Aufnahmebedingungen für ausserkantonale Schülerinnen und

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Aufnahmebedingungen für das Schuljahr 2016/2017
für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler
an ein Basler Gymnasium
Die Schuljahre werden im ganzen Text ohne den Kindergarten gezählt.
3. Klasse des Gymnasiums Basel-Stadt = 10. Schuljahr
ALLGEMEINE AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Wer in ein baselstädtisches Gymnasium eintritt, darf im Jahr der Maturität höchstens 22 Jahre alt sein. Ausnahmen bleiben vorbehalten. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
aus staatlichen Progymnasien und Gymnasien der Schweiz (ausser den nachfolgenden Fällen) erfolgt nach dem Promotionsentscheid der abgebenden Schule.
SPEZIELLE AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Für Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule Allschwil (Basel-Landschaft),
Niveaus P und E, gemäss Regionalem Schulabkommen
Grundsätzlich ist nur ein Übertritt in eine 3. Klasse möglich (Ausnahme: mit Schwerpunkt
Griechisch Übertritt in eine 2. Klasse)
Übertritt aus dem Niveau P
Die definitive Aufnahme erfolgt, wenn das Abschlusszeugnis die Abschlussqualifikation des
Niveaus P (definitive Beförderung sowie Durchschnitt aus den drei Zeugnisnoten Deutsch,
Französisch und Mathematik von mindestens 4.0) ausweist. Wird diese Bedingung nur in
einem der beiden Zeugnisse der 4. Klasse erreicht, erfolgt die Aufnahme provisorisch.
Übertritt aus dem Niveau E
Die Aufnahme setzt im ersten Zeugnis der 4. Klasse einen Durchschnitt der Zeugnisnoten
aus den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik von mindestens 5.0 voraus. Die Noten aus den Fächern Französisch und Englisch werden dabei als eine Note gerechnet. Die Aufnahme erfolgt provisorisch.
Für Schülerinnen und Schüler aus den Bezirksschulen des Fricktals (Aargau), gemäss
Regionalem Schulabkommen
Im Regelfall erfolgt der Eintritt in eine 3. Klasse nach Abschluss der Bezirksschule.
Für eine definitive Aufnahme ist am Ende der 4. Klasse ein Durchschnitt von 4.7 nötig. Der
Durchschnitt setzt sich zusammen aus den acht – mit Latein neun – Erfahrungsnoten des
Jahreszeugnisses und den drei Prüfungsnoten (BAP) in den Fächern Deutsch, Mathematik
und Französisch. Wer nur im 1. Semester den Durchschnitt von 4.7 erreicht, wird provisorisch aufgenommen. (> www.schulen-aargau.ch > Kanton > Beurteilung und Übertritte)
Wer das Schwerpunktfach Spanisch, Griechisch oder Philosophie/Psychologie/Pädagogik
(PPP) wählt, kann in eine 2. Klasse eintreten. Die Aufnahme in eine 2. Klasse ist ausserdem
möglich bei Krankheit oder beim Vorliegen eines gebrochenen Bildungsganges. Voraussetzung ist die Bewilligung durch das Departement für Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kan-
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tons Aargau. Die Aufnahmebedingungen sind identisch mit jenen für den Eintritt in eine 3.
Klasse.
Für Sekundarschülerinnen und -schüler ist es nicht möglich, sich für das Gymnasium zu qualifizieren.
Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen mit Wohnsitz im Kanton Aargau müssen die
Aargauer Aufnahmeprüfung bestehen, wenn sie ins 10. Schuljahr an einem Gymnasium in
Basel-Stadt eintreten möchten. (> www.schulen-aargau.ch)
Für Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule P Leimental Bättwil und aus der
Sekundarschule E plus Dorneckberg
Übertritt aus der Sekundarschule P:
In die 3. Klasse wird definitiv aufgenommen, wer in beiden Zeugnissen des 9. Schuljahres
die definitive Beförderung sowie den Durchschnitt aus den drei Zeugnisnoten Deutsch, Französisch und Mathematik von mindestens 4.00 erreicht.
Provisorisch aufgenommen wird, wer diese Bedingungen nur in einem der beiden Zeugnisse erreicht. (gemäss Übertrittsregelung Sek I/Sek II aus den solothurnischen Bezirken Dorneck und Thierstein an die Schulen im Kanton BS)
Übertritt aus der Sekundarschule E:
Die Aufnahme in die Maturitätsabteilung des Gymnasiums setzt im ersten Zeugnis des 9.
Schuljahres einen Durchschnitt der Zeugnisnoten aus den Fächern Deutsch, Französisch,
Englisch und Mathematik von 5.00 voraus. Zudem muss die Eignung der Schülerin bzw. des
Schülers von der Klassenkonferenz bejaht werden. Die Aufnahme in die Maturitätsabteilung
des Gymnasiums erfolgt provisorisch. (gemäss Übertrittsregelung Sek I/Sek II aus den solothurnischen Bezirken Dorneck und Thierstein an die Schulen im Kanton BS)
Gleichzeitig mit der Anmeldung ist eine Wohnsitzbescheinigung einzureichen.
Für Schülerinnen und Schüler aus den Rudolf Steiner-Schulen mit Wohnsitz im Kanton
Basel-Stadt oder Basel-Landschaft
Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2016 das 11. Schuljahr an der Rudolf SteinerSchule beenden, können mit Empfehlung der Rudolf Steiner-Schule in die vorletzte Klasse
eines Basler Gymnasiums eintreten.
Für Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen
Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen nehmen bitte mit einem der Rektorate der
Gymnasien Basel-Stadt Kontakt auf. (> www.gymnasium.bs.ch)
Kontakte in den Kantonen
Aargau:
[email protected]
Basel-Landschaft: [email protected]
Basel-Stadt:
[email protected]
Solothurn:
[email protected]
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Stab Mittelschulen und Berufsbildung, Juli 2015
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