TARIF POLITIK TAR I F R U N D E . 2016.. Auszubildende und Dual Studierende dürfen streiken! Allgemein Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken (BAG vom 12.09.1984 – 1 AZR 342/83). Sie können daher auch an einer Urabstimmung teilnehmen. Auch wenn Arbeitgeber immer wieder das Gegenteil behaupten, gilt nach BAG: für Auszubildende gilt auch das Grundrecht aus Artikel 9 Abs. 3 GG, • der Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass sich die Auszubildenden bei Streiks unsolidarisch verhalten, • sie dürfen nicht als Streikbrecher und zu ausbildungsfremden Arbeiten herangezogen werden, • Ausbildungsbedingungen werden in Tarifverträgen geregelt, diese müssen notfalls erstreikt werden, • Streikbeteiligung gefährdet grundsätzlich nicht den Ausbildungszweck. Auszubildende im Betriebseinsatz Auszubildende bei der Telekom haben in der aktuellen Tarifauseinandersetzung eine eigenständige Tarifforderung, für die sie unabhängig vom Betriebseinsatz eintreten und nach erfolgtem ver.di Streikaufruf, auch streiken können. Auszubildende in der Berufsschule Die Zentrale Arbeitskampfleitung hat festgelegt, dass Auszubildende die am Streiktag Berufsschule haben, zurzeit nicht in die Arbeitskampfmaßnahmen einbezogen bzw. in den Streik gerufen werden. Diese Festlegung ändert nichts an unserer Rechtsauffassung, dass für Auszubildende die Berufsschulpflicht, §13 Abs.1 Nr.2 BBiG gegenüber dem Artikel 9 Abs. 3 GG zurücktritt. Dual Studierende Für Dual Studierende gilt (wie für die Azb), wenn eine Tarifauseinandersetzung um ihre Beschäftigungs-/ Ausbildungsbedingungen, für den Praxiseinsatz, geführt wird, dass diese notfalls auch erstreikt werden können. Die Zentrale Arbeitskampfleitung hat festgelegt, dass Dual Studierende während der Hochschulphase, nicht in die Arbeitskampfmaßnahmen einbezogen werden. Einstiegsqualifizierung Jugendliche im sogenannten „Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis“ (EQ) werden grundsätzlich nicht in Arbeitskampfmaßnahmen einbezogen. Ursache hierfür ist, dass die Agentur für Arbeit die mtl. Vergütung fördert und es darüber hinaus keine weitere Vergütungsregelung für EQ bei der Telekom gibt. V.i.S.d.P. Frank Sauerland, Zentrale Arbeitskampfleitung, ver.di Bundesverwaltung Fachbereich TK/IT, 10179 Berlin, Paula- Thiede-Ufer 10 TARIF POLITIK TAR I F R U N D E . 2016.. V.i.S.d.P. Frank Sauerland, Zentrale Arbeitskampfleitung, ver.di Bundesverwaltung Fachbereich TK/IT, 10179 Berlin, Paula- Thiede-Ufer 10
© Copyright 2025 ExpyDoc