02-2016 Mitteilungsblatt Januar

SCHERZ
Ausgabe 02/2016
Erscheinungsdatum: 25.01.2016
.12.2015
.2015
GEMEINDE SCHERZ
Fäälacherweg 158
5246 Scherz
T
M
056 464 20 00
[email protected]
Montag
08.00 – 11.30
alle Verwaltungszweige
Dienstag
08.00 – 11.30
Finanzverwaltung/Kanzlei
Mittwoch
08.00 – 11.30
Finanzverwaltung
Donnerstag
08.00 – 11.30
Freitag
08.00 – 11.30
15.00 – 18.00
14.00 – 16.30
geschlossen
Steueramt
geschlossen
Finanzverwaltung/Kanzlei
14.00 – 16.30
oder nach
telefonischer Absprache
Aus dem Gemeinderat
Beendigung Nitratprojekt
.02
Pilzkontrolle
.02
Sirenentest
.03
Reglement Gemeindeliegenschaften .04
Neue Hundedatenbank
.04
Änderung Eigenmietwerte
.05
Vereine
Theatergruppe Scherz
Landfrauen
Jungschützenkurs
.07
.08
.09
Kulturelles
Kulturkommission Birr-Lupfig
.10
Veranstaltungskalender
Die nächsten Termine
.11
.
.
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Erscheinungsdatum: 25.01.2016
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AUS DEM GEMEINDERAT
Traktanden
BEENDIGUNG DES NITRATPROJEKTS UND
AUFHEBUNG DES NITRATREGLEMENTS PER
30.04.2016
KURZNEWS
Projekt Zusammenschluss Lupfig-Scherz
Auf unserer Homepage
www.scherz.ch ist der Bericht der Aargauer Zeitung
über den Info-Anlass vom
13. Januar 2016 online
einsehbar.
Der Gemeindeverband Regionale Wasserversorgung Birrfeld (REWA) hat in Übereinstimmung mit
den betroffenen Gemeinden beschlossen, das seit
mehreren Jahren laufende Nitratprojekt auf Ende
April 2016 zu beenden.
Das seit 23.03.2000 gültige Nitratreglement wird
deshalb ersatzlos per 30.04.2016 aufgehoben. Die
aufgrund von Art. 7 des Nitratreglements erlassenen
Einzelverfügungen verlieren deshalb auf dieses Datum hin ihre Gültigkeit.
Scherz, 18. Januar 2016
Gemeindeverband REWA Birrfeld
Gemeinderäte Birr, Birrhard, Brunegg, Habsburg,
Hausen, Lupfig, Mülligen, Scherz und Windisch
PILZKONTROLLEN 2015
Insgesamt
wurden
von
Scherzer
Einwohnerinnen
und Einwohnern 3,0 kg Pilze
(Röhrlinge und Milchlinge)
zur Kontrolle vorgelegt.
Davon waren 0,3 kg giftig,
ungeniessbar oder verdorben.
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SIRENENTEST 2016
Am Mittwochnachmittag, 3. Februar 2016, findet
von 1330 bis 1400 Uhr in der ganzen Schweiz also auch in unserer Gemeinde - die jährliche
Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind
keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu
ergreifen.
Anpassung für Wasseralarm:
1415 bis 1500 Uhr
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet,
mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und
Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen
"Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und
absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Ergänzung für Wasseralarm:
Im gefährdeten Gebiet unterhalb der
Stauanlagen Wettingen und Bremgarten-Zufikon wird
auch das Zeichen
"Wasseralarm" getestet: Zwölf tiefe
Dauertöne von je 20
Sekunden in Abständen von je 10
Sekunden.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch
ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt,
bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite
680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter
www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der
Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
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Ergänzung für Wasseralarm:
Der "Wasseralarm"
ertönt immer erst
nach dem Zeichen
"Allgemeiner Alarm"
und bedeutet, dass
man das gefährdete
Gebiet sofort verlassen soll.
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Erscheinungsdatum: 25.01.2016
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REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG UND DIE GEBÜHREN DER EINRICHTUNGEN
DER SCHULE UND DER GEMEINDE - ÄNDERUNG PER 01.01.2016
Anlässlich der Renovation der Küche im Schulgebäude und der Übernahme des
Mobiliars/Geschirrs von den Landfrauen durch die Gemeinde Scherz musste das
bestehende Benützungs und Gebührenreglement über die Einrichtungen der
Schule und Gemeinde aus dem Jahre 2007 angepasst werden.
Das überarbeitete Reglement bezieht sich neu auf sämtliche Räumlichkeiten
der Gemeinde Scherz. Das bislang gültige Reglement über die Benützung des
Begegnungsraumes im „Alten Schulhaus“ vom 20.12.1999 wird demnach aufgehoben.
Das Reglement wird sowohl auf der Gemeindekanzlei als auch im Onlineschalter
der Gemeindehomepage erhältlich sein.
NEUE HUNDEDATENBANK AMICUS
Ab dem 1. Januar 2016 wird eine neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die aktuelle
ANIS-Hundedatenbank ersetzen. Aufgrund verschiedener in der Schweizer Gesetzgebung
wurde ein Ersatz der bestehenden Datenbank
notwendig und durch die Kantone beschlossen.
Die bestehenden Daten, die in ANIS hinterlegt
sind, werden automatisch in die neue Datenbank
AMICUS übertragen.
Zur Verbesserung der Datenqualität werden die Gemeinden bei der Erfassung und
Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter künftig eine zentrale Rolle
spielen. Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte werden wie bisher für die Registrierung der Hunde verantwortlich sein. Hundehalterinnen und Hundehalter werden auf www.amicus.ch Zugang zu ihren Daten und zu denjenigen ihrer Hunde
haben. Da die alte Hundedatenbank ANIS vielerorts lücken- oder fehlerhaft ist, ist
es nun Aufgabe der Gemeinde alle Daten zu überprüfen, zu ergänzen oder zu berichtigen.
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Anmeldeverfahren
Das Anmeldeverfahren für Hundehaltende wird in Zukunft zweistufig sein. Die
Hundehaltenden müssen sich entweder vor oder kurz nach der Anschaffung ihres
ersten Hundes zuerst in der Wohngemeinde registrieren lassen (Ersthundehalter!). Sobald die Daten in AMICUS eingegeben sind, wird eine Personen-ID generiert. Diese und das Zugangspasswort werden den Hundehaltern zugeschickt. Der
Tierarzt muss anschliessend die Daten des Hundes in AMICUS mit denjenigen des
Hundehalters verknüpfen. Die Adressdaten der Person können künftig nur noch
von den Gemeinden mutiert werden. Die Hundehalter können lediglich ihre Telefonnummer, Emailadresse sowie das Todesdatum des Hundes eintragen.
Hundehalter, die bereits einen Hund besitzen, der in der Datenbank ANIS registriert ist, müssen nichts unternehmen (automatische Datenübernahme).
Wir empfehlen aber, den bestehenden Eintrag genau zu prüfen.
ANPASSUNG DER EIGENMIETWERTE
Auf 2016 erfolgt in den meisten aargauischen Gemeinden eine Anpassung
der Eigenmietwerte. Die neuen Werte werden in den provisorischen Rechnungen 2016 berücksichtigt. Zu deklarieren sind sie jedoch erst in einem
Jahr.
Ein Eigenmietwert ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Eigentümer können die Hypothekarschuldzinsen sowie die Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlich abziehen,
während dem den Mietern keine Abzüge zustehen. Als Ausgleich müssen die Eigentümer deshalb einen Eigenmietwert versteuern.
Weshalb eine Anpassung?
Der Eigenmietwert wurde auf 2001 im Rahmen der damaligen allgemeinen Neuschätzung für jedes Grundstück individuell festgelegt. Er muss aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich 60 % des Betrags entsprechen, den
eine Mieterin oder ein Mieter als Miete auf dem freien Markt für dieses Objekt bezahlen würde.
Seit 2001 sind die Mietpreise kontinuierlich angestiegen. Weil die Eigenmietwerte
dagegen konstant geblieben sind, betragen sie heute im kantonalen Durchschnitt
nur noch 54,2 %. Das Steuergesetz verpflichtet den Gesetzgeber, bei so geringen
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Eigenmietwerten tätig zu werden. Deshalb hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats beschlossen, die Eigenmietwerte auf 2016 anzupassen, so dass sie
wieder den gesetzlich geforderten 60 % entsprechen.
Um den unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, kommt für
jede Gemeinde aufgrund der Daten der aktuellen Markterhebung ein gemeindespezifischer Anpassungsfaktor zur Anwendung. In 9 Gemeinden ergibt sich eine
Reduktion und in 6 Gemeinden bleibt er gleich. In den übrigen Gemeinden resultiert eine Erhöhung. Der Anpassungsfaktor in Scherz beträgt 16 %. Die Anpassungsfaktoren aller Gemeinden können über die Homepage des Kantonalen Steueramts (www.ag.ch/steuern) eingesehen werden.
Neuer Eigenmietwert erst in einem Jahr zu deklarieren
Der angepasste Eigenmietwert ist in den provisorischen Rechnungen 2016, die bis
Ende Oktober 2016 zu bezahlen sind, berücksichtigt. Die Eigentümerinnen und
Eigentümer müssen den neuen Wert aber nicht in der aktuell auszufüllenden Steuererklärung 2015 deklarieren, sondern erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung
2016. Sie erhalten den neuen Wert dann zusammen mit detaillierten Informationen
zur Eigenmietwertanpassung in einem separaten Schreiben zugestellt.
Gegen die Eigenmietwertanpassung kann bei der Veranlagung im nächsten Jahr
keine Einsprache erhoben werden. Dies, weil die Eigenmietwerte nicht neu verfügt,
sondern lediglich per Dekret angepasst wurden. Eine Einsprache wird erst bei der
nächsten allgemeinen Neuschätzung wieder möglich sein; dann werden die Eigenmietwerte neu verfügt.
STATISTIK EINWOHNERKONTROLLE
Einwohnerzahl per 01.12.2015:
Zuzüge:
Wegzüge:
Geburten:
Todesfälle:
Einwohnerzahl per 31.12.2015:
651
4
5
1
1
650
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VEREINE
THEATERGRUPPE SCHERZ - VORSTELLUNGEN
Die Aufführungsdaten für das neue Stück „Bauer, ledig, sucht“ lauten wie folgt:
26. Februar 2016
27. Februar 2016
28. Februar 2016
04. März 2016
05. März 2016
20.00 Uhr
20.00 Uhr
14.00 Uhr
20.00 Uhr
20.00. Uhr
Die Theatergruppe hat eine neue Homepage:
www.tgscherz.ch
Dort finden Sie auch weitere Informationen
zum kommenden Theaterstück.
Vorverkauf: Guido Limacher, 076 739 06 75;
[email protected]
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LANDFRAUEN SCHERZ - SPENDE AN STIFTUNG THEODORA
Am Wochenende vom 17. und 18. Oktober 2015 fand in der neuen Halle der Firma
Hossli der Herbstmarkt der Landfrauen statt. Ein grosses Sortiment an Frischprodukten, Eingemachtem, Bastelarbeiten etc. stand zum Kauf bereit und fand grossen Anklang.
Aus dem Reingewinn konnte nun eine Spende von Fr. 1‘000 an die „Stiftung Theodora, Spitalclowns, Hunzenschwil“ überwiesen werden.
Die Scherzer Landfrauen danken allen, die zum Gelingen des Marktes beigetragen
und damit diese grosszügige Spende ermöglicht haben.
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EINLADUNG ZUM GRATIS LUFTGEWEHRSCHIESSEN 2016
Am Montag 8. Februar 2016 ab 19:00 Uhr führen wir im Schützenhaus Scherz/
Schinznach Bad ein Luftgewehrschiessen für Jugendliche durch.
Jugendliche ab 15 Jahren, welche sich für den Jungschützenkurs 2016 interessieren erhalten Infos vom Js-Leiter.
Für die Eltern besteht die Möglichkeit sich in der Schützenstube zu verpflegen.
Auf Eure Teilnahme freut sich FSG Scherz / Schinznach Bad
www.fsgscherzschinznachbad.ch
Bei Fragen:
Othmar Stöckli 079/489 11 95
[email protected]
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KULTURELLES
KULTURKOMMISSION BIRR-LUPFIG
THOMAS RABENSCHLAG & MAX LÄSSER – ARR JU LAUNSAM TUNEIT?
Datum:
Wann:
Wo:
Eintritt:
Samstag, 06. Februar 2016
20.15 Uhr
Aula Schule Lupfig
CHF 15.00
Thomas Rabenschlag & Max Lässer – Lieder zu Gedichten von Robert Gernhardt.
Thomas Rabenschlag entdeckte in den 70er-Jahren den Satiriker und Humorforscher Robert Gernhardt und tourte seit 2002 mit den entstandenen GernhardtVertonungen in der Schweiz und Deutschland.
Zusammen mit dem Gitarristen Max Lässer eroberte er mit diesen witzigen und
zum Teil hochkomischen Liedern auch an über 30 Konzerten in der Schweiz das
Publikum – die jazzig-klassischen Vertonungen von Thomas Rabenschlag kriegen
durch Max Lässers Gitarrenspiel ganz schön den Blues und fangen auch mal kräftig an zu rocken.
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VERANSTALTUNGSKALENDER JANUAR / FEBRUAR / MÄRZ
wann
01. Febr. 2016
was
Mütter-/Väterberatung
Wo
Pfrundhaus Lupfig
03. Febr. 2016
Sirenentest
12. Febr. 2016
WIGA-Grüngutabfuhr
15. Febr. 2016
Mütter-/Väterberatung
Pfrundhaus Lupfig
16. Febr. 2016
Mütter-/Väterberatung
Schinznach-Bad
26. Febr. 2016
Theatervorstellung
Turnhalle
27. Febr. 2016
Theatervorstellung
Turnhalle
27. Febr. 2016
Papiersammlung
28. Febr. 2016
Theatervorstellung
Turnhalle
29. Febr. 2016
Mütter-/Väterberatung
Pfrundhaus Lupfig
04. März 2016
Theatervorstellung
Turnhalle
05. März 2016
Theatervorstellung
Turnhalle
11. März 2016
WIGA-Grüngutabfuhr
14. März 2016
Mütter-/Väterberatung
Pfrundhaus Lupfig
15. März 2016
Mütter-/Väterberatung
Schinznach-Bad
IMPRESSUM
Herausgeberin und Redaktion:
Gemeinde Scherz, Kontakt: [email protected], Telefon 056 464 20 00
Redaktionsschluss nächstes Mitteilungsblatt:
04. Februar 2016
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