Orefa® CIPC Stop L300

Orefa® CIPC Stop L300
Wirkstoff: 300 g/l Chlorpropham
Heißvernebelungsmittel
GP 007443-00/001
WIRKUNGSWEISE
Orefa® CIPC Stop L300 ist eine Spezialformulierung (flüssig) für Heißnebelgeräte zur Keimhemmung
bei eingelagerten Kartoffeln (Großlager), ausgenommen Pflanzkartoffeln. Durch die Heißvernebelung
verteilt sich der Wirkstoff Chlorpropham fein auf der Kartoffeloberfläche und verhindert ein Auskeimen
während der Einlagerung unter gleichzeitiger Bewahrung von Geschmack und Nährstoffen.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K2
KULTURVERTRÄGLICHKEIT
Unverträgliche Kartoffelsorten gegenüber Orefa® CIPC Stop L300 sind bisher nicht bekannt. Die
Anwendungshinweise sind aber unbedingt zu beachten, da es nach Anwendung von
Keimhemmungsmitteln auf Basis von Chlorpropham unter ungünstigen Voraussetzungen zu
Schalenbrand kommen kann. Ursache ist eine nicht ausreichende Abhärtung der geernteten Kartoffeln,
die auch zu einer gesteigerten Infektionsgefahr durch verzögerte Wundheilung führen kann. Der
Einsatz von Orefa® CIPC Stop L300 darf deshalb nur bei schalenfesten, ausgereiften und gesunden
Kartoffeln erfolgen.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE
Kultur/Einsatzzeitpunkt
Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge,
Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen
Kartoffel (ausgenommen
Keimhemmung
Pflanzgut) im Großlager
 1. Anwendung: 40 ml/t, 2.-4. Anwendung: 26,7 ml/t, Anzahl
Nach Lagerbeginn
Behandlungen: in der Anwendung: 4, In der Kultur bzw. je
Jahr: 4, Abstand: 2-3 Monate
1. Behandlung 3-6 Wochen nach Lagerbeginn
 Heißvernebeln
 F
VA251: Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das
Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen.
Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von
Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den
Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am
Arbeitsplatz – „Luftgrenzwerte“) eingehalten werden.
Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer
Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht
in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG
WICHTIGE HINWEISE
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Ausgenommen von der Behandlung mit Orefa® CIPC Stop L300 sind Kartoffelpflanzgut und
Saatgut aller Art.
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Der mit Chlorpropham behandelte Raum darf nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saatgut
verwendet werden. Darüber hinaus dürfen keine Lebens- und Futtermittel in Räumen gelagert
werden, in denen zuvor mit Orefa® CIPC Stop L300 behandelte Kartoffeln gelagert oder verarbeitet
wurden, da die Gefahr besteht, dass der Rückstandshöchstwert (MRL) überschritten wird.

Behandelte Kartoffeln und Pflanzkartoffeln getrennt voneinander lagern. Pflanzkartoffeln dürfen
weder dem wirkstoffhaltigen Nebel noch der Ventilationsluft ausgesetzt werden.
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Orefa® CIPC Stop L300 darf nur bei gesunden, schalenfesten, vollständig abgetrockneten
Kartoffeln nach erfolgter Wundheilung eingesetzt werden. Ein hoher Verschmutzungsgrad der
Kartoffeln vermindert die Wirkung.
Der erste Einsatz sollte frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 14-21 Tage nach der
Einlagerung erfolgen.
Entsprechend der Sorte, Lagerzeit, Temperatur und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung
im Abstand von 2-3 Monaten zu wiederholen. Die Anwendung sollte jedoch spätestens, wenn die
ersten Anzeichen von Keimbereitschaft sichtbar werden, erfolgen. Maximaler Mittelaufwand: 120
ml/t Kartoffeln während der Lagerdauer.
Bei der Einlagerung können zusätzliche Anwendungen mit anderen Mitteln erfolgen, die diesen
Wirkstoff enthalten, z.B. Orefa® Chlorpropham Basis. Insgesamt sollte jedoch nicht mehr als 36 g
reiner Wirkstoff (CIPC) pro Tonne ausgebracht werden.
Anwendungsbeispiel: 1 Tonne Kartoffeln wird bei Einlagerung behandelt mit bis zu 60 ml Orefa®
Chlorpropham Basis (18 g CIPC) gefolgt von max. 3 Anwendungen mit je 20 ml Orefa® CIPC Stop
L300 (gesamt 18 g CIPC).
Kartoffeln, die nach der Ernte zur Verlängerung der Haltbarkeit mit Chlorpropham behandelt
wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der Ernte
behandelt“ gekennzeichnet werden.
ANWENDUNGSTECHNIK
Ausbringgerät

Applikationsgeräte zur Heißvernebelung müssen technisch einwandfrei sein. Anwendung immer
unter Aufsicht und unter Beachtung der Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers.

Die Düse sollte ein feines Nebelspektrum ermöglichen und nicht zu groß gewählt werden.

Es empfiehlt sich, das Heißvernebelungsgerät außerhalb des Lagerraumes zu platzieren, und das
Nebelrohr durch eine kleine Öffnung in den Raum zu führen.

Das Gerät sollte so positioniert werden, dass ein frühzeitiger Niederschlag an Ventilator,
Oberflächen und Kartoffeln vermieden wird und der Nebel sich gut mit der Umluft mischen kann.
Bei Geräten mit großen Nebelkapazitäten sollte der Nebel über den Kartoffeln auf der dem
Ventilator gegenüberliegenden Seite eingeführt werden. Bei kleineren Geräten ist auch ein
Einführen des Nebels an der luftabgehenden Seite des Ventilators möglich, jedoch darf der Nebel
niemals vor dem Ventilator ausgebracht werden.
Vorbereitung

Schüttkegel und Totecken im Lagerraum sind zu vermeiden. Um gleichmäßige
Standdruckverhältnisse bei der Belüftung zu gewährleisten, müssen die Kartoffeln gleichmäßig
hoch geschüttet werden. Schmutzpartikel an den Kartoffeln mindern die Wirkung.
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Kartoffeltemperatur max. 12°C.
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Vor der Anwendung kurz lüften, um etwaige CO2-Rückstände zu minimieren. Während der
Anwendung müssen Fenster, Türen und andere Öffnungen geschlossen sein und die Lüftung auf
Umluft geschaltet werden.

Orefa® CIPC Stop L300 ohne Wasserzugabe (gebrauchsfertige Spezialformulierung) in den Tank
des Vernebelungsgerätes füllen.
Spritztechnik

Um eine gleichmäßige Luftzirkulation zu gewährleisten, muss die Umluft zunächst ca. 10 Minuten
laufen (möglichst auf niedriger Stufe, um eine gleichmäßige Luftzirkulation durch den
Kartoffelstock ohne zu hohen Druck zu gewährleisten), dann wird Orefa® CIPC Stop L300 mit dem
Nebelgerät feinst vernebelt in das Lager eingeblasen (Nebelzeit: etwa 5-10 Minuten je Liter bis der
gesamte Kartoffelstock gleichmäßig benetzt ist). Bis der Nebel nahezu verschwunden ist, muss die
Umluft aufrecht erhalten bleiben.

Alle elektrischen Anlagen bis auf den Ventilator während des Nebelns ausschalten. Stellen Sie
sicher, dass das Licht bis zum vollständigen Setzen des Nebels ausgeschaltet bleibt. Die
elektrische Installation des Lagerraumes und die Spezifikation des Ventilators müssen den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Warnung!

Im Betrieb wird das Nebelrohr sehr heiß. Um Brände zu verhindern, stellen Sie sicher, dass das
Nebelrohr nicht mit Papier, Kunststoff, Holz o.ä. in Berührung kommt.
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30 Minuten nach der Vernebelung die Lüftung ausschalten, damit sich der Nebel auf die Kartoffeln
setzen kann.
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
Um den CO2-Gehalt der Luft zu verringern, darf nach 8-12 Stunden wieder extern gelüftet werden.
Hierbei darauf achten, dass sich kein Nebel an der Öffnungsstelle angestaut hat, der dann
entweichen könnte.
Gegendruck zum Nebelgerät vermeiden, um einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
Während der Anwendung das Gerät zu keinem Zeitpunkt unbeobachtet lassen und die
einwandfreie Funktion ständig überwachen.
Die während der Anwendung erhitzten Geräteteile nicht in Kontakt mit brennbaren Gegenständen
oder Stoffen (wie z.B. Papiersäcken, Holz oder Kunststoffen) kommen lassen.
Vor dem Ausschalten zunächst die Produktzufuhr stoppen. Bei unterbrochener Luftzufuhr, z.B.
durch ausgeschalteten Motor, oder aufgrund von Benzinmangel ausgefallenen Motors kann sich
das Produkt entzünden, wenn es mit den heißen Geräteteilen in Berührung kommt. Daher die
Mündung des Nebelgerätes während der Behandlung schräg nach unten richten. Empfohlen wird
eine Geräteschnellabschaltung.
Den Nebel nicht durch einen Luftkanal einleiten, da er sich an den Wänden niederschlagen würde.
Stattdessen den Nebel direkt in den Raum einleiten, wo er sich zunächst mit der Umluft
vermischen und verdünnen kann, bevor er vom Ventilator verteilt wird.
REINIGUNG
Heißnebelgerät sofort nach Gebrauch mit etwas Diesel reinigen.
RESTMENGENVERWERTUNG
Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation,
sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG
Kennzeichnung nach CLP-Verordnung
Signalwort: Achtung
Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09
Gefahrenhinweise:
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260: Dampf nicht einatmen.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Hinweise für den Anwenderschutz
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels.
SF138: Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Stunden nach
Abschluss der Behandlung erlaubt.
SF1472: Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten.
Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
SF169: Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu
kennzeichnen.
SF182: Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz)
und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des
Mittels.
SS2204: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen
bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST4102: Halbmaske mit Kombinationsfilter AX-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für
die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden
Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VA251: Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den
Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan
in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft
am Arbeitsplatz - "Luftgrenzwerte") eingehalten werden.
HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT
Schutz von Wasserorganismen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
ABFALLBESEITIGUNG
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der
Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit
separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie
von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste
nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
ANMERKUNG
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung
für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres
Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir
jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für
gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Produktinformationen lesen.
Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH