Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung, Postfach 76 10 48, D - 22060 Hamburg Abteilung B52-6 Gestaltung Martina Jeske Fachreferat Alte Sprachen An die Mittelstufenkoordinatoren und [email protected] die Fachleitungen Latein Hamburg, 4. Juli 2016 Hinweise zur Prüfung zum Latinum /großen Latinum nach §35 APO-GrundStGy Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, auch im kommenden Schuljahr wird eine Prüfung zum Latinum bzw. Großen Latinum angeboten werden. Teilnehmen können an dieser Prüfung Schülerinnen und Schüler, die in Jahrgang 10 im 2. HJ oder im ganzen Schuljahr im Ausland zur Schule gehen (Latinum/Großes Latinum), die in Jahrgang 8 mit Latein begonnen haben und bereits nach Jahrgang 10 das Latinum erhalten wollen (Latinum), die nach 5 bzw. 6 Jahren Lateinunterricht am Ende von Jahrgang 10 keine ausreichenden Leistungen (4-) nachweisen können (Latinum/Großes Latinum). Diese Prüfung wird nach Jahrgang 10 abgelegt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil findet am Donnerstag, 10. November 2016, von 9 Uhr – 12 Uhr im Johanneum statt, die mündliche Prüfung wird an den jeweiligen Schulen von den Fachlehrkräften durchgeführt. Die Prüfungsarbeit wird zentral korrigiert. Für die Prüfungsarbeit zum Latinum übersetzen die Schülerinnen bzw. Schüler einen Cicerotext und bearbeiten zusätzliche Aufgaben, für die Prüfungsarbeit zum Großen Latinum übersetzen die Schüler einen anspruchsvolleren Cicerotext mit weitergehenden Aufgaben (Anforderungen siehe Anlage). Informationen zu Texten und Aufgaben erhalten die Schülerinnen und Schüler auf der Seite des Hamburger Bildungsservers (http://bildungsserver.hamburg.de/schriftlicheueberpruefungen/). 2 Die Erfahrung der letzten Durchgänge hat gezeigt, dass eine gründliche sprachliche und inhaltliche Vorbereitung auf die Klausur notwendig ist. Bitte informieren Sie Ihre Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeiten zur Vorbereitung. Unter http://www.hamburg.de/abschlusspruefungen/4466866/latinum/. finden Sie als Beispiel die Latinumsklausur vom Oktober 2014. Die Prüfungsarbeit ist jeweils dreistündig (180 Minuten), davon sind 2/3 für die Übersetzung (120 Wörter) und 1/3 für Aufgaben angesetzt. Der zeitliche Umfang ergibt sich aus den Regelungen der Vereinbarung über das Latinum und das Graecum (Beschluss der KMK von 2005). Für die mündliche Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler in Absprache mit ihrer Fachlehrkraft eine Textsammlung im Umfang von ca. 500 Wörtern zu einem Dichter (Catull, Martial, Ovid etc., Texte nicht im Unterricht besprochen) zur Vorbereitung und erarbeiten sich Kenntnisse zu Autor, Werk, Zeit, Metrik etc. (vergleichbar der mündlichen Überprüfung im Fach Latein Jahrgang 10 des Gymnasiums gemäß Paragraph 32 der APO-GrundStGy). Für die Organisation der Klausur ist es erforderlich, dass interessierte Schülerinnen und Schüler von der Mittelstufenkoordinatorin /dem Mittelstufenkoordinator namentlich bei Frau Räthling (IfBQ) angemeldet werden. Frau Räthling wird daher im September 2016 wieder eine Abfrage vornehmen. Es wird einen Nachschreibetermin für Schülerinnen und Schüler geben, die an der schriftlichen Prüfung nicht teilnehmen konnten. Mit freundlichen Grüßen – Martina Jeske
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