AARGAU 23 AARGAUER ZEITUNG MITTWOCH, 20. JANUAR 2016 Die Krux mit dem Heimatort NACHRICHTEN Lupfig/Scherz Bei Gemeindefusion ändern amtliche Dokumente – aber nicht für alle Unterschriftensammlung wird eingestellt VON CLAUDIA MEIER Der Heimat- oder Bürgerort ist eine schweizerische Eigenheit. Die einen habe eine emotionale Bindung zu diesem Ort. Andere waren noch nie dort und notieren ihn höchstens gelegentlich in einem Formular. Grundsätzlich gilt: Der Heimatort hat an Bedeutung verloren. Aber was passiert, wenn der Heimatort fusioniert? Das wollte vergangene Woche auch eine Frau am Infoabend in Lupfig wissen. Die Antwort von Projektbegleiter JeanClaude Kleiner fiel allerdings etwas knapp aus. Bei einem Zusammenschluss gebe es keinen Grund zur Hektik, sofort alle Dokumente anzupassen, sagte er, ohne auf Details einzugehen. Denn: Läuft im Eigenamt alles nach Plan, können sich die beiden Kommunen Lupfig und Scherz per 1. Januar 2018 zur Gemeinde Lupfig zusammenschliessen. Auch wenn die beiden Ortsteile sowie die PostadresHeimatort Lupfig: Das würde im Fall einer Fusion auch für die Leute mit Heimatort Scherz gelten. CM sen erhalten bleiben, gibt es ab dann nur noch einen gemeinsamen Bürgerort. In diesem Fall Lupfig. Anpassungen kosten nichts So war das auch 2014 bei der Fusion von Schinznach-Dorf und Oberflachs zur Gemeinde Schinznach sowie beim Zusammenschluss Anfang 2013 von Gallenkirch, Linn, Ober- und Unterbözberg zur Gemeinde Bözberg. Beim letzten Beispiel sorgte unabhängig vom neuen Heimatort – vor allem im Ortsteil Linn – die Änderung sämtlicher Postadressen für grosse Diskussionen und heftige Auseinandersetzungen. Der Kanton, seine öffentlich-rechtlichen Anstalten und die Gemeinden nehmen die aufgrund einer Fusion zwingend erforderlichen Änderungen amtlicher Dokumente und des Grundbuchs unentgeltlich vor. So steht es im Gemeindegesetz des Kantons Aargau. Bei Pässen und Identitätskarten ist die Anpassung allerdings nicht unbedingt erforderlich, heisst es beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Eine Richtigstellung erfolgt dann, wenn diese Dokumente regulär erneuert werden müssen, weil sie ungültig werden oder verfallen. Dann fallen für die Antragsteller auch wieder die üblichen Gebühren an. Deutlich kürzer ist die Frist beim Führerausweis. Hier gilt die Regelung, dass er innerhalb von 14 Tagen angepasst werden muss. «Wenn man diese Frist versäumt, kann durch die Polizei eine Busse bis zu 100 Franken ausgesprochen werden», sagt DVI-Sprecher Samuel Helbling. Sollte bei einer Kontrolle der Heimatort im Führerausweis nicht aktualisiert sein, dürfte sich die Polizei im ersten Jahr vermutlich kulant zeigen. Samuel Helbling ergänzt: «Wenn der Umtausch respektive die Adressanpassung nach einer Gemein- defusion innerhalb des Kalenderjahrs getätigt wird, werden vom Strassenverkehrsamt für den neuen Führerausweis keine Kosten in Rechnung gestellt.» Das Freiburger Kantonsparlament hat vor einem Monat entschieden, dass man im Fall einer Gemeindefusion den alten Heimatort auf Wunsch behalten kann. Sind diesbezüglich auch im Kanton Aargau Reformen vorgesehen oder in Bearbeitung? Der DVI-Sprecher verneint. Im Bezirk Brugg ist derzeit nicht nur der Zusammenschluss von Lupfig und Scherz ein Thema. Auch die Gemeinde Schinznach-Bad ist mit der Stadt Brugg daran, vertiefte Fusionsabklärungen zu treffen. Bereits seit 2013 ist eine Projektgruppe dabei, eine Fusion zu prüfen. Wird der Zeitplan eingehalten, könnte der Zusammenschluss per 1. Januar 2020 realisiert werden. Personen mit Bürgerort Schinznach-Bad müssten diesen dann früher oder später auf Brugg wechseln. Kanton Freiburg lässt neu – gegen Gebühr – auch alten Heimatort zu Die Frage des Heimatorts kann bei Gemeindefusionen eine Rolle spielen. Mitte Dezember 2015 hat das Freiburger Kantonsparlament einer Änderung im Gesetz für Bürgerrechte deutlich zugestimmt. Wenn sich im Kanton Freiburg zwei oder mehrere Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammenschliessen, so können die Bürgerinnen und Bürger künftig den Namen des alten Heimatorts behalten. Dieser wird dann gegen eine Gebühr in Klammern aufgeführt. Der Verein ProLinn bezieht sich auf eigene Recherchen und teilt zu diesem Thema mit, dass es immer mehr Kantone gebe, die nach einer Gemeindefusion den Erhalt des Heimatorts ermöglichen. Klare gesetzliche Regelungen kennen diesbezüglich die Kantone NE, SG, SO, BE und neu auch FR. Das seien alles Kantone, in denen zuvor Fusionen an der Urne scheiterten. (CM) INSERAT CVP-KRIPPENINITIATIVE Letzte Woche hat der Grosse Rat ein «Krippengesetz» verabschiedet, das die Gemeinden verpflichtet, Zugang zu «bedarfsgerechten» Angeboten für die familienergänzende Kinderbetreuung sicherzustellen und mitzufinanzieren. Dies entspricht inhaltlich etwa der Initiative «für Vereinbarkeit von Beruf und Familie», für die die CVP Unterschriften sammelte. Diese Sammlung wird jetzt laut Mitteilung eingestellt. Der Druck der Initiative habe bewirkt, dass das Gesetz im Sinne der CVP verabschiedet wurde. Die Partei unterstützt denn auch das Gesetz, das zusammen mit einer Initiative des Lehrerinnen- und Lehrerverbandes am 5. Juni an die Urne kommt. (MKU) GLP AARGAU Nationalrat Beat Flach neuer Vizepräsident An ihrer Mitgliederversammlung wählten die Aargauer Grünliberalen laut Mitteilung Nationalrat Beat Flach zum Co-Vizepräsidenten. Dies, nachdem es gleich zwei Rücktritte aus der Geschäftsleitung gegeben hatte. Vizepräsident Peter Jann trat aufgrund zu hoher zeitlicher Belastung zurück und GL-Mitglied Mateusz Taras sah sich wegen Wegzugs aus dem Kanton Aargau zum Rücktritt gezwungen. Die GLP fasste auch die Parolen zum 28. Februar. Sie sagt Nein zur Initiative gegen Nahrungsmittelspekulation sowie Nein zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe. Die GLP lehnt auch die SVP-Durchsetzungsinitiative und die zweite Gotthardröhre ab. Sie unterstützt einzig die kantonale Initiative «Weg mit dem Tanzverbot». (AZ)
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