Rechtfertigung I Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Fall 5 Fall 6

Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht
Mag. Jakob Tschachler; Mag.a Angelika Zotter, BA
WS 2015/2016
Rechtfertigung I
Fall 1
X fällt aus Wut über den A her. A ist aber kräftiger und wehrt sich. Er bricht X den Kiefer.
Fall 2
A beobachtet, wie B unter Beachtung aller Sorgfaltsregeln eine gefährliche technische Anlage in
Betrieb nimmt. Für B ist nicht erkennbar, dass dadurch C höchst gefährdet ist. Da es keine andere
Möglichkeit gibt, C zu retten, stößt A den B zur Seite, B fällt und bricht sich den Arm.
Fall 3
X will den Laptop seines Bruders B aus dessen Zimmer nehmen, um ihn sich unerlaubt auszuborgen.
Er wird dabei vom Freund des Bruders (A), der genau aus diesem Grund den Laptop im Auge
behalten soll, gehindert: A stößt X aus dem Zimmer.
Fall 4
X hat den Juwelier A überfallen und flüchtet mit der Beute (Wert: 200.000,- Euro). Da er infolge
seines Vorsprungs zu entkommen droht, sieht A keine andere Möglichkeit, als dem X
nachzuschießen. Er schießt gezielt auf die Beine des X und verletzt ihn schwer.
Variante 1: X flüchtet ohne Beute
Variante 2: X erbeutet 20.000,- Euro. Die einzige Möglichkeit, den Verlust der Beute abzuwehren,
besteht für A wieder darin, trotz der großen Entfernung dem X nachzuschießen. Ein gezielter Schuss
ist nicht mehr möglich. A schießt und trifft den X so schwer, dass dieser an der Verletzung verstirbt.
Variante 3: Die Kugel des A verfehlt den X und trifft einen unbeteiligten Passanten.
Variante 4: X flüchtet mit lediglich 50,- Euro Beute.
Fall 5
A beobachtet, wie X den Z überfällt und sodann flüchtet. Obwohl A den Eindruck hat, dass X ohne
Beute flüchtet, schießt er ihm nach, da X zu entkommen droht. In Wahrheit konnte X aber 10.000,Euro erbeuten, die er bei seiner Flucht noch bei sich getragen hat. X wird leicht verletzt.
Variante 1: A kommt es auf die Wiedererlangung der Beute gar nicht an, er möchte nur endlich
seinen neuen Revolver ausprobieren. Er funktioniert.
Variante 2: A glaubt, dass X mit 50,- Euro geflüchtet ist.
Fall 6
A, der Kassier eines Supermarktes, will abends die Tageslosung in den Nachttresor der Bank werfen.
Dabei wird er von B abgepasst, der dem A mit einem Messer droht und das Geld verlangt. Mit einem
gezielten Fußtritt entwaffnet der Jiu-Jitsu-Fan A den B und versetzt ihm zur Sicherheit noch einen
kräftigen Kinnhaken. B hat einen gebrochenen Unterkiefer und geht bewusstlos zu Boden. Wütend,
2. Einheit (AT und BT)
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Mag. Jakob Tschachler; Mag.a Angelika Zotter, BA
WS 2015/2016
laut fluchend und im Rausch seiner heldenhaften Verteidigung versetzt A dem B noch ein paar
Fußtritte und bricht ihm dadurch zwei Rippen.
Fall 7
Der schmächtige Räuber X bedroht den Feinkosthändler A mit einer Spielzeugwaffe. A glaubt, die
Waffe sei echt, woraufhin er den X erschießt. Zur Abwehr des schmächtigen X hätte schon ein
Kinnhaken gereicht.
a.) Die Waffe sieht verblüffend echt und gefährlich aus.
b.) Die Waffe hätte jedes kleine Kind als simples Plastikimitat erkannt.
Fall 8
A rechnet damit, dass sein Arbeitskollege B auf ihn losgeht, wenn er zornig ist. Er macht daher so
lange untergriffige Bemerkungen, bis B den A tatsächlich mit den Fäusten attackiert. Darauf hat A nur
gewartet: Mit Freude versetzt er B eine Kopfnuss und damit eine schwere Beule.
2. Einheit (AT und BT)
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