Ergänzend: Artikel aus der Aargauer Zeitung vom 20. Januar 2016

AARGAU 23
AARGAUER ZEITUNG
MITTWOCH, 20. JANUAR 2016
Die Krux mit dem Heimatort
NACHRICHTEN
Lupfig/Scherz Bei Gemeindefusion ändern amtliche Dokumente – aber nicht für alle
Unterschriftensammlung
wird eingestellt
VON CLAUDIA MEIER
Der Heimat- oder Bürgerort ist eine
schweizerische Eigenheit. Die einen habe eine emotionale Bindung zu diesem
Ort. Andere waren noch nie dort und
notieren ihn höchstens gelegentlich in
einem Formular. Grundsätzlich gilt:
Der Heimatort hat an Bedeutung verloren. Aber was passiert, wenn der Heimatort fusioniert? Das wollte vergangene Woche auch eine Frau am Infoabend in Lupfig wissen.
Die Antwort von Projektbegleiter JeanClaude Kleiner fiel allerdings etwas
knapp aus. Bei einem Zusammenschluss
gebe es keinen Grund zur Hektik, sofort
alle Dokumente anzupassen, sagte er, ohne auf Details einzugehen. Denn: Läuft
im Eigenamt alles nach Plan, können sich
die beiden Kommunen Lupfig und
Scherz per 1. Januar 2018 zur Gemeinde
Lupfig zusammenschliessen. Auch wenn
die beiden Ortsteile sowie die PostadresHeimatort Lupfig: Das würde
im Fall einer Fusion auch
für die Leute mit Heimatort
Scherz gelten. CM
sen erhalten bleiben, gibt es ab dann nur
noch einen gemeinsamen Bürgerort. In
diesem Fall Lupfig.
Anpassungen kosten nichts
So war das auch 2014 bei der Fusion von Schinznach-Dorf und Oberflachs zur Gemeinde Schinznach sowie beim Zusammenschluss Anfang
2013 von Gallenkirch, Linn, Ober- und
Unterbözberg zur Gemeinde Bözberg.
Beim letzten Beispiel sorgte unabhängig vom neuen Heimatort – vor allem
im Ortsteil Linn – die Änderung sämtlicher Postadressen für grosse Diskussionen und heftige Auseinandersetzungen.
Der Kanton, seine öffentlich-rechtlichen Anstalten und die Gemeinden
nehmen die aufgrund einer Fusion
zwingend erforderlichen Änderungen
amtlicher Dokumente und des Grundbuchs unentgeltlich vor. So steht es im
Gemeindegesetz des Kantons Aargau.
Bei Pässen und Identitätskarten ist
die Anpassung allerdings nicht unbedingt erforderlich, heisst es beim kantonalen Departement Volkswirtschaft
und Inneres (DVI). Eine Richtigstellung
erfolgt dann, wenn diese Dokumente
regulär erneuert werden müssen, weil
sie ungültig werden oder verfallen.
Dann fallen für die Antragsteller auch
wieder die üblichen Gebühren an.
Deutlich kürzer ist die Frist beim
Führerausweis. Hier gilt die Regelung,
dass er innerhalb von 14 Tagen angepasst werden muss. «Wenn man diese
Frist versäumt, kann durch die Polizei
eine Busse bis zu 100 Franken ausgesprochen werden», sagt DVI-Sprecher
Samuel Helbling. Sollte bei einer Kontrolle der Heimatort im Führerausweis
nicht aktualisiert sein, dürfte sich die
Polizei im ersten Jahr vermutlich kulant
zeigen. Samuel Helbling ergänzt:
«Wenn der Umtausch respektive die
Adressanpassung nach einer Gemein-
defusion innerhalb des Kalenderjahrs
getätigt wird, werden vom Strassenverkehrsamt für den neuen Führerausweis
keine Kosten in Rechnung gestellt.»
Das Freiburger Kantonsparlament hat
vor einem Monat entschieden, dass man
im Fall einer Gemeindefusion den alten
Heimatort auf Wunsch behalten kann.
Sind diesbezüglich auch im Kanton Aargau Reformen vorgesehen oder in Bearbeitung? Der DVI-Sprecher verneint.
Im Bezirk Brugg ist derzeit nicht nur
der Zusammenschluss von Lupfig und
Scherz ein Thema. Auch die Gemeinde
Schinznach-Bad ist mit der Stadt Brugg
daran, vertiefte Fusionsabklärungen zu
treffen. Bereits seit 2013 ist eine Projektgruppe dabei, eine Fusion zu prüfen. Wird der Zeitplan eingehalten,
könnte der Zusammenschluss per 1. Januar 2020 realisiert werden. Personen
mit Bürgerort Schinznach-Bad müssten
diesen dann früher oder später auf
Brugg wechseln.
Kanton Freiburg lässt neu –
gegen Gebühr – auch alten Heimatort zu
Die Frage des Heimatorts kann bei Gemeindefusionen eine Rolle
spielen. Mitte Dezember 2015 hat das Freiburger Kantonsparlament einer Änderung im Gesetz für Bürgerrechte deutlich zugestimmt. Wenn sich im Kanton Freiburg zwei oder mehrere Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammenschliessen, so können
die Bürgerinnen und Bürger künftig den Namen des alten Heimatorts behalten. Dieser wird dann gegen eine Gebühr in Klammern
aufgeführt. Der Verein ProLinn bezieht sich auf eigene Recherchen
und teilt zu diesem Thema mit, dass es immer mehr Kantone gebe,
die nach einer Gemeindefusion den Erhalt des Heimatorts ermöglichen. Klare gesetzliche Regelungen kennen diesbezüglich die
Kantone NE, SG, SO, BE und neu auch FR. Das seien alles Kantone,
in denen zuvor Fusionen an der Urne scheiterten. (CM)
INSERAT
CVP-KRIPPENINITIATIVE
Letzte Woche hat der Grosse Rat ein
«Krippengesetz» verabschiedet, das
die Gemeinden verpflichtet, Zugang
zu «bedarfsgerechten» Angeboten für
die familienergänzende Kinderbetreuung sicherzustellen und mitzufinanzieren. Dies entspricht inhaltlich etwa der
Initiative «für Vereinbarkeit von Beruf
und Familie», für die die CVP Unterschriften sammelte. Diese Sammlung
wird jetzt laut Mitteilung eingestellt.
Der Druck der Initiative habe bewirkt,
dass das Gesetz im Sinne der CVP
verabschiedet wurde. Die Partei unterstützt denn auch das Gesetz, das zusammen mit einer Initiative des Lehrerinnen- und Lehrerverbandes am
5. Juni an die Urne kommt. (MKU)
GLP AARGAU
Nationalrat Beat Flach
neuer Vizepräsident
An ihrer Mitgliederversammlung wählten die Aargauer Grünliberalen laut
Mitteilung Nationalrat Beat Flach zum
Co-Vizepräsidenten. Dies, nachdem
es gleich zwei Rücktritte aus der Geschäftsleitung gegeben hatte. Vizepräsident Peter Jann trat aufgrund zu
hoher zeitlicher Belastung zurück und
GL-Mitglied Mateusz Taras sah sich
wegen Wegzugs aus dem Kanton Aargau zum Rücktritt gezwungen. Die
GLP fasste auch die Parolen zum 28.
Februar. Sie sagt Nein zur Initiative gegen Nahrungsmittelspekulation sowie
Nein zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe. Die GLP lehnt auch die
SVP-Durchsetzungsinitiative und die
zweite Gotthardröhre ab. Sie unterstützt einzig die kantonale Initiative
«Weg mit dem Tanzverbot». (AZ)