Praktikumsvertrag zwischen Schüler/in – Betrieb – GtHS Kogelshäuserstraße Stolberg Wichtige Regelungen für das Jahrespraktikum 1. Verhalten im Praktikumsbetrieb und Nachweise der Teilnahme und Tätigkeiten • Der Schüler/die Schülerin hat an jedem Praktikumstag im Schuljahr, das ist jeder Dienstag – ausgenommen sind nur die Schulferien und schulische Veranstaltungen (vgl. Anlage 1: Liste der Schuljahrestermine) –, pünktlich zu den in seinem/ihrem Betrieb üblichen Arbeitszeiten zu erscheinen. Fällt am Praktikumstag der Schulunterricht aus besonderen Gründen aus, ist das Praktikum davon nicht betroffen. • Die Teilnahme am Praktikum lässt er/sie sich jeden Dienstag auf der monatlichen Beurteilung durch Unterschrift bestätigen (siehe Anlage 2). Diese Beurteilung über wichtige Schlüsselqualifikationen des Schülers/der Schülerin fließen auch mit in die Benotung des Praktikums auf dem jeweiligen Zeugnis im Bereich WP Berufswahlorientierung ein. • Während des Jahrespraktikums sind für die Schule Berichte anzufertigen, die in einem Berichtsheft oder Ordner gesammelt und von der Schule benotet werden. • Sollte der Schüler/die Schülerin unerwartet verhindert sein, muss er/sie am Praktikumstag vor Dienstantritt sowohl den Betrieb als auch die Schule davon in Kenntnis setzen. Bei voraussichtlich längerem Fehlen ist entweder eine Erklärung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest vorzulegen. • Ist der Schüler/die Schülerin aus einem vorhersehbaren anderen wichtigen Grund verhindert, muss er/sie spätestens einen Tag vorher dem Betrieb und der Schule das Fernbleiben melden. In einem solchen Fall bestätigen die Erziehungsberechtigten die Nichtteilnahme auf dem Formular. • Das Jahrespraktikum ist eine Schulveranstaltung. Der Schüler/die Schülerin ist daher während der Arbeitszeit über die Schule versichert. Die Dauer der Arbeitszeit bestimmt der Praktikumsbetrieb im Rahmen des Jugendschutzgesetzes. Eine Bezahlung/Vergütung ist nicht vorgesehen. • Die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften sind vom Praktikanten/von der Praktikantin einzuhalten. Über betriebliche Vorgänge muss Stillschweigen bewahrt bleiben. Die betrieblichen Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. 2. Wechsel des Praktikumsbetriebes auf Betreiben des Schülers/der Schülerin • Der Schüler/die Schülerin verbleibt während des gesamten Schuljahres in seinem/ihrem Praktikumsbetrieb. • Sollten Schwierigkeiten auftreten, z.B. Anreiseprobleme oder Probleme mit bestimmten Arbeitsbedingungen, werden sie umgehend der Schule gemeldet, damit gemeinsam mit dem Betrieb eine Lösung gefunden werden kann. • Ein eventueller Wechsel des Praktikumsbetriebs kann nicht eigenmächtig von dem Schüler/der Schülerin vorgenommen werden, sondern muss in jedem einzelnen Fall mit der Schule und dem Betrieb abgestimmt werden. • Der Schüler/die Schülerin kann den Praktikumsbetrieb nur wechseln, wenn - gesundheitliche Gründe dies erforderlich machen, - zwischen Schüler/in und Betrieb unlösbare Probleme bestehen, - wenn der Betrieb nicht bereit oder in der Lage ist ihn/sie auszubilden und er/sie einen anderen Praktikumsbetrieb vorweisen kann, der dies in Aussicht stellt. 3. Sofortige Beendigung des Jahrespraktikums In besonderen Fällen wird das Praktikum sofort abgebrochen und die Schule entscheidet, ob der Schüler / die Schülerin noch eine weitere Chance erhält oder ob das Jahrespraktikum für ihn / sie endgültig beendet ist. Im letzteren Fall muss er/sie dienstags Hof- oder Sozialdienste innerhalb der Schule verrichten. Diese Regelung tritt in Kraft - bei mehrfach unentschuldigtem Fehlen, - bei ständigem Zuspätkommen, - bei eigenmächtigem Wechsel eines Betriebs, - bei schwerwiegenden Problemen zwischen Betrieb und Schule, die offensichtlich durch den Schüler/die Schülerin verursacht wurden. Diebstahl führt zur endgültigen Beendigung des Praktikums und wird von Seiten der Schule zur Anzeige gebracht. Der Schüler/die Schülerin verrichtet dienstags Hof- oder Sozialdienste (s.o.). 4. Zeitpunkt eines Betriebswechsels • Ein Betriebswechsel aus gesundheitlichen Gründen wird sofort durchgeführt. Die Schule unterstützt den Schüler/die Schülerin bei seiner/ihrer Suche nach einem neuen Beruf und Betrieb. • Für alle anderen Wechsel legen Schule und Schüler/in gemeinsam mit dem Betrieb einen geeigneten Zeitpunkt fest. Kenntnisnahme und Bestätigung des Schülers/der Schülerin und des/der Erziehungsberechtigten Von den Regelungen für das Jahrespraktikum habe ich/haben wir Kenntnis genommen. Stolberg, den Unterschrift des/der Schülers/in Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Kenntnisnahme und Bestätigung des Praktikumsbetriebes Der vorliegende Vertrag wurde uns am Stempel zur Kenntnisnahme vorgelegt. Unterschrift Bestätigung der Schule GtHS Kogelshäuserstraße, Kogelshäuserstraße 48, 52222 Stolberg, Tel.: 02402-9975620 Stolberg, den Klassenlehrer/in Siegel der Schule Schulleiter/in
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