Gro-Stop® Fog - Spiess

Gro-Stop® Fog
Wachstumsregler
Wirkstoff:
300 g Chlorpropham /l (23,4 Gew.-%)
Heißvernebelungsmittel (HN)
Piktogramm: GHS07, GHS08
Signalwort:
Achtung
024255-00
Bienen: nicht gefährdet (B3)
Packungsgröße:
10 l Fass
Flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keim­hem­­mung
bei eingelagerten Kartoffeln im Großlager
(ausgenommen Pflanzgut).
Anwendung
Wirkungsweise
Gro-Stop Fog ist eine gebrauchsfertige flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte
zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (Großlager), ausgenommen Pflanzgut. Der
Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unterbindet die Zellteilung der
Keime.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).“
Aufwandmenge
Für die Behandlung zur Keimhemmung von Kartoffeln sind zwei verschiedene Anwen­
dungen getrennt voneinander möglich:
• Gro-Stop Fog wird zur Keimhemmung von Kartoffeln im Großlager, ausgenommen
Pflanzgut, mit 20 ml/t Kartoffeln im Heißnebelverfahren eingesetzt.
Der erste Einsatz erfolgt frühestens nach abgeschlossener Wund­
hei­
lung etwa 2
bis 3 Wochen nach der Einlagerung bei BBCH-Stadium 99 der Kultur. Maximal 3
Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 42
bis 56 Tagen.
Die Lagertemperatur sollte bereits 6 - 10 °C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur
und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 6 - 8 Wochen zu
wiederholen. Die Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von
Keimbereitschaft sichtbar werden.
Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt.
Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen.
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Gro-Stop® Fog
• Gro-Stop Fog kann außerdem zur Keimhemmung von Kartoffeln im Großlager, aus­genom­­
men Pflanz­gut, mit 25 ml/t Kartoffeln für die erste Anwendung und 12,5 ml/t Kartof­feln
ab der zweiten Behandlung im Heißnebelverfahren eingesetzt werden. Maximal 7 Be­­hand­
lun­gen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 4 Wochen.
Die erste Behandlung erfolgt frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 2 bis 3
Wochen nach der Lagerbeginn bei BBCH- Stadium 99 der Kultur.
Die Lagertemperatur sollte bereits 6 - 10 °C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur
und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 4 Wochen zu wiederholen. Die
Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft
sichtbar werden.
Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt.
Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen.
VV219 - Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.
Anwendungstechnik
• Kartoffeln im Lagerraum gleichmäßig hoch schütten, um gleiche Standdruckverhältnisse
zu gewährleisten (Schüttkegel und Totecken vermeiden). Vor der Vernebelung wird
empfohlen kurz extern zu belüften, um vorhandene CO2-Rückstände aus dem Lagerraum
zu entfernen.
• Fenster, Türen und andere Öffnungen schließen und die Lüftung auf Umluft schalten.
• Umluft 10 Minuten laufen lassen, bis eine gleichmäßige Luftzirkulation gewährleistet
ist, dann Gro-Stop Fog mit dem Nebelgerät auf der Ansaugseite (Unterdruckseite) nahe
dem Ventilator feinst vernebelt einblasen (Nebelzeit: etwa 5 - 10 Minuten je Liter bis der
gesamte Kartoffelstock gleichmäßig benetzt ist).
• Überwachen Sie während der gesamten Vernebelung das Gerät.
• Während der Behandlung den Lagerraum nicht betreten.
• Umluft aufrechterhalten, bis der Nebel weitgehend verschwunden ist.
• Anschließend Lüftung ausschalten und den Lagerraum für 6 - 8 Stunden geschlossen hal­
ten und nicht betreten.
• Nach Abschluss der 6 - 8 Stunden kann wieder extern gelüftet werden.
Gro-Stop Fog ist nur bei abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln mit ausreichend
verkorkten Wunden einzusetzen.
Die erste Behandlung erfolgt demnach 2 bis 3 Wochen nach der Einlagerung. Hohe Schmutz­
anteile vermindern die Wirkung. Sorten mit starkem Keimdrang bei höherer Lager­tem­pera­
tur regelmäßig kontrollieren.
Gro-Stop Fog kann auch bei alternativen Lagerungsweisen (Kisten-, Paletten, Jutesack- oder
Behelfsläger) eingesetzt werden. Voraussetzung ist hier aber eine entsprechende Luft­zir­kulation
durch den Kartoffelvorrat, um eine gleichmäßige Vernebelung im Lager zu ge­währ­leisten.
Anwendungshinweise
Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet
werden:
• Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender
Erde sein.
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Gro-Stop® Fog
• Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte
Knollen aussortiert wurden.
Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Fog ist grundsätzlich abhängig von Sorte,
Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit
von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und
anderen Faktoren.
Verträglichkeit (WH915)
Gegenüber Gro-Stop Fog unverträgliche Kartoffelsorten sind bisher nicht bekannt.
Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlorpropham (CIPC) können unter ungünstigen
Umständen bei allen Kartoffelsorten Schalenbrand verursachen. Gleichzeitig besteht durch
die verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies
kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zunahme des Krankheitsbefalls während
der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten führen. Gro-Stop Fog daher nur bei
abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln nach erfolgter Wundheilung einsetzen.
Wartezeit
Kartoffeln (Lager):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Besondere Hinweise
• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller
Art darf nicht dem Nebel oder der Ventilationsluft ausgesetzt werden.
• Den vernebelten Raum nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanzgut aller
Art be­nutzen.
• Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen
zuvor mit Gro-Stop Fog behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht
die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL).
• Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung be­
han­delt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der
Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.
• Heissvernebelung nur mit technisch einwandfreien Applikationsgeräten unter Aufsicht
und gemäß Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers vornehmen.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.”
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Gro-Stop® Fog
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB195 - Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel
verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
SF150 - Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen.
Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luft­
grenz­werte) einzuhalten.
SS120-1 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
SS220-3 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
SS620-1 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST410-2 - Halbmaske mit Kombinationsfilter AX-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVLRichtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in
der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VA251 - Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt
in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von
Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS
900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) eingehalten werden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wie­
der­verwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
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Gro-Stop® Fog
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten, aufrecht lagern und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­
ri­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sonder­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 - Staub/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zu­
führen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Certis Europe B.V.
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
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