Häx vum Brandweiher Unterbaldingen Sprungordnung 1. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet an der Maskenbelehrung, welche vor jeder Fasnet stattfindet, teilzunehmen. Der Erwerb eines Sprungbändels ist nur bei dieser Veranstaltung möglich. Der Sachverhalt ist vor der ersten Maskenbelehrung der Vorstandschaft mitzuteilen, welche dann über eine mögliche Ausnahmeregelung zu entscheiden hat. 2. Gruppenführer können jährlich von der Vorstandschaft bestimmt und an der Maskenbelehrung den Maskenträgern vorgesellt werden. Diese sorgen innerhalb der Zunft für einen reibungslosen Ablauf. Ihren Anordnungen ist bei jeder Veranstaltung an der die Zunft teilnimmt unbedingt Folge zu leisten. 3. Verhalten der Maskenträger vor, während und nach jeder Veranstaltung: a. Jeder Maskenträger hat darauf zu achten, dass sein Häs in ordentlichem Zustand ist, auch nach dem Umzug. b. Jeder Hästräger hat sich so zu verhalten, dass er dem Wohl und dem Ansehen der Zunft in der Öffentlichkeit nicht schadet. c. Das bemalen der Gesichter von Vereinsmitglieder durch Viehmarker, Kohlestifte, etc. ist untersagt d. Die Maskenträger haben sich vor dem Umzug pünktlich auf dem Aufstellungsplatz einzufinden. Maskenträger die sich im Umzugsort befinden, sind verpflichtet am Umzug teilzunehmen. Ausnahmen sind bei plötzlich einsetzender Krankheit bzw. Verletzung möglich, sind jedoch der Vorstandschaft, wenn möglich noch vor Umzugsbeginn, mitzuteilen. e. Vom Umzugsbeginn bis Umzugsende ist das Heben der Maske untersagt. f. Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer nicht mutwillig auf die Straße, in den Dreck oder Schnee gelegt werden. Bei schlechtem Wetter (Matsch, Dreck) ist auch den Hästrägern der Aufenthalt auf dem Boden nicht gestattet. Das Häs sollte danach wieder sauber für den nächsten Umzug sein. g. Das Schlagen der Karbatsche während eines Umzuges ist nur ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 25 Personen genehmigt. h. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Karbatschenträger vor und während des Umzuges nicht unter dem Einfluss von Alkohol und ander Rauschmittel steht. 4. i. Nach dem Umzug ist die Karbatsche bei einem Vorstandsmitglied abzugeben. j. Es dürfen nur Vereinseigene Karbatschen verwendet werden. k. Bevor die Karbatsche während eines Umzuges geschlagen wird, sind die restlichen Mitglieder durch ein „Pfeifsignal“ zu verständigen. l. Die vom Vorstand ernannten Personen sind zu jeder Zeit des Umzuges dazu verpflichtet, den Karbatschenschläger abzuschirmen. Der Karbatschenschläger hat dies vor dem schlagen zu überprüfen. m. Das Tragen der Scheme während des Karbatschen schlagen ist untersagt. n. Der Karbatschenträger trägt die alleinige Haftung für die von Ihr/Ihm verursachten Personen- und Sachschäden. o. Jegliche Zuwiderhandlung der oben genannten Punkte führt zu einem sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung bis hin zum Ausschluss aus dem Verein. p. Das Tragen von Maske und/oder Häs ist auf außerplanmäßigen Veranstaltungen dann erlaubt, wenn an diesem Tag ein Narrensprung stattgefunden hat. Wenn eine Kleingruppe (mind. 3 Personen) im Häs weg möchte, darf dies ohne Maske zur Repräsentation gemacht werden. Dies muss allerdings mit der Vorstandschaft abgeklärt werden Ausleihen des Häses an Passivmitglieder: a. Das Ausleihen der Maske ist nur an Personen mit vollendetem 18.Lebensjahr gestattet. b. Jeder Maskenträger, der sein Häs ausleihen möchte, hat dies der Vorstandschaft unter der Angabe der Personalien des Passivmitgliedes zu melden. 5. Alkohol darf nur in Maßen (nicht volltrunken) zu sich genommen werden. 6. Jeglicher Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird mit sofortigem Ausschluss geahndet. 7. Häsordnung: a. Bestandteile der Hexe: - Scheme im Originalzustand (Tuch, Rosshaare)(LED´s rot oder grün freiwillig) Bluse in Farbe grün Rock in Farbe braun, in Knielänge Schürze in Farbe grau, 5cm oberhalb der Rockkante Unterhose in Farbe Weiß, in Wadenlänge Socken rot-schwarz geringelt Strohschuhe Handschuhe schwarz Kette (freiwillig und vom Häswart bestimmte Form und Farbe) Becher/Trinkflasche (freiwillig) b. Bestandteile des Teufels: - Scheme im Originalzustand (Fell, LED´s weiß) Bluse in Farbe grün Hose in Farbe Schwarz, mit Fell unten Mantel in Farbe grau Gürtel schwarz Socken rot-schwarz geringelt Schwarze Schuhe Handschuhe schwarz Kette (über Schulter und um Hüfte) Becher/Trinkflasche (freiwillig) c. Das Häs ist wie oben aufgeführt im Originalzustand zu lassen. Jegliche Änderungen am Häs und dem Erscheinungsbild sind ausschließlich der Vorstandschaft überlassen.
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