Kennzeichnung Allergene und Zusatzstoffe

Speise/Getränk:
Datum:
..enthält die Allergene:
Glutenhaltiges Getreide
Weizen (auch Khorasan-Weizen)
Schalenfrüchte
Mandeln
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Roggen
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Haselnüsse
sowie daraus hergestellte Produkte
Gerste
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Walnüsse
sowie daraus hergestellte Produkte
Hafer
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Kaschunüsse (Cashewkerne)
sowie daraus hergestellte Produkte
Dinkel
sowie daraus hergestellte Produkte
Kamut
sowie daraus hergestellte Produkte
Krebstiere
sowie daraus hergestellte Produkte
Eier
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Pecannüsse
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Paranüsse
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Pistazien
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Macadamianüsse
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Queenslandnüsse
sowie daraus hergestellte Produkte
Fische
sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Sellerie
sowie daraus hergestellte Produkte
Erdnüsse
sowie daraus hergestellte Produkte
Senf
sowie daraus hergestellte Produkte
Sojabohnen
sowie daraus hergestellte Produkte
Sesamsamen
sowie daraus hergestellte Produkte
Milch sowie daraus hergestellte Produkte (z. B.
Sahne, Joghurt, Quark, Käse, Butter, Sauerrahm)
( Laktose/Milchzucker)
Weichtiere
sowie daraus hergestellte Produkte
sowie daraus hergestellte Produkte
Schwefeldioxid und Sulphite
(ab 10 mg/kg bzw. 10 mg/L)
sowie daraus hergestellte Produkte
Lupinen
sowie daraus hergestellte Produkte
Zusatzstoffe enthalten:
*:
mit Farbstoff*
Geschwärzt (z. B. Oliven)
Azofarbstoffe: Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin
(E 122), Cochenillerot A (E 124), Allurarot AC
(E 129) – Hinweis (*) beachten
mit Phosphat
mit Konservierungsstoff
mit Oberflächenbehandlungsmittel
mit Antioxidationsmittel
gewachst
geschwefelt
mit Geschmacksverstärker
koffeinhaltig
chininhaltig
enthält Alkohol
gentechnisch veränderte Lebensmittel
mit Süßungsmittel**/***
Hinweise (**
und
***) beachten
folgender Hinweis muss bei Azofarbstoffen kenntlich gemacht werden: „Farbstoff [E-Nummer/Name]:
kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“
**: folgender Hinweis muss bei Süßungsmittel Aspartam (E 951) und/oder Aspartam-Acesulfamsalz (E 962)
kenntlich gemacht werden: "enthält eine Phenylalaninquelle"
***: folgender Hinweis muss bei mehr als 10 % Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit, Xylit kenntlich gemacht
werden: "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken"
MB 19a/Stand: Februar 2016