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Latinum, Kleines Latinum, Lateinkenntnisse
Grundsätzlich
Bei der Zuerkennung des Latinums geht es nicht um die Zahl der aufsteigenden Jahre des
Spracherwerbs, sondern um das erreichte Lektüreniveau.
Niveaustufen
In Zukunft werden drei Niveaustufen unterschieden:
1. Latinum: erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase und zweier Lektürejahre
2. Kleines Latinum (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse): erfolgreiches Absolvieren der
Spracherwerbsphase und eines Lektürejahres
3. Lateinkenntnisse: erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase
Zu 1: Erwerb des Latinums
Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im
sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf
Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt,
Aufbau und Aussage zu erfassen“, im Wesentlichen Texte von Cicero.
1. Erwerb über den Pflichtunterricht
o G8-Schüler (egal ob L1 oder L2): mindestens Note vier in Jahrgangsstufe 10
o Das Latinum wird im achtjährigen Gymnasium im Jahreszeugnis der zehnten
Jahrgangsstufe sowie im Abiturzeugnis bestätigt.
2. Erwerb über eine Feststellungsprüfung
a) Zielgruppe
Schüler des G8,
 die nach der neunten Jahrgangsstufe das Gymnasium verlassen,
 die die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule verbringen wollen oder
 die Latein ablegen wollen, um eine vierte spät beginnende Fremdsprache zu
lernen.
 Achtung: Zugelassen zur Feststellungsprüfung sind nur Schüler(innen), die in
Jahrgangsstufe 9 in Latein mindestens Note 4 erreichen.
b) Zeitpunkt der Feststellungsprüfung
Ende der Jahrgangsstufe 9 (G8)
c) Bestehen der Feststellungsprüfung
Die Feststellungsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen
Teil und gilt als bestanden, wenn nach dem schriftlichen und mündlichen
Teil (Gewichtung 2:1) mindestens „ausreichend“ und zugleich in den
Einzelprüfungen mindestens „mangelhaft“ erzielt wurde.
o Die schriftliche Prüfung besteht in der Übersetzung eines lateinischen
Originaltexts im Umfang von 110 lateinischen Wörtern, der den
Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Stelle aufweist, und
dauert 90 Minuten.
o Die Benutzung eines vom Staatministerium zugelassenen Lexikons ist erlaubt.
o Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Alternativ können auf Antrag die im
Schuljahr erbrachten kleinen Leistungsnachweise als mündlicher Teil der
Feststellungsprüfung anerkannt werden.
o Eine einmalige Wiederholung der Feststellungsprüfung ist nach angemessener
Frist, in der Regel nach einem Jahr, möglich.
3. Erwerb des Latinums in der Oberstufe
Bei vorausgehendem Pflichtunterricht in der Unter- bzw. Mittelstufe in Latein bzw.
Griechisch wird das Latinum bzw. Graecum erworben, wenn folgende Leistungen
(jeweilige Endpunktzahlen bzw. Summen aus Endpunktzahlen) nachgewiesen werden:
 Ausbildungsabschnitt 11/2: mindestens 5 Punkte
 Ausbildungsabschnitte 11/1 und 11/2: Summe aus beiden
Ausbildungsabschnitten mindestens 10 Punkte
Bitte wenden!
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Ausbildungsabschnitt 12/2: Halbjahresleistung mindestens 5 Punkte
Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2: Summe aus beiden Halbjahresleistungen
mindestens 10 Punkte
Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2 sowie das vervierfachte Ergebnis der
Abiturprüfung: Summe mindestens 30 Punkte
Halbjahresleistung im Ausbildungsabschnitt 12/2 und das vervierfachte Ergebnis
der Abiturprüfung: Summe mindestens 25 Punkte.
Zu 2: Erwerb des Kleinen Latinums (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)
Die Zuerkennung des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte
im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen Stellen in
Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“, gemeint sind damit entsprechende antike,
mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z. B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata.
Erwerb des Kleinen Latinums
G8-Schüler (egal ob L1 oder L2) erwerben das Kleine Latinum, wenn sie nach der
Spracherwerbsphase, die mit Jahrgangsstufe 8 abgeschlossen wird, und einem weiteren
Lektürejahr in der Jahrgangsstufe 9 im Jahreszeugnis mindestens die Note 4
(ausreichend) erreichen. Das Kleine Latinum wird im Jahreszeugnis sowie im Abiturzeugnis
bestätigt.
Zu 3: Lateinkenntnisse
Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, „Texte, wie sie
üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten
Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“.
Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache bei mindestens
Note 4 (ausreichend) im Jahreszeugnis der 8. Jahrgangsstufe erreicht.
Studienvoraussetzungen
o Die neue LPO I fordert als fachliche Zulassungsvoraussetzung für das Studium des Lehramtes
am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und
Spanisch „gesicherte Kenntnisse in Latein“.
o In zahlreichen Fächern ist das Latinum Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung (siehe dazu
folgende Internetadressen: www.altphilologenverband.de sowie
http://www.stmuk.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/fachinfo_latein
_griechisch/index.shtml)
o Die für das Studium der katholischen und evangelischen Religionslehre geforderten
„ausreichenden Kenntnisse in Latein und Griechisch“ können wie bisher durch das Latinum
und Graecum nachgewiesen werden.
Quellen
o Kultusministerielle Bekanntmachung vom 16.03.2007 Nr. VI.3-5 S 5510-6.78 714
o http://www.stmuk.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/fachinfo_latein
_griechisch/index.shtml
o Schreiben des Kultusministeriums Nr. VI.3-5 S 5510-6.13 108 (MR Dr. Rolf Kussl) vom
13.01.2008
Die schulinterne Feststellungsprüfung zum Latinum findet in diesem Schuljahr
im Juli 2016 statt.
Anmeldeformulare sind im Sekretariat oder beim Lateinlehrer erhältlich.
26.03.2012
Michael Delanoff
Fachschaft Latein am LG