Orefa® CIPC Stop L300 Wirkstoff: 300 g/l Chlorpropham Heißvernebelungsmittel GP 007443-00/001 WIRKUNGSWEISE Orefa® CIPC Stop L300 ist eine Spezialformulierung (flüssig) für Heißnebelgeräte zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (Großlager), ausgenommen Pflanzkartoffeln. Durch die Heißvernebelung verteilt sich der Wirkstoff Chlorpropham fein auf der Kartoffeloberfläche und verhindert ein Auskeimen während der Einlagerung unter gleichzeitiger Bewahrung von Geschmack und Nährstoffen. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K2 KULTURVERTRÄGLICHKEIT Unverträgliche Kartoffelsorten gegenüber Orefa® CIPC Stop L300 sind bisher nicht bekannt. Die Anwendungshinweise sind aber unbedingt zu beachten, da es nach Anwendung von Keimhemmungsmitteln auf Basis von Chlorpropham unter ungünstigen Voraussetzungen zu Schalenbrand kommen kann. Ursache ist eine nicht ausreichende Abhärtung der geernteten Kartoffeln, die auch zu einer gesteigerten Infektionsgefahr durch verzögerte Wundheilung führen kann. Der Einsatz von Orefa® CIPC Stop L300 darf deshalb nur bei schalenfesten, ausgereiften und gesunden Kartoffeln erfolgen. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Kartoffel (ausgenommen Keimhemmung Pflanzgut) im Großlager 1. Anwendung: 40 ml/t, 2.-4. Anwendung: 26,7 ml/t, Anzahl Nach Lagerbeginn Behandlungen: in der Anwendung: 4, In der Kultur bzw. je Jahr: 4, Abstand: 2-3 Monate 1. Behandlung 3-6 Wochen nach Lagerbeginn Heißvernebeln F VA251: Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz – „Luftgrenzwerte“) eingehalten werden. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG WICHTIGE HINWEISE Ausgenommen von der Behandlung mit Orefa® CIPC Stop L300 sind Kartoffelpflanzgut und Saatgut aller Art. Der mit Chlorpropham behandelte Raum darf nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saatgut verwendet werden. Darüber hinaus dürfen keine Lebens- und Futtermittel in Räumen gelagert werden, in denen zuvor mit Orefa® CIPC Stop L300 behandelte Kartoffeln gelagert oder verarbeitet wurden, da die Gefahr besteht, dass der Rückstandshöchstwert (MRL) überschritten wird. Behandelte Kartoffeln und Pflanzkartoffeln getrennt voneinander lagern. Pflanzkartoffeln dürfen weder dem wirkstoffhaltigen Nebel noch der Ventilationsluft ausgesetzt werden. Orefa® CIPC Stop L300 darf nur bei gesunden, schalenfesten, vollständig abgetrockneten Kartoffeln nach erfolgter Wundheilung eingesetzt werden. Ein hoher Verschmutzungsgrad der Kartoffeln vermindert die Wirkung. Der erste Einsatz sollte frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 14-21 Tage nach der Einlagerung erfolgen. Entsprechend der Sorte, Lagerzeit, Temperatur und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung im Abstand von 2-3 Monaten zu wiederholen. Die Anwendung sollte jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft sichtbar werden, erfolgen. Maximaler Mittelaufwand: 120 ml/t Kartoffeln während der Lagerdauer. Bei der Einlagerung können zusätzliche Anwendungen mit anderen Mitteln erfolgen, die diesen Wirkstoff enthalten, z.B. Orefa® Chlorpropham Basis. Insgesamt sollte jedoch nicht mehr als 36 g reiner Wirkstoff (CIPC) pro Tonne ausgebracht werden. Anwendungsbeispiel: 1 Tonne Kartoffeln wird bei Einlagerung behandelt mit bis zu 60 ml Orefa® Chlorpropham Basis (18 g CIPC) gefolgt von max. 3 Anwendungen mit je 20 ml Orefa® CIPC Stop L300 (gesamt 18 g CIPC). Kartoffeln, die nach der Ernte zur Verlängerung der Haltbarkeit mit Chlorpropham behandelt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der Ernte behandelt“ gekennzeichnet werden. ANWENDUNGSTECHNIK Ausbringgerät Applikationsgeräte zur Heißvernebelung müssen technisch einwandfrei sein. Anwendung immer unter Aufsicht und unter Beachtung der Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers. Die Düse sollte ein feines Nebelspektrum ermöglichen und nicht zu groß gewählt werden. Es empfiehlt sich, das Heißvernebelungsgerät außerhalb des Lagerraumes zu platzieren, und das Nebelrohr durch eine kleine Öffnung in den Raum zu führen. Das Gerät sollte so positioniert werden, dass ein frühzeitiger Niederschlag an Ventilator, Oberflächen und Kartoffeln vermieden wird und der Nebel sich gut mit der Umluft mischen kann. Bei Geräten mit großen Nebelkapazitäten sollte der Nebel über den Kartoffeln auf der dem Ventilator gegenüberliegenden Seite eingeführt werden. Bei kleineren Geräten ist auch ein Einführen des Nebels an der luftabgehenden Seite des Ventilators möglich, jedoch darf der Nebel niemals vor dem Ventilator ausgebracht werden. Vorbereitung Schüttkegel und Totecken im Lagerraum sind zu vermeiden. Um gleichmäßige Standdruckverhältnisse bei der Belüftung zu gewährleisten, müssen die Kartoffeln gleichmäßig hoch geschüttet werden. Schmutzpartikel an den Kartoffeln mindern die Wirkung. Kartoffeltemperatur max. 12°C. Vor der Anwendung kurz lüften, um etwaige CO2-Rückstände zu minimieren. Während der Anwendung müssen Fenster, Türen und andere Öffnungen geschlossen sein und die Lüftung auf Umluft geschaltet werden. Orefa® CIPC Stop L300 ohne Wasserzugabe (gebrauchsfertige Spezialformulierung) in den Tank des Vernebelungsgerätes füllen. Spritztechnik Um eine gleichmäßige Luftzirkulation zu gewährleisten, muss die Umluft zunächst ca. 10 Minuten laufen (möglichst auf niedriger Stufe, um eine gleichmäßige Luftzirkulation durch den Kartoffelstock ohne zu hohen Druck zu gewährleisten), dann wird Orefa® CIPC Stop L300 mit dem Nebelgerät feinst vernebelt in das Lager eingeblasen (Nebelzeit: etwa 5-10 Minuten je Liter bis der gesamte Kartoffelstock gleichmäßig benetzt ist). Bis der Nebel nahezu verschwunden ist, muss die Umluft aufrecht erhalten bleiben. Alle elektrischen Anlagen bis auf den Ventilator während des Nebelns ausschalten. Stellen Sie sicher, dass das Licht bis zum vollständigen Setzen des Nebels ausgeschaltet bleibt. Die elektrische Installation des Lagerraumes und die Spezifikation des Ventilators müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Warnung! Im Betrieb wird das Nebelrohr sehr heiß. Um Brände zu verhindern, stellen Sie sicher, dass das Nebelrohr nicht mit Papier, Kunststoff, Holz o.ä. in Berührung kommt. 30 Minuten nach der Vernebelung die Lüftung ausschalten, damit sich der Nebel auf die Kartoffeln setzen kann. Um den CO2-Gehalt der Luft zu verringern, darf nach 8-12 Stunden wieder extern gelüftet werden. Hierbei darauf achten, dass sich kein Nebel an der Öffnungsstelle angestaut hat, der dann entweichen könnte. Gegendruck zum Nebelgerät vermeiden, um einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Während der Anwendung das Gerät zu keinem Zeitpunkt unbeobachtet lassen und die einwandfreie Funktion ständig überwachen. Die während der Anwendung erhitzten Geräteteile nicht in Kontakt mit brennbaren Gegenständen oder Stoffen (wie z.B. Papiersäcken, Holz oder Kunststoffen) kommen lassen. Vor dem Ausschalten zunächst die Produktzufuhr stoppen. Bei unterbrochener Luftzufuhr, z.B. durch ausgeschalteten Motor, oder aufgrund von Benzinmangel ausgefallenen Motors kann sich das Produkt entzünden, wenn es mit den heißen Geräteteilen in Berührung kommt. Daher die Mündung des Nebelgerätes während der Behandlung schräg nach unten richten. Empfohlen wird eine Geräteschnellabschaltung. Den Nebel nicht durch einen Luftkanal einleiten, da er sich an den Wänden niederschlagen würde. Stattdessen den Nebel direkt in den Raum einleiten, wo er sich zunächst mit der Umluft vermischen und verdünnen kann, bevor er vom Ventilator verteilt wird. REINIGUNG Heißnebelgerät sofort nach Gebrauch mit etwas Diesel reinigen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260: Dampf nicht einatmen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels. SF138: Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Stunden nach Abschluss der Behandlung erlaubt. SF1472: Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. SF169: Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen. SF182: Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen. SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2204: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST4102: Halbmaske mit Kombinationsfilter AX-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. VA251: Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - "Luftgrenzwerte") eingehalten werden. HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ANMERKUNG Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH
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