RWE Generation RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN. Informationen für die Umgebung des Kraftwerks Ibbenbüren RWE Generation Kraftwerk Ibbenbüren Schwarzer Weg 49479 Ibbenbüren T+49 5451 5041-0 F +49 5451 5041-2110 Iwww.rwe.com 2 RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN 3 VORWORT Sehr geehrte Nachbarn des Kraftwerks Ibbenbüren, wir, die RWE Power, betreiben seit 1985 auf dem Schafbergplateau ein Steinkohlenkraftwerk, das 2009 umfangreich modernisiert wurde und eine aktuelle Leistung von 838 MW hat. Mit der Betriebsführung ist die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH beauftragt. Der überwiegend mit Anthrazitkohle befeuerte Kessel erzeugt Rauchgase. Diese werden in modernen Rauch gasreinigungsanlagen weitgehend von Staub, Schwefel dioxid und Stickoxiden befreit. Die Stickoxide werden an einem Katalysator unter Zuhilfenahme von Ammoniak in Wasser und Stickstoff umgewandelt. Impressum Information nach § 11 der Störfallverordnung (12. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) 3. Auflage 2015 Herausgeber: RWE Generation In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster, dem Ordnungsamt der Stadt Ibbenbüren und der Feuerwehr Ibbenbüren Ammoniak ist jedoch ein gefährlicher Stoff mit giftigen Eigenschaften. RWE Power hat daher alle technischen Maßnahmen getroffen, um eine Freisetzung von Ammoniak zu verhindern. Für den Fall, dass es allen Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz doch zu einem Störfall mit Ammoniakfreisetzung kommt, gibt Ihnen diese Broschüre alles Wissenswerte an die Hand, wie Sie sich verhalten sollen. Die Leitung des Kraftwerks Ibbenbüren RWE Generation 4 RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN 5 Stoff Ammoniak Gefahrensymbole Lebensbedrohliche Vergiftung Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Wozu diese Information? Betriebsbereiche, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sind, wie zum Beispiel in unserem Ammoniak lager, fallen unter die Störfall verordnung. Diese Verordnung beschreibt Maßnahmen, die dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen sowie der Verhinderung und Begren zung von Schäden der Umwelt und sonstiger Sachgüter dienen. Die hieraus resultierende Infor mationspflicht gegenüber der betroffenen Bevölkerung muss wiederholend im Abstand von 5 Jahren erfolgen und ist ein Teil unserer umfassenden Vorsorge maßnahmen. Bereits in der Vergangenheit wurde über Veröffentlichungen in den örtli chen Zeitungen dieser Forderung Genüge getan. Wir denken jedoch, Ihnen mit dieser Bro schüre eine noch umfassendere Information über die Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten zu geben. Verätzungen/ Zerstörungen Umweltschädigend Farbloses, stechend riechendes Gas. Stark reizende, ätzende Wirkung auf Augen, Atemwege und Haut, Gefahr schwerer Augenund Atemwegsschädigungen. Chronische Atemwegsreizungen, Atemwegserkrankungen. Schwer brennbares Gas. Leicht löslich in Wasser, gewässergefährdend. Ammoniak ist leichter als Luft. In Verbindung mit dem Wassergehalt der Luft bodennahe Ausbreitung. Weiteres im Internet unter www.dguv.de/ifa/GESTIS Welche Gefahren gehen von Ammoniak aus? Ammoniak ist ein farbloses, stechend riechendes giftiges Gas. Es kann schon in kleinsten Mengen (weit unterhalb der Erträglichkeitsgrenze) mit der Nase wahrgenommen werden und führt erst bei sehr hohen Konzentrationen zu einer Gefähr dung. Ammoniak hat eine stark ätzende Wirkung auf Augen, Haut und Schleimhäute. Des Weiteren führt der Austritt von Ammoniak zur Verunreinigung von Gewässern. Sichere Handhabung Unsere Anlagen zur Lagerung und zum Einsatz von Ammoniak sind behördlich genehmigt und unter Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorkehrungen errichtet worden. In regelmäßigen Abstän den erfolgen von Sachverständi gen Überprüfungen und Kontrol len. Die Ausrüstung entspricht dem Stand der Sicherheitstech nik. Die Anlage wird von speziell geschultem Personal betrieben. Mehr als 25 Jahre störungsfreier Betrieb bestätigen den Erfolg dieser Sicherheitsvorkehrungen. Was haben wir getan bzw. was sind unsere Aufgaben? Aufgrund der neuen Störfall verordnung haben wir >> den Behörden mitgeteilt, dass wir den Vorschriften dieser Verordnung unterliegen; >> den gesamten Betriebsbereich einer Prüfung und Bewertung aus störfallrechtlicher Sicht unterzogen; >> einen umfassenden Sicher heitsbericht mit Darstellung aller sicherheitsrelevanten Daten und Fakten erstellt und den Behörden vorgelegt. Hier sind störfallverhindernde Vorgehensweisen ebenso beschrieben wie die nötigen Schritte zur Minimierung der Auswirkungen von Störfällen; >> einen „internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan“ erstellt. Hier werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur Begrenzung der Aus wirkungen beschrieben. Diese sind mit der Ibbenbürener Feuerwehr und den Behörden abgestimmt. Regelmäßige gemeinschaftlich durchge führte Übungen (z.B. mit der Feuerwehr) sichern eine stete Einsatzbereitschaft; Auszug aus der Deutschen Grundkarte >> ein Sicherheitskonzept und geeignete Sicherheits managementeinrichtungen entwickelt, um die Entstehung von Störfällen durch organi satorische und technische Maßnahmen weitgehend auszuschließen bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. All diese Schritte werden wieder kehrend geprüft und regeln Pla nung, Betrieb und Instandhaltung sowie Notfallmaßnahmen. Was tun bei einem Störfall? Nicht jede Betriebsstörung, die durchaus zu Geruchs belästigungen führen kann, ist ein Störfall! Die Wahrscheinlich keit einer Freisetzung von Ammo niak ist als sehr gering anzuse hen. Sollte es also trotz aller Sicherheitsvorkehrungen durch Freisetzung größerer Mengen Ammoniak zu einem Störfall kom men, beachten Sie die Empfeh lungen dieses Merkblatts und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte. Nutzen Sie die Informationen durch Rundfunk/ Fernsehen (WDR 2 96,0 MHz oder Radio RST 104,0 MHz) oder durch die Feuerwehr Ibbenbüren. Richtiges Handeln heißt: >> geschlossene Räume aufsuchen, möglichst im oberen Bereich >> Fenster und Türen schließen >> Belüftungsanlagen abschalten >> benachrichtigen Sie Nachbarn >> Radio und Fernsehgerät ein schalten >> nicht rauchen, kein offenes Feuer >> Ruhe bewahren >> telefonieren Sie nur im Notfall Beachten Sie: >> Rettungsleitstellen sind keine Auskunftsstellen! 6 RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN 7 SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER SICHERHEIT. Wenn Sie von einem Störfall erfahren, der Auswirkungen auf die Umgebung haben kann, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei. So werden Sie gewarnt und informiert: Rundfunk/Fernsehen Lautsprecher Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr/Polizei! RADIO Schalten Sie Ihr Radio oder Fernsehgerät ein! WDR 2 96,0 MHz Radio RST 104,0 MHz So sollen Sie sich verhalten: Kinder/Nachbarn Geruch Rufen Sie Kinder sofort ins Haus! Verständigen Sie Nachbarn! Nehmen Sie vorübergehend Passanten auf! Legen Sie nasse Tücher bereit, die Sie insbesondere bei Ammoniakgeruch vor Mund und Nase halten! Fenster/Klimaanlagen Telefon Schließen Sie Fenster und Türen! Schalten Sie die Lüftungs- und Klimaanlagen aus – auch im Auto! Telefonieren Sie nur im Notfall! Blockieren Sie nicht die Notrufe von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst! Aufenthalt Gehen Sie nicht ins Freie! Suchen Sie innen liegende Räume in oberen Stockwerken auf! Bleiben Sie dem Unfallort fern! Arzt Nehmen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit einem Arzt oder dem ärztlichen Notfalldienst auf! Entwarnung Achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen über Radio oder Lautsprecher der Feuerwehr/Polizei! Wollen Sie mehr wissen? Bei Anfragen oder Beschwerden erreichen Sie uns unter unserer zentralen Rufnummer T +49 5451 5041-0 oder 5041-2187 Zuständiger Störfallbeauftragter ist Dipl.- Ing. Jürgen Hehemann T +49 5451 5041-2161
© Copyright 2024 ExpyDoc