Speise/Getränk: Datum: ..enthält die Allergene: Glutenhaltiges Getreide Weizen (auch Khorasan-Weizen) Schalenfrüchte Mandeln sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Roggen sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Haselnüsse sowie daraus hergestellte Produkte Gerste sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Walnüsse sowie daraus hergestellte Produkte Hafer sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Kaschunüsse (Cashewkerne) sowie daraus hergestellte Produkte Dinkel sowie daraus hergestellte Produkte Kamut sowie daraus hergestellte Produkte Krebstiere sowie daraus hergestellte Produkte Eier sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Pecannüsse sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Paranüsse sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Pistazien sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Macadamianüsse sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Queenslandnüsse sowie daraus hergestellte Produkte Fische sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Sellerie sowie daraus hergestellte Produkte Erdnüsse sowie daraus hergestellte Produkte Senf sowie daraus hergestellte Produkte Sojabohnen sowie daraus hergestellte Produkte Sesamsamen sowie daraus hergestellte Produkte Milch sowie daraus hergestellte Produkte (z. B. Sahne, Joghurt, Quark, Käse, Butter, Sauerrahm) ( Laktose/Milchzucker) Weichtiere sowie daraus hergestellte Produkte sowie daraus hergestellte Produkte Schwefeldioxid und Sulphite (ab 10 mg/kg bzw. 10 mg/L) sowie daraus hergestellte Produkte Lupinen sowie daraus hergestellte Produkte Zusatzstoffe enthalten: *: mit Farbstoff* Geschwärzt (z. B. Oliven) Azofarbstoffe: Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124), Allurarot AC (E 129) – Hinweis (*) beachten mit Phosphat mit Konservierungsstoff mit Oberflächenbehandlungsmittel mit Antioxidationsmittel gewachst geschwefelt mit Geschmacksverstärker koffeinhaltig chininhaltig enthält Alkohol gentechnisch veränderte Lebensmittel mit Süßungsmittel**/*** Hinweise (** und ***) beachten folgender Hinweis muss bei Azofarbstoffen kenntlich gemacht werden: „Farbstoff [E-Nummer/Name]: kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ **: folgender Hinweis muss bei Süßungsmittel Aspartam (E 951) und/oder Aspartam-Acesulfamsalz (E 962) kenntlich gemacht werden: "enthält eine Phenylalaninquelle" ***: folgender Hinweis muss bei mehr als 10 % Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit, Xylit kenntlich gemacht werden: "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" MB 19a/Stand: Februar 2016
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