ISO 9001 Revision einfach erklärt Gesetzliche und behördliche Anforderungen verstehen ISO 9001 Revision einfach erklärt– Gesetzliche und behördliche Anforderungen verstehen Quality Austria bietet in einer Reihe von Fachbeiträgen Informationen zur Revision der ISO 9001:2015. Jeden Monat wird ein Kernkonzept der Revision vertiefend erläutert. Diesmal erklären Eckehard Bauer und Wolfgang Hackenauer das spannende Thema der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Welchen Ansatz verfolgt nun die ISO 9001:2015? Die ISO 9001:2015 kann dazu verwendet werden, die Fähigkeit der Organisation zur fortlaufenden Erfüllung der Anforderungen der Kunden sowie der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die auf die von ihr bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen anwendbar sind, zu erfüllen. Gesetzliche und behördliche Anforderungen sind in weiterer Folge auch für den Anwendungsbereich der Norm wesentlich. Sie enthält keine spezifischen Anforderungen an andere Managementsysteme, z. B. Umweltmanagementsysteme, Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme oder Finanzmanagementsysteme. Beispiele für rechtliche Anforderungen: Gesetze (Produkthaftungsgesetzt, Elektrotechnikgesetzt, Lebensmittelrecht, usw.) Verordnungen (Maschinensicherheitsverordnung „CE-Kennzeichnung“, Bauprodukterichtlinie, usw.) Behördenbescheide (Gewerbeberechtigungen) Verträge (Liefervertrag, Kundenvertrag, Haftpflichtversicherung, usw.) Interne Verpflichtungen (Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeitmodelle, Personalentwicklungspläne, usw.) Die Anforderungen im Überblick Abbildung 1: Rechtliche Anforderungen, Wolfgang Hackenauer E. J. Bauer Dezember 2015 1/4 ISO 9001 Revision einfach erklärt Gesetzliche und behördliche Anforderungen verstehen Änderungen zur bisherigen Ausgabe Die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen wurden bisher nur im allgemeinen Teil geführt. Nun zieht sich das Thema wie ein Faden durch die Norm. Ein Vergleich mit ISO 14001:2015 zeigt aber, dass trotz angestrebter High Level Structure die ISO 14001:2015 den Regelkreis schließt. Beginnend mit der Verpflichtungserklärung in der Umweltpolitik bis hin zur Leistungsbewertung und somit zur Managementbewertung wird hier ein Bogen gespannt. Umsetzung Durch eine systematische Umsetzung dieser normativen Forderung zum Thema „Recht“, kann ein Unternehmen wesentliche Schritte in Richtung einer behörden- und gerichtsfesten Organisation setzen. Werden gesetzliche und behördliche Anforderungen nicht direkt vom Kunden übermittelt, dann wird eine Auseinandersetzung mit produkt- bzw. dienstleistungsspezifischen Verpflichtungen erforderlich. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates regelt im Wesentlichen die Marktüberwachung von bestimmten Produkten. Von den Mitgliedsstaaten wird ein entsprechendes Programm herausgegeben (Marktüberwachungsprogramm 2015). Ziel der Marktüberwachung ist es, dass Produkte nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellen und sonstige in den betreffenden Rechtsnormen geregelte Anforderungen erfüllen. Weitere Themen der Marktüberwachung sind z.B. die Genauigkeit von Messmittel oder der sparsame Umgang mit Energie. Auszug aus dem Marktüberwachungsprogramm 2015: EU-Rechtsnorm Richtlinie 90/385/EWG „aktive implantierbare medizinische Geräte“ Richtlinie 2006/66/EG "Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren" ab 1. Juli 2015 Richtlinie 2013/56/EU Verordnung (EU) Nr. 305/2011 "Bauproduktenverordnung" Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Richtlinie 97/23/EG "Druckgeräterichtlinie (PED)" Richtlinie 2011/65/EU "Richtlinie für die Beschränkung von gefährlichen Stoffen (RoHS)" Richtlinie 2006/95/EG "Niederspannungsrichtlinie (LVD)" Richtlinie 2006/42/EG "Maschinenrichtlinie" E. J. Bauer Umsetzung in Österreich Medizinproduktegesetz – MPG, BGBl. Nr. 657/1996 i.d.g.F. Batterienverordnung 2008 – AWG 2002 i.d.g.F. Bauproduktegesetz - BauPG, BGBl. I Nr. 55/1997 idF: BGBl. I Nr. 136/2001 Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997 idgF §§ 29 bis 34; 67 (1) Z 5; 71 (1) Z 11 und §§ 57ff Überwachungsmaßnahmen Druckgeräteverordnung - DGVO BGBl. II, Nr. 426/1999 Elektroaltgeräteverordnung 2005 – AWG 2002, i.d.g.F. Niederspannungsgeräteverordnung 1995 NspGV 1995, BGBl. Nr. 51/1995 Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 MSV 2010, BGBl. II Nr. 282/2008 Dezember 2015 2/4 ISO 9001 Revision einfach erklärt Gesetzliche und behördliche Anforderungen verstehen EU-Rechtsnorm 93/42/EWG "Medizinprodukte-Richtlinie" Richtlinie 90/384/EWG (kod. 2009/23/EG) "nichtselbsttätige Waagen" Richtlinie 2005/32/EG "ÖKO-Design (EUP) " Richtlinie 94/9/EG "ATEX" Richtlinie 2007/23/EG „Pyrotechnikrichtlinie“ Richtlinie 93/15/EWG Richtlinie 2001/95/EG "Produktsicherheitsrichtlinie" Umsetzung in Österreich Medizinproduktegesetz – MPG, BGBl. Nr. 657/1996 i.d.g.F. Maß- und Eichgesetz BGBl. Nr. 152/1950 idgF Ökodesign-Verordnung 2007 – ODV 2007, BGBl. II Nr. 126/2007 Explosionsschutzverordnung 1996 - ExSV 1996, BGBl. Nr. 252/1996 Pyrotechnikgesetz 2010, BGBl. I Nr. 131/2009 Sprengmittelgesetz 2010, BGBl. I Nr. 121/2009 Produktsicherheitsgesetz 2004 – PSG 2004 BGBl. I Nr. 16/2005 Die sieben Schritte zur Rechtssicherheit Hier könnte eine Anlehnung an die ISO 14001 – Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem – bzw. OHSAS 18001 – Anforderungen an ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem - vorgenommen werden. Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Politik Ermittlung der relevanten Rechtsvorschriften und anderer Anforderungen und Bereitstellung dieser Aufbau eines Systems zur kontinuierlichen Erfassung neuer oder geänderter Rechtsvorschriften Ableitung konkreter Verpflichtungen aus den Vorschriften Aufbau eines Systems zur Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen Überprüfung der Vollständigkeit und der Einhaltung aller relevanten Anforderungen und Dokumentation des Ergebnisses Regelmäßige Bewertung und Feststellung des Rechtsstatus der Organisation durch die oberste Leitung der Organisation E. J. Bauer Dezember 2015 3/4 ISO 9001 Revision einfach erklärt Gesetzliche und behördliche Anforderungen verstehen Die Handlungsbedarfsanalyse Die folgende schematische Darstellung zeigt eine „Handlungsbedarfsanalyse Recht“. Ein Regelkreis zeigt den zu berücksichtigenden Input in die Handlungsbedarfsanalyse bis zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Organisation sowie deren Wirksamkeitskontrolle. Abbildung 2: Handlungsbedarfsanalyse Recht, Eckehard Bauer Die Autoren Eckehard Bauer, MSc Executive Vice President Key Account and Business Development Quality, Business Continuity, Risc and Security E-Mail E. J. Bauer Ing. Wolfgang Hackenauer, MSc Netzwerkpartner, Produktexperte Umwelt und Energie E-Mail Dezember 2015 4/4
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