Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall

Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall
Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung
Erste Hilfe ist (überlebens-) wichtig
Nach schweren Unfällen ist sofortige Erste Hilfe notwendig. Von ihr
hängt häufig das Überleben ab. Zudem ist eine aktive Hilfe in den
ersten Minuten nach einem Unfall für den Erfolg der Heilung wesentlich.
Aber auch leichte Verletzungen sollten behandelt werden, ansonsten
besteht die Gefahr, dass sie nach einiger Zeit zu Komplikationen,
beispielsweise zur Blutvergiftung, führen.
Jeder, nicht nur die Ersthelfer/-innen, ist verpflichtet in einer
Notsituation zu helfen, d. h. Sofortmaßnahmen zu ergreifen und
den Rettungsdienst zu alarmieren.
Verhalten beim Auffinden einer Person
•• Ruhe bewahren
•• Unfallstelle sichern
•• Person gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich retten
•• auf eigene Sicherheit achten
Erste Hilfe z. B. für
Sanitätsraum,
Verbandkasten
•• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen:
Bewusstsein prüfen:
Verletzten ansprechen/anfassen/rütteln
Notruftelefon
Notfallmeldung/Notruf
Es ist erforderlich, jeden Notfall an die
öffentl. Rettungsleitstelle oder an die innerbetriebliche Notrufnummer zu melden.
ansprechbar
nicht ansprechbar/ohne Bewusstsein
situationsgerecht
helfen
z. B. Wunde versorgen
Hilfe rufen
Notruf
Atemkontrolle:
Atemwege ggf. frei machen, Kopf überstrecken und
Kinn anheben, Atmung prüfen durch hören/sehen/fühlen
Folgende Informationen sind weiterzugeben:
normale Atmung vorhanden
1 W
o geschah es?
Z. B. Produktion oder Versand
keine normale Atmung
stabile Seitenlage,
ständige Kontrolle von:
Notruf
•• Bewusstsein
•• Atmung
•• Kreislauf
ggf. AED* holen lassen
(AED: Automatisierter Externer
Defibrillator)
Notruf
Herz-LungenWiederbelebung
Die Sofortmaßnahmen müssen je nach Notwendigkeit bis
zum Ein­treffen des Rettungsdienstes weitergeführt werden.
* Sofern verfügbar – den Anweisungen des » Automatisierten Externen Defibrillators « (AED) folgen
2 W
as geschah?
Z. B. Maschinenunfall, Elektrounfall,
eingeklemmte Verletzte
3 W
ie viele Verletzte?
Zahl der Verletzten am Unfallort
4 W
elche Verletzungen?
Lebensbedrohliche Zustände, z. B.
Atemstill­stand, Kreislaufstillstand,
starke Blutung, Verbrennung, Vergiftung
5 Warten auf Rückfragen!
Erst auflegen, wenn die Rettungsleitstelle
oder die innerbetriebliche Notrufannahme das
Gespräch beendet. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes muss der Patient betreut werden.
Wenn der Notfallort im Betrieb für die externen
Rettungskräfte nicht leicht zu erreichen ist
(weitläufiges Betriebsgelände, …), stellen Sie
einen Einweiser für die Rettungskräfte bereit.
Bei kleineren Verletzungen können einfache
Erste-Hilfe-Maßnahmen ausreichen. Ein Eintrag
ins Verbandbuch ist immer erforderlich – auch
bei kleineren Verletzungen.
Informationen zur Ersten Hilfe im Unternehmen
Auf dem Plakat zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-001) sind die wichtigsten Hinweise zur Ersten Hilfe
zusammengefasst. Dort sind auch die Telefonnummern für den Notfall zu finden. Tele­fon­nummern und sonstige
Angaben sollten in diese Sicherheitsinformation eingetragen werden.
Der Aushang zur Ersten Hilfe befindet sich:
Erste-Hilfe-Material und -Ausrüstung befinden sich:
1
2
3
Wichtige Telefonnummern
Im Notfall
↓ Telefon
Notrufnummer innerbetrieblich (sofern vorhanden):
Rettungsleitstelle (Notruf ):
(sofern nicht ausnahmsweise örtlich anders geregelt)
Feuerwehr (Notruf ):
Giftnotruf:
Ersthelfer/-in:
Betriebssanitäter/-in (sofern vorhanden):
Notrufnummer innerbetrieblich:
Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte/-ärztinnen:
Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser:
Krankentransporte (keine Notfälle!)/Taxiunternehmen:
Sonstige Rufnummern:
112
112
↓ Name
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