Richtiges Verhalten bei Störfällen - Informationen für die Umgebung

RWE Generation
RICHTIGES VERHALTEN
BEI STÖRFÄLLEN.
Informationen für die Umgebung des Kraftwerks Ibbenbüren
RWE Generation
Kraftwerk Ibbenbüren
Schwarzer Weg
49479 Ibbenbüren
T+49 5451 5041-0
F +49 5451 5041-2110
Iwww.rwe.com
2 RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN
RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN 3
VORWORT
Sehr geehrte Nachbarn des Kraftwerks Ibbenbüren,
wir, die RWE Power, betreiben seit 1985 auf dem
Schafbergplateau ein Steinkohlenkraftwerk, das 2009
umfangreich modernisiert wurde und eine aktuelle
Leistung von 838 MW hat. Mit der Betriebs­führung ist
die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH beauftragt.
Der überwiegend mit Anthrazitkohle befeuerte Kessel
erzeugt Rauch­gase. Diese werden in modernen Rauch­
gas­reinigungs­anlagen weit­­gehend von Staub, Schwefel­
dioxid und Stick­oxiden befreit.
Die Stick­oxide werden an einem Katalysator unter
Zuhilfenahme von Ammoniak in Wasser und Stickstoff
umgewandelt.
Impressum
Information nach § 11 der Störfallverordnung
(12. Verordnung zur Durchführung
des Bundesimmissionsschutzgesetzes)
3. Auflage 2015
Herausgeber:
RWE Generation
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster,
dem Ordnungsamt der Stadt Ibbenbüren und
der Feuerwehr Ibbenbüren
Ammoniak ist jedoch ein gefährlicher Stoff mit giftigen
Eigenschaften. RWE Power hat daher alle technischen
Maßnahmen getroffen, um eine Frei­setzung von
Ammoniak zu verhindern. Für den Fall, dass es allen
Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz doch zu einem
Störfall mit Ammoniakfreisetzung kommt, gibt Ihnen
diese Broschüre alles Wissenswerte an die Hand,
wie Sie sich verhalten sollen.
Die Leitung des Kraftwerks Ibbenbüren
RWE Generation
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RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN 5
Stoff
Ammoniak
Gefahrensymbole
Lebens­bedrohliche
Vergiftung
Auswirkungen
auf Mensch
und Umwelt
Wozu diese Information?
Betriebsbereiche, in denen
größere Mengen ge­fährlicher
Stoffe vorhanden sind, wie zum
Beispiel in unserem Ammoniak­
lager, fallen unter die Stör­fall­­­
verordnung. Diese Verordnung
beschreibt Maß­nahmen, die
dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen sowie
der Verhinderung und Begren­
zung von Schäden der Umwelt
und sonstiger Sachgüter dienen.
Die hieraus resultie­rende Infor­
mationspflicht gegenüber der be­­trof­­fe­nen Bevölkerung muss
wiederholend im Abstand von
5 Jahren erfolgen und ist ein Teil
unserer umfassenden Vorsorge­
maßnahmen. Bereits in der
Ver­gangen­heit wurde über
Veröffent­lichungen in den ört­­li­
chen Zeitungen dieser Forderung
Ge­nüge getan. Wir denken
je­doch, Ihnen mit dieser Bro­
schüre eine noch umfassendere
Information über die Ge­fah­ren,
Sicher­heits­maßnahmen und
das richtige Verhalten zu geben.
Verätzungen/
Zerstörungen
Umweltschädigend
Farbloses, stechend riechendes Gas. Stark reizende, ätzende
Wirkung auf Augen, Atemwege und Haut, Gefahr schwerer Augenund Atemwegsschädigungen. Chronische Atemwegsreizungen,
Atemwegs­erkrankungen. Schwer brennbares Gas. Leicht löslich
in Wasser, gewässergefährdend. Ammoniak ist leichter als Luft.
In Verbindung mit dem Wassergehalt der Luft bodennahe
­Ausbreitung. Weiteres im Internet unter www.dguv.de/ifa/GESTIS
Welche Gefahren gehen von
Ammoniak aus?
Ammoniak ist ein farbloses,
stechend riechendes giftiges
Gas. Es kann schon in kleinsten
Mengen (weit unterhalb der
Erträglichkeitsgrenze) mit
der Nase wahrgenommen werden
und führt erst bei sehr hohen
Konzentrationen zu einer Gefähr­
dung. Ammoniak hat eine stark
ätzende Wirkung auf Augen,
Haut und Schleimhäute. Des
Weiteren führt der Austritt von
Ammoniak zur Verunreinigung
von Gewässern.
Sichere Handhabung
Unsere Anlagen zur Lagerung
und zum Einsatz von Ammoniak
sind behördlich genehmigt und
unter Einhaltung der aktuellen
Sicherheits­vor­kehrungen errichtet
worden. In regelmäßigen Abstän­
den erfolgen von Sachverständi­
gen Überprüfungen und Kontrol­
len. Die Ausrüstung entspricht
dem Stand der Sicherheitstech­
nik. Die Anlage wird von speziell
ge­schultem Personal betrieben.
Mehr als 25 Jahre störungsfreier
Betrieb bestätigen den Erfolg
dieser Sicherheitsvorkehrungen.
Was haben wir getan bzw. was
sind unsere Aufgaben?
Aufgrund der neuen Störfall­
verordnung haben wir
>> den Behörden mitgeteilt, dass
wir den Vor­schriften dieser
Verordnung unterliegen;
>> den gesamten Betriebsbereich
einer Prüfung und Bewertung
aus störfallrechtlicher Sicht
unterzogen;
>> einen umfassenden Sicher­
heitsbericht mit Darstellung
aller sicherheitsrelevanten
Daten und Fakten erstellt und
den Behörden vorgelegt. Hier
sind störfallverhindernde
Vorgehens­weisen ebenso
beschrieben wie die nötigen
Schritte zur Minimierung der
Auswirkungen von Störfällen;
>> einen „internen Alarm- und
Gefahrenabwehrplan“ erstellt.
Hier werden Maß­nahmen zur
Bekämpfung von Störfällen
und zur Begrenzung der Aus­
wirkungen beschrieben. Diese
sind mit der Ibbenbürener
Feuerwehr und den Behörden
ab­­gestimmt. Regelmäßige
gemeinschaftlich durchge­
führte Übungen (z.B. mit der
Feuerwehr) sichern eine stete
Einsatz­bereitschaft;
Auszug aus
der Deutschen
Grundkarte
>> ein Sicherheitskonzept und
geeignete Sicher­heit­s ­­­
management­ein­rich­tungen
entwickelt, um die Ent­stehung
von Störfällen durch organi­
satorische und technische
Maßnahmen weitgehend
auszuschließen bzw. deren
Aus­wirkungen so gering wie
möglich zu halten.
All diese Schritte werden wieder­
kehrend geprüft und regeln Pla­
nung, Betrieb und Instand­haltung
sowie Notfallmaßnahmen.
Was tun bei einem Störfall?
Nicht jede Betriebs­störung,
die durchaus zu Ge­­ruchs­
belästigungen führen kann, ist
ein Störfall! Die Wahrscheinlich­
keit einer Freisetzung von Ammo­
niak ist als sehr gering anzuse­
hen. Sollte es also trotz aller
Sicherheitsvorkehrungen durch
Freisetzung größerer Mengen
Ammoniak zu einem Störfall kom­
men, beachten Sie die Emp­feh­
lungen dieses Merkblatts und
befolgen Sie die Anweisungen
der Einsatzkräfte. Nutzen Sie die
Informationen durch Rundfunk/
Fernsehen (WDR 2 96,0 MHz oder
Radio RST 104,0 MHz) oder durch
die Feuerwehr Ibbenbüren.
Richtiges Handeln heißt:
>> geschlossene Räume
auf­suchen, möglichst im oberen Bereich
>> Fenster und Türen schließen
>> Belüftungsanlagen abschalten
>> benachrichtigen Sie Nachbarn
>> Radio und Fernsehgerät ein­
schalten
>> nicht rauchen, kein offenes
Feuer
>> Ruhe bewahren
>> telefonieren Sie nur im Notfall
Beachten Sie:
>> Rettungsleitstellen sind keine
Auskunftsstellen!
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RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN 7
SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER SICHERHEIT.
Wenn Sie von einem Störfall erfahren, der Auswirkungen auf die Umgebung
haben kann, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem
persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei.
So werden Sie gewarnt und informiert:
Rundfunk/Fernsehen
Lautsprecher
Achten Sie auf
Lautsprecher­durchsagen
der Feuerwehr/Polizei!
RADIO
Schalten Sie Ihr Radio oder
Fernsehgerät ein!
WDR 2
96,0 MHz
Radio RST
104,0 MHz
So sollen Sie sich verhalten:
Kinder/Nachbarn
Geruch
Rufen Sie Kinder sofort ins Haus!
Verständigen Sie Nachbarn!
Nehmen Sie vorübergehend
Passanten auf!
Legen Sie nasse Tücher
bereit, die Sie insbe­sondere
bei Ammoniak­geruch
vor Mund und Nase halten!
Fenster/Klimaanlagen
Telefon
Schließen Sie Fenster und Türen!
Schalten Sie die Lüftungs- und
Klimaanlagen aus – auch im Auto!
Telefonieren Sie nur im Notfall!
Blockieren Sie nicht die Notrufe
von Feuerwehr, Polizei und
Rettungsdienst!
Aufenthalt
Gehen Sie nicht ins Freie!
Suchen Sie innen liegende Räume in
oberen Stockwerken auf! Bleiben Sie
dem Unfallort fern!
Arzt
Nehmen Sie bei gesundheitlichen
Beeinträchtigungen Kontakt
mit einem Arzt oder dem ärztlichen
Notfalldienst auf!
Entwarnung
Achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen
über Radio oder Lautsprecher der
Feuerwehr/Polizei!
Wollen Sie mehr wissen?
Bei Anfragen oder Beschwerden erreichen
Sie uns unter unserer zentralen Rufnummer
T +49 5451 5041-0 oder 5041-2187
Zuständiger Störfallbeauftragter ist
Dipl.- Ing. Jürgen Hehemann
T +49 5451 5041-2161