Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Open Roberta Challenge

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Open Roberta Challenge
1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Open Roberta Challenge, die
vom Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, Schloss Birlinghoven, 53754
Sankt Augustin, für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (im
Folgenden Veranstalter), veranstaltet wird.
(2) Mit der Teilnahme an der Open Roberta Challenge erkennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bzw.
deren Erziehungsberechtigte ausdrücklich und verbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt an dem Wettbewerb sind alle Schüler und Schülerinnen, die beim Start der Open
Roberta Challenge am 7. September 2015 10 bis 18 Jahre alt sind und die sich als Schülergruppe einer
Schule oder Institution mit einer von Mindestanzahl von 3 und einer Maximalanzahl von 6 Personen bei der
Open Roberta Challenge als Team anmelden. Alle Teilnehmer müssen ihren ständigen Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland haben.
(2) Jede Teilnehmerin/Jeder Teilnehmer darf mit ihrem/seinem Team nur einmal an der Open Roberta
Challenge teilnehmen.
3. Ablauf der Open Roberta Challenge
(1) Der Veranstalter setzt mit der Durchführung der Open Roberta Challenge die folgende Zielvorstellung
um:
Ziel dieser Challenge ist es, dass ein Team, bestehend aus minimal 3 und maximal 6 Schülern/Schülerinnen
einer Schule, einen Entwurf für ein „selbstfahrendes Auto“ kreiert. Dabei soll das Team seine persönliche
Vorstellung eines „selbstfahrendes Autos in der Zukunft“ umsetzen und dabei die Vorteile aufzeigen und
darstellen, wie man gegebenenfalls auftretende Nachteile eines solchen „selbstfahrenden Autos“
vermeiden könnte.
Das Team soll seiner Kreativität freien Lauf lassen: Die Entwürfe können konstruiert, gezeichnet, gemalt,
gebastelt, fotografiert, am Computer gestaltet – dabei natürlich auch mit Open Roberta programmiert –
oder mit LEGO gebaut werden.
Wichtig ist, dass das Team dabei erklärt, welche Funktionen sein „selbstfahrendes Auto“ hat, wie es
bedient wird und auf was bei dem Entwurf besonders geachtet wurde. Deswegen ist es notwendig, dass
das Team dem Entwurf ein (Handy-)Video beifügt, in welchem seine Idee/sein Entwurf erklärt wird.
(2) Zeitraum des Wettbewerbs
Vom 04.09.2015 bis zum 31.12.2015 können Vorschläge eingereicht werden. Anschließend wird die Jury
alle korrekt und vollständig eingereichten Ideen bewerten. Einmal eingereichte Ideen/Entwürfe können
nachträglich nicht geändert werden.
(3) So könnt ihr mitmachen:
1. Sprecht Euren Teambetreuer an und plant gemeinsam Eure Teilnahme. Ein Team sollte aus minimal
3 und maximal 6 Teilnehmern und Teilnehmerinnen im Alter von 10 bis 18 Jahren bestehen. Pro
Schule dürfen natürlich auch mehrere Teams mitmachen.
2. Entwerft im Team Euer selbstfahrendes Auto (z.B. als LEGO-Modell, als Zeichnung, gebastelt,
gemalt, ...).
3. Jedes Team darf nur eine Idee einreichen.
4. Macht Fotos von Eurem selbstfahrenden Auto oder scannt die Zeichnungen ein.
5. Dreht ein kurzes Handyvideo (1 bis max. 5 Minuten), in dem Ihr das Team und Eure Idee möglichst
kreativ und lebendig vorstellt. Achtet darauf, dass Euer Video eine der folgenden Formatierungen
hat: mpeg4, avi, wmv, mov
6. Schreibt auf oder erklärt uns selbst im Video, wie Euer selbstfahrendes Auto funktioniert und was
es so einzigartig macht.
7. Bittet Euren Teambetreuer, Euch zur Teilnahme am Wettbewerb anzumelden und Eure Unterlagen
(Bilddateien, Programme ) hochzuladen und den Link anzugeben, wo die Jury Euer Videos ansehen
kann.
(4) Gewinnteams
Es werden insgesamt bis zu 16 Landesgewinnteams (je 1 Landesgewinnteam pro Bundesland) prämiert.
Aus den 16 Landesgewinnteams wird 1 bundesweites Gewinnteam ermittelt. Als Gewinnteams werden die
Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Wettbewerbs hervorgehen, die von einer unabhängigen Jury –
bestehend aus Experten und Expertinnen von Fraunhofer IAIS, Google Deutschland, LEGO Education sowie
der Daimler AG – am besten bewertet werden. Die Jury bewertet alle Einsendungen nach den Kriterien:
Technologie, Gesellschaft, Umwelt, Kreativität und Wissen.
Beispiele zu den einzelnen Bereichen:
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Technologie: Welche Funktionen, Sensoren und Programmierung hat Euer selbstfahrendes Auto
und wofür nutzt es sie?
Gesellschaft: Welche Auswirkungen auf die Gesellschaft (Menschen, Infrastruktur, …) hat Euer
selbstfahrendes Auto? Gibt es beispielsweise ethische Fragen, die durch selbstfahrende Autos
entstehen?
Umwelt: Wie wird Euer selbstfahrendes Auto angetrieben? Teilen sich mehrere Personen ein
selbstfahrendes Auto? Kann Euer Auto zusammen mit anderen Verkehrsmitteln genutzt werden?
Kreativität: Habt Ihr eigene Ideen eingebracht? Habt Ihr Euch zusätzliche neue und originelle
Lösungen ausgedacht?
Wissen: Wie gut ist Euer Kenntnisstand über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit
selbstfahrenden Autos? Wie habt Ihr diesen genutzt, um auf dieser Basis neue, kreative Ideen zu
den Aspekten Technik, Gesellschaft und Umwelt zu entwickeln?
(5) Bekanntgabe der Gewinnteams
Die 16 Landesgewinnteams und das bundesweite Gewinnteam werden auf der „didacta 2016“ in Köln am
20.02.2016 bekannt gegeben. Anschließend werden alle Gewinnteams auf den Webseiten der Open
Roberta Challenge unter: www.open-roberta.org/challenge veröffentlicht und per E-Mail informiert.
(6) Da die eingesandten Videos aller Gewinnteams ggf. veröffentlicht werden, muss eine
Einverständniserklärung aller im Video zu sehenden Personen (bei Minderjährigen der
Erziehungsberechtigten) vorliegen. Erst bei Vorliegen aller schriftlichen Einverständniserklärungen gilt ein
Team als Gewinnteam.
(7) Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen versichern, dass sie Urheber der Teilnehmerbeiträge sind,
bezüglich Ihrer Teilnehmerbeiträge oder Teilen davon über alle Nutzungsrechte verfügen und sie berechtigt
sind, diese Teilnehmerbeiträge samt aller damit verbundenen Nutzungsrechte auf den Veranstalter zu
übertragen. Zudem versichern sie, dass sie – sofern sie zum Beispiel Musik oder Fotos für ihre
selbstgedrehten Videoaufzeichnungen benutzen – die dafür benötigten Nutzungsrechte inne haben.
(8) Durch Einreichung der Teilnehmerbeiträge gehen alle mit den Teilnehmerbeiträgen verbundenen
Nutzungsrechte zur ausschließlichen Nutzung auf den Veranstalter über. Dies gilt auch für
Teilnehmerbeiträge, welche nicht Gewinner der Open Roberta Challenge sind.
4. Gewinn
(1) Jede Schule/Institution, die ein Landesgewinnteam stellt, erhält 10 Roberta-Boxen (jeweils bestehend
aus einem LEGO MINDSTORMS EV3 Set, Ladegerät und Open Roberta Starter Kit). Das Bundesgewinnteam
wird eingeladen, die Entwicklergruppe des Selbstfahrenden Autos der Daimler AG zu besuchen. Zudem
wird das Bundesgewinnteam auf die didacta 2016 eingeladen, um dort an einem eigenen Open Roberta
Workshop teilzunehmen.
(2) Der Gewinnanspruch erlischt bei ausbleibender Rückmeldung der Gewinnteams nach Ablauf von 20
Tagen, gerechnet ab der Benachrichtigung per E-Mail über den Gewinn. Innerhalb dieser Zeit müssen auch
die Einverständniserklärungen aller im Video zu sehenden Personen (siehe 3. (6) ) eingesandt werden,
andernfalls erlischt der Gewinnanspruch ebenfalls.
(3) Ein Anspruch der Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf einen Gewinn besteht nicht.
5. Ausschluss von Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer und Teilnehmerinnen von der Teilnahme an der Open Roberta
Challenge auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die
Teilnahmebedingungen oder im Fall der tatsächlichen oder versuchten Manipulation der Open Roberta
Challenge.
6. Gewinnversagung
Stellt der Veranstalter nachträglich fest, dass Gewinner oder Gewinnerinnen nicht teilnahmeberechtigt
nach Ziffer 2 waren, kann der Veranstalter diesen den Gewinn wieder entziehen.
7. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Open Roberta Challenge jederzeit abzubrechen oder zu beenden.
Dies gilt insbesondere, falls die Open Roberta Challenge aus organisatorischen, technischen oder
rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann.
(2) In einem nach Ziffer 7 (1) genannten Fall stehen den Teilnehmern keine Ansprüche gegen den
Veranstalter zu.
8. Haftung
(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für falsche Informationen, die durch Teilnehmer oder
Teilnehmerinnen und/oder Dritte verbreitet werden, die im Zusammenhang mit der Open Roberta
Challenge stehen.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit von Verlinkungen,
Kennzeichnungen und Verweisen im Rahmen der Open Roberta Challenge auf der Webseite www.openroberta.org.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Open
Roberta Challenge bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der
Veranstalter bzw. dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob
fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leib, Leben,
Körper und Gesundheit und wegen leichter Fahrlässigkeit aufgrund der Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen –
diese jedoch beschränkt auf den typischerweise bei Teilnahme an der Open Roberta Challenge
vorhersehbaren Schaden.
9. Verbindlichkeit mündlicher Informationen
Weichen mündliche Informationen inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen
ab, so gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche
wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten Zweck weitgehend erreichen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform; Ergänzungen und
Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Auf dieses Formerfordernis kann nur
schriftlich verzichtet werden.
(4) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: September 2015