Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Open Roberta Challenge 1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Open Roberta Challenge, die vom Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, Schloss Birlinghoven, 53754 Sankt Augustin, für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (im Folgenden Veranstalter), veranstaltet wird. (2) Mit der Teilnahme an der Open Roberta Challenge erkennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte ausdrücklich und verbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. 2. Teilnahmeberechtigung (1) Teilnahmeberechtigt an dem Wettbewerb sind alle Schüler und Schülerinnen, die beim Start der Open Roberta Challenge am 7. September 2015 10 bis 18 Jahre alt sind und die sich als Schülergruppe einer Schule oder Institution mit einer von Mindestanzahl von 3 und einer Maximalanzahl von 6 Personen bei der Open Roberta Challenge als Team anmelden. Alle Teilnehmer müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. (2) Jede Teilnehmerin/Jeder Teilnehmer darf mit ihrem/seinem Team nur einmal an der Open Roberta Challenge teilnehmen. 3. Ablauf der Open Roberta Challenge (1) Der Veranstalter setzt mit der Durchführung der Open Roberta Challenge die folgende Zielvorstellung um: Ziel dieser Challenge ist es, dass ein Team, bestehend aus minimal 3 und maximal 6 Schülern/Schülerinnen einer Schule, einen Entwurf für ein „selbstfahrendes Auto“ kreiert. Dabei soll das Team seine persönliche Vorstellung eines „selbstfahrendes Autos in der Zukunft“ umsetzen und dabei die Vorteile aufzeigen und darstellen, wie man gegebenenfalls auftretende Nachteile eines solchen „selbstfahrenden Autos“ vermeiden könnte. Das Team soll seiner Kreativität freien Lauf lassen: Die Entwürfe können konstruiert, gezeichnet, gemalt, gebastelt, fotografiert, am Computer gestaltet – dabei natürlich auch mit Open Roberta programmiert – oder mit LEGO gebaut werden. Wichtig ist, dass das Team dabei erklärt, welche Funktionen sein „selbstfahrendes Auto“ hat, wie es bedient wird und auf was bei dem Entwurf besonders geachtet wurde. Deswegen ist es notwendig, dass das Team dem Entwurf ein (Handy-)Video beifügt, in welchem seine Idee/sein Entwurf erklärt wird. (2) Zeitraum des Wettbewerbs Vom 04.09.2015 bis zum 31.12.2015 können Vorschläge eingereicht werden. Anschließend wird die Jury alle korrekt und vollständig eingereichten Ideen bewerten. Einmal eingereichte Ideen/Entwürfe können nachträglich nicht geändert werden. (3) So könnt ihr mitmachen: 1. Sprecht Euren Teambetreuer an und plant gemeinsam Eure Teilnahme. Ein Team sollte aus minimal 3 und maximal 6 Teilnehmern und Teilnehmerinnen im Alter von 10 bis 18 Jahren bestehen. Pro Schule dürfen natürlich auch mehrere Teams mitmachen. 2. Entwerft im Team Euer selbstfahrendes Auto (z.B. als LEGO-Modell, als Zeichnung, gebastelt, gemalt, ...). 3. Jedes Team darf nur eine Idee einreichen. 4. Macht Fotos von Eurem selbstfahrenden Auto oder scannt die Zeichnungen ein. 5. Dreht ein kurzes Handyvideo (1 bis max. 5 Minuten), in dem Ihr das Team und Eure Idee möglichst kreativ und lebendig vorstellt. Achtet darauf, dass Euer Video eine der folgenden Formatierungen hat: mpeg4, avi, wmv, mov 6. Schreibt auf oder erklärt uns selbst im Video, wie Euer selbstfahrendes Auto funktioniert und was es so einzigartig macht. 7. Bittet Euren Teambetreuer, Euch zur Teilnahme am Wettbewerb anzumelden und Eure Unterlagen (Bilddateien, Programme ) hochzuladen und den Link anzugeben, wo die Jury Euer Videos ansehen kann. (4) Gewinnteams Es werden insgesamt bis zu 16 Landesgewinnteams (je 1 Landesgewinnteam pro Bundesland) prämiert. Aus den 16 Landesgewinnteams wird 1 bundesweites Gewinnteam ermittelt. Als Gewinnteams werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Wettbewerbs hervorgehen, die von einer unabhängigen Jury – bestehend aus Experten und Expertinnen von Fraunhofer IAIS, Google Deutschland, LEGO Education sowie der Daimler AG – am besten bewertet werden. Die Jury bewertet alle Einsendungen nach den Kriterien: Technologie, Gesellschaft, Umwelt, Kreativität und Wissen. Beispiele zu den einzelnen Bereichen: • • • • • Technologie: Welche Funktionen, Sensoren und Programmierung hat Euer selbstfahrendes Auto und wofür nutzt es sie? Gesellschaft: Welche Auswirkungen auf die Gesellschaft (Menschen, Infrastruktur, …) hat Euer selbstfahrendes Auto? Gibt es beispielsweise ethische Fragen, die durch selbstfahrende Autos entstehen? Umwelt: Wie wird Euer selbstfahrendes Auto angetrieben? Teilen sich mehrere Personen ein selbstfahrendes Auto? Kann Euer Auto zusammen mit anderen Verkehrsmitteln genutzt werden? Kreativität: Habt Ihr eigene Ideen eingebracht? Habt Ihr Euch zusätzliche neue und originelle Lösungen ausgedacht? Wissen: Wie gut ist Euer Kenntnisstand über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit selbstfahrenden Autos? Wie habt Ihr diesen genutzt, um auf dieser Basis neue, kreative Ideen zu den Aspekten Technik, Gesellschaft und Umwelt zu entwickeln? (5) Bekanntgabe der Gewinnteams Die 16 Landesgewinnteams und das bundesweite Gewinnteam werden auf der „didacta 2016“ in Köln am 20.02.2016 bekannt gegeben. Anschließend werden alle Gewinnteams auf den Webseiten der Open Roberta Challenge unter: www.open-roberta.org/challenge veröffentlicht und per E-Mail informiert. (6) Da die eingesandten Videos aller Gewinnteams ggf. veröffentlicht werden, muss eine Einverständniserklärung aller im Video zu sehenden Personen (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten) vorliegen. Erst bei Vorliegen aller schriftlichen Einverständniserklärungen gilt ein Team als Gewinnteam. (7) Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen versichern, dass sie Urheber der Teilnehmerbeiträge sind, bezüglich Ihrer Teilnehmerbeiträge oder Teilen davon über alle Nutzungsrechte verfügen und sie berechtigt sind, diese Teilnehmerbeiträge samt aller damit verbundenen Nutzungsrechte auf den Veranstalter zu übertragen. Zudem versichern sie, dass sie – sofern sie zum Beispiel Musik oder Fotos für ihre selbstgedrehten Videoaufzeichnungen benutzen – die dafür benötigten Nutzungsrechte inne haben. (8) Durch Einreichung der Teilnehmerbeiträge gehen alle mit den Teilnehmerbeiträgen verbundenen Nutzungsrechte zur ausschließlichen Nutzung auf den Veranstalter über. Dies gilt auch für Teilnehmerbeiträge, welche nicht Gewinner der Open Roberta Challenge sind. 4. Gewinn (1) Jede Schule/Institution, die ein Landesgewinnteam stellt, erhält 10 Roberta-Boxen (jeweils bestehend aus einem LEGO MINDSTORMS EV3 Set, Ladegerät und Open Roberta Starter Kit). Das Bundesgewinnteam wird eingeladen, die Entwicklergruppe des Selbstfahrenden Autos der Daimler AG zu besuchen. Zudem wird das Bundesgewinnteam auf die didacta 2016 eingeladen, um dort an einem eigenen Open Roberta Workshop teilzunehmen. (2) Der Gewinnanspruch erlischt bei ausbleibender Rückmeldung der Gewinnteams nach Ablauf von 20 Tagen, gerechnet ab der Benachrichtigung per E-Mail über den Gewinn. Innerhalb dieser Zeit müssen auch die Einverständniserklärungen aller im Video zu sehenden Personen (siehe 3. (6) ) eingesandt werden, andernfalls erlischt der Gewinnanspruch ebenfalls. (3) Ein Anspruch der Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf einen Gewinn besteht nicht. 5. Ausschluss von Teilnehmer und Teilnehmerinnen Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer und Teilnehmerinnen von der Teilnahme an der Open Roberta Challenge auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder im Fall der tatsächlichen oder versuchten Manipulation der Open Roberta Challenge. 6. Gewinnversagung Stellt der Veranstalter nachträglich fest, dass Gewinner oder Gewinnerinnen nicht teilnahmeberechtigt nach Ziffer 2 waren, kann der Veranstalter diesen den Gewinn wieder entziehen. 7. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels (1) Der Veranstalter behält sich vor, die Open Roberta Challenge jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls die Open Roberta Challenge aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. (2) In einem nach Ziffer 7 (1) genannten Fall stehen den Teilnehmern keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu. 8. Haftung (1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für falsche Informationen, die durch Teilnehmer oder Teilnehmerinnen und/oder Dritte verbreitet werden, die im Zusammenhang mit der Open Roberta Challenge stehen. (2) Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit von Verlinkungen, Kennzeichnungen und Verweisen im Rahmen der Open Roberta Challenge auf der Webseite www.openroberta.org. (3) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Open Roberta Challenge bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit und wegen leichter Fahrlässigkeit aufgrund der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen – diese jedoch beschränkt auf den typischerweise bei Teilnahme an der Open Roberta Challenge vorhersehbaren Schaden. 9. Verbindlichkeit mündlicher Informationen Weichen mündliche Informationen inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 10. Änderungen der Teilnahmebedingungen Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. 11. Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten Zweck weitgehend erreichen. (3) Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform; Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. (4) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stand: September 2015
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