Latinum, Kleines Latinum, Lateinkenntnisse Grundsätzlich Bei der Zuerkennung des Latinums geht es nicht um die Zahl der aufsteigenden Jahre des Spracherwerbs, sondern um das erreichte Lektüreniveau. Niveaustufen In Zukunft werden drei Niveaustufen unterschieden: 1. Latinum: erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase und zweier Lektürejahre 2. Kleines Latinum (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse): erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase und eines Lektürejahres 3. Lateinkenntnisse: erfolgreiches Absolvieren der Spracherwerbsphase Zu 1: Erwerb des Latinums Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“, im Wesentlichen Texte von Cicero. 1. Erwerb über den Pflichtunterricht o G8-Schüler (egal ob L1 oder L2): mindestens Note vier in Jahrgangsstufe 10 o Das Latinum wird im achtjährigen Gymnasium im Jahreszeugnis der zehnten Jahrgangsstufe sowie im Abiturzeugnis bestätigt. 2. Erwerb über eine Feststellungsprüfung a) Zielgruppe Schüler des G8, die nach der neunten Jahrgangsstufe das Gymnasium verlassen, die die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule verbringen wollen oder die Latein ablegen wollen, um eine vierte spät beginnende Fremdsprache zu lernen. Achtung: Zugelassen zur Feststellungsprüfung sind nur Schüler(innen), die in Jahrgangsstufe 9 in Latein mindestens Note 4 erreichen. b) Zeitpunkt der Feststellungsprüfung Ende der Jahrgangsstufe 9 (G8) c) Bestehen der Feststellungsprüfung Die Feststellungsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil und gilt als bestanden, wenn nach dem schriftlichen und mündlichen Teil (Gewichtung 2:1) mindestens „ausreichend“ und zugleich in den Einzelprüfungen mindestens „mangelhaft“ erzielt wurde. o Die schriftliche Prüfung besteht in der Übersetzung eines lateinischen Originaltexts im Umfang von 110 lateinischen Wörtern, der den Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Stelle aufweist, und dauert 90 Minuten. o Die Benutzung eines vom Staatministerium zugelassenen Lexikons ist erlaubt. o Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Alternativ können auf Antrag die im Schuljahr erbrachten kleinen Leistungsnachweise als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung anerkannt werden. o Eine einmalige Wiederholung der Feststellungsprüfung ist nach angemessener Frist, in der Regel nach einem Jahr, möglich. 3. Erwerb des Latinums in der Oberstufe Bei vorausgehendem Pflichtunterricht in der Unter- bzw. Mittelstufe in Latein bzw. Griechisch wird das Latinum bzw. Graecum erworben, wenn folgende Leistungen (jeweilige Endpunktzahlen bzw. Summen aus Endpunktzahlen) nachgewiesen werden: Ausbildungsabschnitt 11/2: mindestens 5 Punkte Ausbildungsabschnitte 11/1 und 11/2: Summe aus beiden Ausbildungsabschnitten mindestens 10 Punkte Bitte wenden! Ausbildungsabschnitt 12/2: Halbjahresleistung mindestens 5 Punkte Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2: Summe aus beiden Halbjahresleistungen mindestens 10 Punkte Ausbildungsabschnitte 12/1 und 12/2 sowie das vervierfachte Ergebnis der Abiturprüfung: Summe mindestens 30 Punkte Halbjahresleistung im Ausbildungsabschnitt 12/2 und das vervierfachte Ergebnis der Abiturprüfung: Summe mindestens 25 Punkte. Zu 2: Erwerb des Kleinen Latinums (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse) Die Zuerkennung des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“, gemeint sind damit entsprechende antike, mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z. B. Nepos, Curtius Rufus, Vulgata. Erwerb des Kleinen Latinums G8-Schüler (egal ob L1 oder L2) erwerben das Kleine Latinum, wenn sie nach der Spracherwerbsphase, die mit Jahrgangsstufe 8 abgeschlossen wird, und einem weiteren Lektürejahr in der Jahrgangsstufe 9 im Jahreszeugnis mindestens die Note 4 (ausreichend) erreichen. Das Kleine Latinum wird im Jahreszeugnis sowie im Abiturzeugnis bestätigt. Zu 3: Lateinkenntnisse Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, „Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“. Dieses Niveau wird im G8 bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache bei mindestens Note 4 (ausreichend) im Jahreszeugnis der 8. Jahrgangsstufe erreicht. Studienvoraussetzungen o Die neue LPO I fordert als fachliche Zulassungsvoraussetzung für das Studium des Lehramtes am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch „gesicherte Kenntnisse in Latein“. o In zahlreichen Fächern ist das Latinum Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung (siehe dazu folgende Internetadressen: www.altphilologenverband.de sowie http://www.stmuk.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/fachinfo_latein _griechisch/index.shtml) o Die für das Studium der katholischen und evangelischen Religionslehre geforderten „ausreichenden Kenntnisse in Latein und Griechisch“ können wie bisher durch das Latinum und Graecum nachgewiesen werden. Quellen o Kultusministerielle Bekanntmachung vom 16.03.2007 Nr. VI.3-5 S 5510-6.78 714 o http://www.stmuk.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/fachinfo_latein _griechisch/index.shtml o Schreiben des Kultusministeriums Nr. VI.3-5 S 5510-6.13 108 (MR Dr. Rolf Kussl) vom 13.01.2008 Die schulinterne Feststellungsprüfung zum Latinum findet in diesem Schuljahr im Juli 2016 statt. Anmeldeformulare sind im Sekretariat oder beim Lateinlehrer erhältlich. 26.03.2012 Michael Delanoff Fachschaft Latein am LG
© Copyright 2025 ExpyDoc