Ausbildungsvergütungen - gültig ab 01.08.2015

malerlackierer
Stand
August 2015
Tarife Auszubildende (Lehrlinge) 2015-17
Maler- und Lackiererhandwerk
Die Tarife für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk
aufgrund der Tarifeinigung vom Juli 2015 sind in Kraft. Das
Verhandlungsergebnis umfasst im Wesentlichen:
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


die monatliche Vergütung steigt ab August 2015 um 40 €
im 1. und im 2. Lehrjahr, um 50 € im 3. Lehrjahr,
ab August 2016 erfolgt eine weitere Erhöhung mit den
gleichen Beträgen,
der Jahresurlaub wird ab 2016 für Auszubildende, die
zu Kalenderjahresbeginn 17 und älter sind, um 1 Arbeitstag
auf 22 Arbeitstage erhöht,
die tarifliche Arbeitszeit im Maler- und Lackiererhandwerk
(40-Stunden-Woche) wird klarstellend auch in den
Ausbildungstarif übernommen.
Ausbildungsvergütungen
Exklusiv für Innungsmitglieder
Merkblatt
Monatlich
Bisherige
Vergütungen
01.08.2014
bis 31.07.2015
Ausbildungsvergütungen
01.08.2015
bis 31.07.2016
01.08.2016
bis 31.07.2017
1. Lehrjahr
505 €
545 €
585 €
2. Lehrjahr
555 €
595 €
635 €
3. Lehrjahr
690 €
740 €
790 €
 Die Vergütungen gelten für alle Auszubildende im Maler-
und Lackiererbetrieb, unabhängig davon, welchen Beruf sie
erlernen. Sie gelten also insb. für Maler und Lackierer,
Fahrzeuglackierer, Bauten- und Objektbeschichter,
kaufmännische Auszubildende, aber ggf. auch
Auszubildende anderer gewerblicher Berufe
BUNDESVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ
Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt/Main
Telefon +49(69) 6 65 75 300, Telefax +49(69) 6 65 75 350
[email protected], www.farbe.de
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für Innungsmitglieder
Jahressondervergütung ("Weihnachtsgeld") Auszubildende
Höhe der Jahressondervergütung
(seit 2013)
West (inkl. Berlin)
Ost
1. Lehrjahr, 4 Monate im Betrieb
115 €
110 €
2. Lehrjahr, 12 Monate im Betrieb
155 €
145 €
3. Lehrjahr, 12 Monate im Betrieb
195 €
180 €
Anspruchsvoraussetzungen: am Stichtag (01.12.) bestehendes Ausbildungsverhältnis und
mindestens die oben angegebene Betriebszugehörigkeit
Urlaub Auszubildende
Der Jahresurlaub für Jugendliche bis 16 Jahre richtet sich nach den gesetzlichen
Vorgaben (Jugendarbeitsschutzgesetz). Ab 2016 erhalten Auszubildende ab 17
Jahre einen Jahresurlaub von 22 Arbeitstagen:
Alter des
Lehrlings
zu Beginn des
Kalenderjahres
(01.Januar)
bis 15 Jahre
16 Jahre
17 Jahre
Jahresurlaubsanspruch
bis 31.12. 2015
ab Urlaubsjahr 2016
25 Arbeitstage
25 Arbeitstage
(= 30 Werktage/JArbSchG)
(= 30 Werktage/JArbSchG)
23 Arbeitstage
23 Arbeitstage
(= 27 Werktage/JArbSchG)
(= 27 Werktage/JArbSchG)
21 Arbeitstage
22 Arbeitstage
(= 25 Werktage/JArbSchG)
ab 18 Jahre
21 Arbeitstage
22 Arbeitstage
 Verwechseln Sie nicht Arbeits- mit Werktagen! Falls der Vordruck beide
Möglichkeiten zum Ausfüllen eröffnet, empfehlen wir die Variante mit
Arbeitstagen.
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Zusätzliches Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld beträgt 15 % einer monatlichen Ausbildungsvergütung.
 Beispiel:
Lehrling im 2. Lehrjahr, monatliche Ausbildungsvergütung 595 €:
zusätzliches Urlaubsgeld: 15% von 595 € = 89,25 €.
Eine anteilige Berechnung bei Teilurlaub kann z.B. mit folgender Formel
vorgenommen werden:
Ausbildungsvergütung x 15
___________________________________________________
Jahresurlaub (Arbeitstage) x 100
x
Zahl gewährte Urlaubstage
 Ausführlichere Hinweise Urlaub / Urlaubsgeld siehe unser Merkblatt
„Urlaub für Auszubildende (Lehrlinge) im Maler- und Lackiererhandwerk“
(als Download unter www.farbe.de abrufbar)
Arbeitszeit Auszubildende
Regelmäßige Ausbildungszeit:
40 Stunden wöchentlich
8 Stunden täglich
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mehrarbeit (Überstunden) ist
auszugleichen, in der Regel durch Freizeit.*
_____
* Überstunden bei Azubis sind nach § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Freizeit oder in
Geld auszugleichen. Soweit im Ausnahmefall nicht in Freizeit, sondern in Geld ausgeglichen wird,
beträgt die Vergütung je Überstunde 1/173 der monatlichen Ausbildungsvergütung.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von der Frage des Freizeitausgleichs (oder ggf. Vergütung) von
Überstunden gelten für Auszubildende arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeitvorgaben nach dem
Arbeitszeit- bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz. Die gesetzlichen Vorschriften für Auszubildende
(Lehrlinge) sind bei Arbeitszeitdauer, Pausen etc. z.T. restriktiver als für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk. Dies gilt vor allem für jugendliche Auszubildende unter
18 Jahre. Ein evtl. Verstoß insb. gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz kann erhebliche Bußgelder
durch die Arbeitsschutzbehörde nach sich ziehen. Ein Arbeitsschutz-Verstoß wird nicht etwa
dadurch „geheilt“, dass Überstunden im Sinne des Ausbildungstarifs bzw. § 17 Abs. 3 BBiG in
Freizeit ausgeglichen (bzw. vergütet) wurden. Lassen Sie sich bei Bedarf von der Innung /
Fachorganisation beraten.
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Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt/Main
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Weitere Hinweise und Empfehlungen beim Abschluss
von Ausbildungsverträgen (Eintragungen in Berufsausbildungsvertrag)
Ausbildungsdauer nach der Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsdauer ergibt sich aus der Ausbildungsordnung des jeweiligen
Ausbildungsberufes; im Maler- und Lackiererhandwerk gilt vor allem folgendes:



Maler und Lackierer:
Bauten-/Objektbeschichter:
Fahrzeuglackierer:
3 Jahre / 36 Monate
2 Jahre / 24 Monate
3 Jahre / 36 Monate

Wenn Sie von den Möglichkeiten des Anrechnungsmodells (gestufte
Ausbildung) zum Maler und Lackierer, welches seit 2003 besteht, Gebrauch
machen möchten, sollte zunächst der 24-monatige Ausbildungsberuf Bautenund Objekt beschichter abgeschlossen und entsprechend in den Vordruck
eingetragen werden.
Die Sozialpartner empfehlen, dass Auszubildende zum Bauten- und
Objektbeschichter selbst entscheiden können, ob sie nach bestandener
erstmaliger Abschlussprüfung zum Bauten- und Objektbeschichter die
Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr (Maler und Lackierer) fortsetzen.
Probezeit Auszubildende
4 Monate
(maximal zulässige Höchstdauer nach
Gesetz)
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