Flyer der Stadt Ahaus zum Bildungs

Fragen zur Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes
(BuT) in Ahaus
Fragen zur Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes
(BuT) in Ahaus
Worum geht es beim Bildungspaket?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit
geringem Einkommen erreicht, die bisher wenige oder keine Chancen hatten, an
Bildungs-, Sport- und Kulturangeboten teilzunehmen. Über die (anteilige) finanzielle
Unterstützung von Angeboten sowohl im Bereich des Kindergartens, in der Schule als
auch im Freizeitbereich wird Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die
Möglichkeit gegeben, aktiv am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.
Worum geht es beim Bildungspaket?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien
mit geringem Einkommen erreicht, die bisher wenige oder keine Chancen hatten, an
Bildungs-, Sport- und Kulturangeboten teilzunehmen. Über die (anteilige) finanzielle
Unterstützung von Angeboten sowohl im Bereich des Kindergartens, in der Schule als
auch im Freizeitbereich wird Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die
Möglichkeit gegeben, aktiv am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.
Wer ist leistungsberechtigt?
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:
Wohngeld- oder Kinderzuschlagsleistungen,
Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder XII,
Leistungen nach dem § 2 AsylbLG
Anspruchsberechtigt sind je nach Art der beantragten Leistung, Kinder und Jugendliche von 0
Jahren bis einschl. 24 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung beziehen.
Wer ist leistungsberechtigt?
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:
Wohngeld- oder Kinderzuschlagsleistungen,
Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder XII,
Leistungen nach dem § 2 AsylbLG
Anspruchsberechtigt sind je nach Art der beantragten Leistung, Kinder und Jugendliche von 0
Jahren bis einschl. 24 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung beziehen.
Welche Leistungen oder Angebote gibt es?
Welche Leistungen oder Angebote gibt es?
Gemeinschaftliches Mittagessen in Kindergarten, Kita, Hort oder Schule: der
individuelle Kostenbeitrag für das gemeinschaftliche Mittagessen wird erstattet, es
muss allerdings ein Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit zugezahlt werden.
Gemeinschaftliches Mittagessen in Kindergarten, Kita, Hort oder Schule: der
individuelle Kostenbeitrag für das gemeinschaftliche Mittagessen wird erstattet, es
muss allerdings ein Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit zugezahlt werden.
Ein- oder mehrtägige Ausflüge in Kindergarten, Kita oder Schule: die Kosten für die Fahrt werden
übernommen, nicht aber Aufwendungen für Ausstattung oder Taschengeld.
Ein- oder mehrtägige Ausflüge in Kindergarten, Kita oder Schule: die Kosten für die Fahrt werden
übernommen, nicht aber Aufwendungen für Ausstattung oder Taschengeld.
Lernförderung: bei Leistungen, die den Anforderungen im Allgemeinen nicht entsprechen z.B. bei
drohender Versetzungsgefährdung, voraussichtlich nicht erfolgreicher Teilnahme am Unterricht der
nachfolgenden Jahrgangsstufe, Gefährdung des angestrebten Schulabschlusses und somit des
Ausbildungsplatzes sowie zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Notwendigkeit
einer außerschulischen Lernförderung muss mit einem „Zusatzfragebogen Lernförderung“ von der
Schule bestätigt werden. Das BuT-Familienbüro hat eine „Nachhilfedatenbank“ eingerichtet, die
qualifizierte Nachhilfekräfte für Einzelnachhilfe vermittelt.
Lernförderung: bei Leistungen, die den Anforderungen im Allgemeinen nicht entsprechen z.B. bei
drohender Versetzungsgefährdung, voraussichtlich nicht erfolgreicher Teilnahme am Unterricht der
nachfolgenden Jahrgangsstufe, Gefährdung des angestrebten Schulabschlusses und somit des
Ausbildungsplatzes sowie zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Notwendigkeit
einer außerschulischen Lernförderung muss mit einem „Zusatzfragebogen Lernförderung“ von der
Schule bestätigt werden. Das BuT-Familienbüro hat eine „Nachhilfedatenbank“ eingerichtet, die
qualifizierte Nachhilfekräfte für Einzelnachhilfe vermittelt.
Schulbedarf: die Gelder für Schulbedarf, also Bücher, Hefte usw., werden für SGB II und SGBXII
leistungsberechtigte Eltern automatisch halbjährlich zu Beginn des Schuljahres ausgezahlt.
Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger müssen hierfür einen Antrag stellen.
Schulbedarf: die Gelder für Schulbedarf, also Bücher, Hefte usw., werden für SGB II und SGBXII
leistungsberechtigte Eltern automatisch halbjährlich zu Beginn des Schuljahres ausgezahlt.
Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger müssen hierfür einen Antrag stellen.
Schülerbeförderung: sollte die Schule die Beförderungskosten nicht übernehmen, kann die
Kostenübernahme in bestimmten Fällen beantragt werden.
Schülerbeförderung: sollte die Schule die Beförderungskosten nicht übernehmen, kann die
Kostenübernahme in bestimmten Fällen beantragt werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis einschl. 17 Jahre): Kostenzuschuss
von bis zu 10 € monatlich oder max. 120 € für 12 Monate für Mitgliedsbeiträge aus
den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, angeleitete Aktivitäten der
Kulturellen Bildung (z.B. geführte Museumsbesuche), Unterricht in künstlerischen
Fächern und Teilnahme an geleiteten Freizeiten. Im Einzelfall ist auch eine Übernahme von
Ausrüstungsgegenständen für die Teilhabe möglich. Um die Kinder an diese Angebote
heranzuführen, führt das BuT-Familienbüro Ferienangebote und Gruppenangebote an den Schulen
durch.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis einschl. 17 Jahre): Kostenzuschuss
von bis zu 10 € monatlich oder max. 120 € für 12 Monate für Mitgliedsbeiträge aus
den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, angeleitete Aktivitäten der
Kulturellen Bildung (z.B. geführte Museumsbesuche), Unterricht in künstlerischen
Fächern und Teilnahme an geleiteten Freizeiten. Im Einzelfall ist auch eine Übernahme von
Ausrüstungsgegenständen für die Teilhabe möglich. Um die Kinder an diese Angebote
heranzuführen, führt das BuT-Familienbüro Ferienangebote und Gruppenangebote an den Schulen
durch.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sind erhältlich im Jobcenter, bei der
Wohngeldstelle und im BuT-Familienbüro sowie online abrufbar unter:
http://www.jobcenter-kreis-borken.de
Der ausgefüllte Antrag muss bei den o. g. kommunalen Stellen eingereicht werden, die über die
Bewilligung entscheiden.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sind erhältlich im Jobcenter, bei der
Wohngeldstelle und in der BuT-Beratungsstelle sowie online abrufbar unter:
http://www.jobcenter-kreis-borken.de
Der ausgefüllte Antrag muss bei den o. g. kommunalen Stellen eingereicht werden, die über die
Bewilligung entscheiden.
Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen?
Die Kommunen entscheiden frei über die Art der Abrechnung der Leistungen. Die Stadt Ahaus hat
sich entschlossen, die Leistungen an die Leistungsempfänger persönlich auszuzahlen, so dass die
Eltern die Gelder eigenständig an die Schulen, Kitas, Bildungseinrichtungen oder Vereine
weiterleiten. Ausnahme sind die Leistungen für das gemeinschaftliche Mittagessen im Kindergarten.
Den Eigenanteil von 1 Euro zahlen die Leistungsempfänger eigenständig an die jeweilige Einrichtung,
den Restbetrag überweist die zuständige kommunale Stelle.
Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen?
Die Kommunen entscheiden frei über die Art der Abrechnung der Leistungen. Die Stadt Ahaus hat
sich entschlossen, die Leistungen an die Leistungsempfänger persönlich auszuzahlen, so dass die
Eltern die Gelder eigenständig an die Schulen, Kitas, Bildungseinrichtungen oder Vereine
weiterleiten. Ausnahme sind die Leistungen für das gemeinschaftliche Mittagessen im Kindergarten.
Den Eigenanteil von 1 Euro zahlen die Leistungsempfänger eigenständig an die jeweilige Einrichtung,
den Restbetrag überweist die zuständige kommunale Stelle.
Was leistet das BuT-Familienbüro?
Um eine bessere Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu ermöglichen, hat die Stadt
Ahaus das Berufsorientierungszentrum der Berufsbildungsstätte Westmünsterland damit beauftragt,
Eltern, Lehrkräfte und Erzieher/innen im praktischen Umgang mit dem BuT-Paket zu unterstützen.
Hierzu ist ein BuT-Familienbüro an der Bahnhofstraße 29 in Ahaus eingerichtet worden. Durch die
Mitarbeiterinnen des BuT-Familienbüros werden Multiplikatorenschulungen in Kitas, Schulen und
Vereinen durchgeführt sowie offene Sprechstunden angeboten. Die Mitarbeiterinnen informieren
darüber, wer Leistungen bekommen kann und bieten individuelle Unterstützung bei der
Antragsstellung an. Darüber hinaus kennen die Mitarbeiterinnen die große Palette der FreizeitBildungs- und Sportangebote und können Ihnen helfen, das richtige Angebot für Ihr Kind zu finden.
In unterschiedlichen Projekten, in Zusammenarbeit mit Vereinen und Schulen wird den Kindern der
Zugang zu den Angeboten erleichtert.
Was leistet das BuT-Familienbüro?
Um eine bessere Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu ermöglichen, hat die Stadt
Ahaus das Berufsorientierungszentrum der Berufsbildungsstätte Westmünsterland damit beauftragt,
Eltern, Lehrkräfte und Erzieher/innen im praktischen Umgang mit dem BuT-Paket zu unterstützen.
Hierzu ist ein BuT-Familienbüro an der Bahnhofstraße 29 in Ahaus eingerichtet worden. Durch die
Mitarbeiterinnen des BuT-Familienbüros werden Multiplikatorenschulungen in Kitas, Schulen und
Vereinen durchgeführt sowie offene Sprechstunden angeboten. Die Mitarbeiterinnen informieren
darüber, wer Leistungen bekommen kann und bieten individuelle Unterstützung bei der
Antragsstellung an. Darüber hinaus kennen die Mitarbeiterinnen die große Palette der FreizeitBildungs- und Sportangebote und können Ihnen helfen, das richtige Angebot für Ihr Kind zu finden.
In unterschiedlichen Projekten, in Zusammenarbeit mit Vereinen und Schulen wird den Kindern der
Zugang zu den Angeboten erleichtert.
Kontakt:
Barbara Grothues
Dipl. Sozialpädagogin
Tel: 02561 - 8658457
[email protected]
Bahnhofstraße 29, 48683 Ahaus
Kontakt:
Barbara Grothues
Dipl. Sozialpädagogin
Tel: 02561 - 8658457
[email protected]
Bahnhofstraße 29, 48683 Ahaus
Lydia Lindemann
Sozialarbeiterin BA
Tel.: 02561 - 8658456
[email protected]
Bahnhofstraße 29, 48683 Ahaus
Lydia Lindemann
Sozialarbeiterin BA
Tel.: 02561 - 8658456
[email protected]
Bahnhofstraße 29, 48683 Ahaus