Einwohnergemeinde Port Revision der Ortsplanung Mitwirkung – Worum geht es? 3. März 2016 / gl 1410_3610_Zusammenfassung.docx Port stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung Die Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde Port stammen aus dem Jahr 1998. Sie sind veraltet und müssen den heutigen gesetzlichen und raumplanerischen Anforderungen angepasst werden. In einer ersten Phase wurden die konzeptionellen Inhalte der Ortsentwicklung erarbeitet. Die Ergebnisse aus der Konzeptphase sind behördenverbindlich und wurden bereits im Frühling 2015 mitgewirkt. In der zweiten Phase geht es nun um die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung. Einerseits wurde die baurechtliche Grundordnung bestehend aus Baureglement, Zonenplan und Schutzzonenplan überarbeitet und den übergeordneten gesetzlichen und planerischen Rahmenbedingungen angepasst. Zudem wurden die Uferschutzplanung entlang des Nidau-Büren-Kanals revidiert und der Baulinienplan entschlackt. Ein wesentlicher Fokus der Ortsplanung liegt auf dem Ortszentrum. Port wird aufgrund des Autobahnzubringers starke Veränderungen erfahren. Diese gilt es als Chance zu nutzen. Mit der parallel zur Ortsplanung durchgeführten städtebaulichen Begleitplanung Porttunnel konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, welche für die Zentrumsplanung von Port von grosser Bedeutung sind. Die Ergebnisse sind im städtebaulichen Leitplan dargestellt und im Richtplan Ostportal Porttunnel behördenverbindlich verankert. Schwerpunkte der Revision Chance Porttunnel nutzen Die Realisierung des Zubringers rechtes Bielerseeufer mit dem Porttunnel stellt die Gemeinde Port vor grosse Herausforderungen. Der Portalbereich des Porttunnels und die neue Brücke über den Nidau-Büren-Kanal werden das Gesicht beim südlichen Brückenkopf der Schleusenbrücke stark verändern. Die Allmendstrasse wird nach Eröffnung des Ostastes (2017) der A5 bis zur Inbetriebnahme des Porttunnels (ca. 2030) mehr Verkehr aufweisen, um danach zur Quartierstrasse zurückgebaut zu werden. Im Rahmen der Ortsplanung wird durch eine vorausschauende Steuerung der Ortsentwicklung die Chance auf eine optimale Umgestaltung und Umnutzung des betroffenen Gebiets vorbereitet. Gleichzeitig werden mit verschiedenen Massnahmen die Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr und damit auch die Schulwegsicherheit verbessert. Ortszentrum etablieren und stärken Trotz der relativ grossen Einwohnerzahl fehlt in Port ein klar erkennbares Ortszentrum als Treffpunkt für die Bevölkerung. Die Nähe zum Agglomerationszentrum Biel/Nidau und zum Einkaufszentrum Centre Brügg wirkt der Ansiedlung von Einkaufs- und Dienstleistungsnutzungen entgegen. Zudem fehlen in Port attraktive Begegnungsräume und Identifikationsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist die Schaffung von Orten mit Identität, wo man sich trifft oder einkauft. In diesem Zusammenhang stellt 2 Revision der Ortsplanung • Mitwirkung • Worum geht es? die zukünftige Nutzung und Gestaltung im Portalbereich des Porttunnels und im Ortszentrum eine Schlüsselaufgabe dar. Siedlungsentwicklung nach innen Der neue kantonale Richtplan sieht für die Gemeinde Port ein Bevölkerungswachstum von ca. 11 % innerhalb von 15 Jahren vor, was einer Zunahme von rund 400 Einwohnerinnen und Einwohnern bis 2030 entspricht. Dieses Ziel soll dem neuen Raumplanungsgesetz folgend mit einer Strategie der „Siedlungsentwicklung nach innen“ erreicht werden. Auf mögliche Einzonungen (insbesondere Neumatt) wird im Rahmen dieser Ortsplanungsrevision bewusst verzichtet. Die Bevölkerungszunahme soll kurz- bis mittelfristig ausschliesslich in der bestehenden Bauzone realisiert werden. Die vorhandenen Potenziale der Verdichtung und Umstrukturierung in den bestehenden Quartieren werden ausgeschöpft. Ein wesentliches Augenmerk wird auf die Integration von Um- und Neubauten und die Verbesserung der Siedlungsqualität gelegt, beispielsweise bei der Eingliederung des Portalbereichs des Porttunnels und der damit angestrebten Aufwertung des Ortszentrums oder im Gebiet Moosbrüggli/Dämm am Ufer des Nidau-Büren-Kanals. Mitwirkungsdokumente Das vorliegende Mitwirkungsdossier besteht aus folgenden Dokumenten: Konzeptphase • • • • • • Themenblätter Bericht zur Zukunftswerkstatt Quartieranalyse Räumliches Entwicklungskonzept Richtplan Ortsentwicklung** Mitwirkungsbericht (Konzeptphase) Phase Nutzungsplanung • • • • • • • Baureglement* Zonenplan* Schutzzonenplan* Baulinienplan* Uferschutzplanung* Städtebaulicher Leitplan Richtplan Ostportal Porttunnel** * grundeigentümerverbindlich ** behördenverbindlich Im Erläuterungsbericht wird der vorliegende Entwurf zur Ortsplanungsrevision (Planungsablauf, Ergebnisse, Auswirkungen) gesamtheitlich erklärt. Wirken Sie mit! Sie sind herzlich dazu eingeladen, zu den vorliegenden Dokumenten Stellung zu nehmen. Ihre Meinung ist uns wichtig. Teilen Sie uns Ihre Anregungen zur Revision der Ortsplanung von Port mit. Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie bis am 20. April 2016 bei der Bauverwaltung, Lohngasse 12, 2562 Port einreichen. Über das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens wird der Gemeinderat in geeigneter Form informieren. Vielen Dank für Ihr Engagement! Gemeinderat Port
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