01.07.2015 Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich: Künftig muss ein Ansprechpartner in Frankreich benannt werden Unternehmen, die grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich durchführen, müssen ihre nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer bei der jeweils örtlich zuständigen Arbeitsinspektion melden. Im Rahmen der Entsendemitteilung muss neuerdings auch ein Ansprechpartner in Frankreich benannt werden, der für den Kontakt mit der Arbeitsinspektion zur Verfügung steht. Diese Funktion kann wohl auch ein Mitarbeiter des entsendenden Unternehmens übernehmen, der während der gesamten Einsatzzeit vor Ort ist. In der Entsendemitteilung muss der Name, die Adresse, die Rufnummer sowie die Faxnummer oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners aufgeführt werden. Zudem muss das entsendende Unternehmen den Ansprechpartner schriftlich benennen. Hierfür gibt es kein spezielles Formerfordernis. Die schriftliche Benennung muss allerdings in französischer Sprache erfolgen und folgende Angaben zum Ansprechpartner enthalten: Vor- und Nachname, Geburtstag und Geburtsort, E-Mail-Adresse und postalische Anschrift, ggf. Firmenname, Telefonnummer. Im Falle einer Kontrolle beschafft sich die französische Arbeitsinspektion über den vom Unternehmen benannten Ansprechpartner die erforderlichen Informationen und Dokumente. Die Entsendemitteilung inkl. der Benennung des Ansprechpartners muss obligatorisch vor der Aufnahme der Arbeiten erfolgen. Für die ordnungsgemäße Abgabe der Entsendemitteilung haften gleichermaßen das entsendende Unternehmen, gewerbliche Auftraggeber und gewerbliche Bauherren. Zuwiderhandlungen werden mittlerweile mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 EUR pro entsandten und nicht ordnungsgemäß gemeldeten Arbeit-nehmer geahndet. In Wiederholungsfällen steigt das Bußgeld auf 4.000 EUR entsandten und nicht ordnungsgemäß gemeldeten Arbeitnehmer. Mustervordrucke für eine Entsendemitteilung sind im Internet zugänglich unter www.travail.gouv.fr (Pfad: Informations pratiques > Formulaires >Étrangers en France > Détachement de travailleurs – Déclaration préalable de détachement) sowie auch auf der Internet-Seite der EIC Trier GmbH unter www.eic-trier.de (Pfad: Marktbearbeitung in Europa > Frankreich > Grenzüberschreitende Einsätze). Die Entsendemitteilung kann auch online unter www.service-public.fr (Pfad: professionnels > accéder á votre compte > votre compte pro) erfolgen. Weitere Informationen zu den rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Einsätzen in Frankreich zu beachten sind, finden sich im EIC-Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Frankreich“ unter www.eic-trier.de ((Pfad: Marktbearbeitung in Europa > Frankreich > Grenzüberschreitende Einsätze). Ansprechpartnerin: Christina Grewe, Geschäftsführerin, Tel.: 0651/ 97567-11, E-Mail: [email protected]
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