Pressemitteilung Wunsch- und Wahlrecht

Pressemitteilung
Verbessertes Wahlrecht für Mütter: Mehr Mitsprache
bei der Auswahl der richtigen Kurklinik
Müttergenesungswerk: Wunschklinik bei Kurmaßnahmen gleich mit Antrag
einreichen
Berlin, 31. Juli 2015. Das Müttergenesungswerk (MGW) begrüßt die Stärkung des
Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, das mit dem „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-VSG)“ am 24. Juli in Kraft getreten ist. Krankenkassen
sind nun ausdrücklich verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie bei Vater-Kind-Maßnahmen zu beachten. Zu den
sogenannten „berechtigten Wünschen“ von Müttern und Vätern bei der Wahl einer
geeigneten Kurklinik gehören unter anderem die Berücksichtigung von Schwerpunktmaßnahmen zum Beispiel bei einer Krebserkrankung oder bei Trauer, der
Wunsch nach einer konfessionellen Klinik, spezifische Therapieangebote oder auch
besondere Angebote der Kinderbetreuung.
Zwar haben Krankenkassen nach wie vor das Recht, die Klinik vorzuschlagen, aber
sie haben nun auch explizit die Pflicht, das Wunsch- und Wahlrecht zu beachten,
das heißt, Versicherte müssen einer von der Krankenkasse ausgewählten Klinik
nicht zustimmen. „Wir freuen uns über die neue Gesetzesregelung. Das Müttergenesungswerk, als Interessenvertretung für kranke Mütter, hat sich nachdrücklich
dafür eingesetzt, das Wunsch- und Wahlrecht auch bei Vorsorgemaßnahmen zu
stärken“, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Wir
empfehlen Müttern und Vätern, die eine Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation beantragen, schon im Antrag die Klinik anzugeben, in der die Maßnahme
stattfinden soll.“
Krankenkassen müssen diesen Wunsch bei ihrer Auswahl berücksichtigen oder
gegebenenfalls eine Ablehnung begründen. Eine Ablehnung allein aus wirtschaftlichen Gründen – wenn beispielsweise die ausgewählte Klinik einen höheren Tagessatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik hat – ist nicht ausreichend. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eventuelle Mehrkosten
bei diesen mütter- und väterspezifischen Maßnahmen nach § 24 und § 41 SGB V
nicht von den Versicherten zu zahlen sind.
Das Müttergenesungswerk empfiehlt allen Müttern und Vätern, sich in einer der rund
1.300 MGW-Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden kostenlos zum Antrag
sowie zur Auswahl der richtigen Klinik beraten zu lassen. Die Beratungsstellen unterstützen zusätzlich im Falle einer Ablehnung und helfen bei der Einreichung des
Widerspruchs.
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Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Webseite des MGW über
Beratungsstellen in ihrer Nähe informieren und notwendige Atteste herunterladen.
Weitere Informationen zu Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.de.
Kontakt:
Bettina Müller
Leiterin Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63 – 10115 Berlin
Tel.: 030 330029-14
[email protected]
Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) wurde 1950 von Elly Heuss-Knapp gegründet. Ziel
der gemeinnützigen Stiftung ist die Gesunderhaltung von Müttern. Bundesweit stehen 1.300 Beratungsstellen für Fragen rund
um die Kurmaßnahmen zur Verfügung. In 76 vom Müttergenesungswerk anerkannten Einrichtungen führt das MGW Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter sowie für Mütter mit Kindern durch. Unter dem Dach des MGW arbeiten fünf
Wohlfahrtsverbände bzw. deren Arbeitsgemeinschaften zusammen (AWO, DRK, EVA, KAG, Parität). Das Müttergenesungswerks ist auf Spenden angewiesen:
Spendenkonto: 88 80, Bank für Sozialwirtschaft München BLZ 700 205 00
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