SCHERZ Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .12.2015 .2015 GEMEINDE SCHERZ Fäälacherweg 158 5246 Scherz T M 056 464 20 00 [email protected] Montag 08.00 – 11.30 alle Verwaltungszweige Dienstag 08.00 – 11.30 Finanzverwaltung/Kanzlei Mittwoch 08.00 – 11.30 Finanzverwaltung Donnerstag 08.00 – 11.30 Freitag 08.00 – 11.30 15.00 – 18.00 14.00 – 16.30 geschlossen Steueramt geschlossen Finanzverwaltung/Kanzlei 14.00 – 16.30 oder nach telefonischer Absprache Aus dem Gemeinderat Beendigung Nitratprojekt .02 Pilzkontrolle .02 Sirenentest .03 Reglement Gemeindeliegenschaften .04 Neue Hundedatenbank .04 Änderung Eigenmietwerte .05 Vereine Theatergruppe Scherz Landfrauen Jungschützenkurs .07 .08 .09 Kulturelles Kulturkommission Birr-Lupfig .10 Veranstaltungskalender Die nächsten Termine .11 . . Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 AUS DEM GEMEINDERAT Traktanden BEENDIGUNG DES NITRATPROJEKTS UND AUFHEBUNG DES NITRATREGLEMENTS PER 30.04.2016 KURZNEWS Projekt Zusammenschluss Lupfig-Scherz Auf unserer Homepage www.scherz.ch ist der Bericht der Aargauer Zeitung über den Info-Anlass vom 13. Januar 2016 online einsehbar. Der Gemeindeverband Regionale Wasserversorgung Birrfeld (REWA) hat in Übereinstimmung mit den betroffenen Gemeinden beschlossen, das seit mehreren Jahren laufende Nitratprojekt auf Ende April 2016 zu beenden. Das seit 23.03.2000 gültige Nitratreglement wird deshalb ersatzlos per 30.04.2016 aufgehoben. Die aufgrund von Art. 7 des Nitratreglements erlassenen Einzelverfügungen verlieren deshalb auf dieses Datum hin ihre Gültigkeit. Scherz, 18. Januar 2016 Gemeindeverband REWA Birrfeld Gemeinderäte Birr, Birrhard, Brunegg, Habsburg, Hausen, Lupfig, Mülligen, Scherz und Windisch PILZKONTROLLEN 2015 Insgesamt wurden von Scherzer Einwohnerinnen und Einwohnern 3,0 kg Pilze (Röhrlinge und Milchlinge) zur Kontrolle vorgelegt. Davon waren 0,3 kg giftig, ungeniessbar oder verdorben. 2 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 SIRENENTEST 2016 Am Mittwochnachmittag, 3. Februar 2016, findet von 1330 bis 1400 Uhr in der ganzen Schweiz also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Anpassung für Wasseralarm: 1415 bis 1500 Uhr Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Ergänzung für Wasseralarm: Im gefährdeten Gebiet unterhalb der Stauanlagen Wettingen und Bremgarten-Zufikon wird auch das Zeichen "Wasseralarm" getestet: Zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. 3 Ergänzung für Wasseralarm: Der "Wasseralarm" ertönt immer erst nach dem Zeichen "Allgemeiner Alarm" und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG UND DIE GEBÜHREN DER EINRICHTUNGEN DER SCHULE UND DER GEMEINDE - ÄNDERUNG PER 01.01.2016 Anlässlich der Renovation der Küche im Schulgebäude und der Übernahme des Mobiliars/Geschirrs von den Landfrauen durch die Gemeinde Scherz musste das bestehende Benützungs und Gebührenreglement über die Einrichtungen der Schule und Gemeinde aus dem Jahre 2007 angepasst werden. Das überarbeitete Reglement bezieht sich neu auf sämtliche Räumlichkeiten der Gemeinde Scherz. Das bislang gültige Reglement über die Benützung des Begegnungsraumes im „Alten Schulhaus“ vom 20.12.1999 wird demnach aufgehoben. Das Reglement wird sowohl auf der Gemeindekanzlei als auch im Onlineschalter der Gemeindehomepage erhältlich sein. NEUE HUNDEDATENBANK AMICUS Ab dem 1. Januar 2016 wird eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die aktuelle ANIS-Hundedatenbank ersetzen. Aufgrund verschiedener in der Schweizer Gesetzgebung wurde ein Ersatz der bestehenden Datenbank notwendig und durch die Kantone beschlossen. Die bestehenden Daten, die in ANIS hinterlegt sind, werden automatisch in die neue Datenbank AMICUS übertragen. Zur Verbesserung der Datenqualität werden die Gemeinden bei der Erfassung und Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter künftig eine zentrale Rolle spielen. Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte werden wie bisher für die Registrierung der Hunde verantwortlich sein. Hundehalterinnen und Hundehalter werden auf www.amicus.ch Zugang zu ihren Daten und zu denjenigen ihrer Hunde haben. Da die alte Hundedatenbank ANIS vielerorts lücken- oder fehlerhaft ist, ist es nun Aufgabe der Gemeinde alle Daten zu überprüfen, zu ergänzen oder zu berichtigen. 4 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 Anmeldeverfahren Das Anmeldeverfahren für Hundehaltende wird in Zukunft zweistufig sein. Die Hundehaltenden müssen sich entweder vor oder kurz nach der Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst in der Wohngemeinde registrieren lassen (Ersthundehalter!). Sobald die Daten in AMICUS eingegeben sind, wird eine Personen-ID generiert. Diese und das Zugangspasswort werden den Hundehaltern zugeschickt. Der Tierarzt muss anschliessend die Daten des Hundes in AMICUS mit denjenigen des Hundehalters verknüpfen. Die Adressdaten der Person können künftig nur noch von den Gemeinden mutiert werden. Die Hundehalter können lediglich ihre Telefonnummer, Emailadresse sowie das Todesdatum des Hundes eintragen. Hundehalter, die bereits einen Hund besitzen, der in der Datenbank ANIS registriert ist, müssen nichts unternehmen (automatische Datenübernahme). Wir empfehlen aber, den bestehenden Eintrag genau zu prüfen. ANPASSUNG DER EIGENMIETWERTE Auf 2016 erfolgt in den meisten aargauischen Gemeinden eine Anpassung der Eigenmietwerte. Die neuen Werte werden in den provisorischen Rechnungen 2016 berücksichtigt. Zu deklarieren sind sie jedoch erst in einem Jahr. Ein Eigenmietwert ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Eigentümer können die Hypothekarschuldzinsen sowie die Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlich abziehen, während dem den Mietern keine Abzüge zustehen. Als Ausgleich müssen die Eigentümer deshalb einen Eigenmietwert versteuern. Weshalb eine Anpassung? Der Eigenmietwert wurde auf 2001 im Rahmen der damaligen allgemeinen Neuschätzung für jedes Grundstück individuell festgelegt. Er muss aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich 60 % des Betrags entsprechen, den eine Mieterin oder ein Mieter als Miete auf dem freien Markt für dieses Objekt bezahlen würde. Seit 2001 sind die Mietpreise kontinuierlich angestiegen. Weil die Eigenmietwerte dagegen konstant geblieben sind, betragen sie heute im kantonalen Durchschnitt nur noch 54,2 %. Das Steuergesetz verpflichtet den Gesetzgeber, bei so geringen 5 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 Eigenmietwerten tätig zu werden. Deshalb hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats beschlossen, die Eigenmietwerte auf 2016 anzupassen, so dass sie wieder den gesetzlich geforderten 60 % entsprechen. Um den unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, kommt für jede Gemeinde aufgrund der Daten der aktuellen Markterhebung ein gemeindespezifischer Anpassungsfaktor zur Anwendung. In 9 Gemeinden ergibt sich eine Reduktion und in 6 Gemeinden bleibt er gleich. In den übrigen Gemeinden resultiert eine Erhöhung. Der Anpassungsfaktor in Scherz beträgt 16 %. Die Anpassungsfaktoren aller Gemeinden können über die Homepage des Kantonalen Steueramts (www.ag.ch/steuern) eingesehen werden. Neuer Eigenmietwert erst in einem Jahr zu deklarieren Der angepasste Eigenmietwert ist in den provisorischen Rechnungen 2016, die bis Ende Oktober 2016 zu bezahlen sind, berücksichtigt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den neuen Wert aber nicht in der aktuell auszufüllenden Steuererklärung 2015 deklarieren, sondern erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung 2016. Sie erhalten den neuen Wert dann zusammen mit detaillierten Informationen zur Eigenmietwertanpassung in einem separaten Schreiben zugestellt. Gegen die Eigenmietwertanpassung kann bei der Veranlagung im nächsten Jahr keine Einsprache erhoben werden. Dies, weil die Eigenmietwerte nicht neu verfügt, sondern lediglich per Dekret angepasst wurden. Eine Einsprache wird erst bei der nächsten allgemeinen Neuschätzung wieder möglich sein; dann werden die Eigenmietwerte neu verfügt. STATISTIK EINWOHNERKONTROLLE Einwohnerzahl per 01.12.2015: Zuzüge: Wegzüge: Geburten: Todesfälle: Einwohnerzahl per 31.12.2015: 651 4 5 1 1 650 6 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 VEREINE THEATERGRUPPE SCHERZ - VORSTELLUNGEN Die Aufführungsdaten für das neue Stück „Bauer, ledig, sucht“ lauten wie folgt: 26. Februar 2016 27. Februar 2016 28. Februar 2016 04. März 2016 05. März 2016 20.00 Uhr 20.00 Uhr 14.00 Uhr 20.00 Uhr 20.00. Uhr Die Theatergruppe hat eine neue Homepage: www.tgscherz.ch Dort finden Sie auch weitere Informationen zum kommenden Theaterstück. Vorverkauf: Guido Limacher, 076 739 06 75; [email protected] 7 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 LANDFRAUEN SCHERZ - SPENDE AN STIFTUNG THEODORA Am Wochenende vom 17. und 18. Oktober 2015 fand in der neuen Halle der Firma Hossli der Herbstmarkt der Landfrauen statt. Ein grosses Sortiment an Frischprodukten, Eingemachtem, Bastelarbeiten etc. stand zum Kauf bereit und fand grossen Anklang. Aus dem Reingewinn konnte nun eine Spende von Fr. 1‘000 an die „Stiftung Theodora, Spitalclowns, Hunzenschwil“ überwiesen werden. Die Scherzer Landfrauen danken allen, die zum Gelingen des Marktes beigetragen und damit diese grosszügige Spende ermöglicht haben. 8 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 EINLADUNG ZUM GRATIS LUFTGEWEHRSCHIESSEN 2016 Am Montag 8. Februar 2016 ab 19:00 Uhr führen wir im Schützenhaus Scherz/ Schinznach Bad ein Luftgewehrschiessen für Jugendliche durch. Jugendliche ab 15 Jahren, welche sich für den Jungschützenkurs 2016 interessieren erhalten Infos vom Js-Leiter. Für die Eltern besteht die Möglichkeit sich in der Schützenstube zu verpflegen. Auf Eure Teilnahme freut sich FSG Scherz / Schinznach Bad www.fsgscherzschinznachbad.ch Bei Fragen: Othmar Stöckli 079/489 11 95 [email protected] 9 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 KULTURELLES KULTURKOMMISSION BIRR-LUPFIG THOMAS RABENSCHLAG & MAX LÄSSER – ARR JU LAUNSAM TUNEIT? Datum: Wann: Wo: Eintritt: Samstag, 06. Februar 2016 20.15 Uhr Aula Schule Lupfig CHF 15.00 Thomas Rabenschlag & Max Lässer – Lieder zu Gedichten von Robert Gernhardt. Thomas Rabenschlag entdeckte in den 70er-Jahren den Satiriker und Humorforscher Robert Gernhardt und tourte seit 2002 mit den entstandenen GernhardtVertonungen in der Schweiz und Deutschland. Zusammen mit dem Gitarristen Max Lässer eroberte er mit diesen witzigen und zum Teil hochkomischen Liedern auch an über 30 Konzerten in der Schweiz das Publikum – die jazzig-klassischen Vertonungen von Thomas Rabenschlag kriegen durch Max Lässers Gitarrenspiel ganz schön den Blues und fangen auch mal kräftig an zu rocken. 10 Ausgabe 02/2016 Erscheinungsdatum: 25.01.2016 .2015 VERANSTALTUNGSKALENDER JANUAR / FEBRUAR / MÄRZ wann 01. Febr. 2016 was Mütter-/Väterberatung Wo Pfrundhaus Lupfig 03. Febr. 2016 Sirenentest 12. Febr. 2016 WIGA-Grüngutabfuhr 15. Febr. 2016 Mütter-/Väterberatung Pfrundhaus Lupfig 16. Febr. 2016 Mütter-/Väterberatung Schinznach-Bad 26. Febr. 2016 Theatervorstellung Turnhalle 27. Febr. 2016 Theatervorstellung Turnhalle 27. Febr. 2016 Papiersammlung 28. Febr. 2016 Theatervorstellung Turnhalle 29. Febr. 2016 Mütter-/Väterberatung Pfrundhaus Lupfig 04. März 2016 Theatervorstellung Turnhalle 05. März 2016 Theatervorstellung Turnhalle 11. März 2016 WIGA-Grüngutabfuhr 14. März 2016 Mütter-/Väterberatung Pfrundhaus Lupfig 15. März 2016 Mütter-/Väterberatung Schinznach-Bad IMPRESSUM Herausgeberin und Redaktion: Gemeinde Scherz, Kontakt: [email protected], Telefon 056 464 20 00 Redaktionsschluss nächstes Mitteilungsblatt: 04. Februar 2016 11
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