01.07.2015 Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich: Künftig

01.07.2015
Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich:
Künftig muss ein Ansprechpartner in Frankreich benannt werden
Unternehmen, die grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich durchführen, müssen ihre
nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer bei der jeweils örtlich zuständigen Arbeitsinspektion melden. Im Rahmen der Entsendemitteilung muss neuerdings auch ein
Ansprechpartner in Frankreich benannt werden, der für den Kontakt mit der Arbeitsinspektion
zur Verfügung steht. Diese Funktion kann wohl auch ein Mitarbeiter des entsendenden
Unternehmens übernehmen, der während der gesamten Einsatzzeit vor Ort ist. In der
Entsendemitteilung muss der Name, die Adresse, die Rufnummer sowie die Faxnummer oder
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners aufgeführt werden. Zudem muss das entsendende
Unternehmen den Ansprechpartner schriftlich benennen. Hierfür gibt es kein spezielles
Formerfordernis. Die schriftliche Benennung muss allerdings in französischer Sprache
erfolgen und folgende Angaben zum Ansprechpartner enthalten: Vor- und Nachname,
Geburtstag und Geburtsort, E-Mail-Adresse und postalische Anschrift, ggf. Firmenname,
Telefonnummer. Im Falle einer Kontrolle beschafft sich die französische Arbeitsinspektion über
den vom Unternehmen benannten Ansprechpartner die erforderlichen Informationen und
Dokumente.
Die Entsendemitteilung inkl. der Benennung des Ansprechpartners muss obligatorisch vor der
Aufnahme der Arbeiten erfolgen. Für die ordnungsgemäße Abgabe der Entsendemitteilung
haften gleichermaßen das entsendende Unternehmen, gewerbliche Auftraggeber und
gewerbliche Bauherren. Zuwiderhandlungen werden mittlerweile mit einem Bußgeld in Höhe
von bis zu 2.000 EUR pro entsandten und nicht ordnungsgemäß gemeldeten Arbeit-nehmer
geahndet. In Wiederholungsfällen steigt das Bußgeld auf 4.000 EUR entsandten und nicht
ordnungsgemäß gemeldeten Arbeitnehmer.
Mustervordrucke
für
eine
Entsendemitteilung
sind
im
Internet
zugänglich
unter
www.travail.gouv.fr (Pfad: Informations pratiques > Formulaires >Étrangers en France >
Détachement de travailleurs – Déclaration préalable de détachement) sowie auch auf der
Internet-Seite der EIC Trier GmbH unter www.eic-trier.de (Pfad: Marktbearbeitung in Europa
> Frankreich > Grenzüberschreitende Einsätze).
Die Entsendemitteilung kann auch online unter www.service-public.fr (Pfad: professionnels >
accéder á votre compte > votre compte pro) erfolgen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Frankreich zu beachten sind, finden
sich im EIC-Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich“ unter www.eic-trier.de
((Pfad: Marktbearbeitung in Europa > Frankreich > Grenzüberschreitende Einsätze).
Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail:
[email protected]