KOMMUNALWAHLRECHT Verhältniswahl – Mehrheitswahl – Kumulieren - Panaschieren die-rheinland-pfalz-partei.de EINFACH ERKLÄRT. NAH.KLAR. VERHÄLTNISWAHL Verhältniswahl liegt vor, wenn mehrere Parteien und Wählergruppen antreten. Dann haben Sie viele Möglichkeiten bei der Wahl. Dies ist regelmäßig so bei den Wahlen zum Verbandsgemeinderat, Kreistag , Bezirkstag der Pfalz sowie manchmal bei Ortsgemeinderäten. 1. Mit einem Listenkreuz im Kopf einer Partei/Wählergruppe haben Sie Ihr volles Wahlrecht grundsätzlich ausgeschöpft und gültig gewählt. Deshalb ist dieses besonders wichtig. 2. Wollen Sie einen oder mehrere Wunschkandidaten besonders unterstützen, so können Sie diese/n zusätzlich mit bis zu 3 Personenstimmen besonders stärken. Insgesamt stehen Ihnen dabei so viele Einzelstimmen zur Verfügung wie Ratsmitglieder zu wählen sind. MEHRHEITSWAHL Mehrheitswahl ist dann gegeben, wenn kein oder nur ein Wahlvorschlag vorliegt. Dies ist häufig bei der Wahl von Ortsgemeinderäten der Fall. Wenn kein Wahlvorschlag vorliegt, erhalten Sie einen leeren amtlichen, weißen Stimmzettel. Hierauf können Sie handschriftlich so viele Personen mit Namen aufführen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Gibt es einen Wahlvorschlag, so können Sie die aufgeführten Personen wählen, indem Sie ein Kreuz hinter deren Namen machen. Sie dürfen aber auch Personen von der Liste streichen oder neue Personen namentlich hinzufügen. Insgesamt können Sie auch hier maximal so viele Personen durch Ankreuzen oder Hinzufügen wählen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Unser Tipp: Vergeben Sie erst ein Kreuz an die Liste der CDU. So geht keine Ihrer Stimmen verloren. Geben Sie dann – unter Beachtung Ihrer Gesamtstimmenzahl – Ihren Lieblingskandidaten noch einzelne Stimmen. Die Kommunalen in Rheinland-Pfalz Rheinallee 1a-d - 55116 Mainz GEMEINSAM FÜR RHEINL AND-PFALZ Dafür steht die CDU
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