Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Fragen und Antworten zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren Stand: 22.03.2016 Auftragsbezeichnung Vergabenummer Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem zweistufigen Verfahren ELER 2.1 - 1/2016 Die Fragen der Bieter wurden anonymisiert und werden mit den Antworten der GFAW allen Bietern im Nachfolgenden zur Verfügung gestellt: I. Eignungskriterien Frage 1: Da ich steuerrechtlich Freiberufler bin, bedarf es keiner Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis. Ist es zulässig, wenn ich als Nachweis eine Bestätigung vom Finanzamt vorlege, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin, sonst würde ich ja ausgeschlossen? Antwort 1: Bieter, die gewerblich tätig sind, müssen zwingend eine Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie vorlegen. Bieter, die freiberuflich tätig sind, müssen keine Gewerbeanbzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie vorlegen. Sie werden deshalb nicht ausgeschlossen. Stattdessen ist auch kein anderer Nachweis vorzulegen. Folglich gilt das Erfordernis des Vorlegens einer Gewerbeanbzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie nur, wenn der Bieter Gewerbetreibender ist. Frage 2: Kann die in der Referenzliste geforderte Beratungsdauer (Beginn und Ende) näher definiert werden – tages-, monats- oder jahresgenau? Antwort 2: Die Angabe der Beratungsdauer in Monaten und Jahren wird als ausreichend angesehen (Beispiel: März 2015 bis Januar 2016). Frage 3: Da wir viele Unternehmen in verschiedenen Losen und auch durch verschiedene Berater beraten haben, wäre es sinnvoll, die einmal eingegebenen Daten durch Kopieren in andere Lose und zu anderen Beratern zu übertragen. Dies wird aber durch die Dateiformatierung verhindert. Wie kann diese Situation vereinfacht werden – evtl. durch Excel-Tabellen als Anlagen? Seite 1 von 5 Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Antwort 3: Diese Situation kann dadurch vereinfacht werden, dass Sie die Daten in ein separates Worddokument eintippen und von dort aus in die gelb hinterlegten Felder der Vergabeunterlagen kopieren. Damit Sie nicht zwischen dem separaten Worddokument und dem Worddokument „Vergabeunterlagen“ hin- und herspringen müssen, können Sie sich auf Ihrem PC auch diese beiden Dateien gleichzeitig anzeigen lassen. Dies funktioniert in Microsoft Word wie folgt: Klicken Sie in dem separaten Worddokument auf die Registerkarte „Ansicht“. Dort klicken Sie auf den Button „Nebeneinander anzeigen“. Dann werden die beiden Dokumente rechts und links voneinander angeordnet. Eine Vereinfachung der Situation etwa durch Excel-Tabellen als Anlagen ist nicht möglich, denn es sind zwingend die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Lediglich, soweit Ergänzungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf einer gesonderten Anlage beigefügt werden. Dies ist bei der von Ihnen geschilderten Konstellation jedoch nicht der Fall. Frage 4: Anfangs wurden für die vom Ministerium durchgeführten Cross Compliance-Schulungen Teilnahmebescheinigungen ausgestellt, jedoch nicht mehr innerhalb des vorgegebenen Zeitraums der letzten 5 Jahre. Wird mir die Teilnahme trotzdem anerkannt? Antwort 4: Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zu BERAM – Beratungsförderung mit Managementsystem zu Cross Compliance – im Zeitraum von 2006 bis 2013 erfüllt die Anforderung an eine Weiterbildungsveranstaltung für Fachlos 1. Frage 5: Ist die Übersicht zum Nachweis meines beruflichen Werdegangs nur für die letzten 5 Jahre, oder seitdem ich als Berater tätig bin, vorzulegen? Antwort 5: Zum Nachweis der fachlichen und methodischen Befähigung für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Beratungen ist der berufliche Werdegang vollständig (d. h. der bisherige berufliche Werdegang) darzulegen. Dabei ist ein direkter Bezug zu den ausgewählten Fachlosen herzustellen. II. Zuschlagskriterien Frage 1: Was passiert, wenn ich ein Zuschlagskriterium nicht erfülle? Antwort 1: Dann bekommen Sie für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. Seite 2 von 5 Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Frage 2: In die Tabelle im Formblatt Nr. 3 unter „III. Beratungserfahrung“ gebe ich für jedes beratene Unternehmen die Anzahl der Beratungen im maximal möglichen Beratungszeitraum 2011 bis 2015 an und dies, wenn es mehrere Einzelberater sind, für alle, also das Gesamtunternehmen. Habe ich die Tabelle dahingehend richtig verstanden? Antwort 2: Ja, das haben Sie. In der Tabelle im Formblatt Nr. 3 unter III. wird nicht – so wie bei den Eignungskriterien – auf den einzelnen Berater abgestellt, sondern auf alle Einzelberater in dem Unternehmen des Bieters. III. Drucken Frage 1: Ich kann die Vergabeunterlagen zwar öffnen, aber nicht drucken - trotz Aktivierung der Bearbeitungsposition. Um den Schutz aufzuheben, verlangt der Rechner ein Kennwort. Gibt es hierbei was zu beachten? Antwort 1: Bereits nach dem Anklicken des Buttons „Bearbeitung aktivieren“ können Sie das Dokument drucken. Eine Aufhebung des Schreibschutzes ist dafür nicht erforderlich. Der Schreibschutz dient lediglich dazu, dass an unseren Vorgaben nichts geändert werden kann und nur die gelb hinterlegten Felder ausgefüllt werden können. Falls Sie jedoch lediglich einzelne Seiten aus den Vergabeunterlagen drucken möchten, so müssen Sie, da das Dokument in Abschnitte eingeteilt ist (jeder neue Abschnitt beginnt mit einer neuen Nummerierung), wie folgt vorgehen: Sie müssen schauen, in welchem Abschnitt die zu druckende Seite liegt und dann im Druckfenster folgende Angaben machen: P(Seitenzahl)S(Abschnittsnummer). D.h., wollen Sie die Seite 1 aus dem Abschnitt 6 (Nr. 1: Formblatt „Angebotsschreiben“) drucken, geben Sie „P1S6“ ein. Wollen Sie mehrere Seiten drucken, dann müssen Sie im Druckfenster folgende Angaben machen: P(Seitenzahl)S(Abschnittsnummer)-P(Seitenzahl)S(Abschnittsnummer). D.h., wollen Sie die Seiten 1 bis 5 aus dem Abschnitt 6 (Nr. 1: Formblatt „Angebotsschreiben“) drucken, geben Sie „P1S6 - P5S6“ ein. IV. Dienstleistungsvertrag Frage 1: Wer besitzt das Vorschlagsrecht für die Betriebe, die in die Beratung einbezogen werden (Betrieb, Berater, TLL, TMIL)? Antwort 1: Der Berater kann entscheiden, wen er beraten möchte. Frage 2: Können Sie das Verfahren für den Abschluss der Dienstleistungsverträge, was in Formeln dargestellt ist, kurz zusammenfassend erklären? Seite 3 von 5 Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Antwort 2: Die Dienstleistungsverträge werden nach folgendem Verfahren abgeschlossen: Die insgesamt je Fachlos zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages unter Beachtung des Mindest- und Höchstbetrages (4.500 bis 30.000 € pro Einzelberater und Jahr) sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. V. Stundensatz Frage 1: Welche Rolle spielt der von mir angebotene Stundensatz? Antwort 1: Der angebotene Stundensatz (netto) spielt folgende Rolle: 1. Der Zuschlag kann nur auf ein Angebot erteilt werden, dessen Stundensatz für eine Beraterstunde angemessen ist. Auf ein Angebot, dessen Stundensatz in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. So sieht dies § 19 VI 2 VOL/A-EG vor. 2. Ihr angebotener Stundensatz wirkt sich auch auf das Zuschlagskriterium „II. Wirtschaftlichkeit“ aus: Dort wird aus den Stundensätzen aller bei uns eingegangenen Angebote der Durchschnittswert für eine Beraterstunde ermittelt. Beträgt Ihr Stundensatz zwischen 75 % und weniger als 90 % des Durchschnittswertes, so bekommen Sie für dieses Zuschlagskriterium 30 Punkte. Beträgt Ihr Stundensatz zwischen 90 % und 100 % des Durchschnittswertes, so bekommen Sie für dieses Zuschlagskriterium 20 Punkte. Ist Ihr Stundensatz größer als 100 % und bis zu 110 % des Durchschnittswertes, so bekommen Sie für dieses Zuschlagskriterium 10 Punkte. In allen anderen Fällen bekommen Sie für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte. 3. Bekommen Sie von uns einen Dienstleistungsvertrag angeboten, so wird dort Ihr angebotener Stundensatz eingetragen. Mit ihm wird dann die aufgewendete Stundenzahl multipliziert. Die sich daraus ergebende Summe wird bis zu maximal 1.500 € netto je Beratung von der GFAW erstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen und die Umsatzsteuer sind vom beratenen Unternehmen selbst zu tragen. 4. Die Rechnung, die Sie nach der abgeschlossenen Beratung dem beratenen landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Unternehmen ausstellen müssen, muss u.a. auch den von Ihnen angebotenen Stundensatz ausweisen. VI. Version Frage 1: Trotz mehrmaligem Herunterladen der Vergabeunterlagen erfolgt weder eine korrekte Anzeige noch ist eine korrekte Bearbeitung möglich. Bedarf es hierzu eines speziellen Programms/einer speziellen Version? Antwort 1: Es kann daran liegen, dass Sie eine ältere Version als Word 2010 haben. Aus diesem Grunde haben wir zusätzlich zu der bereits bestehenden Word 2010 Version der Vergabeunterlagen eine Word 1997-2003 Version zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Seite 4 von 5 Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. VII. Angebotsschreiben Frage 1: Wenn mit mir als Einzelberater pro Jahr ein Dienstleistungsvertrag bis zu maximal 30.000 € abgeschlossen werden kann und eine Einzelberatung bis zu maximal 1.500 € erstattet werden kann, so könnte ich maximal 20 Beratungen pro Jahr durchführen. Darf ich dann im Angebotsschreiben pro Jahr auch nicht mehr als insgesamt 20 Beratungen, gleich zu welchem Fachlos, anbieten? Antwort 1: Beabsichtigt ist, dass Sie im Angebotsschreiben die Anzahl der Einzelberatungen angeben, die Sie maximal pro Jahr erbringen können/wollen. Die maximal von uns zu erstattende Beratungsanzahl hat darauf keinen Einfluss. Es könnte ja zum Beispiel auch sein, dass eine Einzelberatung letzten Endes lediglich 1.000 € kostet, eine weitere nur 900 €. Dadurch verändert sich dann auch die maximale Anzahl der Einzelberatungen. Seite 5 von 5
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