Sprungordnung Häx vum Brandweiher HOMEPAGE

Häx vum Brandweiher
Unterbaldingen
Sprungordnung
1.
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet an der Maskenbelehrung, welche vor jeder
Fasnet stattfindet, teilzunehmen. Der Erwerb eines Sprungbändels ist nur bei
dieser Veranstaltung möglich. Der Sachverhalt ist vor der ersten
Maskenbelehrung der Vorstandschaft mitzuteilen, welche dann über eine
mögliche Ausnahmeregelung zu entscheiden hat.
2.
Gruppenführer können jährlich von der Vorstandschaft bestimmt und an der
Maskenbelehrung den Maskenträgern vorgesellt werden. Diese sorgen innerhalb
der Zunft für einen reibungslosen Ablauf. Ihren Anordnungen ist bei jeder
Veranstaltung an der die Zunft teilnimmt unbedingt Folge zu leisten.
3.
Verhalten der Maskenträger vor, während und nach jeder Veranstaltung:
a.
Jeder Maskenträger hat darauf zu achten, dass sein Häs in ordentlichem
Zustand ist, auch nach dem Umzug.
b.
Jeder Hästräger hat sich so zu verhalten, dass er dem Wohl und dem
Ansehen der Zunft in der Öffentlichkeit nicht schadet.
c.
Das bemalen der Gesichter von Vereinsmitglieder durch Viehmarker,
Kohlestifte, etc. ist untersagt
d.
Die Maskenträger haben sich vor dem Umzug pünktlich auf dem
Aufstellungsplatz einzufinden. Maskenträger die sich im Umzugsort
befinden, sind verpflichtet am Umzug teilzunehmen. Ausnahmen sind bei
plötzlich einsetzender Krankheit bzw. Verletzung möglich, sind jedoch der
Vorstandschaft, wenn möglich noch vor Umzugsbeginn, mitzuteilen.
e.
Vom Umzugsbeginn bis Umzugsende ist das Heben der Maske untersagt.
f.
Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer nicht mutwillig auf die Straße, in
den Dreck oder Schnee gelegt werden.
Bei schlechtem Wetter (Matsch, Dreck) ist auch den Hästrägern der
Aufenthalt auf dem Boden nicht gestattet. Das Häs sollte danach wieder
sauber für den nächsten Umzug sein.
g.
Das Schlagen der Karbatsche während eines Umzuges ist nur ab einer
Teilnehmerzahl von mindestens 25 Personen genehmigt.
h.
Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Karbatschenträger vor und
während des Umzuges nicht unter dem Einfluss von Alkohol und ander
Rauschmittel steht.
4.
i.
Nach dem Umzug ist die Karbatsche bei einem Vorstandsmitglied
abzugeben.
j.
Es dürfen nur Vereinseigene Karbatschen verwendet werden.
k.
Bevor die Karbatsche während eines Umzuges geschlagen wird, sind die
restlichen Mitglieder durch ein „Pfeifsignal“ zu verständigen.
l.
Die vom Vorstand ernannten Personen sind zu jeder Zeit des Umzuges
dazu verpflichtet, den Karbatschenschläger abzuschirmen. Der
Karbatschenschläger hat dies vor dem schlagen zu überprüfen.
m.
Das Tragen der Scheme während des Karbatschen schlagen ist untersagt.
n.
Der Karbatschenträger trägt die alleinige Haftung für die von Ihr/Ihm
verursachten Personen- und Sachschäden.
o.
Jegliche Zuwiderhandlung der oben genannten Punkte führt zu einem
sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung bis hin zum Ausschluss aus
dem Verein.
p.
Das Tragen von Maske und/oder Häs ist auf außerplanmäßigen
Veranstaltungen dann erlaubt, wenn an diesem Tag ein Narrensprung
stattgefunden hat. Wenn eine Kleingruppe (mind. 3 Personen) im Häs weg
möchte, darf dies ohne Maske zur Repräsentation gemacht werden. Dies
muss allerdings mit der Vorstandschaft abgeklärt werden
Ausleihen des Häses an Passivmitglieder:
a.
Das Ausleihen der Maske ist nur an Personen mit vollendetem
18.Lebensjahr gestattet.
b.
Jeder Maskenträger, der sein Häs ausleihen möchte, hat dies der
Vorstandschaft unter der Angabe der Personalien des Passivmitgliedes zu
melden.
5.
Alkohol darf nur in Maßen (nicht volltrunken) zu sich genommen werden.
6.
Jeglicher Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird mit sofortigem
Ausschluss geahndet.
7.
Häsordnung:
a. Bestandteile der Hexe:
-
Scheme im Originalzustand (Tuch, Rosshaare)(LED´s rot oder grün freiwillig)
Bluse in Farbe grün
Rock in Farbe braun, in Knielänge
Schürze in Farbe grau, 5cm oberhalb der Rockkante
Unterhose in Farbe Weiß, in Wadenlänge
Socken rot-schwarz geringelt
Strohschuhe
Handschuhe schwarz
Kette (freiwillig und vom Häswart bestimmte Form und Farbe)
Becher/Trinkflasche (freiwillig)
b. Bestandteile des Teufels:
-
Scheme im Originalzustand (Fell, LED´s weiß)
Bluse in Farbe grün
Hose in Farbe Schwarz, mit Fell unten
Mantel in Farbe grau
Gürtel schwarz
Socken rot-schwarz geringelt
Schwarze Schuhe
Handschuhe schwarz
Kette (über Schulter und um Hüfte)
Becher/Trinkflasche (freiwillig)
c. Das Häs ist wie oben aufgeführt im Originalzustand zu lassen. Jegliche
Änderungen am Häs und dem Erscheinungsbild sind ausschließlich der
Vorstandschaft überlassen.