einfach erklärt. nah.klar. - CDU Rheinland

KOMMUNALWAHLRECHT
Verhältniswahl – Mehrheitswahl – Kumulieren - Panaschieren
die-rheinland-pfalz-partei.de
EINFACH ERKLÄRT. NAH.KLAR.
VERHÄLTNISWAHL
Verhältniswahl liegt vor, wenn mehrere Parteien und Wählergruppen antreten. Dann haben Sie
viele Möglichkeiten bei der Wahl. Dies ist regelmäßig so bei den Wahlen zum Verbandsgemeinderat, Kreistag , Bezirkstag der Pfalz sowie manchmal bei Ortsgemeinderäten.
1. Mit einem Listenkreuz im Kopf
einer Partei/Wählergruppe haben Sie
Ihr volles Wahlrecht grundsätzlich ausgeschöpft und gültig gewählt. Deshalb
ist dieses besonders wichtig.
2. Wollen Sie einen oder mehrere
Wunschkandidaten besonders unterstützen, so können Sie diese/n zusätzlich mit bis zu 3 Personenstimmen besonders stärken.
Insgesamt stehen Ihnen dabei so viele Einzelstimmen zur Verfügung wie Ratsmitglieder zu wählen
sind.
MEHRHEITSWAHL
Mehrheitswahl ist dann gegeben, wenn kein oder nur ein Wahlvorschlag vorliegt. Dies ist häufig
bei der Wahl von Ortsgemeinderäten der Fall.
Wenn kein Wahlvorschlag vorliegt, erhalten Sie einen leeren amtlichen, weißen Stimmzettel. Hierauf können Sie handschriftlich so viele Personen mit Namen aufführen wie Ratsmitglieder zu
wählen sind.
Gibt es einen Wahlvorschlag, so können Sie die aufgeführten Personen wählen, indem Sie ein
Kreuz hinter deren Namen machen. Sie dürfen aber auch Personen von der Liste streichen oder
neue Personen namentlich hinzufügen. Insgesamt können Sie auch hier maximal so viele Personen durch Ankreuzen oder Hinzufügen wählen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind.
Unser Tipp: Vergeben Sie erst ein
Kreuz an die Liste der CDU. So geht
keine Ihrer Stimmen verloren. Geben Sie dann – unter Beachtung
Ihrer Gesamtstimmenzahl – Ihren
Lieblingskandidaten noch einzelne
Stimmen.
Die Kommunalen in Rheinland-Pfalz
Rheinallee 1a-d - 55116 Mainz
GEMEINSAM FÜR
RHEINL AND-PFALZ
Dafür steht die CDU