Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Erste Hilfe ist (überlebens-) wichtig Nach schweren Unfällen ist sofortige Erste Hilfe notwendig. Von ihr hängt häufig das Überleben ab. Zudem ist eine aktive Hilfe in den ersten Minuten nach einem Unfall für den Erfolg der Heilung wesentlich. Aber auch leichte Verletzungen sollten behandelt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass sie nach einiger Zeit zu Komplikationen, beispielsweise zur Blutvergiftung, führen. Jeder, nicht nur die Ersthelfer/-innen, ist verpflichtet in einer Notsituation zu helfen, d. h. Sofortmaßnahmen zu ergreifen und den Rettungsdienst zu alarmieren. Verhalten beim Auffinden einer Person •• Ruhe bewahren •• Unfallstelle sichern •• Person gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich retten •• auf eigene Sicherheit achten Erste Hilfe z. B. für Sanitätsraum, Verbandkasten •• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen: Bewusstsein prüfen: Verletzten ansprechen/anfassen/rütteln Notruftelefon Notfallmeldung/Notruf Es ist erforderlich, jeden Notfall an die öffentl. Rettungsleitstelle oder an die innerbetriebliche Notrufnummer zu melden. ansprechbar nicht ansprechbar/ohne Bewusstsein situationsgerecht helfen z. B. Wunde versorgen Hilfe rufen Notruf Atemkontrolle: Atemwege ggf. frei machen, Kopf überstrecken und Kinn anheben, Atmung prüfen durch hören/sehen/fühlen Folgende Informationen sind weiterzugeben: normale Atmung vorhanden 1 W o geschah es? Z. B. Produktion oder Versand keine normale Atmung stabile Seitenlage, ständige Kontrolle von: Notruf •• Bewusstsein •• Atmung •• Kreislauf ggf. AED* holen lassen (AED: Automatisierter Externer Defibrillator) Notruf Herz-LungenWiederbelebung Die Sofortmaßnahmen müssen je nach Notwendigkeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes weitergeführt werden. * Sofern verfügbar – den Anweisungen des » Automatisierten Externen Defibrillators « (AED) folgen 2 W as geschah? Z. B. Maschinenunfall, Elektrounfall, eingeklemmte Verletzte 3 W ie viele Verletzte? Zahl der Verletzten am Unfallort 4 W elche Verletzungen? Lebensbedrohliche Zustände, z. B. Atemstillstand, Kreislaufstillstand, starke Blutung, Verbrennung, Vergiftung 5 Warten auf Rückfragen! Erst auflegen, wenn die Rettungsleitstelle oder die innerbetriebliche Notrufannahme das Gespräch beendet. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes muss der Patient betreut werden. Wenn der Notfallort im Betrieb für die externen Rettungskräfte nicht leicht zu erreichen ist (weitläufiges Betriebsgelände, …), stellen Sie einen Einweiser für die Rettungskräfte bereit. Bei kleineren Verletzungen können einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen ausreichen. Ein Eintrag ins Verbandbuch ist immer erforderlich – auch bei kleineren Verletzungen. Informationen zur Ersten Hilfe im Unternehmen Auf dem Plakat zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-001) sind die wichtigsten Hinweise zur Ersten Hilfe zusammengefasst. Dort sind auch die Telefonnummern für den Notfall zu finden. Telefonnummern und sonstige Angaben sollten in diese Sicherheitsinformation eingetragen werden. Der Aushang zur Ersten Hilfe befindet sich: Erste-Hilfe-Material und -Ausrüstung befinden sich: 1 2 3 Wichtige Telefonnummern Im Notfall ↓ Telefon Notrufnummer innerbetrieblich (sofern vorhanden): Rettungsleitstelle (Notruf ): (sofern nicht ausnahmsweise örtlich anders geregelt) Feuerwehr (Notruf ): Giftnotruf: Ersthelfer/-in: Betriebssanitäter/-in (sofern vorhanden): Notrufnummer innerbetrieblich: Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte/-ärztinnen: Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser: Krankentransporte (keine Notfälle!)/Taxiunternehmen: Sonstige Rufnummern: 112 112 ↓ Name Bildnachweis: Seite rechts: Fotolia #35504383 © Robert Kneschke Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall Bestell-Nr. 233-3 DP 1 · 4 (4) 3 · 15 Alle Rechte beim Herausgeber. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, Telefon 0221/3778-0, Telefax 0221/3778-1199, E-Mail: [email protected], www.bgetem.de
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