PRESSEMELDUNG Bessere Personalschlüssel für Pflegeheime Schiedsspruch ermöglicht mehr Zeit für Pflege und Betreuung alter Menschen Stuttgart, 18. März 2016. Nach einer ein Jahr dauernden Verhandlung über bessere Finanzierungsbedingungen der stationären Pflege zwischen den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern einerseits und Pflegeheimträgern andererseits hat die Schiedsstelle Ende letzten Jahres eine Entscheidung getroffen, die nun rechtskräftig wurde. Sie spricht den Heimträgern in Baden-Württemberg die Möglichkeit zu, ihr Personal in den nächsten 2 Jahren aufzustocken. Bei künftigen Verhandlungen mit den Kostenträgern kann ca. 6% mehr Personal geltend gemacht werden. Damit soll die bessere Qualität der Pflege sichergestellt werden. Begründet hatten die Verbände der Heimträger ihre Forderungen mit den gewachsenen Anforderungen an die stationäre Pflege: Es müssen mehr Menschen mit einer demenziellen Erkrankung betreut und versorgt werden als früher. In den Heimen leben zudem immer mehr Menschen, die mehrfach erkrankt und im Schnitt kränker sind als früher. Außerdem sind die gesetzlichen Anforderungen an gute Qualität gestiegen. Dies alles macht einen höheren Einsatz von Personal notwendig, so die Verbände der Leistungserbringer. Eine Einigung mit den Verbänden der Kostenträger – Pflegekassen und Sozialhilfeträger – war auf dem Verhandlungsweg nicht erzielt worden. „Was zählt, das ist die Zeit, die für den einzelnen Menschen zur Verfügung steht. Deshalb sind wir froh über den Schiedsspruch“, so Eva-Maria Armbruster, Vorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V. in Baden-Württemberg und Verhandlungsführerin auf der Seite der Verbände der Heimträger. Die Personalschlüssel wurden im Zeitraum von 1989 bis heute nur ein einziges Mal erhöht. Aus Sicht der Verbände der Heimträger hat diese Entwicklung zu einer Verschärfung der Zeitknappheit bei den Mitarbeitern geführt. „Pflege darf nicht unter einem permanenten Zeitdruck erfolgen – das schadet nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!“ betont Armbruster. Froh ist Armbruster auch über bessere Möglichkeiten im Personaleinsatz: Nach dem Schiedsspruch können sowohl Fachkräfte als auch angelernte Kräfte flexibler eingesetzt werden als bisher. Dies entspreche den neuen gesetzlichen Vorgaben im Land, die den ordnungsrechtlichen Rahmen der stationären Pflege vorgeben. „Das ist ein deutliches Signal für eine Pflege mit Qualitätsanspruch. Es hat sich gelohnt, dass wir uns hartnäckig für mehr Personal in der Pflege eingesetzt haben“, resümiert Armbruster. Auch nach der Verbesserung durch den Schiedsspruch steht die stationäre Pflege in Baden-Württemberg vor großen Herausforderungen: Das neue Pflegestärkungsgesetz II des Bundes bringt zwar Verbesserungen in der Häuslichen Versorgung. Pflegebedürftige in Heimen werden zukünftig jedoch schlechter gestellt sein als bisher – zumindest diejenigen in den niedrigen Pflegestufen. Inzwischen gehen die Verhandlungen nach dem Schiedsspruch auch in diesem Jahr weiter, um eine sachgerechte Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1.1.2017 sicherzustellen. Von der Politik fordern die Verbände der Pflegeanbieter mehr Nachhaltigkeit. Es muss deutlich gesagt werden, dass die Qualität der Pflege in Zukunft nur dann auf dem heutigen Niveau bleibt, wenn auch die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben werden. V. i. S. d. P.: Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e. V., Stauffenbergstr. 3, 70173 Stuttgart, Telefon 0711-6196712
© Copyright 2024 ExpyDoc