malerlackierer Stand August 2015 Tarife Auszubildende (Lehrlinge) 2015-17 Maler- und Lackiererhandwerk Die Tarife für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk aufgrund der Tarifeinigung vom Juli 2015 sind in Kraft. Das Verhandlungsergebnis umfasst im Wesentlichen: die monatliche Vergütung steigt ab August 2015 um 40 € im 1. und im 2. Lehrjahr, um 50 € im 3. Lehrjahr, ab August 2016 erfolgt eine weitere Erhöhung mit den gleichen Beträgen, der Jahresurlaub wird ab 2016 für Auszubildende, die zu Kalenderjahresbeginn 17 und älter sind, um 1 Arbeitstag auf 22 Arbeitstage erhöht, die tarifliche Arbeitszeit im Maler- und Lackiererhandwerk (40-Stunden-Woche) wird klarstellend auch in den Ausbildungstarif übernommen. Ausbildungsvergütungen Exklusiv für Innungsmitglieder Merkblatt Monatlich Bisherige Vergütungen 01.08.2014 bis 31.07.2015 Ausbildungsvergütungen 01.08.2015 bis 31.07.2016 01.08.2016 bis 31.07.2017 1. Lehrjahr 505 € 545 € 585 € 2. Lehrjahr 555 € 595 € 635 € 3. Lehrjahr 690 € 740 € 790 € Die Vergütungen gelten für alle Auszubildende im Maler- und Lackiererbetrieb, unabhängig davon, welchen Beruf sie erlernen. Sie gelten also insb. für Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und Objektbeschichter, kaufmännische Auszubildende, aber ggf. auch Auszubildende anderer gewerblicher Berufe BUNDESVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt/Main Telefon +49(69) 6 65 75 300, Telefax +49(69) 6 65 75 350 [email protected], www.farbe.de Seite 1 von 4 malerlackierer Merkblatt exklusiv für Innungsmitglieder Jahressondervergütung ("Weihnachtsgeld") Auszubildende Höhe der Jahressondervergütung (seit 2013) West (inkl. Berlin) Ost 1. Lehrjahr, 4 Monate im Betrieb 115 € 110 € 2. Lehrjahr, 12 Monate im Betrieb 155 € 145 € 3. Lehrjahr, 12 Monate im Betrieb 195 € 180 € Anspruchsvoraussetzungen: am Stichtag (01.12.) bestehendes Ausbildungsverhältnis und mindestens die oben angegebene Betriebszugehörigkeit Urlaub Auszubildende Der Jahresurlaub für Jugendliche bis 16 Jahre richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (Jugendarbeitsschutzgesetz). Ab 2016 erhalten Auszubildende ab 17 Jahre einen Jahresurlaub von 22 Arbeitstagen: Alter des Lehrlings zu Beginn des Kalenderjahres (01.Januar) bis 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre Jahresurlaubsanspruch bis 31.12. 2015 ab Urlaubsjahr 2016 25 Arbeitstage 25 Arbeitstage (= 30 Werktage/JArbSchG) (= 30 Werktage/JArbSchG) 23 Arbeitstage 23 Arbeitstage (= 27 Werktage/JArbSchG) (= 27 Werktage/JArbSchG) 21 Arbeitstage 22 Arbeitstage (= 25 Werktage/JArbSchG) ab 18 Jahre 21 Arbeitstage 22 Arbeitstage Verwechseln Sie nicht Arbeits- mit Werktagen! Falls der Vordruck beide Möglichkeiten zum Ausfüllen eröffnet, empfehlen wir die Variante mit Arbeitstagen. BUNDESVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt/Main Telefon +49(69) 6 65 75 300, Telefax +49(69) 6 65 75 350 [email protected], www.farbe.de Seite 2 von 4 malerlackierer Merkblatt exklusiv für Innungsmitglieder Zusätzliches Urlaubsgeld Das Urlaubsgeld beträgt 15 % einer monatlichen Ausbildungsvergütung. Beispiel: Lehrling im 2. Lehrjahr, monatliche Ausbildungsvergütung 595 €: zusätzliches Urlaubsgeld: 15% von 595 € = 89,25 €. Eine anteilige Berechnung bei Teilurlaub kann z.B. mit folgender Formel vorgenommen werden: Ausbildungsvergütung x 15 ___________________________________________________ Jahresurlaub (Arbeitstage) x 100 x Zahl gewährte Urlaubstage Ausführlichere Hinweise Urlaub / Urlaubsgeld siehe unser Merkblatt „Urlaub für Auszubildende (Lehrlinge) im Maler- und Lackiererhandwerk“ (als Download unter www.farbe.de abrufbar) Arbeitszeit Auszubildende Regelmäßige Ausbildungszeit: 40 Stunden wöchentlich 8 Stunden täglich Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mehrarbeit (Überstunden) ist auszugleichen, in der Regel durch Freizeit.* _____ * Überstunden bei Azubis sind nach § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Freizeit oder in Geld auszugleichen. Soweit im Ausnahmefall nicht in Freizeit, sondern in Geld ausgeglichen wird, beträgt die Vergütung je Überstunde 1/173 der monatlichen Ausbildungsvergütung. Bitte beachten Sie: Unabhängig von der Frage des Freizeitausgleichs (oder ggf. Vergütung) von Überstunden gelten für Auszubildende arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeitvorgaben nach dem Arbeitszeit- bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz. Die gesetzlichen Vorschriften für Auszubildende (Lehrlinge) sind bei Arbeitszeitdauer, Pausen etc. z.T. restriktiver als für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk. Dies gilt vor allem für jugendliche Auszubildende unter 18 Jahre. Ein evtl. Verstoß insb. gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz kann erhebliche Bußgelder durch die Arbeitsschutzbehörde nach sich ziehen. Ein Arbeitsschutz-Verstoß wird nicht etwa dadurch „geheilt“, dass Überstunden im Sinne des Ausbildungstarifs bzw. § 17 Abs. 3 BBiG in Freizeit ausgeglichen (bzw. vergütet) wurden. Lassen Sie sich bei Bedarf von der Innung / Fachorganisation beraten. BUNDESVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt/Main Telefon +49(69) 6 65 75 300, Telefax +49(69) 6 65 75 350 [email protected], www.farbe.de Seite 3 von 4 malerlackierer Merkblatt exklusiv für Innungsmitglieder Weitere Hinweise und Empfehlungen beim Abschluss von Ausbildungsverträgen (Eintragungen in Berufsausbildungsvertrag) Ausbildungsdauer nach der Ausbildungsordnung Die Ausbildungsdauer ergibt sich aus der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes; im Maler- und Lackiererhandwerk gilt vor allem folgendes: Maler und Lackierer: Bauten-/Objektbeschichter: Fahrzeuglackierer: 3 Jahre / 36 Monate 2 Jahre / 24 Monate 3 Jahre / 36 Monate Wenn Sie von den Möglichkeiten des Anrechnungsmodells (gestufte Ausbildung) zum Maler und Lackierer, welches seit 2003 besteht, Gebrauch machen möchten, sollte zunächst der 24-monatige Ausbildungsberuf Bautenund Objekt beschichter abgeschlossen und entsprechend in den Vordruck eingetragen werden. Die Sozialpartner empfehlen, dass Auszubildende zum Bauten- und Objektbeschichter selbst entscheiden können, ob sie nach bestandener erstmaliger Abschlussprüfung zum Bauten- und Objektbeschichter die Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr (Maler und Lackierer) fortsetzen. Probezeit Auszubildende 4 Monate (maximal zulässige Höchstdauer nach Gesetz) BUNDESVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Gräfstraße 79, 60486 Frankfurt/Main Telefon +49(69) 6 65 75 300, Telefax +49(69) 6 65 75 350 [email protected], www.farbe.de Seite 4 von 4
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