Zusammenfassung Mitwirkung

Einwohnergemeinde Port
Revision der Ortsplanung
Mitwirkung – Worum geht es?
3. März 2016 / gl
1410_3610_Zusammenfassung.docx
Port stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung
Die Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde Port stammen aus dem Jahr 1998. Sie sind veraltet und
müssen den heutigen gesetzlichen und raumplanerischen Anforderungen angepasst werden. In
einer ersten Phase wurden die konzeptionellen Inhalte der Ortsentwicklung erarbeitet. Die Ergebnisse aus der Konzeptphase sind behördenverbindlich und wurden bereits im Frühling 2015 mitgewirkt.
In der zweiten Phase geht es nun um die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung. Einerseits
wurde die baurechtliche Grundordnung bestehend aus Baureglement, Zonenplan und Schutzzonenplan überarbeitet und den übergeordneten gesetzlichen und planerischen Rahmenbedingungen
angepasst. Zudem wurden die Uferschutzplanung entlang des Nidau-Büren-Kanals revidiert und der
Baulinienplan entschlackt.
Ein wesentlicher Fokus der Ortsplanung liegt auf dem Ortszentrum. Port wird aufgrund des Autobahnzubringers starke Veränderungen erfahren. Diese gilt es als Chance zu nutzen. Mit der parallel
zur Ortsplanung durchgeführten städtebaulichen Begleitplanung Porttunnel konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, welche für die Zentrumsplanung von Port von grosser Bedeutung
sind. Die Ergebnisse sind im städtebaulichen Leitplan dargestellt und im Richtplan Ostportal Porttunnel behördenverbindlich verankert.
Schwerpunkte der Revision
Chance Porttunnel nutzen
Die Realisierung des Zubringers rechtes Bielerseeufer mit dem Porttunnel stellt die Gemeinde Port
vor grosse Herausforderungen. Der Portalbereich des Porttunnels und die neue Brücke über den
Nidau-Büren-Kanal werden das Gesicht beim südlichen Brückenkopf der Schleusenbrücke stark
verändern. Die Allmendstrasse wird nach Eröffnung des Ostastes (2017) der A5 bis zur Inbetriebnahme des Porttunnels (ca. 2030) mehr Verkehr aufweisen, um danach zur Quartierstrasse zurückgebaut zu werden. Im Rahmen der Ortsplanung wird durch eine vorausschauende Steuerung der
Ortsentwicklung die Chance auf eine optimale Umgestaltung und Umnutzung des betroffenen Gebiets vorbereitet. Gleichzeitig werden mit verschiedenen Massnahmen die Bedingungen für den
Fuss- und Veloverkehr und damit auch die Schulwegsicherheit verbessert.
Ortszentrum etablieren und stärken
Trotz der relativ grossen Einwohnerzahl fehlt in Port ein klar erkennbares Ortszentrum als Treffpunkt
für die Bevölkerung. Die Nähe zum Agglomerationszentrum Biel/Nidau und zum Einkaufszentrum
Centre Brügg wirkt der Ansiedlung von Einkaufs- und Dienstleistungsnutzungen entgegen. Zudem
fehlen in Port attraktive Begegnungsräume und Identifikationsmöglichkeiten. Umso wichtiger ist die
Schaffung von Orten mit Identität, wo man sich trifft oder einkauft. In diesem Zusammenhang stellt
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Revision der Ortsplanung • Mitwirkung • Worum geht es?
die zukünftige Nutzung und Gestaltung im Portalbereich des Porttunnels und im Ortszentrum eine
Schlüsselaufgabe dar.
Siedlungsentwicklung nach innen
Der neue kantonale Richtplan sieht für die Gemeinde Port ein Bevölkerungswachstum von ca. 11 %
innerhalb von 15 Jahren vor, was einer Zunahme von rund 400 Einwohnerinnen und Einwohnern bis
2030 entspricht. Dieses Ziel soll dem neuen Raumplanungsgesetz folgend mit einer Strategie der
„Siedlungsentwicklung nach innen“ erreicht werden. Auf mögliche Einzonungen (insbesondere Neumatt) wird im Rahmen dieser Ortsplanungsrevision bewusst verzichtet. Die Bevölkerungszunahme
soll kurz- bis mittelfristig ausschliesslich in der bestehenden Bauzone realisiert werden. Die vorhandenen Potenziale der Verdichtung und Umstrukturierung in den bestehenden Quartieren werden
ausgeschöpft. Ein wesentliches Augenmerk wird auf die Integration von Um- und Neubauten und die
Verbesserung der Siedlungsqualität gelegt, beispielsweise bei der Eingliederung des Portalbereichs
des Porttunnels und der damit angestrebten Aufwertung des Ortszentrums oder im Gebiet Moosbrüggli/Dämm am Ufer des Nidau-Büren-Kanals.
Mitwirkungsdokumente
Das vorliegende Mitwirkungsdossier besteht aus folgenden Dokumenten:
Konzeptphase
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Themenblätter
Bericht zur Zukunftswerkstatt
Quartieranalyse
Räumliches Entwicklungskonzept
Richtplan Ortsentwicklung**
Mitwirkungsbericht (Konzeptphase)
Phase Nutzungsplanung
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Baureglement*
Zonenplan*
Schutzzonenplan*
Baulinienplan*
Uferschutzplanung*
Städtebaulicher Leitplan
Richtplan Ostportal Porttunnel**
* grundeigentümerverbindlich
** behördenverbindlich
Im Erläuterungsbericht wird der vorliegende Entwurf zur Ortsplanungsrevision (Planungsablauf, Ergebnisse, Auswirkungen) gesamtheitlich erklärt.
Wirken Sie mit!
Sie sind herzlich dazu eingeladen, zu den vorliegenden Dokumenten Stellung zu nehmen. Ihre Meinung ist uns wichtig. Teilen Sie uns Ihre Anregungen zur Revision der Ortsplanung von Port mit. Ihre
schriftliche Stellungnahme können Sie bis am 20. April 2016 bei der Bauverwaltung, Lohngasse 12,
2562 Port einreichen.
Über das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens wird der Gemeinderat in geeigneter Form informieren.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Gemeinderat Port