Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Aufnahmebedingungen für das Schuljahr 2016/2017 für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler an ein Basler Gymnasium Die Schuljahre werden im ganzen Text ohne den Kindergarten gezählt. 3. Klasse des Gymnasiums Basel-Stadt = 10. Schuljahr ALLGEMEINE AUFNAHMEBEDINGUNGEN Wer in ein baselstädtisches Gymnasium eintritt, darf im Jahr der Maturität höchstens 22 Jahre alt sein. Ausnahmen bleiben vorbehalten. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus staatlichen Progymnasien und Gymnasien der Schweiz (ausser den nachfolgenden Fällen) erfolgt nach dem Promotionsentscheid der abgebenden Schule. SPEZIELLE AUFNAHMEBEDINGUNGEN Für Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule Allschwil (Basel-Landschaft), Niveaus P und E, gemäss Regionalem Schulabkommen Grundsätzlich ist nur ein Übertritt in eine 3. Klasse möglich (Ausnahme: mit Schwerpunkt Griechisch Übertritt in eine 2. Klasse) Übertritt aus dem Niveau P Die definitive Aufnahme erfolgt, wenn das Abschlusszeugnis die Abschlussqualifikation des Niveaus P (definitive Beförderung sowie Durchschnitt aus den drei Zeugnisnoten Deutsch, Französisch und Mathematik von mindestens 4.0) ausweist. Wird diese Bedingung nur in einem der beiden Zeugnisse der 4. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme provisorisch. Übertritt aus dem Niveau E Die Aufnahme setzt im ersten Zeugnis der 4. Klasse einen Durchschnitt der Zeugnisnoten aus den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik von mindestens 5.0 voraus. Die Noten aus den Fächern Französisch und Englisch werden dabei als eine Note gerechnet. Die Aufnahme erfolgt provisorisch. Für Schülerinnen und Schüler aus den Bezirksschulen des Fricktals (Aargau), gemäss Regionalem Schulabkommen Im Regelfall erfolgt der Eintritt in eine 3. Klasse nach Abschluss der Bezirksschule. Für eine definitive Aufnahme ist am Ende der 4. Klasse ein Durchschnitt von 4.7 nötig. Der Durchschnitt setzt sich zusammen aus den acht – mit Latein neun – Erfahrungsnoten des Jahreszeugnisses und den drei Prüfungsnoten (BAP) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch. Wer nur im 1. Semester den Durchschnitt von 4.7 erreicht, wird provisorisch aufgenommen. (> www.schulen-aargau.ch > Kanton > Beurteilung und Übertritte) Wer das Schwerpunktfach Spanisch, Griechisch oder Philosophie/Psychologie/Pädagogik (PPP) wählt, kann in eine 2. Klasse eintreten. Die Aufnahme in eine 2. Klasse ist ausserdem möglich bei Krankheit oder beim Vorliegen eines gebrochenen Bildungsganges. Voraussetzung ist die Bewilligung durch das Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kan- Seite 1/2 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt tons Aargau. Die Aufnahmebedingungen sind identisch mit jenen für den Eintritt in eine 3. Klasse. Für Sekundarschülerinnen und -schüler ist es nicht möglich, sich für das Gymnasium zu qualifizieren. Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen mit Wohnsitz im Kanton Aargau müssen die Aargauer Aufnahmeprüfung bestehen, wenn sie ins 10. Schuljahr an einem Gymnasium in Basel-Stadt eintreten möchten. (> www.schulen-aargau.ch) Für Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule P Leimental Bättwil und aus der Sekundarschule E plus Dorneckberg Übertritt aus der Sekundarschule P: In die 3. Klasse wird definitiv aufgenommen, wer in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres die definitive Beförderung sowie den Durchschnitt aus den drei Zeugnisnoten Deutsch, Französisch und Mathematik von mindestens 4.00 erreicht. Provisorisch aufgenommen wird, wer diese Bedingungen nur in einem der beiden Zeugnisse erreicht. (gemäss Übertrittsregelung Sek I/Sek II aus den solothurnischen Bezirken Dorneck und Thierstein an die Schulen im Kanton BS) Übertritt aus der Sekundarschule E: Die Aufnahme in die Maturitätsabteilung des Gymnasiums setzt im ersten Zeugnis des 9. Schuljahres einen Durchschnitt der Zeugnisnoten aus den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik von 5.00 voraus. Zudem muss die Eignung der Schülerin bzw. des Schülers von der Klassenkonferenz bejaht werden. Die Aufnahme in die Maturitätsabteilung des Gymnasiums erfolgt provisorisch. (gemäss Übertrittsregelung Sek I/Sek II aus den solothurnischen Bezirken Dorneck und Thierstein an die Schulen im Kanton BS) Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Wohnsitzbescheinigung einzureichen. Für Schülerinnen und Schüler aus den Rudolf Steiner-Schulen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2016 das 11. Schuljahr an der Rudolf SteinerSchule beenden, können mit Empfehlung der Rudolf Steiner-Schule in die vorletzte Klasse eines Basler Gymnasiums eintreten. Für Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen nehmen bitte mit einem der Rektorate der Gymnasien Basel-Stadt Kontakt auf. (> www.gymnasium.bs.ch) Kontakte in den Kantonen Aargau: [email protected] Basel-Landschaft: [email protected] Basel-Stadt: [email protected] Solothurn: [email protected] Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Stab Mittelschulen und Berufsbildung, Juli 2015 2
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