TARIF-DSCHUNGEL ADIEU Ihr persönlicher Kompass für die betriebliche Krankenzusatzversicherung in Frankreich 2016 VORWORT VON DIRK PRÖSSEL Vorwort von Dirk Prössel Als beliebte Schnittstelle zwischen beratungsinteressierten Verbrauchern und Beratern der Versicherungs- und Finanzbranche ist die finanzen.de AG seit mehr als zehn Jahren in Deutschland tätig. Seit 2014 bieten wir unseren Service auch in Frankreich an und beobachten die aktuellen Entwicklungen im französischen Krankenversicherungssystem selbstverständlich sehr aufmerksam. Dabei ist uns nicht entgangen, dass die geplante Einführung einer verpflichtenden betrieblichen Krankenzusatzversicherung (mutuelle d’entreprise) zum 1. Januar 2016 für Aufregung und Verunsicherung in unserem Nachbarland sorgt. Zugegebenermaßen erscheint das modulare Krankenversicherungssystem in Frankreich aus deutscher Sicht zunächst etwas verwirrend. Doch ich kann Ihnen versichern, dass die betriebliche Krankenzusatzversicherung 2 bei genauerer Betrachtung für Unternehmen und Angestellte gleichermaßen Vorteile bereithält. Um Ihnen einen ausführlichen Einblick in die Neuerungen bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in Frankreich zu ermöglichen, haben wir die vorliegende Broschüre zur mutuelle d’entreprise erstellt. Unsere Broschüre steht Ihnen in einer deutsch- und in einer französischsprachigen Version zur Verfügung, denn wir wollen Interessenten beider Länder die Möglichkeit geben, mehr über die Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erfahren. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und wünsche mir, dass wir Sie mit unserem Guide optimal dabei unterstützen können, bei der Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in den nächsten Monaten die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dirk Prössel Vorstand der finanzen.de AG VORWORT VON MATHIEU MORIO Vorwort von Mathieu Morio In Frankreich wird die betriebliche Krankenzusatzversicherung (mutuelle d’entreprise) ab dem 1. Januar 2016 verpflichtend sein. Der französische Gesetzgeber verlangt dann von allen Arbeitgebern, dass sie ihren Angestellten eine betriebliche Krankenzusatzversicherung anbieten. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, bleibt den Unternehmen nicht mehr viel Zeit und als Arbeitgeber sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig mit der mutuelle d’entreprise beschäftigen. Immerhin werden Sie schätzungsweise vier bis fünf Monate benötigen, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Als Unternehmer befürchten Sie an dieser Stelle sicherlich, dass nun wieder eine gesetzliche Herausforderung und zusätzliche Kosten auf Sie zukommen werden. Damit liegen Sie leider nicht ganz falsch, doch gleichzeitig 3 sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass die betriebliche Krankenzusatzversicherung von rund 70 Prozent der Arbeitnehmer eindeutig befürwortet wird. Richtig kommuniziert und umgesetzt wird die mutuelle d’entreprise somit auch Ihre Reputation als attraktiver Arbeitgeber stärken. Für eine optimale Umsetzung der mutuelle d’entreprise zum Jahreswechsel 2015/16 sollten Sie sich in jedem Fall frühzeitig mit den Anforderungen des Gesetzgebers auseinandersetzen. In der vorliegenden Broschüre haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zu der neuen betrieblichen Krankenzusatzversicherung sowie Tipps und Empfehlungen von zahlreichen Experten zusammengetragen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei der Umsetzung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung! Mathieu Morio Country Manager Frankreich INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS Versicherung à la française 5 ff Rückerstattung ist nicht gleich Rückerstattung 6 ff Eine Versicherung – drei gestaffelte Optionen 7 Krankenversicherung in Frankreich und Deutschland - Versichert wie Gott in Frankreich? 8 Wie funktioniert das französische Gesundheitssystem? 11 Ein Geben und Nehmen 13 So gelingt der Balance-Akt: „Verantwortungsbewusste Verträge“ und steuerliche Begünstigungen 14 ff Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten verschiedene Versicherungsstufen anbieten? Umzug nach Frankreich – was Sie beachten müssen 16 17 ff Wer berät den Arbeitgeber bei der Umsetzung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung? 18 „Die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist auch ein Beweis für die Wertschätzung der Angestellten.“ Im Gespräch mit T. François 19 Wichtige administrative und rechtliche Schritte 22 ff Das Evin-Gesetz – die Ausnahmen und Befreiungen von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung 23 „Die ‚mutuelle d’entreprise‘ wird eher akzeptiert, da sie die Gesundheit aller Franzosen betrifft.“ Im Gespräch mit C. Dellière 25 Step by step: Die Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung 28 ff Mobile Berufsgruppen und die betriebliche Krankenzusatzversicherung in Frankreich 30 ff Was die Arbeitgeber beschäftigt… 30 Danksagungen 32 Impressum 36 4 VERSICHERUNG À LA FRANÇAISE Versicherung à la française Die betriebliche Krankenzusatzversicherung (frz.: mutuelle d’entreprise) – ab dem 1. Januar 2016 haben Angestellte in Frankreich einen rechtlichen Anspruch auf sie. F ür alle, die zum ersten Mal von der mutuelle d’entreprise oder betrieblichen Krankenzusatzversicherung hören, mag diese noch ein echtes Rätsel darstellen. Die vorliegende Broschüre wird Ihnen jedoch helfen, Grundbegriffe dieses Versicherungstyps zu verstehen und Sie vorbereitend bei der Umsetzung begleiten. Dabei wenden wir uns in unserer deutschsprachigen Broschüre an Leserinnen und Leser, die ab 2016 mit dem Thema betriebliche Krankenzusatzversicherung sowohl als Unternehmer als auch Angestellte konfrontiert sein werden. 5 Krankenversicherungssysteme sind in der Europäischen Union sehr uneinheitlich. So unterteilt sich die Krankenversicherung in Frankreich nicht – wie beispielsweise in Deutschland – in die Optionen gesetzliche Krankenversicherung und private Absicherung. Vielmehr ist das französische System modular aufgebaut und sieht grundlegend einen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (Sécurité sociale, auch häufig als „Sécu“ abgekürzt) vor, der jedoch beispielsweise nur 60% der Kosten für Zahnerhalt, 80% für Arztbesuche und 60% für Sehhilfen abdeckt. Die Differenz müssen die Patienten selbst bezahlen. Darum verfügen 80-90% aller Franzosen zusätzlich über eine freiwillige, private Krankenzusatzversicherung (mutuelle individuelle): Diese deckt wiederum Arzthonorare und Zuzahlungskosten ab, allerdings verzichten einige Franzosen aus Kostengründen auf diese Versicherung. Ab dem 1. Januar 2016 wird sich dies ändern, denn die private Krankenzusatzversicherung wird durch die betriebliche Krankenzusatzversicherung ergänzt, die in allen französischen Unternehmen obligatorisch eingeführt wird. Dabei verpflichtet sich jeder Arbeitgeber, seinen Angestellten spätestens zum Jahresbeginn 2016 die betriebliche Krankenzusatzversicherung anzubieten. VERSICHERUNG À LA FRANÇAISE Rückerstattung ist nicht gleich Rückerstattung RECHNUNGSBEISPIEL FÜR EINE ZAHNKRONE Die französische Krankenversicherung baut auf dem Prinzip der Kostenerstattung auf – Patienten gehen bei einer Behandlung in Vorleistung, die je nach gewähltem Versicherungsmodell zurückerstattet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung (Sécurité sociale) legt dabei ihre Erstattungstarife in einem Gebührenkatalog fest, an dem sich auch die Zusatzversicherungen bei ihren Rückerstattungen orientieren. Allerdings werden die gesetzlichen Erstattungskosten der Sécurité sociale nie zu 100% ausgezahlt, sondern anteilig zwischen 50-90% je nach Leistung. Die festgelegten Preise der Sécurité sociale weichen zudem häufig stark von den real geforderten Arzthonoraren oder Kosten für Hilfsmittel und Arzneien ab. Patienten müssen unter diesen Bedingungen meist mit einer hohen Eigenbeteiligung rechnen. An dieser Stelle greift die mutuelle individuelle, die individuelle Krankenzusatzversicherung (bzw. ab 1. Januar 2016 ergänzend die mutuelle d’entreprise, die betriebliche Krankenzusatzversicherung). Sie zahlt nochmal einen meist hohen prozentualen Anteil auf Basis der von der Sécurité sociale festgelegten Grundtarife. Dies verringert die Eigenbeteiligung der Patienten erheblich. Letzte Erstattungslücken können wiederum mit einer ergänzenden Krankenzusatzversicherung geschlossen werden, der sogenannten sur-complémentaire. Diese ist jedoch weniger weit verbreitet als die „mutuelle“. 6 Französische Ärzte können ihre Honorare häufig selbst festlegen, der Patient bezahlt direkt in der Praxis. Ein französischer Zahnarzt berechnet so beispielsweise für eine Zahnkrone 370 €. Laut des Gebührenkatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung in Frankreich beläuft sich die Regelversorgung für eine solche Zahnkrone aber nur auf 107,50 € und von dieser Summe erstattet die Sécurité sociale in Frankreich auch nur 70% - insgesamt also 75,25€. Die restlichen 294,75 € müsste der Versicherte somit alleine zahlen. Aus diesem Grund haben 80-90% aller Versicherten in Frankreich eine sogenannte mutuelle individuelle (individuelle Krankenzusatzversicherung) oder - wie ab dem 1. Januar 2016 - eine gesetzliche mutuelle d‘entreprise (betriebliche Krankenzusatzversicherung). Diese erstattet in dem genannten Beispiel noch einmal zusätzlich 150% des Gebührenkatalogs (107,50 x 150/100 = 161,25 €). Dadurch muss der Versicherte für seine Zahnkrone letztlich nur 133,50 € hinzuzahlen. Tatsächliche Kosten der Zahnkrone = 370,00 € Erstattung der Sécurité sociale (70%): 107,50 x 70/100 = 75,25 € = 75,25 € Erstattung der betrieblichen Zusatzversicherung (mutuelle d‘entreprise)* (150%): VERSICHERUNG À LA FRANÇAISE Im gleichen Zug bleiben den Unternehmen nur noch wenige Monate Zeit, sich für eine der Tarif-Optionen zu entscheiden und den damit verbundenen administrativen Aufwand zu bewältigen. Die Bearbeitung der verschiedenen Stufen des neuen Versicherungsprozesses kann bis zu vier oder fünf Monate beanspruchen – daher empfiehlt es sich, dass jeder Arbeitgeber diesem Projekt bereits jetzt eine sehr hohe Priorität einräumt. In unserem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt die wesentlichen Aspekte der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in Frankreich und unterstützen Sie, hierbei die beste Entscheidung treffen. 107,50 x 150/100 = 161,25 € Eigenbeteiligung des Versicherten: 133,50 € *Allerdings zahlen Versicherungsunternehmen für die mutuelle d‘entreprise unterschiedliche Prozentbeiträge für bestimmte Leistungen. Eine Versicherung – drei gestaffelte Optionen Das Angebot der betrieblichen Krankenzusatzversicherung ist zwar ab dem 1. Januar 2016 gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber, aber er kann diese Versicherung in drei gestaffelten Qualitätsstufen anbieten. Der minimale Versicherungsschutz (Option 1) ist ein Basistarif, der vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden darf und von ihm zu wenigstens 50 % mitfinanziert wird. Maximale Rückerstattungen (Option 3) sind jedoch ebenfalls eingeplant, sodass sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte abgesichert sind. Eine Umfrage von OpinionWay für den französischen Versicherer MAAF, die im Oktober 2014 mit mehr als 1.000 Angestellten aus 400 kleinen wie mittelständischen Unternehmen durchgeführt wurde, ergab, dass die Mehrheit der Unternehmen zum minimalen Versicherungsschutz tendiert, da sie die finanziellen Auswirkungen der neuen Gesetzesregelung in Grenzen halten wollen. 7 ARBEITGEBER HABEN FOLGENDE DREI OPTIONEN ZUR AUSWAHL Option 1: Minimale Versicherungsleistungen zum kleinen Preis Option 2: Gute Versicherungsleistungen mit gutem PreisLeistungs-Verhältnis Option 3: Sehr gute Versicherungsleistungen für einen optimalen Versicherungsschutz KRANKENVERSICHERUNG IN FRANKREICH UND DEUTSCHLAND Krankenversicherung in Frankreich und Deutschland - Versichert wie Gott in Frankreich? Frau Didier, inwiefern ‚amerikanisiert‘ sich das modulare Gesundheitssystem in Frankreich immer stärker? Kassen - oder Privatpatient - was in Deutschland strikt getrennt wird, ist in Frankreich verbunden. Das modulare System Frankreichs erscheint den Deutschen dabei bisweilen als Zwei-Klassen-Versicherung, während die Franzosen über die geringen staatlichen Kostenkontrollen in Deutschland nur den Kopf schütteln. Wie lassen sich diese Unterschiede im Versicherungssystem erklären? Dafür sprachen wir mit Silvia Didier, Gründerin und Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens Projet France International sowie interkulturelle Beraterin und Trainerin für deutsche und französische Unternehmen. 8 Silvia Didier: Wenn man von einer ‚Amerikanisierung‘ des französischen Gesundheitssystems spricht, wären die meisten Franzosen sicherlich entsetzt. Einer der republikanischen Grundwerte Frankreichs ist der gleichberechtigte Zugang zu ärztlichen Dienstleistungen für alle. ‚Égalité‘ (Gleichheit) und ‚Fraternité‘ (Brüderlichkeit) sind Teil der Devise der französischen Republik. Für Franzosen (und nicht nur für sie) zählt das französische Gesundheits- und Sozialversicherungssystem (‚Sécurité sociale‘) zu einem der besten und fairsten der Welt. Gleichzeitig ist nicht zu leugnen, dass dieses Angebot einen Preis hat, der von der gesamten Gesellschaft getragen wird. Frankreich ist wie viele westliche Länder mit Problemen konfrontiert, wie einer immer älter werdenden Bevölkerung sowie einer zunehmenden Zahl an Patienten, die an Krankheiten wie Diabetes oder Alzheimer leiden. Die französische Sozialversicherung ist hoch defizitär und der Staat sucht nach neuen Möglichkeiten, die Finanzierung abzusichern; unter anderem mit dem Ziel auch in Zukunft für eine möglichst große Zahl von Menschen eine umfassende medizinische Versorgung anbieten zu können. KRANKENVERSICHERUNG IN FRANKREICH UND DEUTSCHLAND Eine Maßnahme, die stellvertretend für viele steht, ist die beständige Werbung für das Verschreiben von Generika anstelle von Markenprodukten, das heißt der Gebrauch von sogenannten ‚No-name-Medikamenten‘. In der molekularen Zusammensetzung entsprechen diese ‚No-name-Medikamente‘ genau dem Markenprodukt, haben aber eben keinen bekannten und vertrauten Markennamen. Ärzte und Apotheker sind dazu angehalten, Patienten – wenn verfügbar – eben diese günstigeren Produkte systematisch anzubieten. Allein diese Maßnahme könnte erhebliche Einsparungen mit sich bringen, sind die Franzosen doch für ihren sehr hohen Arzneimittelkonsum bekannt. „ verstehen. Es gibt die allgemeine staatliche Krankenversicherung – die ‚Sécurité sociale‘. Diese erstattet bei gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen und ärztlichen Behandlungen einen Teil der entstandenen Kosten. Da diese in der Regel aber höher sind als der von der ‚Sécu‘ erstattete Betrag, haben die meisten Franzosen eine Krankenzusatzversicherung, die sogenannte ‚mutuelle‘. Generell kann eine ‚mutuelle‘ individuell oder für eine Gruppe (zum Beispiel Mitarbeiter eines Unternehmens) abgeschlossen werden. Dies ist im Grunde genommen der Punkt, an dem man von einer ‚Amerikanisierung‘ des Gesundheitssystems sprechen könnte, denn diejenigen, die über wenig finanzielle Mittel verfügen, verzichten oftmals – gezwungenermaßen – auf diese Krankenzusatzversicherung. Ab Januar 2016 sind nun alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine solche Krankenzusatzversicherung mit einem definierten Minimum an Versicherungsleistungen anzubieten. Vorteilhaft ist daran, dass die für eine größere Gruppe ausgehandelten Versicherungspolicen in der Regel günstiger sind, als wenn man individuell einen Vertrag mit den gleichen Leistungen bei einem Versicherungsunternehmen abschließt. Typisch französisch ist für mich daran, dass der Staat sich berufen fühlt, Gesetze in diesem Bereich zu erlassen und den Unterneh- In Frankreich wird es oftmals als normal empfunden, dass der Staat auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmensangelegenheiten ein Wörtchen mitzureden hat. Das System der ‚mutuelle d’entreprise‘ erscheint aus deutscher Sicht eher kompliziert. Was daran ist aus Ihrer Sicht ‚typisch französisch‘? Silvia Didier: Würden Sie versuchen, Franzosen das deutsche Gesundheitssystem mit der Unterteilung in Kassen- und Privatpatienten zu erklären, würden sie Ihnen vermutlich genau das Gleiche sagen. Das deutsche System erscheint aus französischer Sicht kompliziert und vor allem sehr ungerecht. Es kommt also immer darauf an, durch welche Brille man die Dinge betrachtet. Im Grunde genommen ist das französische System nicht sehr schwer zu 9 „ KRANKENVERSICHERUNG IN FRANKREICH UND DEUTSCHLAND men vorzuschreiben, was sie anzubieten haben. In Deutschland hätte man vielleicht eher die Tendenz zu sagen: Wenn ein Unternehmen ein Extra für seine Mitarbeiter anbieten möchte, um somit seiner sozialen Verantwortung nachzukommen und attraktiv für gute und hochqualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sein, dann kann es das gerne tun. Es ist aber nicht Aufgabe der Bundesregierung, sich in diese Angelegenheiten einzumischen. In Frankreich wird es oftmals als normal empfunden, dass der Staat auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmensangelegenheiten ein Wörtchen mitzureden hat. Diese unterschiedliche Herangehens- und Sichtweise kann man unter anderem mit den unterschiedlichen historischen Erfahrungen erklären. Frankreich ist seit vielen Jahrhunderten ein zentralistisch organisiertes Land mit einer starken politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Führung in Paris. Deutschland ist föderalistisch organisiert, mit vielen Akteuren, die auf allen Ebenen mitreden und mitbestimmen. Während in Deutschland das Subsidiaritätsprinzip vielerorts gilt, das heißt, die Probleme werden dort am besten gelöst, wo sie entstanden sind, wird in Frankreich oft ‚top-down‘ entschieden. Diese historischen Unterschiede führen regelmäßig auch in anderen Bereichen als dem Gesundheitssektor zu großen Missverständnissen zwischen Deutschen und Franzosen. „ Wie schätzen Sie denn die Stimmung und die Reaktion der Französinnen und Franzosen auf die Einführung der ‚mutuelle d’entreprise‘ ein? Silvia Didier: In der aktuellen Tagespresse ist die Einführung der ‚mutuelle d’entreprise‘ bislang kein großes Thema. Ich gehe deshalb davon aus, dass viele Franzosen noch gar nicht wissen, dass dies etwas ist, mit dem sie sich in Kürze auseinandersetzen müssen. Weiterhin vermute ich, dass die meisten dies als ein Plus empfinden; insbesondere diejenigen, die bislang keine Krankenzusatzversicherung hatten. Für die meisten wird sich aber auch nichts Entscheidendes ändern, denn zahlreiche Unternehmen und Branchen boten schon vor der gesetzlichen Verpflichtung eine betriebliche Krankenzusatzversicherung für ihre Mitarbeiter an. Kritische Stimmen könnten vielleicht von kleineren und mittleren Unternehmen kommen, für die diese Neuregelung eine zusätzliche finanzielle und administrative Last darstellt. Die aktuelle Regierung wurde in jüngster Vergangenheit immer wieder heftig für ihre sicherlich gut gemeinten, aber oftmals nicht praktikablen Vorschriften für Unternehmen kritisiert. Kritische Stimmen könnten vielleicht von kleineren und mittleren Unternehmen kommen, für die diese Neuregelung eine zusätzliche finanzielle und administrative Last darstellt. 10 „ Vielen Dank für das interessante Gespräch, Frau Didier! WIE FUNKTIONIERT DAS FRANZÖSISCHE GESUNDHEITSSYSTEM? Wie funktioniert das französische Gesundheitssystem? Die Sécurité sociale setzt für bestimmte medizinische Behandlungen finanzielle Regelsätze fest, die die Ärzte in den meisten Fällen auch respektieren. Basierend auf diesen Regelsätzen werden anschließend die Erstattungen der Krankenzusatzversicherung(en) berechnet. Problematisch wird es jedoch dadurch, dass die Grundpreise der Sécurité sociale sehr häufig überschritten werden, da Ärzte in Frankreich ihre Tarife frei festlegen können. Den Widerspruch zwischen gesetzlichem Grundtarif und tatsächlichem Arzthonorar zahlt letztlich der Patient. Dabei deckt bereits der minimale Versicherungsschutz (Option 1) der betrieblichen Krankenzusatzversicherung die wichtigsten Gesundheitskosten ab: reguläre Arztbesuche, zahn- und augenärztliche Behandlungen sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel. DIE BRANCHENÜBERGREIFENDE NATIONALVEREINBARUNG (GESETZ A.N.I .) UND DIE MINIMALEN VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Ab 2016 müssen alle Arbeitgeber, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße, ihren Angestellten eine betriebliche Krankenzusatzversicherung (mutuelle d’entreprise) anbieten. Dies geht aus dem Gesetz zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge vom 14. Juni 2013 hervor. Das sogenannte „loi de la sécurisation de l’emploi“ (Gesetz zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge) findet wiederum seinen Ursprung im branchenübergreifenden Nationalvereinbarung vom 11. Januar 2013. Eine vergleichbare Vereinbarung existiert in Deutschland nicht, da Frankreich eine zentralistische, die BRD eine föderalistische Verwaltungsstruktur aufweist. 280.000 kleine und mittelständische Unternehmen haben die betriebliche Krankenzusatzversicherung noch nicht eingeführt, dies entspricht zwei Millionen Angestellten 11 WIE FUNKTIONIERT DAS FRANZÖSISCHE GESUNDHEITSSYSTEM? MODELLBEISPIEL : DIE BETRIEBLICHE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG MIT NUR MINIMALEN VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Zahnprothesen und kieferorthopädische Behandlungen werden in Höhe von mindestens 125% übernommen. Achtung: Diese Erstattung bezieht sich auf die vorgesehenen Regelsätze der GKV und nicht auf die von den Ärzten tatsächlich festgesetzten Kosten. Der Gesamtbetrag der Krankenhauszuzahlung wird übernommen. Die Tagespauschale für den Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Klinik ist durch Rechtsverordnung auf 18 Euro/ pro Tag festgelegt. Die Rückerstattung bei augenärztlicher Behandlung erfolgt je nach Leistung. Dafür sind Mindest- und Höchstsätze vorgesehen. Leistungen wie etwa Arztbesuche und medizinische Behandlungen, die nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind künftig vollkommen von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung abgedeckt. So entsteht keine Eigenbeteiligung für den Versicherten. 56 % der kleinen und mittelständischen Unternehmen geben an, dass sie die Versicherungsoption mit dem minimalen Versicherungsschutz einführen werden. 12 EIN GEBEN UND NEHMEN Ein Geben und Nehmen 50% dieses monatlichen Betrags für jeden Angestellten zahlen, er kann aber auch den vollen Betrag übernehmen. Diese Entscheidung liegt ganz allein bei ihm. Je höher die Beteiligung des Arbeitgebers ist, desto geschätzter fühlt sich natürlich auch der Angestellte. Gleichzeitig bedeutet die Versicherung auch eine Steuerentlastung für Unternehmen. Bei einer privaten (d.h. individuellen) Krankenzusatzversicherung wird der monatliche Betrag je nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten berechnet. Ganz anders ist es bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in Frankreich. Hier ist der Betrag für jeden Mitarbeiter gleich, egal ob alt oder jung, Mann oder Frau, gesund oder mit Vorerkrankungen. Im Durchschnitt liegt der Tarif für den minimalen Versicherungsschutz (Option 1) bei etwa 25 Euro und für die optimale Abdeckung mit den etwas höheren Leistungen (Option 3) bei etwa 50 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss künftig mindestens 13 Beschäftigt ein Unternehmen mehr als neun Angestellte mit einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung, wird er nur noch mit 8% besteuert. Bietet die Firma keine Krankenzusatzversicherung an, steigt ihr Steuersatz auf satte 14%. Firmen mit weniger als neun Mitarbeitern sind von dieser Regelung ausgenommen. ! Ein weiterer Vorteil für den Beschäftigten besteht darin, dass diese sogar noch ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gleichen Leistungen beanspruchen können. Voraussetzung dafür ist, dass man sich dazu bereit erklärt, zwölf Monate lang die Zahlung des Gesamtbetrags der Krankenzusatzversicherung ohne die Unterstützung des bisherigen Arbeitsgebers zu übernehmen. SO GELINGT DER BALANCE-AKT So gelingt der Balance-Akt: „Verantwortungsbewusste Verträge“ und steuerliche Begünstigungen gebers zum Gehalt des Arbeitnehmers hinzugefügt und ist dementsprechend steuerpflichtig. VERANTWORTUNGSBEWUSSTE VERTRÄGE Bei Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung können bestimmte Steuervergünstigungen gewährt werden: Arbeitgeber Die Beteiligung ist sozialabgabenfrei und als Belastung zu betrachten, dementsprechend wird sie vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. Einige große französische Konzerne boten ihren Mitarbeitern bereits seit längerer Zeit eine betriebliche Krankenzusatzversicherung an. Wo dies der Fall war, wurden die Konditionen für diese Versicherung mit den „verantwortungsbewussten Verträgen“ (contrats responsables) ab dem 1. April 2015 verschärft um ein bestimmtes einheitliches Qualitätsniveau zu garantieren. ff Für ff Für Arbeitnehmer Die Beteiligung wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Seit 2013 wird jedoch die Beteiligung des Arbeit- 14 32 % der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die betriebliche Krankenzusatzversicherung noch nicht eingeführt haben, planen dies nicht vor dem 1. Januar 2016 zu tun. SO GELINGT DER BALANCE-AKT Allerdings erfolgen diese steuerlichen Begünstigungen nur unter zwei Bedingungen: ff 1. Die Krankenzusatzversicherung muss „verantwortungsbewusst“ sein. D.h. sie muss bestimmten qualitativen Mindestkriterien entsprechen, die für einige Firmen schon ab dem 1. April 2015 gelten. ff 2. Die Geschäfts- und Verwaltungskosten müssen in der Steuererklärung prozentual zu den Beiträgen angegeben werden. Eine exakte Dokumentation der tatsächlichen Kosten ist dabei unerlässlich für jedes Unternehmen. Um als „verantwortungsbewusste Krankenzusatzversicherung“ zu gelten, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: ff Uneingeschränkte Übernahme der Krankenhauszuzahlung für Aufenthalte in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, ausgenommen Pflegeheime. ff Die Eigenbeteiligung der Versicherten wird von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zu 100% zurückerstattet. Der „verantwortungsbewusste Vertrag“ übernimmt somit auch für die Grundtarife von Arztbesuchen und Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zurückerstattet werden, die vollen Kosten. ff Die Abdeckung der Kosten für augenärztliche Behandlungen ist in mehrere Staffelbeträge gegliedert. Die Erstat- 15 tungsober- und -untergrenzen schwanken zwischen 50 und 800 Euro, je nachdem welche Korrekturstufe für die Augen vorliegt. Die Kosten für Sehhilfen werden zu höchstens 150 Euro übernommen und das auch nur einmal alle zwei Jahre. ff Es gibt drei Gruppen von Ärzten, die ihre Preise ganz unterschiedlich festlegen. Ärzte der ersten Gruppe handeln im Interesse der gleichberechtigten Gesundheitsversorgung und bemühen sich dementsprechend, ihre Arzthonorare niedrig zu halten. Leistungen dieser Ärzte werden von der (betrieblichen) Krankenzusatzversicherung zu 100 % übernommen. Ärzte der zwei anderen Gruppen setzen höhere Arzthonorare fest. Kosten, die durch Leistungen dieser Ärzte entstehen, können zu höchstens 125 % übernommen werden, ab 2017 allerdings nur noch zu 100 %. Die ausgewogene betriebliche Krankenzusatzversicherung (mutuelle d’entreprise) muss Leistungen der Ärzte der ersten Gruppe unbegrenzt übernehmen und darf nicht ausschließlich Leistungen der Kategorie 2 und 3 abdecken. 70 % der Beschäftigten von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind für die Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung. SO GELINGT DER BALANCE-AKT FRANKREICH AUF DEM WEG ZUR BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten verschiedene Versicherungsstufen anbieten? Der Arbeitgeber kann eine einheitliche betriebliche Krankenzusatzversicherung einführen, das heißt, er bietet der gesamten Belegschaft einen Versicherungsschutz zu gleichen Konditionen an. Er kann jedoch auch die Leistungen individualisieren, indem er mehrere Kategorien für seine Mitarbeiter erstellt, beispielsweise leitende und nicht leitende Angestellte oder ledige und verheiratete Arbeitnehmer. So kann er einen noch optimaleren Schutz anbieten. Mit der Kategorie „Familie“ kann der Arbeitgeber die Beiträge der anspruchsberechtigten Angehörigen mitfinanzieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. ! 11 . Januar 2013: Unterzeichnung der branchenübergreifenden Nationalvereinbarung (Gesetz A.N.I.) zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. 14. Juni 2013: Verabschiedung des Gesetzes zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge einschließlich des Gesetzes A.N.I. 30. Juni 2014: Festlegung des GleichbehandlungsGebots. Falls die Krankenzusatzversicherung bereits vor dem 30.06.2014 eingeführt wird, dann muss diese der gesamten Belegschaft angeboten werden. 10. September 2014: Verordnung über den minimalen Versicherungsschutz. 19. November 2014: Verordnung über die „verantwortungsbewussten Verträge“ in der betrieblichen Krankenzusatzversicherung. Wenn der Arbeitgeber sich dafür entscheidet, die Beiträge der Familienangehörigen mitzufinanzieren, so muss er das für alle Beschäftigten in der Kategorie „Familie“ machen. Dies entspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung im Rahmen der betrieblichen Krankenzusatzversicherung. 5. Februar 2015: Rundschreiben L.871-1 des Sozialgesetzbuches beschreibt die neuen Regelungen der „verantwortungsbewussten Krankenzusatzversicherung“. 1. April 2015: Neue Krankenzusatzversicherungen, die ab diesem Datum abgeschlossen werden, müssen mit dem Rundschreiben L.871-1 übereinstimmen. 1. Januar 2016: Die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist in allen Firmen gesetzlich vorgeschrieben! 44 % 31. Dezember 2017: Die Krankenzusatzversicherungen, welche die Voraussetzungen des „verantwortungsbewussten Vertrags“ nicht erfüllen und vor dem 1. April 2015 abgeschlossen wurden, müssen den Anforderungen des Rundschreiben L.871-1 des SGB gerecht werden. der kleinen und mittelständischen Unternehmen missbilligen die betriebliche Krankenzusatzversicherung. 16 UMZUG NACH FRANKREICH – WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN Umzug nach Frankreich – was Sie beachten müssen nung des französischen Krankenversicherungssystems ab dem 1. Januar 2016? Sie planen 2016 nach Frankreich zu expandieren oder sind in Frankreich geschäftlich aktiv? Sie leben in der Nähe der deutschfranzösischen Grenze und fragen sich, ob die „mutuelle“ im kommenden Jahr für Sie von Bedeutung ist? Wir sprachen darüber mit Pascale Mollet-Piffert, seit 2013 Leiterin des Geschäftsbereichs International bei der IHK Südlicher Oberrhein und selbst viele Jahre Grenzgängerin zwischen Deutschland und Frankreich. Frau Mollet-Piffert, welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie in der Neuord- 17 Pascale Mollet-Piffert: Die Arzneimittel und der Aufenthalt im Krankenhaus werden immer teurer und die gesetzliche Krankenkasse zahlt immer weniger. Dementsprechend ist diese bevorstehende Einführung eine gute Sache für den Arbeitnehmer, denn er kann sich nun die Kosten der Krankenzusatzversicherung mit seinem Arbeitgeber teilen. Laut den französischen Ärzten ist diese Neuordnung kein echter Fortschritt. Es wird nämlich befürchtet, dass mittel- oder langfristig die gesetzliche Krankenkasse zurücktritt und die ‚Krankenzusatzversicherung‘ die Rolle der Krankenkasse übernimmt. Da die französische Krankenkasse große finanzielle Probleme hat, könnte man sich vorstellen, dass dieser Rollentausch die Schulden der gesetzlichen Krankenkasse ‚verschwinden‘ lässt. „ Es wird befürchtet, dass mittel- oder langfristig die gesetzliche Krankenkasse zurücktritt und die ‚Zusatzversicherung‘ die Rolle der Krankenkasse übernimmt. „ UMZUG NACH FRANKREICH – WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN Was müssen Unternehmen und Arbeitnehmer beachten, die aktuell einen Standortwechsel oder eine Filialeröffnung in Frankreich planen? Pascale Mollet-Piffert: Für Unternehmer ist es wichtig zu beachten, dass sie die Pflicht haben werden, eine Krankenzusatzversicherung für alle Mitarbeiter abzuschließen, das heißt, der Arbeitgeber wird zusätzliche Kosten haben. In meinen Augen brauchen die Arbeitnehmer, die in Frankreich arbeiten werden, nichts zu machen. Die Krankenzusatzversicherung wird von dem jeweiligen Arbeitgeber abgeschlossen. Die Versicherung hat einen Vertrag mit dem gesamten Unternehmen und somit mit allen Mitarbeitern. Wie können sich deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer, die 2015 oder 2016 nach Frankreich wollen, vorbereiten? Pascale Mollet-Piffert: Beide Parteien müssen sich vorab bei Spezialisten bzw. Organisationen (z.B. Infobest, Versicherungen, IHK‘s etc.) erkundigen. Vielen Dank für Ihre Antworten, Frau Mollet-Piffert 18 Wer berät den Arbeitgeber bei der Umsetzung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung? Der Arbeitgeber kann auf eigene Faust Versicherungsgesellschaften kontaktieren oder einen Berater beauftragen. ff Die Versicherer: Versicherungsgesellschaften, private Krankenzusatzversicherungen, Vorsorgeeinrichtungen. Der Arbeitgeber kann mithilfe eines OnlineVergleichsrechners die verschiedenen Angebote und das Preis-Leistungs-Verhältnis abwägen. ff Die Versicherungsmakler: Berater, Generalvertreter oder Versicherungsbeauftragte können dank ihrer Expertise von Vorteil sein. So können die besten Angebote ermittelt werden, ohne dass man die komplizierten gesetzlichen Regelungen aus dem Auge verliert. IM GESPRÄCH MIT THIERRY FRANÇOIS „Die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist auch ein Beweis für die Wertschätzung der Angestellten.“ Im Gespräch mit T. François Seit 2002 ist Thierry François Verkaufsleiter für Gruppenverträge bei Alptis - eine auf Krankenzusatzversicherungen spezialisierte französische Versicherungsgesellschaft, die 1976 gegründet wurde. Monsieur François, was halten Sie von der ‚mutuelle d’entreprise‘, der betrieblichen Krankenzusatzversicherung? Welche Vorund Nachteile sehen Sie mit der Einführung der Versicherung für Versicherungsgesellschaften, Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Thierry François: Für die Versicherungsgesell- 19 schaften ist diese Neuordnung ideal, weil sich dadurch viele neue Möglichkeiten eröffnen. Seit der branchenübergreifenden Nationalvereinbarung (Accord National Interprofessionel, siehe Erläuterung Seite 11) vom Januar 2013 ist ein neuer Markt für Versicherungsunternehmen entstanden – nämlich jener der Krankenzusatzversicherungen. Allerdings werden bisher noch viele Berater zur Unterstützung miteinbezogen, die nicht unbedingt über die nötigen Qualifizierungen verfügen. Es ist aber sehr wichtig, sich von einem fachkundigen Experten begleiten zu lassen, der sowohl bei der Wahl der richtigen Krankenzusatzversicherung, als auch mit seinem juristischen, steuerrechtlichen und gesellschaftlichen Know-how bei weiteren Fragen helfen kann. Die ‚mutuelle d’entreprise‘ ermöglicht es allen Arbeitnehmern, rundum versichert zu sein und das zu einem niedrigen Preis. Vorteile wie die Beteiligung des Arbeitgebers sowie die steuerlichen und sozialen Vergünstigungen sprechen ebenfalls für die neue Versicherung. Nachteilig ist die ‚mutuelle d’entreprise‘ meiner Meinung nach lediglich für die Arbeitgeber. Vor allem verlangt man jetzt von jenen Arbeitgebern, die ursprünglich gegen das Gesetz waren, dass sie es doch umsetzen. Dieses neue Gesetz tritt in einer Zeit in Kraft, in der IM GESPRÄCH MIT THIERRY FRANÇOIS die Wirtschaft nicht gerade überdynamisch ist und bringt für die Unternehmen außerdem zusätzliche Kosten mit sich. Wenn man das Ganze jedoch gesamtgesellschaftlich betrachtet, dann kann die ‚mutuelle d’entreprise‘ ein echtes Plus für ganz Frankreich sein. „ Fühlen sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor den Kopf gestoßen, was die Einführung der ‚mutuelle d’entreprise‘ betrifft? Kommen viele Arbeitgeber auf Sie zu, um sich beraten zu lassen? chend sind sie dringend auf die Hilfe eines Beraters angewiesen. Die Versicherungsexperten spielen hier eine wichtige Rolle. Wählen Arbeitgeber grundsätzlich eher die minimalen Versicherungsleistungen? Schließen dementsprechend viele Arbeitnehmer deshalb eine zusätzliche „sur-complémentaire“ (ergänzende K r a n ke n z u s a t z versicherung) ab, um ihren Versicherungsschutz zu komplettieren? Im Verlauf der Diskussion merkt der Arbeitgeber jedoch sehr schnell, dass er mit nur ein paar Euro mehr seinen Mitarbeitern einen deutlich besseren Versicherungsschutz anbieten kann Thierry François: Die Einführung trifft ganz besonders kleine und mittelständische Unternehmen. [In vielen großen Konzernen ist die ‚mutuelle d’entreprise‘ schon lange Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsabsicherung - Anm. d. Red.] Zwar haben die Unternehmensspitzen mitbekommen, dass sie bald ‚irgendetwas‘ anbieten müssen, doch die vielen offiziellen Dokumente, wie etwa die Verordnung über die ‚verantwortungsbewussten Verträge‘ (siehe hierzu auch Seite 14) und jene über ein definiertes Minimum an Versicherungsleistungen haben bei den Geschäftsführern eher für Verwirrung als für Aufklärung gesorgt. Fazit: Die Unternehmensleiter wissen, dass sie bis Januar 2016 ‚irgendetwas‘ anbieten müssen, aber sie wissen weder was noch wie sie es genau umsetzen sollen. Dementspre- 20 „ Im Moment ist es noch zu früh, um Ihre Frage bezüglich der sur-complémentaire beantworten zu können. Wer weiß, was 2016 passieren wird? Aber ich kann Ihnen folgendes verraten: Die erste Reaktion der Unternehmer ist es immer, systematisch die minimalen Versicherungsleistungen auszuwählen. Im Verlauf der Diskussion merkt der Arbeitgeber jedoch sehr schnell, dass er mit nur ein paar Euro mehr seinen Mitarbeitern einen deutlich besseren Versicherungsschutz anbieten kann. Ohne allzu hohe Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen, kann der Arbeitnehmer Rückerstattungen in Höhe von 150% bis 200 % des Basistarifs (offizieller Preis nach Angaben der Sécurité sociale) erhalten. Letztlich bedeutet das nichts anderes, als dass man durch bescheidene Versicherungsleistungen für be- IM GESPRÄCH MIT THIERRY FRANÇOIS stimmte Behandlungen die Rückerstattungen der mutuelle so gut wie verdoppeln kann. Welche Frist bevorzugen Sie für die Umsetzung? Denken Sie, dass alle Geschäftsführer die Krankenzusatzversicherung bis zum 1. Januar 2016 eingeführt haben werden? Thierry François: Ich denke nicht, dass alle Unternehmen in Frankreich ihren Mitarbeitern diese Krankenzusatzversicherung zum 1. Januar 2016 anbieten werden. Was das Arbeitsrecht betrifft, setzt sich jeder Arbeitgeber einer Gefahr aus, wenn er diese Krankenzusatzversicherung nicht rechtzeitig einführt. Sollte zum Beispiel ein Mitarbeiter sich bei einem Unfall gravierend verletzen und liegt anschließend eine sehr hohe Arztrechnung vor, dann darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, einfach weil dieser nicht für den Schutz seiner Mitarbeiter vorgesorgt hat. Mal ganz von der Kontrolle der URSSAF (siehe hierzu Erläuterung Seite 22 ) abgesehen, setzt sich der Arbeitgeber in diesem Fall einem großen Risiko aus. Am besten ist es, mit der Umsetzung so früh wie nur möglich anzufangen. Ich rate jedem Arbeitgeber davon ab, bis zum dritten Quartal 2015 zu warten, da andernfalls die Geschäftsführung zeitlich überfordert sein wird. Welche drei Tipps würden Sie mit bestem Wissen und Gewissen Arbeitgebern geben, die auf der Suche nach einem Versicherungsunternehmen für die Einführung der mutuelle d’entreprise sind? 21 ff 1. Wenden Sie sich an qualifizierte Experten, die in der Lage sind, Sie in allen Bereichen, ob steuerrechtlich, gesellschaftlich oder rechtlich zu unterstützen. ff 2. Zwar ist diese Versicherung Pflicht, aber es ist auch ein Beweis für die Wertschätzung Ihrer Angestellten, nehmen Sie dies bewusst zur Kenntnis. ff 3. Warten Sie auf keinen Fall bis Ende des Jahres! Vielen Dank für das Gespräch, Monsieur François! WICHTIGE ADMINISTRATIVE UND RECHTLICHE SCHRITTE Wichtige administrative und rechtliche Schritte zess gewinnt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eine Kopie des Protokolls aufzubewahren. ff Die Es gibt drei Möglichkeiten, eine Entscheidung für die Art der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zu finden: ff Die Betriebsvereinbarung betrifft eher Großunternehmen, bei denen sich der Unternehmer mit dem Betriebsrat und den Gewerkschaftsdelegierten auseinandersetzt. Der Arbeitgeber handelt alles mit diesen Partnern aus. Entscheidung durch den Arbeitgeber ist leichter umzusetzen als eine Abstimmung. Dieser direkte Weg wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen bevorzugt. Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung zwar alleine, doch er muss den informativen Austausch mit der gesamten Belegschaft gewährleisten und muss dies bei Kontrolle der Behörden auch belegen können, beispielsweise durch Abzeichnung oder Empfangsbestätigung. Das Verfassen dieses Rechtsvertrags ist äußerst kompliziert, sein Inhalt wird minutiös von der Behörde URSSAF überprüft. Die französische Behörde URSSAF (frz. Unions de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d‘Allocations Familiales - etwa: Vereinigungen zur Beitragserwirkung der Sozialversicherungs- und Familienbeihilfen) ist ein Netzwerk aus französischen Privatorganisationen, die seit ihrer Gründung 1960 die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und -nehmern einsammeln, um damit einerseits das Sozialversicherungssystem sowie andererseits die staatliche Krankenversicherung Frankreich zu finanzieren. ff Durch eine Abstimmung werden alle Beteiligten im Entscheidungsverfahren mit einbezogen, wobei die absolute Mehrheit der Stimmen in diesem Pro- 22 WICHTIGE ADMINISTRATIVE UND RECHTLICHE SCHRITTE Deshalb empfiehlt es sich, dieses Dokument mithilfe eines Experten zu erstellen. Darin werden die Hauptmerkmale der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zusammengefasst: Wer ist davon eigentlich betroffen (z.B. gibt es Ausnahmen für verheiratete Paare)? Wie hoch ist die Beteiligung des Arbeitgebers und -nehmers? Welche Freistellungen sind gestattet? Welche Staffel-Kategorien sind vom Arbeitgeber eingeplant? WAS ÜBERPRÜFT DIE BEHÖRDE URSSAF? Das Verfassen eines ordnungsgemäßen Rechtsvertrags. Das Evin-Gesetz – die Ausnahmen und Befreiungen von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung Artikel 11 im Gesetz Evin (Nr. 9-1009 ): Angestellte, die bei Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung bereits im Unternehmen arbeiten, können nicht gezwungen werden, diese gegen ihren Willen abzuschließen. Die neu dazukommenden Angestellten, deren Arbeitsvertrag nach dem 1. Januar 2016 beginnt, müssen die betriebliche Krankenzusatzversicherung jedoch abschließen. Artikel R.242-1-6 des SGB („Code de la Sécurité sociale“) setzt bestimmte Ausnahmen fest, die neu dazukommende Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2016 von dieser Pflicht befreien: Überprüfung der dort festgehaltenen Merkmale und die angemessene Information der gesamten Belegschaft. 1) Angestellte, die über einen befristeten Vertrag (weniger als 12 Monate) verfügen, können die Krankenzusatzversicherung ohne Begründung ablehnen. Möchte der Arbeitgeber die Belegschaft in Kategorien aufteilen, so wird kontrolliert, ob die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter innerhalb einer Kategorie eingehalten wird und die Beiträge und Leistungen dementsprechend einheitlich sind. 2) Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis (ab 12 Monaten) dürfen die Krankenzusatzversicherung nur dann ablehnen, wenn sie belegen können, dass sie bereits über eine private Krankenzusatzversicherung verfügen. 3) Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten oder Auszubildende, deren Beteiligung an einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung mindestens 10 % oder mehr ihres monatlichen Bruttogehalts entspricht, müssen der Krankenzusatzversicherung nicht beitreten. Die Beträge für die Krankenzusatzversicherung müssen in der Kostenabrechnung aufgeführt werden. Freistellungen, Ablehnungsgründe und damit verbundene Belege werden auf Gültigkeit geprüft. 4) Arbeitnehmer, die staatliche Beihilfen beziehen (sogenannte CMU-C - „Couverture maladie universelle 23 WICHTIGE ADMINISTRATIVE UND RECHTLICHE SCHRITTE Der Arbeitgeber kann letztlich darüber entscheiden, welche Freistellungen er anerkennt und nur diese Ausnahmen können vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber muss jederzeit fähig sein, die Gründe für die Freistellung und die entsprechenden Dokumente vorweisen zu können. Darüber hinaus muss er belegen können, dass er den Angestellten über die Folgen seiner Freistellung in Kenntnis gesetzt hat. complementaire“ oder ACS - „Aide a la complementaire santé“), können die Krankenzusatzversicherung ablehnen, solange sie diese Sozialleistungen beanspruchen. 5) Angestellte, die bereits eine private Krankenzusatzversicherung haben, können bis zum Ablaufdatum dieser Versicherung die betriebliche Krankenzusatzversicherung ablehnen. 6) Alle Arbeitnehmer, die bereits als Anspruchsberechtigte zu einer anderen betrieblichen Krankenzusatzversicherung gehören (z.B. durch Ehepartner/in), müssen der betrieblichen Krankenzusatzversicherung der eigenen Firma nicht beitreten, ! Falls sich herausstellt, dass alle Mitarbeiter freigestellt werden wollen, muss der Arbeitgeber die Vorkehrun gen einer Einführung trotzdem treffen und die betriebliche Krankenzusatzversicherung anbieten. a. wenn die Mitgliedschaft der Anspruchsberechtigten des Mitarbeiters zwangsläufig erfolgt, zum Beispiel muss die Ehefrau (Firma B) des Angestellten (Firma A) der betrieblichen Krankenzusatzversicherung der Firma A beitreten und kann das Angebot ihrer eigenen Firma B damit ablehnen. b. wenn sie vom Madelin-Gesetz betroffen sind, zum Beispiel Freiberufler und Selbständige. c. wenn sie bei den Ortskrankenkassen des Oberrheins (Haut-Rhin), des Niederrheins (Bas-Rhin) oder der Mosel (Moselle) versicherungspflichtig sind. 6 VON 10 d. wenn sie dem Krankenversicherungssystem der Strom- und Gaswirtschaft unterliegen (CAMIEG). Angestellten erwägen, eine ergänzende private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. e. wenn sie der Gewerkschaft der Seeleute angehören (ENIM). f. wenn sie von einer Krankenversicherung profitieren, die der Staat, seine öffentlichen Einrichtungen oder eine Gebietskörperschaft mitfinanzieren. 24 IM GESPRÄCH MIT CATHERINE DELLIÈRE „Die ‚mutuelle d’entreprise‘ wird eher akzeptiert, da sie die Gesundheit aller Franzosen betrifft.“ Im Gespräch mit C. Dellière in allen französischen Firmen ist ein großer Fortschritt, was den Sozialschutz betrifft. Andererseits ist eine solche Pflicht in wirtschaftlich unruhigen und schwierigen Zeiten für bereits stark belastete Unternehmen in der Praxis eher bedauerlich. Doch die betriebliche Krankenzusatzversicherung ist an sich nichts Neues. Viele große Unternehmen hatten die ‚mutuelle d’entreprise‘ bereits durch Tarifverträge oder durch einseitigen Beschluss des Arbeitgebers eingebracht. Aufgrund dieses Vorteils für den Mitarbeiter kann sich das Unternehmen im Vergleich zur Konkurrenz deutlich profilieren. Catherine Dellière ist Expertin im Bereich Human Resources und steht momentan kurz vor der Firmengründung. Gut 27 Jahre lang hat sie für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gearbeitet, davon zehn Jahre als Unternehmensberaterin im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Sie ist außerdem spezialisiert auf das Verfassen von Rechtsverträgen. Madame Dellière, sehen Sie in der Neuordnung der Krankenzusatzversicherung eher Vorteile oder mehr Nachteile? Catherine Dellière: Die Einführung der obligatorischen Krankenzusatzversicherung 25 Jede Reform, ganz gleich welche, sorgt immer für Nervosität bei allen Betroffenen. In diesem Fall ist sie nicht nur aufgezwungen, sondern auch rechtlich bindend! „ In kleinen Unternehmen muss der Arbeitgeber alle Entscheidungen treffen, seinen Mitarbeitern die Sachlage umfassend erklären, sich mit dem Versicherungsunternehmen austauschen und das Finanzielle im Blick behalten. „ IM GESPRÄCH MIT CATHERINE DELLIÈRE Man kann hier mehrere Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder die Versicherungsgesellschaften nennen. Die Nachteile: ff Für den Arbeitnehmer: Er verliert die Entscheidungsfreiheit über seine Krankenzusatzversicherung und über die Versicherungsleistungen. Für einige Mitarbeiter wird die neue Krankenzusatzversicherung weniger ansprechend sein als die vorherige individuelle Krankenzusatzversicherung (mutuelle individuelle), da der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich nur die minimalen Versicherungsleistungen anbieten wird, um Kosten zu sparen. Die Arbeitnehmer haben dann zusätzlich immer noch die Möglichkeit, eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abzuschließen (die sogenannte ‚sur-complémentaire‘), aber auch nur wenn sie sich das leisten können. den Arbeitgeber: Die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zweifellos argwöhnisch gegenüberstehen. Je nachdem, ob das Unternehmen über eine Branchentarifvereinbarung verfügt und wie kulant der Arbeitgeber in Bezug auf den Versicherungsschutz seiner Mitarbeiter ist, werden sich die Unterschiede bemerkbar machen. ff Für zugen - nicht, weil sie es müssen, aber weil diese ihnen empfohlen werden. Dies wird ganz bestimmt Angebot und Nachfrage spürbar beeinflussen. „ Die Unternehmensgründung und -führung musste immer schon Herausforderungen meistern, die obligatorische Umsetzung der ‚mutuelle d’entreprise‘ wird jedoch eher akzeptiert, da es die Gesundheit aller Franzosen betrifft. „ Die Vorteile: ff Für den Arbeitnehmer: Alle Mitarbeiter werden über eine Krankenzusatzversicherung geschützt. Außerdem sind meistens Tarifverträge günstiger als individuelle Verträge. Früher hatte der Arbeitnehmer Anspruch auf Steuervergünstigungen, da der Beitrag des Arbeitgebers steuerlich absetzbar war. Artikel 4 des ‚loi de finances‘ (2014) (Finanzgesetz) sieht das Ende dieser Steuerbefreiung vor. Fazit: Das steuerpflichtige Einkommen steigt, je nachdem wie hoch der Beitrag des Arbeitgebers und der Steuersatz ist. den Arbeitgeber: Diese können Steuervergünstigungen beanspruchen, aber nur wenn die Verträge bestimmte Kriterien erfüllen. ff Für die Versicherungsgesellschaften: Viele Branchentarifvereinbarungen werden bestimmte Versicherungsunternehmen gegenüber anderen bevor- ff Für 26 IM GESPRÄCH MIT CATHERINE DELLIÈRE die Versicherungsgesellschaften: Es ist absehbar, dass die Versicherer mehr Kunden dazugewinnen werden, da alle Arbeitgeber die Krankenzusatzversicherung abschließen müssen. Versicherungsunternehmen werden dementsprechend mehr Tarifverträge verwalten müssen, zusätzlich zu den individuellen Verträgen derjenigen Mitarbeiter, die sich eine ‚sur-complémentaire‘ wünschen, um ihren Versicherungsschutz zu optimieren. ff Für Mit welchen Problemen und Herausforderungen werden die Geschäftsführer bei der Umsetzung konfrontiert werden? Catherine Dellière: ‚Wer, wo und wie?‘ Das sind die Fragen, die die Geschäftsinhaber von kleinen und mittelständischen Unternehmen beschäftigen. Wer ist davon betroffen? An wen kann ich mich wenden? Wie kann ich die ‚mutuelle d’entreprise‘ umsetzen? Auch hier muss man die kleinen (bis zu neun Mitarbeiter) von den mittelständischen Unternehmen unterscheiden. In größeren Firmen kümmert sich ein Berater um die Umsetzung, in kleinen Unternehmen muss der Arbeitgeber das Ganze alleine bewältigen. Er muss alle Entscheidungen treffen, seinen Mitarbeitern die Sachlage umfassend erklären, er muss sich mit dem Versicherungsunternehmen austauschen und das Finanzielle im Blick behalten. Die Unternehmensgründung und -führung musste immer schon Herausforderungen meistern und die obligatorische Umsetzung der ‚mutuelle d’entreprise‘ ist einfach nur 27 eine weitere Hürde. Diese wird jedoch eher akzeptiert, da es die Gesundheit aller Franzosen betrifft. Können Sie uns drei Tipps für Unternehmensgründer geben? ff 1. Man sollte sich jederzeit von Experten (inkl. Versicherungsberatern) begleiten lassen und sich durch das gesamte Projekt hindurch mit qualifizierten Partnern umgeben, um dadurch so gut wie möglich alle Schwierigkeiten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu umgehen (vor, während und nach dem Projekt). ff 2. Das Know-how und die persönlichen Erfahrungen sollten mit dem Projekt immer im Einklang stehen. ff 3. Der Arbeitgeber sollte seinen Mitarbeitern die Prozesse stets weiterkommunizieren. Vielen Dank Madame Dellière! DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG Step by step: Die Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung sicherungsschutz tendieren. Um schließlich die richtige Wahl zu treffen, ist es erforderlich, die Bedürfnisse der Mitarbeiter genau zu prüfen. Dies geschieht am besten durch einen Dialog, der gekennzeichnet ist von gegenseitiger Aufmerksamkeit und Interesse. Der Arbeitgeber kann aber auch einem Mitarbeiter oder Experten den Auftrag erteilen, die Wünsche und Meinungen der gesamten Belegschaft festzustellen, um so schnell und präzise relevante Angebote zu ermitteln. 2) Die ergänzende private Krankenzusatzversicherung für einen optimalen Schutz (sogenannte „sur-complémentaire“) 1) Kommunikation mit den Angestellten Es liegt im Interesse des gesamten Unternehmens, sich ausreichend Zeit für dieses Projekt zu nehmen. Eine gründliche Erläuterung der neuen Verpflichtungen und Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt, um Probleme und Missverständnisse im Vorfeld zu vermeiden. Dabei ist es vorteilhaft, seine Mitarbeiter in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, um zu erfahren, ob diese zum minimalen oder doch eher zum höheren Ver- 28 Der minimale Versicherungsschutz der betrieblichen Krankenzusatzversicherung reicht bei genauem Hinsehen nicht komplett für eine ganzheitliche Abdeckung der Gesundheitskosten aus. Daher bieten Versicherer die ergänzende private Krankenzusatzversicherung (sogenannte „sur-complémentaire“) an. Konkret bedeutet dies, dass jeder Mitarbeiter parallel zu der gesetzlichen Krankenversicherung UND der obligatorischen betrieblichen Krankenzusatzversicherung eine weitere private Krankenzusatzversicherung abschließen kann, die DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG seinen persönlichen Bedürfnissen noch besser entgegenkommt. Damit würde eine Krankenversicherung in Frankreich dreistufig und auf staatlichen, betrieblichen sowie privaten Anteilen aufbauen. Zwar muss ein Angestellter diese Ergänzung alleine finanzieren, doch dies zu einem niedrigeren Preis, da diese im Rahmen des Unternehmens verhandelt wird. Diese Option bietet sich perfekt für Mitarbeiter an, die meinen, dass die obligatorische betriebliche Krankenzusatzversicherung ihre speziellen Bedürfnisse nicht genügend abdeckt. Beispiel: Ein 41-jähriger Angestellter zahlt monatlich 45 Euro für seine freiwillige private Krankenzusatzversicherung mit durchschnittlich hohen Leistungen. Sobald sein Arbeitgeber die betriebliche Krankenzusatzversicherung mit minimalen Leistungen einführt, zahlt er nur noch 50 % des Gesamtbetrags oder wenigstens 12,50 Euro. Wenn er darüber hinaus noch eine ergänzende private Krankenzusatzversicherung abschließt, um seine Bedürfnisse noch besser abzudecken, dann zahlt er insgesamt 12,50 Euro und 30 Euro, also 42,50 Euro im Monat, statt bisher 45 Euro. 3) Die Fristen bis zur Einführung: mindestens vier Monate Vorlauf! Idealerweise trifft der Arbeitgeber im Sommer bzw. spätestens im September 2015 alle wichtigen Vorkehrungen für dieses Projekt, sodass er mindestens vier Monate Zeit hat, diese umzusetzen. 29 Andererseits ist es wichtig, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis Ende Oktober 2015 seinen Beschluss übermittelt, sodass diese bei Bedarf ihre alte private Krankenzusatzversicherung rechtzeitig kündigen können. Grundsätzlich ist die Jahresfälligkeit am 31. Dezember, wobei die Kündigung zwei Monate vor Vertragsende beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein muss. Einige Versicherer akzeptieren jedoch auch fristlose Kündigungen, solange der Versicherte beweisen kann, dass er der betrieblichen Krankenzusatzversicherung beitreten wird. WENN DER ARBEITGEBER SICH WEIGERT, DIE BETRIEBLICHE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG UMZUSETZEN Das Gesetz sieht aktuell keine direkten Sanktionen vor, falls der Arbeitgeber die betriebliche Krankenzusatzversicherung nicht einführt. Allerdings könnte es zu Problemen kommen, wenn Angestellte ihren Arbeitgeber beispielsweise verklagen, weil dieser seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt. Noch komplizierter wird es, wenn ein Mitarbeiter sich bei der Arbeit verletzt oder erkrankt und eine Kostenerstattung verlangt. Er kann sich hierfür an die Gewerkschaften, den D.I.R.E.C.C.T. (Directions régionales des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l‘emploi) oder das Arbeitsgericht wenden. ! DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG den Mehrwert der betrieblichen Krankenzusatzversicherung sicherlich zu schätzen wissen. Mobile Berufsgruppen und die betriebliche Krankenzusatzversicherung in Frankreich Wie begegnet man der Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung in besonders mobilen Berufsgruppen? Wir sprachen hierfür mit Andreas Becker, dem ehrenamtlichen Präsidenten des Verbandes der Köche in Deutschland über das Thema europaweite berufliche Mobilität in der Gastronomie- und Servicebranche: Herr Becker, welcher Stellenwert wird der Information über unterschiedliche europäische Versicherungssysteme in der Ausbildung beigemessen? Andreas Becker: In der Ausbildung zum Koch/ Köchin spielen europäische Versicherungssysteme keine Rolle. Sicherlich ein Manko, da gerade Köchinnen und Köche weltweit im Einsatz sind. Was erwartet Köchinnen und Köche im Land der „haute cuisine“, wenn sie dort ab dem 1. Januar 2016 arbeiten möchten? Andreas Becker: Für Köchinnen und Köche, die bereits in Frankreich arbeiten, kann die neue betriebliche Krankenzusatzversicherung von Vorteil sein. Köchinnen und Köche, die in Frankreich arbeiten möchten, werden 30 Nach unserer Erfahrung sind es hauptsächlich junge Menschen, die für ein paar Jahre Saisonarbeit in unterschiedliche Destinationen der Welt aufbrechen. Köchinnen und Köche, die mehr als ein bis fünf Jahre im Ausland unterwegs sind, kehren häufig nicht mehr nach Deutschland zurück. Ein Grund für diese Entscheidung ist dann u.a. auch das Gehalt und die fehlenden Einzahlungen in das deutsche soziale Versicherungssystem. Für Berufe mit einem starken Bezug zum ausländischen Arbeitsmarkt wäre eine Egalisierung und ein Bürokratieabbau im Versicherungswesen eine willkommene Maßnahme der EU. Vielen Dank, Herr Becker. Was die Arbeitgeber beschäftigt… In wirtschaftlichen Krisenzeiten und mit einem schmalen Budget fürchten viele französische Unternehmen die finanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Versicherungsbeiträge ab 2016. Dabei sind es nicht einmal die steigenden Kosten, sondern die Vielzahl von bürokratischen Maßnahmen und Verpflichtungen, die ihnen Sorgen bereiten. Die meisten gehen davon aus, dass ihre Bilanz dadurch ins Schwanken geraten wird und versuchen dementsprechend, die Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung so lange wie nur möglich hinauszuzögern. DIE EINFÜHRUNG DER BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG Andererseits möchten die Unternehmer nachhaltig in die Gesundheit ihrer Angestellten investieren. Laut einer Umfrage sind sie bereit, im Durchschnitt 48 Euro pro Monat für jeden Mitarbeiter zu zahlen. Dies entspricht einer Krankenzusatzversicherung mit hohen Leistungen, also die dritte Option. Natürlich sind dies vorerst Absichtserklärungen und noch keine ausgeführten Taten. Farida Seidelmann, Geschäftsführerin bei der Carreau, einer gemeinnützige Organisation im Bereich Kultur und Theater, ist dem gegenüber gespaltener Meinung. Sie befürchtet, dass der Staat immer weniger seinen sozialen Verpflichtungen nachkommt und vergleicht die betriebliche Krankenzusatzversicherung mit dem amerikanischen Gesundheitssystem, da der Staat grundsätzlich keinerlei Beteiligung an der gesundheitlichen Absicherung für Arbeitnehmer übernimmt. Amerikanische Arbeitgeber werden dadurch systematisch gezwungen, die Gesundheitskosten ihrer Mitarbeiter allein zu tragen. Firmen, die sich in Frankreich die betriebliche Krankenzusatzversicherung leisten können, verfügen bereits über sie oder werden diese auch fristgerecht einführen, während die übrigen Unternehmen und deren Mitarbeiter durchaus spürbare Benachteiligungen erfahren können. Für Frau Seidelmann ist dies erst der Anfang eines zweiklassigen Gesundheitssystems in Frankreich. 31 SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR BETRIEBLICHEN KRANKENZUSATZVERSICHERUNG IN FRANKREICH Mitte September 2015 - Ende Oktober 2015: Gespräche mit der gesamten Belegschaft, Wünsche werden geäußert, Verpflichtungen werden erklärt, Angebote werden eingeholt, die Krankenzusatzversicherung wird ausgewählt, der Rechtsvertrag wird verfasst, Mitarbeiter in Abwesenheit werden ebenfalls über das gesamte Verfahren in Kenntnis gesetzt. 31. Oktober 2015: Letzte Frist um eine private Krankenzusatzversicherung zu kündigen. 31. Oktober 2015 - 31. Dezember 2015: Die gekündigten Krankenzusatzversicherungen laufen ab. 1. Januar 2016: Die Krankenzusatzversicherung im Unternehmen wird Pflicht. 1. Januar 2017: Beitritt der letzten Mitarbeiter, die 2016 ihre private Krankenzusatzversicherung nicht kündigen konnten. DANKSAGUNGEN DANKSAGUNGEN Silvia Didier Silvia Didier ist zertifizierte interkulturelle Trainerin und Beraterin. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind neben interkulturellen Trainings und Beratung auch die Bereiche Marketing und Projektmanagement. Sie ist außerdem seit 2011 Dozentin an der School of Management der Universität Lyon III. 2005 hat sie das Unternehmen Projet France International (www.projetfrance.com) gegründet, das sich auf die Bereiche Marketing, Projekt-Management und Interkulturelle Trainings & Beratung spezialisiert hat. Diese deutsch-französische Unternehmensberatung begleitet mittelständische Unternehmen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und multinationale Konzerne diesseits und jenseits des Rheins. 2014 erschien dazu ihr Fachbuch „Business-Guide Frankreich. Erfolg und Rechtssicherheit bei Markteinstieg und Geschäftsaufbau“ Blog der deutsch-französischen Wirtschaftskommunikation: www.vis-avis-blog.com Das Besondere an diesem Blog der deutsch-französischen Wirtschaftskommunikation ist, dass es von zwei Bloggerinnen geschrieben wird. Die eine ist das Spiegelbild der anderen: Eine Deutsche, die in Frankreich lebt und arbeitet und eine Französin, die in Deutschland wohnt und tätig ist. Beide sind zertifizierte und erfahrene interkulturelle Trainerinnen. Die deutschfranzösischen Wirtschaftsbeziehungen und die interkulturelle Zusammenarbeit von Wirtschaftsakteuren diesseits und jenseits des Rheins sind der Hauptfokus ihrer Arbeit. Pascale Mollet-Piffert Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen - und damit auch die Interessen der Unternehmer. Als regionale Institution der wirtschaftlichen Selbstverwaltung sorgt sie dafür, dass die ihr übertragenen Aufgaben nahe an der unternehmerischen Praxis und den 32 DANKSAGUNGEN Bedürfnissen der Wirtschaft durchgeführt werden. Deshalb wird die Arbeit der IHK entscheidend durch das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitgliedsunternehmen geprägt und aktiv mitgestaltet. Die IHK Südlicher Oberrhein fungiert als Sprachrohr für die gesamte Wirtschaft, dient ihren Mitgliedern als Forum zum Austauschen und Netzwerken und bieten ihnen gleichzeitig ein breites Dienstleistungsangebot. Die Geschäftsfelder der IHK Südlicher Oberrhein umfassen Standortpolitik, Existenzgründung und Unternehmensförderung, Aus- und Weiterbildung, Innovation und Umwelt, International, Recht und Steuern. Die Französin Pascale Mollet-Piffert leitet seit Februar 2013 den IHK-Geschäftsbereich International. Dieser unterstützt in Zusammenarbeit mit seinen Netzwerken die Mitgliedsunternehmen beim Eintritt in ausländische Märkte mit Informationen, Beratung und Schulung. Die Absolventin der École de Management de Strasbourg (mit dem Master als Abschluss) war zuvor 17 Jahre lang für die Chambre de Commerce et d’Industrie (CCI) in Colmar tätig. Thierry François Alptis ist eine auf Krankenzusatzversicherungen spezialisierte Versicherungsgesellschaft. Die Firma wurde 1976 für Selbständige und für ihre Angestellten gegründet. Das Ziel von Alptis war es, eine Lösung für die beste Krankenzusatzversicherung zu finden. Bis heute ist dies die Philosophie von Alptis geblieben. Das Unternehmen verkauft dabei nicht direkt Produkte, sondern fundiert auf einem Netzwerk von Beratern. Alle von Alptis aufgebauten Verbände sind unabhängig. Thierry François ist seit 2002 Verkaufsleiter bei Alptis. Er hat 25 Jahre Berufserfahrung im Bereich betriebliche Krankenzusatzversicherung. 33 DANKSAGUNGEN Catherine Dellière Catherine Dellière ist französische Personal-Expertin und baut zum aktuellen Zeitpunkt ihre eigene Firma im Bereich Unternehmensberatung auf. Zuvor war sie knapp 30 Jahre lang als Beraterin in der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei ACORA tätig, darunter zehn Jahre als Unternehmensberaterin für die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht. Catherine Dellière ist spezialisiert auf das Verfassen von Rechtsverträgen. ACORA begleitet Unternehmensgründer und ihre Ideen vom ersten Schritt hin bis zur finalen Umsetzung und berät diese mit Lösungskonzepten und Strategieplanung. Die Berater von ACORA sind Spezialisten auf ihrem Gebiet und unterstützen Firmen auf alle Ebenen, wie etwa Gründung, Entwicklung, Investment, Finanzierung und Buchhaltung, Budgetplanung, Organisation und Administration. Andreas Becker Die rund 10.000 Mitglieder des Verbandes der Köche Deutschlands (VKD) üben mit Lust, Liebe und Leidenschaft ihren Beruf aus. Die Kompetenz des VKD ist so hoch, weil seine Mitglieder in allen Bereichen der Branche – von der Gemeinschaftsverpflegung bis zur Sterne-Gastronomie – tätig sind und Akzente setzen. Zudem legt der Berufsverband Wert auf eine top Aus- und Weiterbildung, in dem jährlich der Titel „Top Ausbilder des Jahres“ vergeben und qualifizierte Ausbildungsbetriebe zertifiziert werden. Seit 1900 richtet der VKD alle vier Jahre die IKA/Olympiade der Köche aus. 2016 findet die 24. IKA/Olympiade der Köche in Erfurt statt. Informiert werden die Verbandsmitglieder über aktuelle Trends durch eine monatliche Fachzeitschrift „KÜCHE“, auf Webseiten (www.vkd.com) und im Newsletter. Seit 2013 ist Andreas Becker Küchenleiter der Vereinigten Hospitien in Trier im Ehrenamt und als Verbandspräsident tätig. In seiner bisherigen Amtszeit machte er auf den Nachwuchsmangel im Kochberuf aufmerksam und scheut sich nicht, neue Wege bei der Arbeitszeitplanung und der Mitarbeitermotivation zu gehen und zu propagieren. Mit stets offenen, ehrlichen Worten steht er hinter seinen Köchinnen und Köchen. 34 DANKSAGUNGEN Ciprés Vie Führend im Großhandel von Maklern, konzipiert und verwaltet Ciprés Vie Gruppenversicherungen für Freiberufler, Führungskräfte und Arbeitnehmer von kleinen und mittelständischen Unternehmen und wurde im Jahr 2000 gegründet. Coexpau Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft, 2006 von Dominique Beriard gegründet. AG2R La Mondiale Versicherungsgesellschaft mit ca. 15 Millionen Versicherten und 500.000 beigetretenen Unternehmen. Führender Anbieter von Renten-, Haftpflicht-, Krankenzusatz-, Pflege- und Lebensversicherungen. CAP RH Beratungsfirma, bestehend aus Beratern, Projektmanagern und Ingenieuren, die die Umsetzung und Führung von IT-Projekten verantworten. Gegründet 2007. Harmonie Mutuelle Anbieter von Krankenzusatzversicherungen mit mehr als 4,5 Millionen Kunden. 2012 aus der Fusion von Prévadiès und Harmonie Mutualité entstanden. 35 IMPRESSUM Impressum Herausgeber: finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AG Schlesische Straße 29-30 10997 Berlin Email: [email protected] Telefon: (030) 31986 1959 Internet: www.finanzen.de Vorsitzender des Aufsichtsrats: Laurent Bouyoux Vorstand: Dirk Prössel, Diplom-Wirtschaftsingenieur Registereintrag: HRB 122171 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Umsatzsteuer-ID: DE814083736 Bildnachweis: © by: drmakkoy – iStock (S.1), finanzen.de (S.2,3), Rawpixel Ltd – iStock (S.5), Silvia Didier (S.8), kycstudio – iStock (S.13), eelnosiva - iStock (S.14), Pascale Mollet-Piffert (S.17), Thierry François (S.19), michaeljung - iStock (S.22), Catherine Dellière (S.25), AndreyPopov - iStock (S.28), VKD/Angelika Zinzow (S.30) Alle Rechte liegen bei der finanzen.de AG. Hinweis: Diese Broschüre ist mit großer Sorgfalt verfasst worden. Dennoch kann der Verfasser für mögliche Irrtümer oder Fehler nicht haftbar gemacht werden. 36
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