haben. Aufgrund unserer hohen
Qualitätsstandards garantieren wir Ihnen die einwandfreie Benützung unseres Produkts für
die nächsten 2 Jahre. Durch diese Garantie werden gesetzliche Gewährleistungspflichten
nicht berührt. Auf etwaige Schadenersatz- oder Garantieansprüche kommt ausnahmslos
schweizerisches Recht zur Anwendung.“
Als Cora die Bürste in Betrieb nehmen will geschieht das Unglück. Aufgrund eines Defekts
kommt es zu einer unkontrollierten Wärmeentwicklung, die dazu führt, dass das Fell der
Katze in Flammen steht. Grund für den Defekt war ein falsch angelötetes Kabel im Inneren
der Bürste. Dieses Problem betrifft nur die eine Bürste die Cora gekauft hat, die restlichen
Bürsten sind in bester Qualität.
Trotz Coras sofort eingeleitetem Löschversuch erleidet die Katze (Wert 100€) schwere
Verbrennungen. Cora gibt die Katze bei ihrem Tierarzt in Behandlung (Behandlungskosten
800€), doch obwohl der Tierarzt sein Bestes gibt, erliegt die Katze ihren Verletzungen. Cora,
die sehr an ihrer Katze hängt, verfällt durch deren Tod für die nächsten drei Wochen in tiefe
Trauer. Die Trauer beeinträchtigt Coras Lebensqualität, erreicht aber nicht den Umfang einer
Krankheit.
Nachdem sich Cora bei der Futternapf GmbH über die mangelhafte Bürste beschwert hat,
meldet diese die Beschwerde per email bei der „Hallo Kätzchen“-AG.
Wie ist die Rechtslage? Beachten Sie auch die internationalen Aspekte des Sachverhalts!