Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Behörde für Schule und Berufsbildung,
Postfach 76 10 48, D - 22060 Hamburg
Abteilung B52-6 Gestaltung
Martina Jeske
Fachreferat Alte Sprachen
An die Mittelstufenkoordinatoren und
[email protected]
die Fachleitungen Latein
Hamburg, 4. Juli 2016
Hinweise zur Prüfung zum Latinum /großen Latinum nach §35 APO-GrundStGy
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
auch im kommenden Schuljahr wird eine Prüfung zum Latinum bzw. Großen Latinum angeboten
werden.
Teilnehmen können an dieser Prüfung Schülerinnen und Schüler,
 die in Jahrgang 10 im 2. HJ oder im ganzen Schuljahr im Ausland zur Schule gehen
(Latinum/Großes Latinum),
 die in Jahrgang 8 mit Latein begonnen haben und bereits nach Jahrgang 10 das Latinum
erhalten wollen (Latinum),
 die nach 5 bzw. 6 Jahren Lateinunterricht am Ende von Jahrgang 10 keine ausreichenden
Leistungen (4-) nachweisen können (Latinum/Großes Latinum).
Diese Prüfung wird nach Jahrgang 10 abgelegt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil
findet am Donnerstag, 10. November 2016, von 9 Uhr – 12 Uhr im Johanneum statt, die
mündliche Prüfung wird an den jeweiligen Schulen von den Fachlehrkräften durchgeführt. Die
Prüfungsarbeit wird zentral korrigiert.
Für die Prüfungsarbeit zum Latinum übersetzen die Schülerinnen bzw. Schüler einen Cicerotext
und bearbeiten zusätzliche Aufgaben, für die Prüfungsarbeit zum Großen Latinum übersetzen die
Schüler einen anspruchsvolleren Cicerotext mit weitergehenden Aufgaben (Anforderungen siehe
Anlage). Informationen zu Texten und Aufgaben erhalten die Schülerinnen und Schüler auf der
Seite des Hamburger Bildungsservers (http://bildungsserver.hamburg.de/schriftlicheueberpruefungen/).
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Die Erfahrung der letzten Durchgänge hat gezeigt, dass eine gründliche sprachliche und inhaltliche Vorbereitung auf die Klausur notwendig ist. Bitte informieren Sie Ihre Schülerinnen und
Schüler über die Möglichkeiten zur Vorbereitung.
Unter http://www.hamburg.de/abschlusspruefungen/4466866/latinum/. finden Sie als Beispiel die
Latinumsklausur vom Oktober 2014.
Die Prüfungsarbeit ist jeweils dreistündig (180 Minuten), davon sind 2/3 für die Übersetzung
(120 Wörter) und 1/3 für Aufgaben angesetzt. Der zeitliche Umfang ergibt sich aus den Regelungen der Vereinbarung über das Latinum und das Graecum (Beschluss der KMK von 2005).
Für die mündliche Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler in Absprache mit ihrer Fachlehrkraft eine Textsammlung im Umfang von ca. 500 Wörtern zu einem Dichter (Catull, Martial,
Ovid etc., Texte nicht im Unterricht besprochen) zur Vorbereitung und erarbeiten sich Kenntnisse zu Autor, Werk, Zeit, Metrik etc. (vergleichbar der mündlichen Überprüfung im Fach Latein
Jahrgang 10 des Gymnasiums gemäß Paragraph 32 der APO-GrundStGy).
Für die Organisation der Klausur ist es erforderlich, dass interessierte Schülerinnen und Schüler
von der Mittelstufenkoordinatorin /dem Mittelstufenkoordinator namentlich bei Frau Räthling
(IfBQ) angemeldet werden. Frau Räthling wird daher im September 2016 wieder eine Abfrage
vornehmen.
Es wird einen Nachschreibetermin für Schülerinnen und Schüler geben, die an der schriftlichen
Prüfung nicht teilnehmen konnten.
Mit freundlichen Grüßen – Martina Jeske