Aufnahmeantrag Stand 2016

Narrenzunft Bergatreute e. V.
Mitglied im Alemannischen Narrenring
Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft in der NZ Bergatreute e.V.
Hiermit beantrage ich,
Name:
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Vorname:
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Straße:
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Wohnort:
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Tel.:
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E-mail:
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die Aufnahme in die Narrenzunft Bergatreute e. V.
Ich möchte aktives: 
Maske:
passives:  Mitglied werden
Jordanhexe: 
Hagelbock: 
Berengar: 
Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich Sie bis auf Widerruf, die fälligen Mitgliedsbeiträge
mittels Lastschrift, zu Lasten meines Girokontos einzuziehen.
IBAN: ________________________________________________________
BIC: _________________________________________________________
Bank: ________________________________________________________
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(Name und Anschrift des Kontoinhabers)
_________________________________________
Unterschrift
Für mich besteht eine Privathaftpflichtversicherung: ja: ___
1. a.)
nein: ___
Mir ist außerdem bewußt, daß ich erst mit der Genehmigung meines Aufnahmeantrages durch
die Vorstandschaft als Mitglied mit allen Rechten und Pflichten gelte. Das Häs und die Maske sind
Eigentum der Zunft, diese dürfen von der dem Häs zugeteilten Person getragen werden.
Zunftmeisterin:
Maria Manz
Bolander Weg 20
88368 Bergatreute
Tel. 07527/4208
0170/3858981
Vizezunftmeister:
Daniel Bechter
Gambach 20
88368 Bergatreute
Tel. 015150668564
Säckelmeisterin:
Christine Manz
Bolander Weg 19
88368 Bergatreute
Tel. 07527/9146381
0176/62093776
[email protected]
Ratschreiberin:
Isolde Hoch
Schickhardtstr. 15
88239 Wangen
Tel. 07522-6665
Narrenzunft Bergatreute e. V.
Mitglied im Alemannischen Narrenring
b.) Ausscheiden oder Ausschluß aus der Narrenzunft Bergatreute müssen Häs und Maske
vollständig an die Zunft zurückgegeben werden.
c.) Mitglieder der Narrenzunft können auf Antrag und auf Beschluß des Zunftrates Häs und Maske
frühestens nach 10- jähriger Mitgliedschaft in der Zunft, beim Austritt aus der Zunft in ihren
persönlichen Besitz ohne weitere Bezahlung übernehmen, mit der Maßnahme Häs und Maske
nicht mehr in der Öffentlichkeit zu tragen.
2. a.) Das Mitglied leistet eine Vorauszahlung in Höhe der Anschaffungskosten als Miete für 10 Jahre.
Nach 10 Jahren entfällt die Miete und dem Mitglied wird das Häs /Maske zur Verwahrung
überlassen. Im Falle des Austrittes bzw. Ausschlußes aus der Zunft sind Häs und Maske der
Zunft zu übergeben. Die Rückerstattung der Miete beträgt bei Rückgabe von Häs und Maske
generell 70% der betreffenden Anschaffungskosten (= Mietvorauszahlung) zurück. Die Zunft ist
berechtigt zustandsbedingte Wertminderung abzusetzen. Im Streitfall entscheidet der
Oberzunftmeister der Region Allgäu des Alemannischen Narrenring unter Ausschluß des
dentlichen Rechtswesens. Die Mietvorauszahlung ist bei Übergabe von Häs und Maske zur
Zahlung fällig. Die Vorstehenden Regeln sind für Ersatz und Neuanschaffungen entsprechend
anzuwenden.
Nur die Zunft ist berechtigt Häs und Maske zu veräußern.
Ort, Datum
Unterschrift:
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(Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
bei Minderjährigen)
Zunftmeisterin:
Maria Manz
Bolander Weg 20
88368 Bergatreute
Tel. 07527/4208
0170/3858981
Vizezunftmeister:
Daniel Bechter
Gambach 20
88368 Bergatreute
Tel. 015150668564
Säckelmeisterin:
Christine Manz
Bolander Weg 19
88368 Bergatreute
Tel. 07527/9146381
0176/62093776
[email protected]
Ratschreiberin:
Isolde Hoch
Schickhardtstr. 15
88239 Wangen
Tel. 07522-6665