tarif-dschungel adieu

TARIF-DSCHUNGEL ADIEU
Ihr persönlicher Kompass für die betriebliche
Krankenzusatzversicherung in Frankreich 2016
VORWORT VON DIRK PRÖSSEL
Vorwort von Dirk Prössel
Als beliebte Schnittstelle zwischen beratungsinteressierten
Verbrauchern und
Beratern der Versicherungs- und Finanzbranche ist die
finanzen.de AG seit
mehr als zehn Jahren
in Deutschland tätig.
Seit 2014 bieten wir unseren Service auch in
Frankreich an und beobachten die aktuellen
Entwicklungen im französischen Krankenversicherungssystem selbstverständlich sehr
aufmerksam. Dabei ist uns nicht entgangen,
dass die geplante Einführung einer verpflichtenden betrieblichen Krankenzusatzversicherung (mutuelle d’entreprise) zum 1. Januar
2016 für Aufregung und Verunsicherung in
unserem Nachbarland sorgt.
Zugegebenermaßen erscheint das modulare
Krankenversicherungssystem in Frankreich
aus deutscher Sicht zunächst etwas verwirrend. Doch ich kann Ihnen versichern, dass
die betriebliche Krankenzusatzversicherung
2
bei genauerer Betrachtung für Unternehmen
und Angestellte gleichermaßen Vorteile bereithält. Um Ihnen einen ausführlichen Einblick in die Neuerungen bei der betrieblichen
Krankenzusatzversicherung in Frankreich zu
ermöglichen, haben wir die vorliegende Broschüre zur mutuelle d’entreprise erstellt.
Unsere Broschüre steht Ihnen in einer
deutsch- und in einer französischsprachigen
Version zur Verfügung, denn wir wollen Interessenten beider Länder die Möglichkeit
geben, mehr über die Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erfahren. Ich
wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und
wünsche mir, dass wir Sie mit unserem Guide
optimal dabei unterstützen können, bei der
Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in den nächsten Monaten die
richtigen Entscheidungen zu treffen.
Dirk Prössel
Vorstand der finanzen.de AG
VORWORT VON MATHIEU MORIO
Vorwort von Mathieu Morio
In Frankreich wird
die
betriebliche
Krankenzusatzversicherung (mutuelle d’entreprise) ab
dem 1. Januar 2016
verpflichtend sein.
Der französische Gesetzgeber verlangt
dann von allen Arbeitgebern, dass sie ihren Angestellten eine
betriebliche Krankenzusatzversicherung anbieten. Um die gesetzlichen Anforderungen
zu erfüllen, bleibt den Unternehmen nicht
mehr viel Zeit und als Arbeitgeber sollten Sie
sich unbedingt rechtzeitig mit der mutuelle
d’entreprise beschäftigen. Immerhin werden
Sie schätzungsweise vier bis fünf Monate benötigen, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
Als Unternehmer befürchten Sie an dieser
Stelle sicherlich, dass nun wieder eine gesetzliche Herausforderung und zusätzliche Kosten auf Sie zukommen werden. Damit liegen
Sie leider nicht ganz falsch, doch gleichzeitig
3
sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass die
betriebliche Krankenzusatzversicherung von
rund 70 Prozent der Arbeitnehmer eindeutig
befürwortet wird. Richtig kommuniziert und
umgesetzt wird die mutuelle d’entreprise somit auch Ihre Reputation als attraktiver Arbeitgeber stärken.
Für eine optimale Umsetzung der mutuelle d’entreprise zum Jahreswechsel 2015/16
sollten Sie sich in jedem Fall frühzeitig mit
den Anforderungen des Gesetzgebers auseinandersetzen. In der vorliegenden Broschüre haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zu
der neuen betrieblichen Krankenzusatzversicherung sowie Tipps und Empfehlungen von
zahlreichen Experten zusammengetragen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und
viel Erfolg bei der Umsetzung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung!
Mathieu Morio
Country Manager Frankreich
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
Versicherung à la française 5
ff Rückerstattung ist nicht gleich Rückerstattung 6
ff Eine Versicherung – drei gestaffelte Optionen
7
Krankenversicherung in Frankreich und Deutschland - Versichert wie Gott in Frankreich? 8
Wie funktioniert das französische Gesundheitssystem?
11
Ein Geben und Nehmen 13
So gelingt der Balance-Akt:
„Verantwortungsbewusste Verträge“ und steuerliche Begünstigungen
14
ff Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten verschiedene Versicherungsstufen anbieten?
Umzug nach Frankreich – was Sie beachten müssen
16
17
ff Wer berät den Arbeitgeber bei der Umsetzung
der betrieblichen Krankenzusatzversicherung?
18
„Die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist auch ein Beweis für
die Wertschätzung der Angestellten.“ Im Gespräch mit T. François
19
Wichtige administrative und rechtliche Schritte 22
ff Das Evin-Gesetz – die Ausnahmen und Befreiungen von
der betrieblichen Krankenzusatzversicherung
23
„Die ‚mutuelle d’entreprise‘ wird eher akzeptiert, da sie die
Gesundheit aller Franzosen betrifft.“ Im Gespräch mit C. Dellière
25
Step by step:
Die Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung 28
ff Mobile Berufsgruppen und die betriebliche Krankenzusatzversicherung in Frankreich
30
ff Was die Arbeitgeber beschäftigt…
30
Danksagungen 32
Impressum
36
4
VERSICHERUNG À LA FRANÇAISE
Versicherung à la française
Die betriebliche Krankenzusatzversicherung (frz.: mutuelle d’entreprise) – ab dem 1. Januar 2016 haben Angestellte in Frankreich einen rechtlichen Anspruch auf sie.
F
ür alle, die zum ersten Mal von der mutuelle d’entreprise oder betrieblichen Krankenzusatzversicherung hören, mag diese
noch ein echtes Rätsel darstellen. Die vorliegende Broschüre wird Ihnen jedoch helfen,
Grundbegriffe dieses Versicherungstyps zu
verstehen und Sie vorbereitend bei der Umsetzung begleiten. Dabei wenden wir uns in
unserer deutschsprachigen Broschüre an Leserinnen und Leser, die ab 2016 mit dem Thema betriebliche Krankenzusatzversicherung
sowohl als Unternehmer als auch Angestellte
konfrontiert sein werden.
5
Krankenversicherungssysteme sind in der
Europäischen Union sehr uneinheitlich. So
unterteilt sich die Krankenversicherung in
Frankreich nicht – wie beispielsweise in
Deutschland – in die Optionen gesetzliche
Krankenversicherung und private Absicherung. Vielmehr ist das französische System
modular aufgebaut und sieht grundlegend
einen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (Sécurité sociale, auch häufig als
„Sécu“ abgekürzt) vor, der jedoch beispielsweise nur 60% der Kosten für Zahnerhalt,
80% für Arztbesuche und 60% für Sehhilfen
abdeckt. Die Differenz müssen die Patienten
selbst bezahlen. Darum verfügen 80-90% aller Franzosen zusätzlich über eine freiwillige,
private Krankenzusatzversicherung (mutuelle
individuelle): Diese deckt wiederum Arzthonorare und Zuzahlungskosten ab, allerdings
verzichten einige Franzosen aus Kostengründen auf diese Versicherung. Ab dem 1. Januar
2016 wird sich dies ändern, denn die private
Krankenzusatzversicherung wird durch die
betriebliche Krankenzusatzversicherung ergänzt, die in allen französischen Unternehmen obligatorisch eingeführt wird. Dabei
verpflichtet sich jeder Arbeitgeber, seinen
Angestellten spätestens zum Jahresbeginn
2016 die betriebliche Krankenzusatzversicherung anzubieten.
VERSICHERUNG À LA FRANÇAISE
Rückerstattung ist nicht gleich
Rückerstattung
RECHNUNGSBEISPIEL FÜR EINE
ZAHNKRONE
Die französische Krankenversicherung baut
auf dem Prinzip der Kostenerstattung auf
– Patienten gehen bei einer Behandlung in
Vorleistung, die je nach gewähltem Versicherungsmodell zurückerstattet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung (Sécurité sociale) legt dabei ihre Erstattungstarife in einem
Gebührenkatalog fest, an dem sich auch die
Zusatzversicherungen bei ihren Rückerstattungen orientieren. Allerdings werden die
gesetzlichen Erstattungskosten der Sécurité
sociale nie zu 100% ausgezahlt, sondern anteilig zwischen 50-90% je nach Leistung. Die
festgelegten Preise der Sécurité sociale weichen zudem häufig stark von den real geforderten Arzthonoraren oder Kosten für Hilfsmittel und Arzneien ab. Patienten müssen
unter diesen Bedingungen meist mit einer
hohen Eigenbeteiligung rechnen. An dieser
Stelle greift die mutuelle individuelle, die individuelle Krankenzusatzversicherung (bzw.
ab 1. Januar 2016 ergänzend die mutuelle
d’entreprise, die betriebliche Krankenzusatzversicherung). Sie zahlt nochmal einen meist
hohen prozentualen Anteil auf Basis der von
der Sécurité sociale festgelegten Grundtarife.
Dies verringert die Eigenbeteiligung der Patienten erheblich. Letzte Erstattungslücken
können wiederum mit einer ergänzenden
Krankenzusatzversicherung geschlossen werden, der sogenannten sur-complémentaire.
Diese ist jedoch weniger weit verbreitet als
die „mutuelle“.
6
Französische Ärzte können ihre Honorare
häufig selbst festlegen, der Patient bezahlt direkt in der Praxis. Ein französischer Zahnarzt
berechnet so beispielsweise für eine Zahnkrone 370 €.
Laut des Gebührenkatalogs der gesetzlichen
Krankenversicherung in Frankreich beläuft
sich die Regelversorgung für eine solche
Zahnkrone aber nur auf 107,50 € und von
dieser Summe erstattet die Sécurité sociale
in Frankreich auch nur 70% - insgesamt also
75,25€. Die restlichen 294,75 € müsste der
Versicherte somit alleine zahlen. Aus diesem
Grund haben 80-90% aller Versicherten in
Frankreich eine sogenannte mutuelle individuelle (individuelle Krankenzusatzversicherung)
oder - wie ab dem 1. Januar 2016 - eine gesetzliche mutuelle d‘entreprise (betriebliche
Krankenzusatzversicherung). Diese erstattet
in dem genannten Beispiel noch einmal zusätzlich 150% des Gebührenkatalogs (107,50
x 150/100 = 161,25 €). Dadurch muss der
Versicherte für seine Zahnkrone letztlich nur
133,50 € hinzuzahlen.
Tatsächliche Kosten
der Zahnkrone = 370,00 €
Erstattung der Sécurité sociale (70%):
107,50 x 70/100 = 75,25 € = 75,25 €
Erstattung der betrieblichen Zusatzversicherung (mutuelle d‘entreprise)* (150%):
VERSICHERUNG À LA FRANÇAISE
Im gleichen Zug bleiben den Unternehmen
nur noch wenige Monate Zeit, sich für eine
der Tarif-Optionen zu entscheiden und den
damit verbundenen administrativen Aufwand zu bewältigen. Die Bearbeitung der verschiedenen Stufen des neuen Versicherungsprozesses kann bis zu vier oder fünf Monate
beanspruchen – daher empfiehlt es sich, dass
jeder Arbeitgeber diesem Projekt bereits
jetzt eine sehr hohe Priorität einräumt. In unserem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für
Schritt die wesentlichen Aspekte der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in Frankreich und unterstützen Sie, hierbei die beste
Entscheidung treffen.
107,50 x 150/100 = 161,25 €
Eigenbeteiligung des Versicherten: 133,50 €
*Allerdings zahlen Versicherungsunternehmen
für die mutuelle d‘entreprise unterschiedliche
Prozentbeiträge für bestimmte Leistungen.
Eine Versicherung –
drei gestaffelte Optionen
Das Angebot der betrieblichen Krankenzusatzversicherung ist zwar ab dem 1. Januar
2016 gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber, aber er kann diese Versicherung in drei
gestaffelten Qualitätsstufen anbieten.
Der minimale Versicherungsschutz (Option 1) ist ein Basistarif, der vom Arbeitgeber
nicht unterschritten werden darf und von
ihm zu wenigstens 50 % mitfinanziert wird.
Maximale Rückerstattungen (Option 3) sind
jedoch ebenfalls eingeplant, sodass sowohl
Arbeitgeber als auch Angestellte abgesichert
sind. Eine Umfrage von OpinionWay für den
französischen Versicherer MAAF, die im Oktober 2014 mit mehr als 1.000 Angestellten
aus 400 kleinen wie mittelständischen Unternehmen durchgeführt wurde, ergab, dass die
Mehrheit der Unternehmen zum minimalen
Versicherungsschutz tendiert, da sie die finanziellen Auswirkungen der neuen Gesetzesregelung in Grenzen halten wollen.
7
ARBEITGEBER HABEN
FOLGENDE DREI OPTIONEN ZUR
AUSWAHL
Option 1:
Minimale Versicherungsleistungen zum kleinen Preis
Option 2:
Gute Versicherungsleistungen mit gutem PreisLeistungs-Verhältnis
Option 3:
Sehr gute Versicherungsleistungen für einen
optimalen Versicherungsschutz
KRANKENVERSICHERUNG IN FRANKREICH UND DEUTSCHLAND
Krankenversicherung in Frankreich
und Deutschland - Versichert wie
Gott in Frankreich?
Frau Didier, inwiefern ‚amerikanisiert‘ sich
das modulare Gesundheitssystem in Frankreich immer stärker?
Kassen - oder Privatpatient - was in Deutschland strikt getrennt wird, ist in Frankreich verbunden. Das modulare System Frankreichs
erscheint den Deutschen dabei bisweilen
als Zwei-Klassen-Versicherung, während die
Franzosen über die geringen staatlichen Kostenkontrollen in Deutschland nur den Kopf
schütteln. Wie lassen sich diese Unterschiede im Versicherungssystem erklären? Dafür
sprachen wir mit Silvia Didier, Gründerin und
Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens Projet France International sowie interkulturelle Beraterin und Trainerin für deutsche und französische Unternehmen.
8
Silvia Didier: Wenn man von einer ‚Amerikanisierung‘ des französischen Gesundheitssystems spricht, wären die meisten Franzosen sicherlich entsetzt. Einer der republikanischen
Grundwerte Frankreichs ist der gleichberechtigte Zugang zu ärztlichen Dienstleistungen
für alle. ‚Égalité‘ (Gleichheit) und ‚Fraternité‘
(Brüderlichkeit) sind Teil der Devise der französischen Republik. Für Franzosen (und nicht
nur für sie) zählt das französische Gesundheits- und Sozialversicherungssystem (‚Sécurité sociale‘) zu einem der besten und fairsten
der Welt. Gleichzeitig ist nicht zu leugnen,
dass dieses Angebot einen Preis hat, der von
der gesamten Gesellschaft getragen wird.
Frankreich ist wie viele westliche Länder mit
Problemen konfrontiert, wie einer immer älter werdenden Bevölkerung sowie einer zunehmenden Zahl an Patienten, die an Krankheiten wie Diabetes oder Alzheimer leiden.
Die französische Sozialversicherung ist hoch
defizitär und der Staat sucht nach neuen
Möglichkeiten, die Finanzierung abzusichern;
unter anderem mit dem Ziel auch in Zukunft
für eine möglichst große Zahl von Menschen
eine umfassende medizinische Versorgung
anbieten zu können.
KRANKENVERSICHERUNG IN FRANKREICH UND DEUTSCHLAND
Eine Maßnahme, die stellvertretend für viele steht, ist die beständige Werbung für das
Verschreiben von Generika anstelle von Markenprodukten, das heißt der Gebrauch von
sogenannten ‚No-name-Medikamenten‘. In
der
molekularen
Zusammensetzung
entsprechen diese
‚No-name-Medikamente‘ genau dem
Markenprodukt, haben aber eben keinen bekannten und
vertrauten Markennamen. Ärzte und
Apotheker sind dazu
angehalten, Patienten – wenn verfügbar – eben diese günstigeren Produkte systematisch anzubieten. Allein
diese Maßnahme könnte erhebliche Einsparungen mit sich bringen, sind die Franzosen
doch für ihren sehr hohen Arzneimittelkonsum bekannt.
„
verstehen. Es gibt die allgemeine staatliche
Krankenversicherung – die ‚Sécurité sociale‘.
Diese erstattet bei gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen und ärztlichen Behandlungen
einen Teil der entstandenen Kosten. Da diese
in der Regel aber höher sind als der von
der ‚Sécu‘ erstattete
Betrag, haben die
meisten Franzosen
eine Krankenzusatzversicherung, die sogenannte ‚mutuelle‘.
Generell kann eine
‚mutuelle‘ individuell
oder für eine Gruppe
(zum Beispiel Mitarbeiter eines Unternehmens) abgeschlossen
werden. Dies ist im Grunde genommen der
Punkt, an dem man von einer ‚Amerikanisierung‘ des Gesundheitssystems sprechen
könnte, denn diejenigen, die über wenig finanzielle Mittel verfügen, verzichten oftmals
– gezwungenermaßen – auf diese Krankenzusatzversicherung.
Ab Januar 2016 sind nun alle Unternehmen
gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern
eine solche Krankenzusatzversicherung mit
einem definierten Minimum an Versicherungsleistungen anzubieten. Vorteilhaft ist
daran, dass die für eine größere Gruppe ausgehandelten Versicherungspolicen in der Regel günstiger sind, als wenn man individuell
einen Vertrag mit den gleichen Leistungen
bei einem Versicherungsunternehmen abschließt.
Typisch französisch ist für mich daran, dass
der Staat sich berufen fühlt, Gesetze in diesem Bereich zu erlassen und den Unterneh-
In Frankreich wird es
oftmals als normal empfunden,
dass der Staat auch bei
privatwirtschaftlichen
Unternehmensangelegenheiten ein
Wörtchen mitzureden hat.
Das System der ‚mutuelle d’entreprise‘ erscheint aus deutscher Sicht eher kompliziert. Was daran ist aus Ihrer Sicht ‚typisch
französisch‘?
Silvia Didier: Würden Sie versuchen, Franzosen das deutsche Gesundheitssystem mit der
Unterteilung in Kassen- und Privatpatienten
zu erklären, würden sie Ihnen vermutlich genau das Gleiche sagen. Das deutsche System
erscheint aus französischer Sicht kompliziert
und vor allem sehr ungerecht. Es kommt also
immer darauf an, durch welche Brille man die
Dinge betrachtet. Im Grunde genommen ist
das französische System nicht sehr schwer zu
9
„
KRANKENVERSICHERUNG IN FRANKREICH UND DEUTSCHLAND
men vorzuschreiben, was sie anzubieten
haben. In Deutschland hätte man vielleicht
eher die Tendenz zu sagen: Wenn ein Unternehmen ein Extra für seine Mitarbeiter anbieten möchte, um somit seiner sozialen Verantwortung nachzukommen und attraktiv für
gute und hochqualifizierte Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen zu sein, dann kann es das
gerne tun. Es ist aber nicht Aufgabe der Bundesregierung, sich in diese Angelegenheiten
einzumischen. In Frankreich wird es oftmals
als normal empfunden, dass der Staat auch
bei privatwirtschaftlichen Unternehmensangelegenheiten ein Wörtchen mitzureden hat.
Diese unterschiedliche Herangehens- und
Sichtweise kann man
unter anderem mit
den unterschiedlichen historischen Erfahrungen erklären.
Frankreich ist seit
vielen Jahrhunderten ein zentralistisch
organisiertes Land
mit einer starken politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Führung in Paris.
Deutschland ist föderalistisch organisiert, mit
vielen Akteuren, die auf allen Ebenen mitreden und mitbestimmen. Während in Deutschland das Subsidiaritätsprinzip vielerorts gilt,
das heißt, die Probleme werden dort am besten gelöst, wo sie entstanden sind, wird in
Frankreich oft ‚top-down‘ entschieden. Diese
historischen Unterschiede führen regelmäßig
auch in anderen Bereichen als dem Gesundheitssektor zu großen Missverständnissen
zwischen Deutschen und Franzosen.
„
Wie schätzen Sie denn die Stimmung und
die Reaktion der Französinnen und Franzosen auf die Einführung der ‚mutuelle
d’entreprise‘ ein?
Silvia Didier: In der aktuellen Tagespresse ist
die Einführung der ‚mutuelle d’entreprise‘ bislang kein großes Thema. Ich gehe deshalb davon aus, dass viele Franzosen noch gar nicht
wissen, dass dies etwas ist, mit dem sie sich
in Kürze auseinandersetzen müssen. Weiterhin vermute ich, dass die meisten dies als ein
Plus empfinden; insbesondere diejenigen,
die bislang keine Krankenzusatzversicherung
hatten. Für die meisten wird sich aber auch
nichts Entscheidendes ändern, denn
zahlreiche Unternehmen und Branchen
boten schon vor der
gesetzlichen
Verpflichtung eine betriebliche Krankenzusatzversicherung
für ihre Mitarbeiter
an.
Kritische Stimmen
könnten
vielleicht
von kleineren und mittleren Unternehmen
kommen, für die diese Neuregelung eine zusätzliche finanzielle und administrative Last
darstellt. Die aktuelle Regierung wurde in
jüngster Vergangenheit immer wieder heftig
für ihre sicherlich gut gemeinten, aber oftmals nicht praktikablen Vorschriften für Unternehmen kritisiert.
Kritische Stimmen könnten
vielleicht von kleineren und
mittleren Unternehmen kommen,
für die diese Neuregelung eine
zusätzliche finanzielle und
administrative Last darstellt.
10
„
Vielen Dank für das interessante Gespräch,
Frau Didier!
WIE FUNKTIONIERT DAS FRANZÖSISCHE GESUNDHEITSSYSTEM?
Wie funktioniert das französische
Gesundheitssystem?
Die Sécurité sociale setzt für bestimmte medizinische Behandlungen finanzielle Regelsätze
fest, die die Ärzte in den meisten Fällen auch
respektieren. Basierend auf diesen Regelsätzen werden anschließend die Erstattungen
der Krankenzusatzversicherung(en) berechnet. Problematisch wird es jedoch dadurch,
dass die Grundpreise der Sécurité sociale
sehr häufig überschritten werden, da Ärzte in
Frankreich ihre Tarife frei festlegen können.
Den Widerspruch zwischen gesetzlichem
Grundtarif und tatsächlichem Arzthonorar
zahlt letztlich der Patient. Dabei deckt bereits
der minimale Versicherungsschutz (Option 1)
der betrieblichen Krankenzusatzversicherung
die wichtigsten Gesundheitskosten ab: reguläre Arztbesuche, zahn- und augenärztliche
Behandlungen sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel.
DIE BRANCHENÜBERGREIFENDE NATIONALVEREINBARUNG
(GESETZ A.N.I .) UND DIE
MINIMALEN VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Ab 2016 müssen alle Arbeitgeber,
ganz unabhängig von der Unternehmensgröße, ihren Angestellten eine betriebliche
Krankenzusatzversicherung
(mutuelle d’entreprise) anbieten. Dies geht aus dem Gesetz
zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge vom 14. Juni 2013 hervor.
Das sogenannte „loi de la sécurisation de l’emploi“ (Gesetz zur betrieblichen
Gesundheitsvorsorge) findet wiederum seinen Ursprung im branchenübergreifenden
Nationalvereinbarung vom 11. Januar 2013.
Eine vergleichbare Vereinbarung existiert in
Deutschland nicht, da Frankreich eine zentralistische, die BRD eine föderalistische Verwaltungsstruktur aufweist.
280.000
kleine und mittelständische Unternehmen haben
die betriebliche Krankenzusatzversicherung noch
nicht eingeführt, dies entspricht zwei Millionen
Angestellten
11
WIE FUNKTIONIERT DAS FRANZÖSISCHE GESUNDHEITSSYSTEM?
MODELLBEISPIEL :
DIE BETRIEBLICHE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG MIT
NUR MINIMALEN VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Zahnprothesen und kieferorthopädische Behandlungen werden
in Höhe von mindestens 125% übernommen. Achtung: Diese
Erstattung bezieht sich
auf die vorgesehenen Regelsätze der GKV und nicht auf die von den
Ärzten tatsächlich festgesetzten Kosten.
Der Gesamtbetrag der
Krankenhauszuzahlung
wird übernommen.
Die Tagespauschale
für den Aufenthalt in
einem Krankenhaus
oder in einer Klinik ist
durch Rechtsverordnung auf
18 Euro/ pro Tag festgelegt.
Die Rückerstattung bei
augenärztlicher
Behandlung erfolgt je
nach Leistung. Dafür
sind Mindest- und
Höchstsätze vorgesehen.
Leistungen wie etwa
Arztbesuche und medizinische Behandlungen, die nur teilweise
von der gesetzlichen
Krankenversicherung
übernommen werden,
sind künftig vollkommen
von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung abgedeckt. So entsteht keine Eigenbeteiligung für den Versicherten.
56 %
der kleinen und mittelständischen Unternehmen
geben an, dass sie die Versicherungsoption mit
dem minimalen Versicherungsschutz einführen
werden.
12
EIN GEBEN UND NEHMEN
Ein Geben und Nehmen
50% dieses monatlichen Betrags für jeden Angestellten zahlen, er kann aber auch den vollen Betrag übernehmen. Diese Entscheidung
liegt ganz allein bei ihm. Je höher die Beteiligung des Arbeitgebers ist, desto geschätzter fühlt sich natürlich auch der Angestellte.
Gleichzeitig bedeutet die Versicherung auch
eine Steuerentlastung für Unternehmen.
Bei einer privaten (d.h. individuellen) Krankenzusatzversicherung wird der monatliche
Betrag je nach Alter und Gesundheitszustand
des Versicherten berechnet. Ganz anders ist
es bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in Frankreich. Hier ist der Betrag
für jeden Mitarbeiter gleich, egal ob alt oder
jung, Mann oder Frau, gesund oder mit Vorerkrankungen. Im Durchschnitt liegt der Tarif
für den minimalen Versicherungsschutz (Option 1) bei etwa 25 Euro und für die optimale
Abdeckung mit den etwas höheren Leistungen (Option 3) bei etwa 50 Euro im Monat.
Der Arbeitgeber muss künftig mindestens
13
Beschäftigt ein Unternehmen mehr als
neun Angestellte mit einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung,
wird er nur noch mit 8% besteuert.
Bietet die Firma keine Krankenzusatzversicherung an, steigt
ihr Steuersatz auf satte 14%.
Firmen mit weniger als neun
Mitarbeitern sind von dieser
Regelung ausgenommen.
!
Ein weiterer Vorteil für den Beschäftigten
besteht darin, dass diese sogar noch ein Jahr
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
die gleichen Leistungen beanspruchen können. Voraussetzung dafür ist, dass man sich
dazu bereit erklärt, zwölf Monate lang die
Zahlung des Gesamtbetrags der Krankenzusatzversicherung ohne die Unterstützung des
bisherigen Arbeitsgebers zu übernehmen.
SO GELINGT DER BALANCE-AKT
So gelingt der Balance-Akt:
„Verantwortungsbewusste Verträge“ und
steuerliche Begünstigungen
gebers zum Gehalt des Arbeitnehmers
hinzugefügt und ist dementsprechend
steuerpflichtig.
VERANTWORTUNGSBEWUSSTE
VERTRÄGE
Bei Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung können bestimmte Steuervergünstigungen gewährt werden:
Arbeitgeber
Die Beteiligung ist sozialabgabenfrei
und als Belastung zu betrachten, dementsprechend wird sie vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen.
Einige große französische Konzerne boten ihren Mitarbeitern bereits seit längerer Zeit eine
betriebliche Krankenzusatzversicherung an.
Wo dies der Fall war, wurden die Konditionen
für diese Versicherung mit den „verantwortungsbewussten Verträgen“ (contrats responsables) ab dem 1. April 2015 verschärft um
ein bestimmtes einheitliches Qualitätsniveau
zu garantieren.
ff Für
ff Für
Arbeitnehmer
Die Beteiligung wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Seit 2013
wird jedoch die Beteiligung des Arbeit-
14
32 %
der kleinen und mittelständischen Unternehmen,
die die betriebliche Krankenzusatzversicherung
noch nicht eingeführt haben, planen dies nicht vor
dem 1. Januar 2016 zu tun.
SO GELINGT DER BALANCE-AKT
Allerdings erfolgen diese steuerlichen Begünstigungen nur unter zwei Bedingungen:
ff 1.
Die Krankenzusatzversicherung muss
„verantwortungsbewusst“ sein. D.h. sie
muss bestimmten qualitativen Mindestkriterien entsprechen, die für einige
Firmen schon ab dem 1. April 2015
gelten.
ff 2.
Die Geschäfts- und Verwaltungskosten müssen in der Steuererklärung
prozentual zu den Beiträgen angegeben
werden. Eine exakte Dokumentation
der tatsächlichen Kosten ist dabei unerlässlich für jedes Unternehmen.
Um als „verantwortungsbewusste Krankenzusatzversicherung“ zu gelten, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
ff Uneingeschränkte
Übernahme der
Krankenhauszuzahlung für Aufenthalte
in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, ausgenommen Pflegeheime.
ff Die
Eigenbeteiligung der Versicherten
wird von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zu 100% zurückerstattet. Der „verantwortungsbewusste
Vertrag“ übernimmt somit auch für
die Grundtarife von Arztbesuchen und
Behandlungen, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung zurückerstattet
werden, die vollen Kosten.
ff Die
Abdeckung der Kosten für augenärztliche Behandlungen ist in mehrere
Staffelbeträge gegliedert. Die Erstat-
15
tungsober- und -untergrenzen schwanken zwischen 50 und 800 Euro, je
nachdem welche Korrekturstufe für die
Augen vorliegt. Die Kosten für Sehhilfen
werden zu höchstens 150 Euro übernommen und das auch nur einmal alle
zwei Jahre.
ff Es
gibt drei Gruppen von Ärzten, die
ihre Preise ganz unterschiedlich festlegen. Ärzte der ersten Gruppe handeln
im Interesse der gleichberechtigten
Gesundheitsversorgung und bemühen
sich dementsprechend, ihre Arzthonorare niedrig zu halten. Leistungen dieser
Ärzte werden von der (betrieblichen)
Krankenzusatzversicherung zu 100 %
übernommen. Ärzte der zwei anderen
Gruppen setzen höhere Arzthonorare fest. Kosten, die durch Leistungen
dieser Ärzte entstehen, können zu
höchstens 125 % übernommen werden, ab 2017 allerdings nur noch zu
100 %. Die ausgewogene betriebliche
Krankenzusatzversicherung (mutuelle
d’entreprise) muss Leistungen der Ärzte
der ersten Gruppe unbegrenzt übernehmen und darf nicht ausschließlich Leistungen der Kategorie 2 und 3 abdecken.
70 %
der Beschäftigten von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind für die Einführung der
betrieblichen Krankenzusatzversicherung.
SO GELINGT DER BALANCE-AKT
FRANKREICH AUF DEM WEG
ZUR BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
Darf ein Arbeitgeber seinen
Angestellten verschiedene
Versicherungsstufen anbieten?
Der Arbeitgeber kann eine einheitliche betriebliche Krankenzusatzversicherung einführen, das heißt, er bietet der gesamten Belegschaft einen Versicherungsschutz zu gleichen
Konditionen an. Er kann jedoch auch die
Leistungen individualisieren, indem er mehrere Kategorien für seine Mitarbeiter erstellt,
beispielsweise leitende und nicht leitende
Angestellte oder ledige und verheiratete
Arbeitnehmer. So kann er einen noch optimaleren Schutz anbieten. Mit der Kategorie
„Familie“ kann der Arbeitgeber die Beiträge
der anspruchsberechtigten Angehörigen mitfinanzieren, ist dazu aber nicht verpflichtet.
!
11 . Januar 2013: Unterzeichnung der branchenübergreifenden Nationalvereinbarung (Gesetz A.N.I.) zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.
14. Juni 2013: Verabschiedung des Gesetzes zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge einschließlich des Gesetzes A.N.I.
30. Juni 2014: Festlegung des GleichbehandlungsGebots. Falls die Krankenzusatzversicherung bereits vor
dem 30.06.2014 eingeführt wird, dann muss diese der
gesamten Belegschaft angeboten werden.
10. September 2014: Verordnung über den minimalen
Versicherungsschutz.
19. November 2014: Verordnung über die „verantwortungsbewussten Verträge“ in der betrieblichen Krankenzusatzversicherung.
Wenn der Arbeitgeber sich dafür entscheidet,
die Beiträge der Familienangehörigen mitzufinanzieren, so muss er das für alle Beschäftigten in der Kategorie „Familie“
machen. Dies entspricht dem Prinzip
der Gleichbehandlung im Rahmen
der betrieblichen Krankenzusatzversicherung.
5. Februar 2015: Rundschreiben L.871-1 des Sozialgesetzbuches beschreibt die neuen Regelungen der „verantwortungsbewussten Krankenzusatzversicherung“.
1. April 2015: Neue Krankenzusatzversicherungen, die
ab diesem Datum abgeschlossen werden, müssen mit
dem Rundschreiben L.871-1 übereinstimmen.
1. Januar 2016: Die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist in allen Firmen gesetzlich vorgeschrieben!
44 %
31. Dezember 2017: Die Krankenzusatzversicherungen,
welche die Voraussetzungen des „verantwortungsbewussten Vertrags“ nicht erfüllen und vor dem 1. April
2015 abgeschlossen wurden, müssen den Anforderungen des Rundschreiben L.871-1 des SGB gerecht
werden.
der kleinen und mittelständischen Unternehmen
missbilligen die betriebliche Krankenzusatzversicherung.
16
UMZUG NACH FRANKREICH – WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN
Umzug nach Frankreich – was
Sie beachten müssen
nung des französischen Krankenversicherungssystems ab dem 1. Januar 2016?
Sie planen 2016 nach Frankreich zu expandieren oder sind in Frankreich geschäftlich
aktiv? Sie leben in der Nähe der deutschfranzösischen Grenze und fragen sich, ob die
„mutuelle“ im kommenden Jahr für Sie von
Bedeutung ist? Wir sprachen darüber mit
Pascale Mollet-Piffert, seit 2013 Leiterin des
Geschäftsbereichs International bei der IHK
Südlicher Oberrhein und selbst viele Jahre
Grenzgängerin zwischen Deutschland und
Frankreich.
Frau Mollet-Piffert, welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie in der Neuord-
17
Pascale Mollet-Piffert: Die Arzneimittel und
der Aufenthalt im Krankenhaus werden immer teurer und die gesetzliche Krankenkasse
zahlt immer weniger. Dementsprechend ist
diese bevorstehende Einführung eine gute
Sache für den Arbeitnehmer, denn er kann
sich nun die Kosten der Krankenzusatzversicherung mit seinem Arbeitgeber teilen.
Laut den französischen Ärzten ist diese Neuordnung kein echter Fortschritt. Es wird nämlich befürchtet, dass mittel- oder langfristig
die gesetzliche Krankenkasse zurücktritt und
die ‚Krankenzusatzversicherung‘ die Rolle
der Krankenkasse übernimmt. Da die französische Krankenkasse große finanzielle Probleme hat, könnte man sich vorstellen, dass
dieser Rollentausch die Schulden der gesetzlichen Krankenkasse ‚verschwinden‘ lässt.
„
Es wird befürchtet, dass mittel- oder langfristig die gesetzliche
Krankenkasse zurücktritt und die
‚Zusatzversicherung‘ die Rolle der
Krankenkasse übernimmt.
„
UMZUG NACH FRANKREICH – WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN
Was müssen Unternehmen und Arbeitnehmer beachten, die aktuell einen Standortwechsel oder eine Filialeröffnung in Frankreich planen?
Pascale Mollet-Piffert: Für Unternehmer ist es
wichtig zu beachten, dass sie die Pflicht haben werden, eine Krankenzusatzversicherung
für alle Mitarbeiter abzuschließen, das heißt,
der Arbeitgeber wird zusätzliche Kosten haben.
In meinen Augen brauchen die Arbeitnehmer,
die in Frankreich arbeiten werden, nichts zu
machen. Die Krankenzusatzversicherung wird
von dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossen. Die Versicherung hat einen Vertrag mit
dem gesamten Unternehmen und somit mit
allen Mitarbeitern.
Wie können sich deutsche Unternehmen
und Arbeitnehmer, die 2015 oder 2016 nach
Frankreich wollen, vorbereiten?
Pascale Mollet-Piffert: Beide Parteien müssen
sich vorab bei Spezialisten bzw. Organisationen (z.B. Infobest, Versicherungen, IHK‘s etc.)
erkundigen.
Vielen Dank für Ihre Antworten, Frau Mollet-Piffert
18
Wer berät den Arbeitgeber bei
der Umsetzung der betrieblichen
Krankenzusatzversicherung?
Der Arbeitgeber kann auf eigene Faust Versicherungsgesellschaften kontaktieren oder
einen Berater beauftragen.
ff Die
Versicherer: Versicherungsgesellschaften, private Krankenzusatzversicherungen, Vorsorgeeinrichtungen. Der
Arbeitgeber kann mithilfe eines OnlineVergleichsrechners die verschiedenen
Angebote und das Preis-Leistungs-Verhältnis abwägen.
ff Die
Versicherungsmakler: Berater,
Generalvertreter oder Versicherungsbeauftragte können dank ihrer Expertise
von Vorteil sein. So können die besten
Angebote ermittelt werden, ohne dass
man die komplizierten gesetzlichen
Regelungen aus dem Auge verliert.
IM GESPRÄCH MIT THIERRY FRANÇOIS
„Die betriebliche Krankenzusatzversicherung
ist auch ein Beweis für die Wertschätzung
der Angestellten.“ Im Gespräch mit T. François
Seit 2002 ist Thierry François Verkaufsleiter für Gruppenverträge bei Alptis - eine auf
Krankenzusatzversicherungen spezialisierte
französische Versicherungsgesellschaft, die
1976 gegründet wurde.
Monsieur François, was halten Sie von der
‚mutuelle d’entreprise‘, der betrieblichen
Krankenzusatzversicherung? Welche Vorund Nachteile sehen Sie mit der Einführung
der Versicherung für Versicherungsgesellschaften, Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Thierry François: Für die Versicherungsgesell-
19
schaften ist diese Neuordnung ideal, weil sich
dadurch viele neue Möglichkeiten eröffnen.
Seit der branchenübergreifenden Nationalvereinbarung (Accord National Interprofessionel, siehe Erläuterung Seite 11) vom Januar
2013 ist ein neuer Markt für Versicherungsunternehmen entstanden – nämlich jener
der Krankenzusatzversicherungen. Allerdings
werden bisher noch viele Berater zur Unterstützung miteinbezogen, die nicht unbedingt
über die nötigen Qualifizierungen verfügen.
Es ist aber sehr wichtig, sich von einem fachkundigen Experten begleiten zu lassen, der
sowohl bei der Wahl der richtigen Krankenzusatzversicherung, als auch mit seinem juristischen, steuerrechtlichen und gesellschaftlichen Know-how bei weiteren Fragen helfen
kann.
Die ‚mutuelle d’entreprise‘ ermöglicht es allen Arbeitnehmern, rundum versichert zu sein
und das zu einem niedrigen Preis. Vorteile wie
die Beteiligung des Arbeitgebers sowie die
steuerlichen und sozialen Vergünstigungen
sprechen ebenfalls für die neue Versicherung.
Nachteilig ist die ‚mutuelle d’entreprise‘ meiner Meinung nach lediglich für die Arbeitgeber. Vor allem verlangt man jetzt von jenen
Arbeitgebern, die ursprünglich gegen das Gesetz waren, dass sie es doch umsetzen. Dieses
neue Gesetz tritt in einer Zeit in Kraft, in der
IM GESPRÄCH MIT THIERRY FRANÇOIS
die Wirtschaft nicht gerade überdynamisch
ist und bringt für die Unternehmen außerdem
zusätzliche Kosten mit sich. Wenn man das
Ganze jedoch gesamtgesellschaftlich betrachtet, dann kann die ‚mutuelle d’entreprise‘ ein
echtes Plus für ganz Frankreich sein.
„
Fühlen sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor den Kopf
gestoßen, was die Einführung der ‚mutuelle
d’entreprise‘ betrifft?
Kommen viele Arbeitgeber auf Sie zu, um
sich beraten zu lassen?
chend sind sie dringend auf die Hilfe eines
Beraters angewiesen. Die Versicherungsexperten spielen hier eine wichtige Rolle.
Wählen Arbeitgeber grundsätzlich eher die
minimalen Versicherungsleistungen? Schließen dementsprechend viele Arbeitnehmer
deshalb eine zusätzliche „sur-complémentaire“ (ergänzende
K r a n ke n z u s a t z versicherung) ab,
um ihren Versicherungsschutz zu
komplettieren?
Im Verlauf der Diskussion
merkt der Arbeitgeber jedoch sehr
schnell, dass er mit nur ein paar
Euro mehr seinen Mitarbeitern
einen deutlich besseren Versicherungsschutz anbieten kann
Thierry François: Die
Einführung trifft ganz
besonders kleine und
mittelständische Unternehmen. [In vielen großen Konzernen ist
die ‚mutuelle d’entreprise‘ schon lange Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsabsicherung - Anm. d. Red.] Zwar haben die Unternehmensspitzen mitbekommen, dass sie
bald ‚irgendetwas‘ anbieten müssen, doch
die vielen offiziellen Dokumente, wie etwa
die Verordnung über die ‚verantwortungsbewussten Verträge‘ (siehe hierzu auch Seite
14) und jene über ein definiertes Minimum
an Versicherungsleistungen haben bei den
Geschäftsführern eher für Verwirrung als für
Aufklärung gesorgt.
Fazit: Die Unternehmensleiter wissen, dass
sie bis Januar 2016 ‚irgendetwas‘ anbieten
müssen, aber sie wissen weder was noch wie
sie es genau umsetzen sollen. Dementspre-
20
„
Im Moment ist es
noch zu früh, um
Ihre Frage bezüglich der sur-complémentaire beantworten zu können.
Wer weiß, was 2016 passieren wird? Aber ich
kann Ihnen folgendes verraten:
Die erste Reaktion der Unternehmer ist es
immer, systematisch die minimalen Versicherungsleistungen auszuwählen. Im Verlauf der
Diskussion merkt der Arbeitgeber jedoch sehr
schnell, dass er mit nur ein paar Euro mehr
seinen Mitarbeitern einen deutlich besseren
Versicherungsschutz anbieten kann.
Ohne allzu hohe Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen, kann der Arbeitnehmer Rückerstattungen in Höhe von 150% bis 200 % des
Basistarifs (offizieller Preis nach Angaben der
Sécurité sociale) erhalten. Letztlich bedeutet
das nichts anderes, als dass man durch bescheidene Versicherungsleistungen für be-
IM GESPRÄCH MIT THIERRY FRANÇOIS
stimmte Behandlungen die Rückerstattungen
der mutuelle so gut wie verdoppeln kann.
Welche Frist bevorzugen Sie für die Umsetzung? Denken Sie, dass alle Geschäftsführer
die Krankenzusatzversicherung bis zum 1.
Januar 2016 eingeführt haben werden?
Thierry François: Ich denke nicht, dass alle
Unternehmen in Frankreich ihren Mitarbeitern diese Krankenzusatzversicherung zum 1.
Januar 2016 anbieten werden. Was das Arbeitsrecht betrifft, setzt sich jeder Arbeitgeber einer Gefahr aus, wenn er diese Krankenzusatzversicherung nicht rechtzeitig einführt.
Sollte zum Beispiel ein Mitarbeiter sich bei einem Unfall gravierend verletzen und liegt anschließend eine sehr hohe Arztrechnung vor,
dann darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, einfach weil
dieser nicht für den Schutz seiner Mitarbeiter
vorgesorgt hat. Mal ganz von der Kontrolle
der URSSAF (siehe hierzu Erläuterung Seite
22 ) abgesehen, setzt sich der Arbeitgeber in
diesem Fall einem großen Risiko aus.
Am besten ist es, mit der Umsetzung so früh
wie nur möglich anzufangen. Ich rate jedem
Arbeitgeber davon ab, bis zum dritten Quartal 2015 zu warten, da andernfalls die Geschäftsführung zeitlich überfordert sein wird.
Welche drei Tipps würden Sie mit bestem
Wissen und Gewissen Arbeitgebern geben,
die auf der Suche nach einem Versicherungsunternehmen für die Einführung der
mutuelle d’entreprise sind?
21
ff 1.
Wenden Sie sich an qualifizierte
Experten, die in der Lage sind, Sie in
allen Bereichen, ob steuerrechtlich,
gesellschaftlich oder rechtlich zu unterstützen.
ff 2.
Zwar ist diese Versicherung Pflicht,
aber es ist auch ein Beweis für die
Wertschätzung Ihrer Angestellten, nehmen Sie dies bewusst zur Kenntnis.
ff 3.
Warten Sie auf keinen Fall bis Ende
des Jahres!
Vielen Dank für das Gespräch, Monsieur
François!
WICHTIGE ADMINISTRATIVE UND RECHTLICHE SCHRITTE
Wichtige administrative und
rechtliche Schritte
zess gewinnt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eine Kopie des Protokolls
aufzubewahren.
ff Die
Es gibt drei Möglichkeiten, eine Entscheidung
für die Art der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zu finden:
ff Die
Betriebsvereinbarung betrifft eher
Großunternehmen, bei denen sich der
Unternehmer mit dem Betriebsrat und
den Gewerkschaftsdelegierten auseinandersetzt. Der Arbeitgeber handelt
alles mit diesen Partnern aus.
Entscheidung durch den Arbeitgeber ist leichter umzusetzen als eine
Abstimmung. Dieser direkte Weg wird
von kleinen und mittelständischen
Unternehmen bevorzugt. Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung zwar alleine,
doch er muss den informativen Austausch mit der gesamten Belegschaft
gewährleisten und muss dies bei Kontrolle der Behörden auch belegen können, beispielsweise durch Abzeichnung
oder Empfangsbestätigung.
Das Verfassen dieses Rechtsvertrags ist äußerst kompliziert, sein Inhalt wird minutiös
von der Behörde URSSAF überprüft.
Die französische Behörde URSSAF (frz. Unions
de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d‘Allocations Familiales - etwa: Vereinigungen
zur Beitragserwirkung der Sozialversicherungs- und
Familienbeihilfen) ist ein Netzwerk aus französischen
Privatorganisationen, die seit ihrer Gründung 1960
die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und
-nehmern einsammeln, um damit einerseits das Sozialversicherungssystem sowie andererseits die staatliche
Krankenversicherung Frankreich zu finanzieren.
ff Durch
eine Abstimmung werden alle
Beteiligten im Entscheidungsverfahren
mit einbezogen, wobei die absolute
Mehrheit der Stimmen in diesem Pro-
22
WICHTIGE ADMINISTRATIVE UND RECHTLICHE SCHRITTE
Deshalb empfiehlt es sich, dieses Dokument
mithilfe eines Experten zu erstellen. Darin
werden die Hauptmerkmale der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zusammengefasst: Wer ist davon eigentlich betroffen
(z.B. gibt es Ausnahmen für verheiratete Paare)? Wie hoch ist die Beteiligung des Arbeitgebers und -nehmers? Welche Freistellungen
sind gestattet? Welche Staffel-Kategorien
sind vom Arbeitgeber eingeplant?
WAS ÜBERPRÜFT DIE BEHÖRDE URSSAF?
Das Verfassen eines ordnungsgemäßen Rechtsvertrags.
Das Evin-Gesetz – die
Ausnahmen und Befreiungen
von der betrieblichen
Krankenzusatzversicherung
Artikel 11 im Gesetz Evin (Nr. 9-1009 ):
Angestellte, die bei Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung bereits im Unternehmen arbeiten, können nicht gezwungen werden, diese gegen
ihren Willen abzuschließen. Die neu dazukommenden
Angestellten, deren Arbeitsvertrag nach dem 1. Januar
2016 beginnt, müssen die betriebliche Krankenzusatzversicherung jedoch abschließen.
Artikel R.242-1-6 des SGB („Code de la
Sécurité sociale“) setzt bestimmte Ausnahmen fest, die neu dazukommende Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2016 von dieser
Pflicht befreien:
Überprüfung der dort festgehaltenen Merkmale und die angemessene Information der gesamten
Belegschaft.
1) Angestellte, die über einen befristeten
Vertrag (weniger als 12 Monate) verfügen,
können die Krankenzusatzversicherung
ohne Begründung ablehnen.
Möchte der Arbeitgeber die Belegschaft in Kategorien aufteilen, so wird kontrolliert, ob die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter
innerhalb einer Kategorie eingehalten wird
und die Beiträge und Leistungen dementsprechend einheitlich sind.
2) Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis
(ab 12 Monaten) dürfen die Krankenzusatzversicherung
nur dann ablehnen, wenn sie belegen können, dass sie
bereits über eine private Krankenzusatzversicherung
verfügen.
3) Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten oder Auszubildende, deren Beteiligung an einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung mindestens 10 % oder mehr
ihres monatlichen Bruttogehalts entspricht, müssen der
Krankenzusatzversicherung nicht beitreten.
Die Beträge für die Krankenzusatzversicherung müssen in der Kostenabrechnung
aufgeführt werden.
Freistellungen, Ablehnungsgründe und
damit verbundene Belege werden auf Gültigkeit geprüft.
4) Arbeitnehmer, die staatliche Beihilfen beziehen (sogenannte CMU-C - „Couverture maladie universelle
23
WICHTIGE ADMINISTRATIVE UND RECHTLICHE SCHRITTE
Der Arbeitgeber kann letztlich darüber entscheiden, welche Freistellungen er anerkennt und nur diese Ausnahmen können
vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen
werden. Der Arbeitgeber muss jederzeit fähig sein, die Gründe für die Freistellung und
die entsprechenden Dokumente vorweisen
zu können. Darüber hinaus muss er belegen
können, dass er den Angestellten über die
Folgen seiner Freistellung in Kenntnis gesetzt
hat.
complementaire“ oder ACS - „Aide a la complementaire santé“), können die Krankenzusatzversicherung
ablehnen, solange sie diese Sozialleistungen beanspruchen.
5) Angestellte, die bereits eine private Krankenzusatzversicherung haben, können bis zum Ablaufdatum dieser Versicherung die betriebliche Krankenzusatzversicherung ablehnen.
6) Alle Arbeitnehmer, die bereits als Anspruchsberechtigte zu einer anderen betrieblichen Krankenzusatzversicherung gehören (z.B. durch Ehepartner/in), müssen
der betrieblichen Krankenzusatzversicherung der eigenen Firma nicht beitreten,
!
Falls sich herausstellt,
dass alle Mitarbeiter
freigestellt werden
wollen, muss der
Arbeitgeber die
Vorkehrun gen
einer Einführung
trotzdem treffen und die betriebliche Krankenzusatzversicherung anbieten.
a. wenn die Mitgliedschaft der Anspruchsberechtigten des Mitarbeiters zwangsläufig erfolgt, zum Beispiel muss die Ehefrau (Firma B) des Angestellten
(Firma A) der betrieblichen Krankenzusatzversicherung der Firma A beitreten und kann das Angebot
ihrer eigenen Firma B damit ablehnen.
b. wenn sie vom Madelin-Gesetz betroffen sind, zum
Beispiel Freiberufler und Selbständige.
c. wenn sie bei den Ortskrankenkassen des Oberrheins (Haut-Rhin), des Niederrheins (Bas-Rhin) oder
der Mosel (Moselle) versicherungspflichtig sind.
6 VON 10
d. wenn sie dem Krankenversicherungssystem der
Strom- und Gaswirtschaft unterliegen (CAMIEG).
Angestellten erwägen, eine ergänzende private
Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
e. wenn sie der Gewerkschaft der Seeleute angehören (ENIM).
f. wenn sie von einer Krankenversicherung profitieren, die der Staat, seine öffentlichen Einrichtungen
oder eine Gebietskörperschaft mitfinanzieren.
24
IM GESPRÄCH MIT CATHERINE DELLIÈRE
„Die ‚mutuelle d’entreprise‘ wird eher
akzeptiert, da sie die Gesundheit aller
Franzosen betrifft.“ Im Gespräch mit C. Dellière
in allen französischen Firmen ist ein großer
Fortschritt, was den Sozialschutz betrifft. Andererseits ist eine solche Pflicht in wirtschaftlich unruhigen und schwierigen Zeiten für
bereits stark belastete Unternehmen in der
Praxis eher bedauerlich. Doch die betriebliche
Krankenzusatzversicherung ist an sich nichts
Neues. Viele große Unternehmen hatten die
‚mutuelle d’entreprise‘ bereits durch Tarifverträge oder durch einseitigen Beschluss des
Arbeitgebers eingebracht. Aufgrund dieses
Vorteils für den Mitarbeiter kann sich das Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz deutlich profilieren.
Catherine Dellière ist Expertin im Bereich Human Resources und steht momentan kurz vor
der Firmengründung. Gut 27 Jahre lang hat
sie für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gearbeitet, davon zehn Jahre als Unternehmensberaterin im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Sie ist außerdem spezialisiert auf das
Verfassen von Rechtsverträgen.
Madame Dellière, sehen Sie in der Neuordnung der Krankenzusatzversicherung eher
Vorteile oder mehr Nachteile?
Catherine Dellière: Die Einführung der obligatorischen
Krankenzusatzversicherung
25
Jede Reform, ganz gleich welche, sorgt immer für Nervosität bei allen Betroffenen. In
diesem Fall ist sie nicht nur aufgezwungen,
sondern auch rechtlich bindend!
„
In kleinen Unternehmen muss
der Arbeitgeber alle Entscheidungen treffen, seinen Mitarbeitern die
Sachlage umfassend erklären, sich
mit dem Versicherungsunternehmen
austauschen und das Finanzielle im
Blick behalten.
„
IM GESPRÄCH MIT CATHERINE DELLIÈRE
Man kann hier mehrere Vor- und Nachteile
für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder
die Versicherungsgesellschaften nennen.
Die Nachteile:
ff Für den Arbeitnehmer: Er verliert die
Entscheidungsfreiheit über seine Krankenzusatzversicherung und über die
Versicherungsleistungen. Für einige Mitarbeiter wird die neue Krankenzusatzversicherung weniger ansprechend sein
als die vorherige individuelle Krankenzusatzversicherung (mutuelle individuelle),
da der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich
nur die minimalen Versicherungsleistungen anbieten wird, um Kosten zu
sparen. Die Arbeitnehmer haben dann
zusätzlich immer noch die Möglichkeit,
eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abzuschließen (die sogenannte
‚sur-complémentaire‘), aber auch nur
wenn sie sich das leisten können.
den Arbeitgeber: Die kleinen und
mittelständischen Unternehmen werden der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zweifellos argwöhnisch
gegenüberstehen. Je nachdem, ob das
Unternehmen über eine Branchentarifvereinbarung verfügt und wie kulant
der Arbeitgeber in Bezug auf den Versicherungsschutz seiner Mitarbeiter ist,
werden sich die Unterschiede bemerkbar machen.
ff Für
zugen - nicht, weil sie es müssen, aber
weil diese ihnen empfohlen werden.
Dies wird ganz bestimmt Angebot und
Nachfrage spürbar beeinflussen.
„
Die Unternehmensgründung
und -führung musste immer schon
Herausforderungen meistern, die
obligatorische Umsetzung der ‚mutuelle d’entreprise‘ wird jedoch eher
akzeptiert, da es die Gesundheit aller
Franzosen betrifft.
„
Die Vorteile:
ff Für den Arbeitnehmer: Alle Mitarbeiter
werden über eine Krankenzusatzversicherung geschützt. Außerdem sind
meistens Tarifverträge günstiger als
individuelle Verträge. Früher hatte der
Arbeitnehmer Anspruch auf Steuervergünstigungen, da der Beitrag des
Arbeitgebers steuerlich absetzbar war.
Artikel 4 des ‚loi de finances‘ (2014) (Finanzgesetz) sieht das Ende dieser Steuerbefreiung vor. Fazit: Das steuerpflichtige Einkommen steigt, je nachdem wie
hoch der Beitrag des Arbeitgebers und
der Steuersatz ist.
den Arbeitgeber: Diese können
Steuervergünstigungen beanspruchen,
aber nur wenn die Verträge bestimmte
Kriterien erfüllen.
ff Für
die Versicherungsgesellschaften:
Viele Branchentarifvereinbarungen
werden bestimmte Versicherungsunternehmen gegenüber anderen bevor-
ff Für
26
IM GESPRÄCH MIT CATHERINE DELLIÈRE
die Versicherungsgesellschaften: Es
ist absehbar, dass die Versicherer mehr
Kunden dazugewinnen werden, da alle
Arbeitgeber die Krankenzusatzversicherung abschließen müssen. Versicherungsunternehmen werden dementsprechend mehr Tarifverträge verwalten
müssen, zusätzlich zu den individuellen
Verträgen derjenigen Mitarbeiter, die
sich eine ‚sur-complémentaire‘ wünschen, um ihren Versicherungsschutz zu
optimieren.
ff Für
Mit welchen Problemen und Herausforderungen werden die Geschäftsführer bei der
Umsetzung konfrontiert werden?
Catherine Dellière: ‚Wer, wo und wie?‘ Das
sind die Fragen, die die Geschäftsinhaber von
kleinen und mittelständischen Unternehmen
beschäftigen. Wer ist davon betroffen? An
wen kann ich mich wenden? Wie kann ich die
‚mutuelle d’entreprise‘ umsetzen?
Auch hier muss man die kleinen (bis zu neun
Mitarbeiter) von den mittelständischen Unternehmen unterscheiden. In größeren Firmen kümmert sich ein Berater um die Umsetzung, in kleinen Unternehmen muss der
Arbeitgeber das Ganze alleine bewältigen. Er
muss alle Entscheidungen treffen, seinen Mitarbeitern die Sachlage umfassend erklären,
er muss sich mit dem Versicherungsunternehmen austauschen und das Finanzielle im Blick
behalten.
Die Unternehmensgründung und -führung
musste immer schon Herausforderungen
meistern und die obligatorische Umsetzung
der ‚mutuelle d’entreprise‘ ist einfach nur
27
eine weitere Hürde. Diese wird jedoch eher
akzeptiert, da es die Gesundheit aller Franzosen betrifft.
Können Sie uns drei Tipps für Unternehmensgründer geben?
ff 1. Man
sollte sich jederzeit von Experten (inkl. Versicherungsberatern) begleiten lassen und sich durch das gesamte
Projekt hindurch mit qualifizierten
Partnern umgeben, um dadurch so gut
wie möglich alle Schwierigkeiten bereits
im Vorfeld zu erkennen und zu umgehen
(vor, während und nach dem Projekt).
ff 2. Das
Know-how und die persönlichen
Erfahrungen sollten mit dem Projekt
immer im Einklang stehen.
ff 3. Der
Arbeitgeber sollte seinen Mitarbeitern die Prozesse stets weiterkommunizieren.
Vielen Dank Madame Dellière!
DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
Step by step:
Die Einführung der betrieblichen
Krankenzusatzversicherung
sicherungsschutz tendieren. Um schließlich
die richtige Wahl zu treffen, ist es erforderlich, die Bedürfnisse der Mitarbeiter genau
zu prüfen. Dies geschieht am besten durch
einen Dialog, der gekennzeichnet ist von gegenseitiger Aufmerksamkeit und Interesse.
Der Arbeitgeber kann aber auch einem Mitarbeiter oder Experten den Auftrag erteilen,
die Wünsche und Meinungen der gesamten
Belegschaft festzustellen, um so schnell und
präzise relevante Angebote zu ermitteln.
2) Die ergänzende private Krankenzusatzversicherung für einen optimalen Schutz
(sogenannte „sur-complémentaire“)
1) Kommunikation mit den Angestellten
Es liegt im Interesse des gesamten Unternehmens, sich
ausreichend Zeit für dieses
Projekt zu nehmen. Eine
gründliche Erläuterung der
neuen Verpflichtungen und
Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt, um
Probleme und Missverständnisse im Vorfeld
zu vermeiden. Dabei ist es vorteilhaft, seine
Mitarbeiter in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, um zu erfahren, ob diese zum
minimalen oder doch eher zum höheren Ver-
28
Der minimale Versicherungsschutz der betrieblichen
Krankenzusatzversicherung
reicht bei genauem Hinsehen nicht komplett für eine
ganzheitliche Abdeckung der
Gesundheitskosten aus. Daher
bieten Versicherer die ergänzende private Krankenzusatzversicherung (sogenannte
„sur-complémentaire“) an. Konkret bedeutet dies, dass jeder Mitarbeiter parallel zu
der gesetzlichen Krankenversicherung UND
der obligatorischen betrieblichen Krankenzusatzversicherung eine weitere private Krankenzusatzversicherung abschließen kann, die
DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
seinen persönlichen Bedürfnissen noch besser entgegenkommt. Damit würde eine Krankenversicherung in Frankreich dreistufig und
auf staatlichen, betrieblichen sowie privaten
Anteilen aufbauen.
Zwar muss ein Angestellter diese Ergänzung
alleine finanzieren, doch dies zu einem niedrigeren Preis, da diese im Rahmen des Unternehmens verhandelt wird. Diese Option
bietet sich perfekt für Mitarbeiter an, die
meinen, dass die obligatorische betriebliche
Krankenzusatzversicherung ihre speziellen
Bedürfnisse nicht genügend abdeckt.
Beispiel: Ein 41-jähriger Angestellter zahlt
monatlich 45 Euro für seine freiwillige private Krankenzusatzversicherung mit durchschnittlich hohen Leistungen. Sobald sein
Arbeitgeber die betriebliche Krankenzusatzversicherung mit minimalen Leistungen einführt, zahlt er nur noch 50 % des Gesamtbetrags oder wenigstens 12,50 Euro. Wenn er
darüber hinaus noch eine ergänzende private Krankenzusatzversicherung abschließt, um
seine Bedürfnisse noch besser abzudecken,
dann zahlt er insgesamt 12,50 Euro und 30
Euro, also 42,50 Euro im Monat, statt bisher
45 Euro.
3) Die Fristen bis zur Einführung: mindestens vier Monate Vorlauf!
Idealerweise trifft der Arbeitgeber im Sommer bzw.
spätestens im September
2015 alle wichtigen Vorkehrungen für dieses Projekt,
sodass er mindestens vier
Monate Zeit hat, diese umzusetzen.
29
Andererseits ist es wichtig, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis Ende Oktober
2015 seinen Beschluss übermittelt, sodass
diese bei Bedarf ihre alte private Krankenzusatzversicherung rechtzeitig kündigen können. Grundsätzlich ist die Jahresfälligkeit am
31. Dezember, wobei die Kündigung zwei
Monate vor Vertragsende beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss.
Einige Versicherer akzeptieren jedoch auch
fristlose Kündigungen, solange der Versicherte beweisen kann, dass er der betrieblichen
Krankenzusatzversicherung beitreten wird.
WENN DER ARBEITGEBER SICH
WEIGERT, DIE BETRIEBLICHE
KRANKENZUSATZVERSICHERUNG UMZUSETZEN
Das Gesetz sieht aktuell keine direkten Sanktionen vor, falls der
Arbeitgeber die betriebliche
Krankenzusatzversicherung nicht
einführt. Allerdings könnte es zu
Problemen kommen, wenn Angestellte ihren
Arbeitgeber beispielsweise verklagen, weil
dieser seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt. Noch komplizierter wird es, wenn ein
Mitarbeiter sich bei der Arbeit verletzt oder
erkrankt und eine Kostenerstattung verlangt.
Er kann sich hierfür an die Gewerkschaften,
den D.I.R.E.C.C.T. (Directions régionales des
entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l‘emploi) oder das Arbeitsgericht wenden.
!
DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
den Mehrwert der betrieblichen Krankenzusatzversicherung sicherlich zu schätzen wissen.
Mobile Berufsgruppen
und die betriebliche
Krankenzusatzversicherung in
Frankreich
Wie begegnet man der
Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in besonders
mobilen
Berufsgruppen? Wir sprachen hierfür mit Andreas Becker,
dem ehrenamtlichen Präsidenten des Verbandes der Köche in Deutschland über das
Thema europaweite berufliche Mobilität in
der Gastronomie- und Servicebranche:
Herr Becker, welcher Stellenwert wird der
Information über unterschiedliche europäische Versicherungssysteme in der Ausbildung beigemessen?
Andreas Becker: In der Ausbildung zum Koch/
Köchin spielen europäische Versicherungssysteme keine Rolle. Sicherlich ein Manko, da
gerade Köchinnen und Köche weltweit im Einsatz sind.
Was erwartet Köchinnen und Köche im Land
der „haute cuisine“, wenn sie dort ab dem
1. Januar 2016 arbeiten möchten?
Andreas Becker: Für Köchinnen und Köche,
die bereits in Frankreich arbeiten, kann die
neue betriebliche Krankenzusatzversicherung von Vorteil sein. Köchinnen und Köche,
die in Frankreich arbeiten möchten, werden
30
Nach unserer Erfahrung sind es hauptsächlich
junge Menschen, die für ein paar Jahre Saisonarbeit in unterschiedliche Destinationen
der Welt aufbrechen. Köchinnen und Köche,
die mehr als ein bis fünf Jahre im Ausland unterwegs sind, kehren häufig nicht mehr nach
Deutschland zurück. Ein Grund für diese Entscheidung ist dann u.a. auch das Gehalt und
die fehlenden Einzahlungen in das deutsche
soziale Versicherungssystem. Für Berufe mit
einem starken Bezug zum ausländischen Arbeitsmarkt wäre eine Egalisierung und ein
Bürokratieabbau im Versicherungswesen
eine willkommene Maßnahme der EU.
Vielen Dank, Herr Becker.
Was die Arbeitgeber beschäftigt…
In wirtschaftlichen Krisenzeiten und mit einem schmalen Budget fürchten viele französische Unternehmen die finanziellen
Auswirkungen der zusätzlichen Versicherungsbeiträge ab 2016. Dabei sind es nicht
einmal die steigenden Kosten, sondern die
Vielzahl von bürokratischen Maßnahmen und
Verpflichtungen, die ihnen Sorgen bereiten.
Die meisten gehen davon aus, dass ihre Bilanz dadurch ins Schwanken geraten wird und
versuchen dementsprechend, die Einführung
der betrieblichen Krankenzusatzversicherung
so lange wie nur möglich hinauszuzögern.
DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
Andererseits möchten die Unternehmer
nachhaltig in die Gesundheit ihrer Angestellten investieren. Laut einer Umfrage sind sie
bereit, im Durchschnitt 48 Euro pro Monat
für jeden Mitarbeiter zu zahlen. Dies entspricht einer Krankenzusatzversicherung mit
hohen Leistungen, also die dritte Option. Natürlich sind dies vorerst Absichtserklärungen
und noch keine ausgeführten Taten.
Farida Seidelmann, Geschäftsführerin bei der
Carreau, einer gemeinnützige Organisation
im Bereich Kultur und Theater, ist dem gegenüber gespaltener Meinung. Sie befürchtet, dass der Staat immer weniger seinen
sozialen Verpflichtungen nachkommt und
vergleicht die betriebliche Krankenzusatzversicherung mit dem amerikanischen Gesundheitssystem, da der Staat grundsätzlich
keinerlei Beteiligung an der gesundheitlichen
Absicherung für Arbeitnehmer übernimmt.
Amerikanische Arbeitgeber werden dadurch
systematisch gezwungen, die Gesundheitskosten ihrer Mitarbeiter allein zu tragen. Firmen, die sich in Frankreich die betriebliche
Krankenzusatzversicherung leisten können,
verfügen bereits über sie oder werden diese auch fristgerecht einführen, während die
übrigen Unternehmen und deren Mitarbeiter
durchaus spürbare Benachteiligungen erfahren können. Für Frau Seidelmann ist dies erst
der Anfang eines zweiklassigen Gesundheitssystems in Frankreich.
31
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR
BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG IN
FRANKREICH
Mitte September 2015 - Ende Oktober 2015:
Gespräche mit der gesamten Belegschaft,
Wünsche werden geäußert, Verpflichtungen
werden erklärt, Angebote werden eingeholt,
die Krankenzusatzversicherung wird ausgewählt, der Rechtsvertrag wird verfasst, Mitarbeiter in Abwesenheit werden ebenfalls über
das gesamte Verfahren in Kenntnis gesetzt.
31. Oktober 2015: Letzte Frist um eine private
Krankenzusatzversicherung zu kündigen.
31. Oktober 2015 - 31. Dezember 2015: Die
gekündigten Krankenzusatzversicherungen
laufen ab.
1. Januar 2016: Die Krankenzusatzversicherung im Unternehmen wird Pflicht.
1. Januar 2017: Beitritt der letzten Mitarbeiter,
die 2016 ihre private Krankenzusatzversicherung nicht kündigen konnten.
DANKSAGUNGEN
DANKSAGUNGEN
Silvia Didier
Silvia Didier ist zertifizierte interkulturelle Trainerin und Beraterin. Ihre
Arbeitsschwerpunkte sind neben interkulturellen Trainings und Beratung
auch die Bereiche Marketing und Projektmanagement. Sie ist außerdem
seit 2011 Dozentin an der School of Management der Universität Lyon III.
2005 hat sie das Unternehmen Projet France International (www.projetfrance.com) gegründet, das sich auf die Bereiche Marketing, Projekt-Management und Interkulturelle Trainings & Beratung spezialisiert hat. Diese
deutsch-französische Unternehmensberatung begleitet mittelständische
Unternehmen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und multinationale
Konzerne diesseits und jenseits des Rheins. 2014 erschien dazu ihr Fachbuch „Business-Guide Frankreich. Erfolg und Rechtssicherheit bei
Markteinstieg und Geschäftsaufbau“
Blog der deutsch-französischen Wirtschaftskommunikation: www.vis-avis-blog.com
Das Besondere an diesem Blog der deutsch-französischen Wirtschaftskommunikation ist, dass es von zwei Bloggerinnen geschrieben wird. Die eine
ist das Spiegelbild der anderen: Eine Deutsche, die in Frankreich lebt und
arbeitet und eine Französin, die in Deutschland wohnt und tätig ist. Beide
sind zertifizierte und erfahrene interkulturelle Trainerinnen. Die deutschfranzösischen Wirtschaftsbeziehungen und die interkulturelle Zusammenarbeit von Wirtschaftsakteuren diesseits und jenseits des Rheins sind der
Hauptfokus ihrer Arbeit.
Pascale Mollet-Piffert
Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen - und damit auch die Interessen der Unternehmer. Als regionale
Institution der wirtschaftlichen Selbstverwaltung sorgt sie dafür, dass die
ihr übertragenen Aufgaben nahe an der unternehmerischen Praxis und den
32
DANKSAGUNGEN
Bedürfnissen der Wirtschaft durchgeführt werden. Deshalb wird die Arbeit
der IHK entscheidend durch das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitgliedsunternehmen geprägt und aktiv mitgestaltet.
Die IHK Südlicher Oberrhein fungiert als Sprachrohr für die gesamte Wirtschaft, dient ihren Mitgliedern als Forum zum Austauschen und Netzwerken
und bieten ihnen gleichzeitig ein breites Dienstleistungsangebot.
Die Geschäftsfelder der IHK Südlicher Oberrhein umfassen Standortpolitik,
Existenzgründung und Unternehmensförderung, Aus- und Weiterbildung, Innovation und Umwelt, International, Recht und Steuern.
Die Französin Pascale Mollet-Piffert leitet seit Februar 2013 den IHK-Geschäftsbereich International. Dieser unterstützt in Zusammenarbeit mit seinen Netzwerken die Mitgliedsunternehmen beim Eintritt in ausländische
Märkte mit Informationen, Beratung und Schulung. Die Absolventin der
École de Management de Strasbourg (mit dem Master als Abschluss) war
zuvor 17 Jahre lang für die Chambre de Commerce et d’Industrie (CCI) in
Colmar tätig.
Thierry François
Alptis ist eine auf Krankenzusatzversicherungen spezialisierte Versicherungsgesellschaft. Die Firma wurde 1976 für Selbständige und für ihre Angestellten gegründet. Das Ziel von Alptis war es, eine Lösung für die beste
Krankenzusatzversicherung zu finden. Bis heute ist dies die Philosophie von
Alptis geblieben. Das Unternehmen verkauft dabei nicht direkt Produkte,
sondern fundiert auf einem Netzwerk von Beratern. Alle von Alptis aufgebauten Verbände sind unabhängig.
Thierry François ist seit 2002 Verkaufsleiter bei Alptis. Er hat 25 Jahre Berufserfahrung im Bereich betriebliche Krankenzusatzversicherung.
33
DANKSAGUNGEN
Catherine Dellière
Catherine Dellière ist französische Personal-Expertin und baut zum aktuellen Zeitpunkt ihre eigene Firma im Bereich Unternehmensberatung
auf. Zuvor war sie knapp 30 Jahre lang als Beraterin in der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei ACORA tätig, darunter zehn Jahre als Unternehmensberaterin für die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht.
Catherine Dellière ist spezialisiert auf das Verfassen von Rechtsverträgen.
ACORA begleitet Unternehmensgründer und ihre Ideen vom ersten Schritt
hin bis zur finalen Umsetzung und berät diese mit Lösungskonzepten und
Strategieplanung. Die Berater von ACORA sind Spezialisten auf ihrem Gebiet und unterstützen Firmen auf alle Ebenen, wie etwa Gründung, Entwicklung, Investment, Finanzierung und Buchhaltung, Budgetplanung, Organisation und Administration.
Andreas Becker
Die rund 10.000 Mitglieder des Verbandes der Köche Deutschlands (VKD)
üben mit Lust, Liebe und Leidenschaft ihren Beruf aus. Die Kompetenz des
VKD ist so hoch, weil seine Mitglieder in allen Bereichen der Branche – von
der Gemeinschaftsverpflegung bis zur Sterne-Gastronomie – tätig sind und
Akzente setzen. Zudem legt der Berufsverband Wert auf eine top Aus- und
Weiterbildung, in dem jährlich der Titel „Top Ausbilder des Jahres“ vergeben und qualifizierte Ausbildungsbetriebe zertifiziert werden.
Seit 1900 richtet der VKD alle vier Jahre die IKA/Olympiade der Köche
aus. 2016 findet die 24. IKA/Olympiade der Köche in Erfurt statt. Informiert
werden die Verbandsmitglieder über aktuelle Trends durch eine monatliche
Fachzeitschrift „KÜCHE“, auf Webseiten (www.vkd.com) und im Newsletter.
Seit 2013 ist Andreas Becker Küchenleiter der Vereinigten Hospitien in Trier
im Ehrenamt und als Verbandspräsident tätig. In seiner bisherigen Amtszeit
machte er auf den Nachwuchsmangel im Kochberuf aufmerksam und scheut
sich nicht, neue Wege bei der Arbeitszeitplanung und der Mitarbeitermotivation zu gehen und zu propagieren. Mit stets offenen, ehrlichen Worten
steht er hinter seinen Köchinnen und Köchen.
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DANKSAGUNGEN
Ciprés Vie
Führend im Großhandel von Maklern, konzipiert und verwaltet Ciprés Vie
Gruppenversicherungen für Freiberufler, Führungskräfte und Arbeitnehmer
von kleinen und mittelständischen Unternehmen und wurde im Jahr 2000
gegründet.
Coexpau
Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft, 2006 von Dominique
Beriard gegründet.
AG2R La Mondiale
Versicherungsgesellschaft mit ca. 15 Millionen Versicherten und 500.000
beigetretenen Unternehmen. Führender Anbieter von Renten-, Haftpflicht-,
Krankenzusatz-, Pflege- und Lebensversicherungen.
CAP RH
Beratungsfirma, bestehend aus Beratern, Projektmanagern und Ingenieuren,
die die Umsetzung und Führung von IT-Projekten verantworten. Gegründet
2007.
Harmonie Mutuelle
Anbieter von Krankenzusatzversicherungen mit mehr als 4,5 Millionen Kunden. 2012 aus der Fusion von Prévadiès und Harmonie Mutualité entstanden.
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IMPRESSUM
Impressum
Herausgeber:
finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AG
Schlesische Straße 29-30
10997 Berlin
Email: [email protected]
Telefon: (030) 31986 1959
Internet: www.finanzen.de
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Laurent Bouyoux
Vorstand: Dirk Prössel, Diplom-Wirtschaftsingenieur
Registereintrag: HRB 122171 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID: DE814083736
Bildnachweis:
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(S.8), kycstudio – iStock (S.13), eelnosiva - iStock (S.14), Pascale Mollet-Piffert (S.17), Thierry
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(S.28), VKD/Angelika Zinzow (S.30)
Alle Rechte liegen bei der finanzen.de AG.
Hinweis: Diese Broschüre ist mit großer Sorgfalt verfasst worden. Dennoch kann der Verfasser
für mögliche Irrtümer oder Fehler nicht haftbar gemacht werden.
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