030065 Anfängerpflichtübung aus Strafrecht, Sommersemester 2014, Dienstag, 08.00–10.00 Uhr, U14 030398 Anfängerpflichtübung aus Strafrecht, Sommersemester 2014, Dienstag, 18.00–20.00 Uhr, U14 Univ.-Ass. Mag. Günther Rebisant Fall 5 A braucht wieder einmal dringend Geld. Als ihm sein Bruder, der in naher Zukunft heiraten möchte, die Eheringe zur Aufbewahrung übergibt, plant A, diese zu verkaufen und durch billige Duplikate zu ersetzen. Er geht zu einem Juwelier auf der Kärntnerstraße, verkauft ihm die beiden Ringe (€ 800) und beauftragt ihn gleichzeitig mit der Anfertigung von billigen Ersatzringen. Kurz nach Verlassen des Geschäfts fällt ihm auf der Straße eine offenbar verlorene Brieftasche mit € 1.000 auf. Er steckt sie sich ein und fährt nach Hause. Zu Hause bekommt A Gewissensbisse gegenüber seinem Bruder und gesteht diesem alles. Der Bruder fordert, dass A alles rückgängig machen solle; andernfalls wolle er keinen Kontakt mehr. Um seinen Fehler gutzumachen, fährt A zum selben Juwelier und kauft zwei echte Ringe. Als A am Heimweg am Karlsplatz auf die U-Bahn wartet, fällt ihm nicht weit entfernt der elegant gekleidete X auf. Er beobachtet X, wie dieser aus seiner Laptoptasche ein kleines Schmuckkästchen holt, es öffnet und eine (offenbar neu erworbene) Taschenuhr betrachtet. Dann steckt er es wieder ein. A sieht seine Chance gekommen, wieder an Geld zu gelangen; er schätzt die Uhr auf einen Wert zwischen € 1.000 und € 1.500. Als die U-Bahn in die Station einfährt, steigt A zwar in denselben sehr vollen Wagon ein, aber durch eine andere Tür und beginnt sich durch die Menschenmenge langsam an X heranzuschleichen. Als er schließlich hinter X steht, wartet er noch kurz und beginnt dann unauffällig den Verschluss der Tasche ein wenig zu öffnen. Schließlich greift er mit der Hand langsam hinein und fühlt bereits das Schmuckkästchen. Er greift danach, zieht es unbemerkt heraus und steigt bei der nächsten Station aus. Was A nicht gedachte hätte, ist, dass die Uhr in Wahrheit ein Unikat und € 4.000 wert ist. Zu Hause übergibt A seinem Bruder die zwei neuen Ringe. Variante 1: A hat die Ringe nicht von seinem Bruder, sondern von einem befreundeten Nachbarn bekommen. Außerdem findet er die Brieftasche nicht auf der Straße, sondern noch am Boden im Juweliergeschäft. Variante 2: Als X das Schmuckkästchen fühlt, bekommt er moralische Bedenken und lässt von seinem Vorhaben ab. Variante 3: Als X das Schmuckkästchen fühlt, hört er plötzlich die Worte: „Guten Tag, Fahrscheine bitte!“. Er bekommt Angst erwischt zu werden und lässt von seinem Plan ab. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A! Stoff: AT: Fuchs, AT I8 (2012) Kap 28 und 29 Rz 1–42, Kap 31 Rz 1–44 oder Kienapfel/Höpfel/Kert, AT14 (2012) Z 21–23. BT: Fuchs/Reindl-Krauskopf, BT I4 (2014) §§ 127, 128, 133, 134, 166 und 167 oder Birklbauer/Hilf/ Tipold, BT I2 (2012) §§ 127, 128, 133 und 134 oder Bertel/Schwaighofer, BT I12 (2012) §§ 127, 128, 133, 134, 166 und 167.
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