Einreichbedingungen - Dortmunder Tresen

Das Dortmunder Tresen-­‐Filmfestival Festivalregeln Veranstalter des Dortmunder Tresen-­‐Filmfestival ist die DTFF Hoffmann, Klais, Gerken GbR, folgend kurz DTFF GbR genannt. Das Dortmunder Tresen-­‐Filmfestival versteht sich als Förderer der Kurzfilmkultur durch die Präsentation von Kurzfilmen, an ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Spielorten, jenseits der klassischen Kinos und etablierten Filmfestivals. Das 6. Dortmunder Tresen-­‐Filmfestival findet vom 30.05. bis zum 03.06.2016 in insgesamt acht Spielstätten in Dortmund statt. Eingereicht werden können Kurzfilme aller Genres, Längen und Produktionsjahre. Die maximale Spieldauer beträgt 30 Minuten. Musikvideos werden nicht im Programm gezeigt. Filme in nicht deutscher Sprache sollten mit deutschen Untertiteln eingereicht werden. Die Einreichfrist für das Festival 2016 endet am 29.02.2016. Filmeinreichungen werden in folgenden Formaten akzeptiert: • online über Dropbox, Wetransfer, Vimeo, Youtube • als DVD-­‐Video auf dem Postweg (an: DTFF, Johannes Klais, Alter Mühlenweg 58, 44139 Dortmund) • Kosten für Transport oder Versicherung der Filmkopien werden vom Festival nicht übernommen. • Ein Rückversand der eingereichten Filme findet nicht statt. Folgendes Material wird dem Festival zur Verfügung gestellt, wenn der Film im Programm gezeigt wird: • ausgefülltes Anmeldeformular • Videodatei des Films per Wetransferlink (www.wetransfer.com) oder Dropbox • Kontaktinformation des Einreichers • Filminformationen: Titel, Länge, Sprache, Herstellungsland und Jahr, Regisseur, Produzent + Coproduzenten • Kurzer Text zum Inhalt für das Programmheft (max. 3 bis 5 Sätze) • ein bis zwei Filmstills als .jpg Datei Rechte Mit der Einsendung des Films zur Aufführung auf dem Festival und der Rücksendung des Anmeldeformulars an die DTFF GbR erklärt der Einsender gegenüber der DTFF GbR der Inhaber aller erforderlichen Rechte an dem Film zu sein und keine Urheberrechte Dritter zu verletzen. Produzenten, Verleiher oder sonstige Institutionen, die einen Film anmelden, haben sich gegenüber allen weiteren, an der Produktion beteiligter Personen zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind. Der Einsender erteilt der DTFF GbR die Erlaubnis, den eingereichten Film auf dem Dortmunder Tresen-­‐Filmfestival 2016 zu zeigen und Ausschnitte oder Fotos aus dem Film zur Bewerbung des Festivals öffentlich zu verwenden. Eine Vergütung für die Aufführung des Films und die Nutzung von Filmausschnitten oder Bildern für Werbezwecke findet nicht statt. Publikumspreis Im Verlauf des Festivals wird vom Publikum der Gewinner des Publikumspreises durch die Vergabe von Schulnoten für jeden Film ermittelt. Der Gewinner des Publikumspreises erhält ein Preisgeld in Höhe von 300,00 Euro. Das Dortmunder Tresen-­‐Filmfestival auf Tour Im Laufe des Jahres geht das Dortmunder Tresen-­‐Filmfestival mit einer Zusammenstellung der besten Filme des Festivalprogramms auf Tour. Jeder eingereichte Film hat die Möglichkeit, jedoch keinen automatischen Anspruch, im Rahmen dieser Tour gezeigt zu werden. Hierfür wird eine erneute Zustimmung des Filmeinreichers, zu gegebener Zeit, gesondert von der DTFF GbR bei diesem eingeholt. Ob im Rahmen dieser Veranstaltungen eine Vergütung für die Aufführung des Films gezahlt wird, hängt von den jeweiligen Aufführungsbedingungen ab und wird dem Einreicher im Zusammenhang mit der erneuten Anfrage für die erneute Aufführung mitgeteilt. Dem Filmeinreicher steht danach frei, ob er die Aufführungsrechte für eine erneute Aufführung erneut erteilt oder nicht. DTFF Hoffmann, Klais, Gerken GbR Alter Mühlenweg 58 44139 Dortmund [email protected]