BETREUUNG UND BEGLEITUNG VON ZEUGINNEN UND ZEUGEN IM STRAFVERFAHREN Betreuung und Begleitung von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken Als Zeugin/Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht und damit zur Erforschung der Wahrheit. Um die mit Ihrer Zeugenaussage verbundenen Unannehmlichkeiten und Belastungen möglichst gering zu halten, möchten wir Sie auf Ansprechpartner/innen für Fragen und Hilfestellungen hinweisen und Ihnen Informationen zur Anreise und zum Aufenthalt bei dem Landgericht Saarbrücken geben. 1. Zeugenbegleitung Das Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO) stellt Ihnen kostenlos Dipl. Sozialarbeiterinnen zur Seite, die Sie vor und während der Gerichtsverhandlung unterstützen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Mitarbeiterin - für den Regionalverband , Stadt Saarbrücken und den Saar-Pfalz-Kreis ohne Stadt Homburg Frau Andrea Borner, Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO), Dienstgebäude Talstraße 21 in 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-5007, - für die Landkreise Neunkirchen und St. Wendel: Frau Sonja Schmidt-Marx, Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO), Dienstgebäude Saarbrücker Straße 2 in 66538 Neunkirchen, Telefon: 06821/9097-26 und - für die Landkreise Merzig und Saarlouis sowie Stadt Homburg: Frau Birgit Derissen, Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO), Dienstgebäude Saarbrücker Straße 2 in 66538 Neunkirchen, Telefon: 06821/9097- 40. Über das Info-Telefon mit der Rufnummer 0681/501-5050 erhalten Sie während den folgenden Zeiten Auskunft und werden auf Wunsch auch an die Mitarbeiter/innen des Kompetenzzentrums der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO) weitervermittelt: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr 2. Aufenthalt Am „Info-Tresen“ im Eingangsbereich des Hauptgebäudes des Landgerichts Saarbrücken (Franz-Josef-Röder-Str. 15 in 66119 Saarbrücken) nehmen sich Mitarbeiter/innen Ihrer Fragen an, insbesondere zur Lage des Sitzungssaals, der Aufenthaltsräume für Zeuginnen/Zeugen und der Kantine. Wickelmöglichkeiten für Babys und Kleinkinder befinden sich im Babywickelraum (Zimmer 127) im ersten Obergeschoss. Für kindliche Zeuginnen/Zeugen steht ein besonderer Aufenthaltsraum zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich im Bedarfsfall an der Information. SRLG_Z_3410 502 20.05.2015 g eines interessanten Punktes ein. Sie können das Textfeld an einer beliebigen Stelle im Dokument positionieren. Verwenden Sie die Registerkarte 'Text- BETREUUNG UND BEGLEITUNG VON ZEUGINNEN UND ZEUGEN IM STRAFVERFAHREN Wichtiger Hinweis für Rollstuhlfahrer: Um in das Hauptgebäude des Landgerichts Saarbrücken (Franz-Josef-Röder-Str. 15, Saarbrücken) zu gelangen, können Sie den Treppenlift am Eingang des Justizgebäudes Zähringerstr. 12 in Saarbrücken benutzen. Melden Sie sich bitte rechtzeitig unter der Telefon Nr. 0681/5015011 bei unseren Mitarbeiter/innen des Info-Zentrums im Haupteingangsbereich des Landgerichts an und teilen Sie Ihre voraussichtliche Ankunftszeit am Terminstag mit, da der Lift nur mit Schlüssel bedient werden kann. 3. Anreise Eine Wegbeschreibung unter Hervorhebung des Landgerichts ist nachstehend abgedruckt. Bitten beachten Sie, dass nur begrenzte Kurzparkmöglichkeiten direkt am Haus zur Verfügung stehen. Ausreichend Parkplätze – auch solche speziell für Frauen – sind im etwa 250 m von Justizgebäude entfernt gelegenen Parkhaus in der Talstraße 34 (gebührenpflichtig) vorhanden. Die Parkgebühren werden auf Antrag gegen Vorlage des Parkscheines erstattet. Behindertenparkplätze stehen an der Einmündung Hardenbergstraße/Franz-Josef-RöderStraße, in der Zähringerstraße gegenüber dem Justizdienstgebäude Zähringerstr. 12 sowie vor dem Dienstgebäude der Nebenstelle des Landgerichts Saarbrücken Hardenbergstr. 2-4 zur Verfügung. Mit den Bussen der Saartal-Linien erreichen Sie das Landgericht mit den Linien 126 und 128 (Haltestelle „Franz-Josef-Röder-Straße“) sowie den Linien 105, 108 und 121 (Haltestelle „Hardenbergstraße“). Der Fußweg vom Hauptbahnhof bis zum Landgericht beträgt etwa 30 Minuten. Informationen über das Landgericht Saarbrücken erhalten Sie auch im Internet unter www.lg-sb.saarland.de. SRLG_Z_3410 502 20.05.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc