Auszubildende und Dual Studierende dürfen streiken!

TARIF
POLITIK
TAR I F R U N D E .
2016..
Auszubildende und Dual Studierende
dürfen streiken!
Allgemein
Nach der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts dürfen auch
Auszubildende streiken (BAG vom 12.09.1984
– 1 AZR 342/83). Sie können daher auch an
einer Urabstimmung teilnehmen. Auch wenn
Arbeitgeber immer wieder das Gegenteil
behaupten, gilt nach BAG: für Auszubildende
gilt auch das Grundrecht aus Artikel 9 Abs. 3
GG,
• der Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass
sich die Auszubildenden bei Streiks
unsolidarisch verhalten,
• sie dürfen nicht als Streikbrecher und zu
ausbildungsfremden Arbeiten
herangezogen werden,
• Ausbildungsbedingungen werden in
Tarifverträgen geregelt, diese müssen
notfalls erstreikt werden,
• Streikbeteiligung gefährdet grundsätzlich
nicht den Ausbildungszweck.
Auszubildende im Betriebseinsatz
Auszubildende bei der Telekom haben in der
aktuellen Tarifauseinandersetzung eine
eigenständige Tarifforderung, für die sie
unabhängig vom Betriebseinsatz eintreten und
nach erfolgtem ver.di Streikaufruf, auch
streiken können.
Auszubildende in der Berufsschule
Die Zentrale Arbeitskampfleitung hat
festgelegt, dass Auszubildende die am
Streiktag Berufsschule haben, zurzeit nicht in
die Arbeitskampfmaßnahmen einbezogen
bzw. in den Streik gerufen werden.
Diese Festlegung ändert nichts an unserer
Rechtsauffassung, dass für Auszubildende die
Berufsschulpflicht, §13 Abs.1 Nr.2 BBiG
gegenüber dem Artikel 9 Abs. 3 GG
zurücktritt.
Dual Studierende
Für Dual Studierende gilt (wie für die Azb),
wenn eine Tarifauseinandersetzung um ihre
Beschäftigungs-/ Ausbildungsbedingungen, für
den Praxiseinsatz, geführt wird, dass diese
notfalls auch erstreikt werden können.
Die Zentrale Arbeitskampfleitung hat
festgelegt, dass Dual Studierende während der
Hochschulphase, nicht in die Arbeitskampfmaßnahmen einbezogen werden.
Einstiegsqualifizierung
Jugendliche im sogenannten
„Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis“
(EQ) werden grundsätzlich nicht in
Arbeitskampfmaßnahmen einbezogen.
Ursache hierfür ist, dass die Agentur für Arbeit
die mtl. Vergütung fördert und es darüber
hinaus keine weitere Vergütungsregelung für
EQ bei der Telekom gibt.
V.i.S.d.P. Frank Sauerland, Zentrale Arbeitskampfleitung, ver.di Bundesverwaltung Fachbereich TK/IT, 10179 Berlin, Paula- Thiede-Ufer 10
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2016..
V.i.S.d.P. Frank Sauerland, Zentrale Arbeitskampfleitung, ver.di Bundesverwaltung Fachbereich TK/IT, 10179 Berlin, Paula- Thiede-Ufer 10